BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16575 21. Wahlperiode 26.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 19.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Dreitägiger Kongress von AStA, GEW, DGB, Jusos und gewaltorientierten Linksextremisten an der Universität Hamburg Vom 12. bis 14. April 2019 findet an der Universität Hamburg (Von Melle Park 9) der Kongress „Emanzipatorische Perspektiven unter Druck von Rechts“ statt. Auf dem Kongress sollen vor dem Hintergrund des Erstarkens „rechter“ Akteure in Deutschland und in Europa neue Strategien diskutiert werden, wie „antifaschistische Arbeit“ wieder funktionieren könne.1 Als Referenten, Diskutanten und Workshopleiter des Kongresses werden in der Programmbeschreibung Vertreter folgender extremistischer und nicht extremistischer Organisationen des (extrem) linken, zum Teil auch gewaltorientierten Spektrums genannt: Interventionistische Linke (IL), Gruppen gegen Kapital und Nation, Nationalismus ist keine Alternative (NIKA), Café Knallhart , AStA Universität Hamburg, Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR), kumpel*care Berlin, DIE LINKE Thüringen, Jusos Hamburg, GEW Hamburg, DGB Jugend Hamburg.2 Der AStA der Universität Hamburg fungiert offenbar als Veranstalter und Hauptorganisator des Kongresses. Auf seiner Internetseite bedankt er sich „für die inhaltliche und finanzielle Unterstützung durch das Hamburger Bündnis gegen Rechts, sowie bei der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg und dem DGB Jugend Hamburg “.3 Im Rahmen des Kongresses sollen auch Kenntnisse in diversen subkulturell linksextremistischen Handlungsweisen vermittelt werden, so etwa in einem Workshop zum „Grafitti (sic!) selber machen“ oder zum Thema „Sichere Kommunikation & Anonymisierung im Netz“. In einem Workshop sollen die Teilnehmer ferner in Kampftechniken trainiert werden. In der Programmbeschreibung heißt es dazu: „Danach üben wir Grundtechniken von Schlägen und Tritten aus dem Kickboxen und ihr habt die Möglichkeit, dies an Pratzen auszuprobieren.“4 Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie Erkenntnisse aus öffentlich zugänglichen Quellen zu linksextremistischen Teilnehmern des Kongresses: 1 https://www1.asta.uni-hamburg.de/1-ueber-uns/1-news/2019-02-20-kongressemanzipatorische -perspektiven.html (abgerufen am 12.03.2019). 2 https://www1.asta.uni-hamburg.de/0-aktuelle-themen/emanzipatorische-perspektiven.html (abgerufen am 12.03.2019). 3 https://www1.asta.uni-hamburg.de/1-ueber-uns/1-news/2019-02-20-kongressemanzipatorische -perspektiven.html (abgerufen am 12.03.2019). 4 Ebenda. Drucksache 21/16575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Interventionistische Linke (IL) Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg führt die Interventionistische Linke seit vielen Jahren als Gruppierung an, bei der „die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt“.5 Die Gruppierung wird im zuletzt veröffentlichten Verfassungsschutzbericht wie folgt beschrieben: „Seit dem 27. September 2014 ist die Hamburger Ortsgruppe AVANTI Teil des überregionalen Zusammenschlusses IL. Die IL Hamburg sieht ihre Wurzeln in der autonomen Bewegung, lehnt jedoch deren Unverbindlichkeit und Organisationsfeindlichkeit ab und zählt damit zu den sogenannten postautonomen Gruppen. Sie kritisieren insbesondere die Theoriefeindlichkeit der Autonomen und ihre mangelnde Strategie und Unorganisiertheit. Postautonome wie die IL verfolgen eine langfristige Strategie der kleinen Schritte und streben eine Revolution in Form einer Transformation des bestehenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Systems an. Im Bündnis mit anderen Gruppen und durch ihre Vernetzung gelingt es der IL Hamburg einen hohen Mobilisierungsgrad in der Kampagnenarbeit zu erreichen. Sie nimmt dabei, wie die bundesweite IL, eine Scharnierfunktion zwischen nichtextremistischen linken Initiativen und der linksextremistischen Szene wahr. Schwerpunktfelder sind die Antifa-, Klimaund Anti-Gentrifizierungsarbeit. 