BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16577 21. Wahlperiode 26.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 19.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Stand Gefahrenpotenzial und Barrierefreiheit von (teil-)elektrischen Fahrzeugen Elektrisch und teilelektrisch angetriebene Fahrzeuge – darunter auch Omnibusse und Straßenbahnen – sind im üblichen Aufkommen innerstädtischer Verkehrsgeräusche praktisch unhörbar und können damit für manche Verkehrsteilnehmer /-innen, wie insbesondere Kinder, Senioren/-innen sowie blinde und sehbehinderte Menschen, eine Gefahr darstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem Senat ist die Umsetzung der Verordnung (EU) Nummer 540/2014 vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG geändert durch die delegierte Verordnung (EU) 2017/1576 vom 26. Juni 2017 ein wichtiges Anliegen. Die Verordnung verpflichtet die Hersteller bis spätestens 1. Juli 2019, in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen und bis spätestens 1. Juli 2021 in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Fahrzeug- Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS) einzubauen, das die Anforderungen des Anhangs VIII der Verordnung erfüllt. Zu beschaffende Fahrzeuge müssen grundsätzlich diesen Vorgaben entsprechen. Die von der Verwaltung genutzten elektrisch oder teilelektrisch betriebenen Fahrzeuge sind in der Regel Leasingfahrzeuge. Aufgrund der bei Leasingmodellen üblichen kurzen Austauschintervalle geht der Senat davon aus, dass es hinsichtlich der Nachrüstung bestehender Fahrzeuge für die Verwaltung keinen besonderen Handlungsbedarf gibt, da Neufahrzeuge den jeweils geltenden straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ab dem Zeitpunkt einer verbindlichen Einbauverpflichtung werden ausschließlich mit AVAS ausgerüstete Fahrzeuge beschafft. Ein Austausch über die aktuellen Umsetzungsschritte hat zwischen Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSHV ) und den zuständigen Senatsvertretern beziehungsweise den betroffenen öffentlichen Unternehmen bereits im vergangenen Jahr begonnen und wurde zuletzt im März 2019 unter Beteiligung des Finanzsenators fortgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 20/12385. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bislang ungeachtet noch in Kraft tretender gesetzlicher Regelungen getroffen, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt voll- oder teilelektrisch angetriebene Fahrzeuge (auch Omnibusse) auf den Straßen auch bei einer Fahrgeschwindigkeit von unter 30 km/h hörbar zu machen, damit diese von allen anderen Verkehrsteilnehmern/-innen identifiziert werden können? Drucksache 21/16577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat getroffen, um sicherzustellen , dass elektrisch oder teilelektrisch angetriebene Fahrzeuge, die für die Landesverwaltungen beschafft werden, mit einem nicht abschaltbaren Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein müssen? 3. Was hat der Senat unternommen, damit die Anstalten öffentlichen Rechts (Landesbetriebe) sich verbindlich verpflichten, im Falle der Beschaffung oben genannter Fahrzeuge nur solche zu erwerben, die über ein nichtabschaltbares Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) verfügen? 4. Inwieweit hat der Senat sichergestellt, dass bereits vorhandene elektrisch beziehungsweise teilelektrisch angetriebene Fahrzeuge, die auf Dienststellen des Landes zugelassen sind, verpflichtend mit einem nicht abschaltbaren Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) nachzurüsten sind? 5. Welche Fristen für die Nachrüstung sind festgelegt? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie wird sichergestellt, dass Förderprogramme des Landes, die den Erwerb eines elektrisch beziehungsweise teilelektrisch angetriebenen Fahrzeuges (darunter auch Lieferfahrzeuge und Inklusionstaxen) unterstützen , nur dann zum Tragen kommen, wenn diese Fahrzeuge mit einem nicht abschaltbaren Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sind? Bisher gibt es keine Landesförderprogramme zur Unterstützung des Erwerbs eines elektrisch beziehungsweise teilelektrisch angetriebenen Fahrzeuges. 7. Wie wird sichergestellt, dass landeseigene Verkehrsbetriebe ausschließlich elektrisch beziehungsweise teilelektrisch angetriebene Omnibusse und sonstige Fahrzeuge einsetzen dürfen, die mit einem nicht abschaltbaren Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sind? Siehe Vorbemerkung.