BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16576 21. Wahlperiode 26.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 19.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Bearbeitungsfristen bei Bauanträgen im Vereinfachten Genehmigungsverfahren im Wandsbeker Bezirksamt (2) Die Prüfung vieler baurechtlicher Anträge erfolgt auf Basis des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 61 HBauO. Demnach ist über Anträge innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu entscheiden. Unter gewissen Voraussetzungen verkürzt sich die Frist auf einen Monat. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Fristen versagt wurde. „Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird der Bauherrin oder dem Bauherrn der Eintritt der Genehmigungsfiktion bestätigt “, so die Ausführungen in § 61 Absatz 3 HBauO. Immer wieder kommt es zu Beschwerden über sehr lange Verfahrensdauern, gerade auch bei Anträgen für kleinere Um- oder Ausbauten. In der Antwort in Drs. 21/16366 wird für den Bezirk Wandsbek behauptet, dass keine Statistik über die Bearbeitungsdauer bezogen auf die Verfahrensart vorliegt. Dagegen konnten in der Drs. 21/1112 für die Jahre 2014 und 2015 noch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sowie die Gesamtverfahrensdauer nach Verfahrensart angegeben werden. Ich frage den Senat: In der Drs. 21/16366 ist die Frage 2. nach der durchschnittlichen und maximalen Verfahrensdauer von Bauanträgen nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek nicht vollständig beantwortet worden. Die Verfahrensdauern für den Bezirk insgesamt können angegeben werden. Die Daten sind in der Antwort zu Frage 1. angegeben. Die Angabe dieser Werte für die unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung wird statistisch nicht erfasst. Eine manuelle Nacherfassung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie waren im Bezirk Wandsbek die durchschnittliche Verfahrensdauer sowie die Gesamtverfahrensdauer der Baugenehmigungsverfahren nach § 61 HBauO? (Bitte wie in Drs. 21/1112 angeben.) Wie waren die Werte in den unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung? Sofern die erfragten Daten nicht angegeben werden können: warum nicht? Durchschnittliche Bearbeitungsdauer* nach § 61 HBauO: 2017: 49,4 Tage, 2018: 53,4 Tage (*nach Vollständigkeit der Bauvorlagen). Gesamtverfahrensdauer** nach § 61 HBauO: Drucksache 21/16576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2017: 88,4 Tage, 2018: 100,5 Tage (**von Eingang des Antrages bis Bescheid). 2. Welche einzelnen statistischen Daten werden zur Bearbeitung von Bauanträgen nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek erfasst? Es werden Vorgangs-, Grundstücks- und Dokumentendaten erfasst, die im Rahmen der Verfahrensbearbeitung mit Vorgangsdatensoftware (BACom) anfallen und dort hinterlegt werden. Nur aus diesen Datensätzen ist es möglich, statistische Datenerhebungen durchzuführen. 3. In der Antwort zu Frage 2. der Drs. 21/16366 in Bezug auf Vorgaben und Fristen für die Bestätigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion heißt es lediglich, dass das Gesetz keine Vorgaben und Fristen vorsieht. 3.1. Gibt es Vorgaben und Fristen außerhalb des Gesetzes, zum Beispiel verwaltungsinterne Richtlinien oder Ähnliches? Nein. 3.2. Gelten die Aussagen des Senats zur Bedeutung zügiger, transparenter und verlässlicher Genehmigungsverfahren (so zum Beispiel in Drs. 21/15512) sowie die Festlegungen zu Verfahrensdauern im Vertrag für Hamburg auch für Baugenehmigungsverfahren nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek? Wenn nein, warum nicht? Ja. 3.3. Welche Zeitdauer für die Bestätigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion nach Ablauf der Fristen nach § 61 HBauO ist aus Sicht der zuständigen Stellen angemessen? Die Bestätigung der Genehmigungsfiktion sollte umgehend erfolgen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 4. Gilt das Baugenehmigungsverfahren nach § 61 HBauO bereits mit dem Eintritt der Genehmigungsfiktion als abgeschlossen? Wenn ja, aus welchen Gründen und warum dauert es dann mehrere Monate, den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu bestätigen? Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist tritt die Fiktion ein. Der Fiktionseintritt kann unter anderem aufgrund hoher Fallzahlen und entsprechender Prioritätensetzung erfolgen. Es kann auch bei der Bestätigung der Genehmigungsfiktion zu Verzögerungen kommen . 5. Inwiefern gibt es derzeit Engpässe oder Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen beziehungsweise bei der Bestätigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion im Bezirk Wandsbek oder in einzelnen Regionen der entsprechenden Bauprüfabteilung? 6. Wie viele planmäßige Stellen in der Bauprüfabteilung sind derzeit aus welchen Gründen nicht besetzt? Die Fallzahlen sind im zuständigen Bezirksamt aufgrund der guten Baukonjunktur hoch. Die aufgrund der unbesetzten Stellen im vergangenen Jahr entstandenen Engpässe können mit fortwirkender Einarbeitungsdauer abgebaut werden. Derzeit sind im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (W/WBZ) Bauprüfung 6,29 Stellen aufgrund von Stellenwechsel, Versetzung in den Ruhestand, Fluktuation und Arbeitszeitverkürzungen nicht besetzt. Davon sind 1,79 Stellenanteile etwa durch Arbeitszeitverkürzungen nicht besetzt. 4,5 Stellen sind für die Nachbesetzung freigegeben . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16576 3 7. Ist sichergestellt, dass in allen Bauantragsverfahren nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek eine Prüfung des Antrags vor dem Eintritt der Genehmigungsfiktion erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Es erfolgt immer eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. 8. Wie viele laufende Antragsverfahren für Baugenehmigungen nach § 61 HBauO sind derzeit im Bezirk Wandsbek anhängig? Wie unterteilen sich die Verfahren auf die unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung? In wie vielen Fällen davon ist bereits die Genehmigungsfiktion eingetreten ? Nach Auswertung des Vorgangsbearbeitungssystems BACom sind derzeit 996 Vorgänge nach § 61 HBauO offen. Für die Jahre 2017 und 2018 erfolgte eine händische Auswertung durch das Bezirksamt Wandsbek, um den Bezug zu den Regionen herstellen zu können. Weitere Zahlen und Angaben konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 2017 Wandsbek Kern: 11 Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne: 23 Rahlstedt: 23 Alstertal, Walddörfer: 115 Summe: 172 2018 Wandsbek Kern: 48 Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne: 48 Rahlstedt: 37 Alstertal, Walddörfer: 156 Summe: 289 Für das Jahr 2019 sind 165 Anträge in der Bearbeitung. Die übrigen Vorgänge vor 2017 werden systemtechnisch teilweise als „noch nicht abgeschlossen“ ausgegeben, obwohl der Bescheid bereits erteilt worden ist. Das kann dann der Fall sein, wenn zum Beispiel Verfahrensstände zum Vorgang manuell eingetragen wurden. BaCom ist als freies Vorgangsbearbeitungssystem und nicht vorrangig für statistische Auswertungen entwickelt worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.