2017 war die IL besonders in der Organisierung des Protestes gegen den G20-Gipfel in Hamburg aktiv.“6 b) Gruppe gegen Nation und Kapital Die „Gruppe gegen Nation und Kapital“ ist seit 2017 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz aufgrund hinreichend verdichteter Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG).7 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die der Studierendenschaft zugewiesenen Aufgaben sind in § 102 Absatz 2 HmbHG aufgeführt. Insbesondere obliegt ihr danach die Aufgabe, „die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern“ (§ 102 Absatz 2 Satz 2 HmbHG). Dem Präsidium der Universität Hamburg (UHH) steht als Aufsichtsbehörde über die Studierendenschaft im Rahmen der Rechtsaufsicht des § 106 Absatz 2 HmbHG Ermessen zu. Dieses Ermessen bezieht sich sowohl auf die Wahl des Aufsichtsmittels als auch auf die Frage, ob überhaupt einzuschreiten ist. Die Aufsicht der zuständigen Behörde gemäß § 107 HmbHG beschränkt sich auf die Frage, ob das Präsidium der UHH seinen Ermessensspielraum überschritten hat. Dem Präsidium der UHH und der zuständigen Behörde liegen zu konkreten Inhalten oder Teilnehmern des Kongresses „Emanzipatorische Perspektiven unter Druck von Rechts“ sowie möglichen Maßnahmen oder Beurteilungen des Landesamtes für Verfassungsschutz zu Teilnehmern des Kongresses keine Erkenntnisse vor. Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ist gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der 5 Zuletzt: Landesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2017, Seiten 263 und 265. 6 Ebenda: Seite 89. 7 Vergleiche Drs. 21/15989 (Frage 4.). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16575 3 Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des HmbVerfSchG sind gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 3 HmbVerf- SchG solche politisch motivierten ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in § 4 Absatz 2 HmbVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Studentische Interessensvertretungen wie zum Beispiel der AStA sowie Gewerkschaften könnten nur zu den Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes werden, wenn diese Voraussetzungen so erfüllt würden, dass sie den Organisationen zuzuerkennen wären. Daher gehören AStA und Gewerkschaften nicht zu den Beobachtungsobjekten des LfV. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der UHH wie folgt: 1. Begrüßt es die Universitätsleitung, dass in ihrem Hause ein dreitägiger Kongress unter Beteiligung von gewaltorientierten Linksextremisten stattfindet? 2. Ist der Universitätsleitung bekannt, dass die „Interventionistische Linke“ vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg a) als Gruppierung aufgeführt wird, „bei (der) die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt “,8 b) als Organisation beschrieben wird, die aus autonomen, militanten Strukturen hervorgegangen ist und 2017 besonders in der Organisierung des gewalttätigen Protestes gegen den G20-Gipfel in Hamburg aktiv war?9 3. Welche Konsequenzen zieht die Universitätsleitung hieraus für die Veranstaltung ? 4. Ist der Universitätsleitung bekannt, dass die „Gruppe gegen Nation und Kapital“ seit 2017 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg aufgrund hinreichend verdichteter Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist? 5. Wann hat die Universitätsleitung Kenntnis davon erhalten, dass während des Kongresses auch Kampftechniken, mutmaßlich getarnt als „Selbstverteidigung “, eingeübt werden sollen? 6. Begrüßt es die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, dass an der Universität Hamburg ein dreitägiger Kongress unter Beteiligung von gewaltorientierten Linksextremisten stattfindet? 7. Ist der Leitung der Behörde bekannt, dass die „Interventionistische Linke “ vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg a) als Gruppierung aufgeführt wird, „bei (der) die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt “, b) als Organisation beschrieben wird, die aus autonomen, militanten Strukturen hervorgegangen ist und 2017 besonders in der Organisierung des gewalttätigen Protestes gegen den G20-Gipfel in Hamburg aktiv war? 8 Landesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2017, Seiten 263 und 265. 9 Ebenda: Seite 89. Drucksache 21/16575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Welche Konsequenzen zieht die Leitung der Behörde hieraus? 9. Ist der Leitung der Behörde bekannt, dass die „Gruppe gegen Nation und Kapital“ seit 2017 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg aufgrund hinreichend verdichteter Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist? 10. Wann hat die Leitung der Behörde Kenntnis davon erhalten, dass während des Kongresses auch Kampftechniken, mutmaßlich getarnt als „Selbstverteidigung“, eingeübt werden sollen? Der AStA ist alleiniger Veranstalter und damit allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung des Kongresses. Das Präsidium der UHH und die zuständige Behörde nehmen keine Bewertung von Inhalten von Veranstaltungen der Studierendenschaft vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. An welchen Lehrstühlen der Universität werden Inhalte zur verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus vermittelt und in welchen Lehrveranstaltungen erfolgte die Vermittlung solcher Inhalte in den vergangenen vier Semestern? Bitte hierzu auch angeben, auf welche Literatur dabei verwiesen wurde. 12. Insbesondere: In welchen Lehrveranstaltungen, die auch von Studenten des Lehramts besucht werden, wurden Inhalte zur verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus in den vergangenen vier Semestern vermittelt? Bitte hierzu ebenfalls die Literaturverweise darlegen. Nach Auskunft der UHH wurden und werden keine expliziten Lehrveranstaltungen zu den genannten Inhalten angeboten. 13. Welche weiteren Veranstaltungen fanden in den Räumlichkeiten der Universität Hamburg in den vergangenen zwei Jahren statt, die sich kritisch mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus und gegebenenfalls auch mit der spezifischen Problematik des Hamburger Linksextremismus beschäftigt haben? Hierzu liegen der UHH keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Veranstaltungen, die sich kritisch mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus beschäftigen, hat die Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung seit 2015 durchgeführt oder gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Titel der Veranstaltung/des Projekts, beteiligte Organisationen und Referenten. 15. Welche Veranstaltungen, die sich kritisch mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Rechtsextremismus beschäftigen, hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung seit 2015 durchgeführt oder gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Titel der Veranstaltung/des Projekts, beteiligte Organisationen und Referenten. Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Veranstaltungen hat der AStA der Universität Hamburg seit 2018 durchgeführt? Bitte die Veranstaltungen jeweils mit Datum, Titel, beteiligte Gruppierungen und Organisationen und Referenten angeben. Siehe Anlage. 17. Wie finanziert sich der AStA? Insbesondere: Erhält er Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln? Der AStA der UHH finanziert sich aus den Beiträgen der Studierenden, die über den Semesterbeitrag abgeführt werden. Dabei handelt es sich nicht um öffentliche Mittel. 18. Welche laufenden Kosten fallen jährlich für die Räumlichkeiten an, in denen der Kongress stattfindet (Von Melle Park 9, Strom, Heizung, Instandhaltung et cetera), und durch wen werden sie getragen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16575 5 Die UHH verfügt über keine derart ausdifferenzierte Kostenaufstellung im Sinne der Fragestellung. 19. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz zur ideologischen Ausrichtung, Personenzusammensetzung und Gewaltorientierung der „Gruppe gegen Nation und Kapital“? Die zuständige Behörde geht davon aus, dass die „Gruppe gegen Kapital und Nation“ und nicht die „Gruppe gegen Nation und Kapital“ gemeint ist. Sie wird dem antideutschen Spektrum der gewaltorientierten linksextremistischen Szene in Hamburg zugeordnet . Siehe auch Jahresbericht 2011 des LfV Hamburg https://www.hamburg.de/ contentblob/3619106/80b8befadd0897fcf4180ae1b1d8da22/data/ verfassungsschutzbericht-2011-illustriert.pdf und Glossar des Bundesamtes für Verfassungsschutz https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/antideutsche. 20. Welche Straftaten haben Vertreter der „Gruppe gegen Nation und Kapital “ seit 2017 bis dato begangen beziehungsweise an welchen Straftaten waren sie auch durch organisatorische Mitwirkung beteiligt? Zu Straftaten von Angehörigen dieser Gruppe liegen der Polizei keine Erkenntnisse vor. 21. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz zur Ausbildung und Anwendung von Kampftechniken innerhalb der Hamburger linksextremistischen Szene, insbesondere auch im Bereich der autonomen , militanten, aber auch der postautonomen Szene? Nach Erkenntnissen des LfV Hamburg werden innerhalb der linksextremistischen Szene Kampfsportveranstaltungen zum Beispiel durch die internationale Kampfsportkampagne „Left Hook“ organisiert und durchgeführt. 22. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz zur Bedeutung des Themas „Sichere Kommunikation & Anonymisierung im Netz“ für Hamburger Linksextremisten und ihr Handeln? Linksextremisten nutzen generell sichere Kommunikationswege „im Netz“. Dazu bedienen sie sich sicherer Verschlüsselungswege. 23. Die GEW unterstützt den Kongress nach Angaben des AStA „inhaltlich und finanziell“10 und sendet mit Fredrik Dehnert am 12. April einen hochrangigen Funktionär (stellvertretender Vorsitzender) zu dem Kongress.11 Ebenfalls bewirbt die GEW Hamburg die Veranstaltung auf ihrer Internetseite ,12 in ihrem Newsletter und auf ihrer Facebook-Seite13 unter Verlinkung auf den Veranstaltungsflyer, auf dem das Logo der GEW direkt neben dem Logo der Interventionistischen Linken prangt.14 Betrachtet das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg – auch unabhängig von diesem konkreten Vorgang um die GEW – eine solche organisatorische, personelle und ideologische Verflechtung als einen Anhaltspunkt für eine Bestrebung, die sich gegen die freiheitlich- 10 https://www1.asta.uni-hamburg.de/0-aktuelle-themen/emanzipatorische-perspektiven.html (abgerufen am 17.03.2019). 11 Ebenda. 12 https://www.gew-hamburg.de/themen/aktionen-und-kampagnen/emanzipatorischeperspektiven -unter-druck-von-rechts?fbclid=IwAR0JrKEgzSKpTUdHFdx6hDC6aYwTv_ fbFXSOSz7PQ239fNHIJAozS5q_SSw (abgerufen am 17.03.2019). 13 https://www.facebook.com/GEWHamburg/posts/2042699322433121?__xts__[0]= 68.ARDfAOsxu093mCvYtBDptT72VhKGUWlfZu7dD4BNKzlcAZSZx4Z08KxTxoHN qrt2xstzBMsE_KTivwS_pjJAxQ5aUfuyX9Re9eIuihy2K8gECyD99MX7tDIsZ2HZ0D8 QOzJ_uu2m9a1OBE0Bt9steKd14OhBb9vkLoegWPibBESEvtEqLVnXeCeKqGKAVc0 SkrC23HTWJVJQW6i93Dz76TnBcZfspcUpdlRo9ZWZxYgtTtDjraae8lxV9WNV1KEUa P3e6y_L1nLU60ebv2MerBMbmdZNH-rR1C8Xu3ZROVJ5mi_jRccmsNglch KPMKa0l9PE1qTCGkSGqYIB0qB_5N7_xw&__tn__=-R (abgerufen am 17.03.2019). 14 https://www.gew-hamburg.de/sites/default/files/download/aktuelle-meldungen/ faltflyer_seite_2.jpg (abgerufen am 17.03.2019). Drucksache 21/16575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 demokratische Grundordnung gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) richtet? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung 24. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg wie auch der Präses der Behörde für Inneres und Sport, Andy Grote, informierten in der jüngeren Vergangenheit offensiv die Öffentlichkeit über vermeintliche Verflechtungen von Hamburger AfD-Mitgliedern und Hintermännern der Hamburger „Merkel-Muss-Weg-Demonstrationen“, obwohl die AfD Hamburg oder eine ihrer Gliederungen zu keinem Zeitpunkt Beobachtungsobjekt waren oder sind. Zudem wurden keine Belege zu Mitgliedschaften der Organisatoren der MMW-Demo in extremistischen Organisationen nachgewiesen; die Behauptungen des Verfassungsschutzes stützten sich auf sogenannte subkulturell rechtsextremistische Hintergründe einzelner Organisatoren oder auf Berufsausübungen im sogenannten Türstehermilieu . Inwieweit werden das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg wie auch der Präses der Behörde für Inneres und Sport ihre Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit (gemäß § 4 (HmbVerfSchG)) nutzen, um a) auf die Teilnahme von mehreren linksextremistischen und teils gewaltorientierten Linksextremisten an dem Kongress hinzuweisen, b) auf die Einübung von Kampftechniken während des Kongresses hinzuweisen, c) auf die gleichzeitige Teilnahme diverser nicht extremistischer Organisationen des (extrem) linken Spektrums wie GEW, DGB oder Jusos hinzuweisen, d) auf die finanzielle und inhaltliche Unterstützung durch die GEW und den DGB hinzuweisen, e) auf die Teilnahme von führenden Funktionären wie dem stellvertretenden GEW-Vorsitzenden Fredrik Dehnert hinzuweisen, f) auf die gemeinsamen Aufrufe von extremistischen und nicht extremistischen Organisationen zu dem Kongress auf dem Veranstaltungsflyer und in den Sozialen Medien unter Verwendung ihrer Erkennungszeichen in direkter Nachbarschaft hinzuweisen, g) auf ideologische Schnittmengen der extremistischen und nicht extremistischen Organisationen hinzuweisen? Zu den grundsätzlichen Kautelen der öffentlichen Berichterstattung siehe Drs. 21/15989. Beispielhaft wird auf die intensive Berichterstattung des LfV Hamburg über die Beteiligung von Linksextremisten an den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 verwiesen. Ob und wie das LfV Hamburg über den in Rede stehenden Kongress berichtet, wird zu gegebener Zeit entschieden. Dies hängt unter anderem von der Bedeutung ab, die dieser Veranstaltung zukommen wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Veranstalter Veranstaltung Datum von Datum bis AStA Salsa Rueda 09.01.2018 20.03.2018 AStA iDEAS 12.01.2018 entfällt AStA Kulturkurs Bhangra 15.01.2018 29.01.2018 AStA NSU Monologe 17.01.2018 entfällt AStA Diskussionsveranstaltung zur Klimapolitik 18.01.2018 entfällt AStA Diskussionsveranstaltung zur Debatte um Katalonien 31.01.2018 entfällt AStA Kulturkurs Bhangra 05.02.2018 28.02.2018 AStA Diskussionsveranstaltung zur Debatte um Katalonien 07.02.2018 entfällt AStA AStA-Sitzung 16.02.2018 23.03.2018 AStA Gegen die türkische Militärintervention - Frieden in Afrin! 21.02.2018 entfällt AStA Kulturkurs Bhangra 05.03.2018 26.03.2018 AStA Neutrale Aufklärung zum Thema Organspende 05.04.2018 03.05.2018 AStA Koloniales Vergessen: Quo Vadis Hamburg 07.04.2018 entfällt AStA Kulturkurs Bhangra 09.04.2018 23.07.2018 AStA Salsa Ruede 10.04.2018 21.08.2018 AStA Diskussionsveranstaltung zum Dieselskandal 18.04.2018 entfällt AStA Infotisch zur RiS-Wahl 23.04.2018 25.04.2018 AStA Gesellschaftskritisches Tutorium: Dialektik und Diskurs 24.04.2018 26.06.2018 AStA Buchvorstellung mit David Hirsh 25.04.2018 entfällt AStA "Nach dem Regime“ - Diskussionsveranstaltung zur Lage der Studierenden im Iran 12.05.2018 entfällt AStA Diskussionsveranstaltung zur EU in Zeiten der Trump-Administration 30.05.2018 entfällt AStA Barrierefreies Erste-Hilfe-Seminar 02.06.2018 entfällt AStA NSU Komplex Vortrag 20.06.2018 entfällt AStA FSR-Vernetzungstreffen 20.06.2018 entfällt AStA Arbeitsgruppe Queer 28.06.2018 01.07.2018 AStA Erste-Hilfe-Kurs 30.06.2018 entfällt AStA FES-Stipendiatentreffen 12.07.2018 entfällt AStA Backstage-Nutzung 13.07.2018 14.07.2018 AStA Hamburger Plattform Gesamttreffen und Vernetzung der Uni 21.07.2018 entfällt AStA CSD Vorlesungsreihe 31.07.2018 03.08.2018 AStA CSD-Benefizveranstaltung 02.08.2018 entfällt AStA Infoveranstaltung Studienplatz 16.08.2018 19.09.2018 AStA Projekt "Studentische Hilfskräfte" 22.08.2018 entfällt AStA Gesamttreffen 12.09.2018 entfällt AStA Brasilien-Wahlen 2018 - Eine Reflexion 25.09.2018 entfällt AStA Barrierefreies Erste-Hilfe-Seminar 28.09.2018 entfällt AStA Grüne Gruppe Gruppentreffen 30.09.2018 entfällt AStA Sitzung Wirtschaftsrat StuPa 08.10.2018 entfällt AStA Die Freiheit der Frauen in Rojava 14.10.2018 entfällt AStA Projekt "Studentische Hilfskräfte" 17.10.2018 09.01.2018 AStA Gewaltfreie Kommunikation 19.10.2018 21.10.2018 AStA Diskussionsveranstaltung zum radikalen Nationalismus nach den Ereignissen in Chemnitz23.10.2018 entfällt AStA Salsa Ruede 23.10.2018 19.03.2019 AStA Spendenaktion Projekt "Airkules Rettungsballon" 25.10.2018 entfällt AStA Juso Hochschulgruppe - Wahl des Vorstandes 13.11.2018 entfällt AStA Infostand 14.11.2018 entfällt AStA iDeas Unitage 16.11.2018 entfällt AStA Anarchistische Perspektiven auf die Wissenschaft 16.11.2018 18.11.2018 AStA Veranstaltungsreihe "Europa - neue Hoffnung" 22.11.2018 31.01.2019 AStA Diskussionsveranstaltung zur Aufkündigung des Iran-Abkommens 27.11.2018 entfällt AStA 40 Jahre migrantische Arbeiterselbstorganisation 01.12.2018 entfällt AStA Barrierefreies Erste-Hilfe-Seminar 01.12.2018 entfällt AStA Infostand Welt-Aids-Tag 03.12.2018 entfällt AStA AStA feat. Volt: Fix the EU 06.12.2018 entfällt AStA Infoveranstaltung "Die Feuerzangenbowle" 06.12.2018 entfällt AStA Vortrag iDeas 07.12.2018 entfällt AStA AStA-Kunst- und Videoprojekt 12.12.2018 14.12.2018 AStA Grüne Gruppe 14.12.2018 22.03.2019 AStA Hamburger Widerstand gegen den Nationalsozialismus 18.12.2018 entfällt AStA InteGREATer 19.12.2018 entfällt AStA IDeas - Interessengemeinschaft der Deaf Studierenden Hamburg 05.01.2019 entfällt AStA Die Treuhand. Hebamme des Rechtspopulismus? 11.01.2019 entfällt AStA Projekt "Studentische Hilfskräfte" 16.01.2019 entfällt AStA Workshops Antidiskriminierung 17.01.2019 18.01.2019 AStA Treffen InteGREATer 17.01.2019 entfällt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16575 7 Anlage AStA Für ein Europa ohne Grenzen 19.01.2019 entfällt AStA Infostand Queer 21.01.2019 23.01.2019 AStA Lesbische Stadtgeschichte 23.01.2019 entfällt AStA Vortrag 23.01.2019 entfällt AStA Vermögensverteilung / Wie viel Steuern sind gerecht? 24.01.2019 entfällt AStA Vortrag und Diskussion anlässlich des 100. Todestages von Rosa Luxemburg 24.01.2019 entfällt AStA Geschichte des globalen Antisemistmus 25.01.2019 26.01.2019 AStA Service Referat 31.01.2019 entfällt AStA Feministischer Antisemitismus und Kulturrelativismus 01.02.2019 entfällt AStA Antisemitismus und Männlichkeit bei Burschenschaften 04.02.2019 entfällt AStA Einführung des 12h-Tages in Österreich 07.02.2019 entfällt AStA Tagung "Grüne Gruppe" 08.02.2019 09.02.2019 AStA Schule - Macht - Rassismus 08.02.2019 entfällt AStA internes Treffen 11.02.2019 entfällt AStA Projekt TV Stud 20.02.2019 entfällt AStA Situation in Venezuela 25.02.2019 entfällt AStA Diskussionsgruppe DGBT 27.02.2019 27.03.2019 Hinweis: Bei den genannten Veranstaltungen handelt es sich um Veranstaltungen, die über die UHH gebucht wurden. Eine statistische Erfassung, welche Gruppierungen, Organisationen und Referenten eingeladen werden, erfolgt dabei nicht. Drucksache 21/16575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 16575ska_Text 16575ska_Anlage Tabelle1