BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16578 21. Wahlperiode 26.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 19.03.19 und Antwort des Senats Betr.: „Hamburger Hausbesuche“ für Senioren/-innen mit Migrationshintergrund Vor Kurzem ist das Projekt „Hamburger Hausbesuche“ gestartet. Laut Drs. 21/15834 können noch keine quantitativen Angaben zum Besuchsgeschehen gemacht werden. Allerdings ergibt sich auch jetzt schon eine Reihe von Fragen , die die Ausgestaltung des Konzepts betreffen, besonders was Vielfalts- Aspekte unter anderem in Bezug auf einen Migrationshintergrund angeht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren ist ein neues Informationsund Beratungsangebot, das seit September 2018 in den Bezirken Eimsbüttel und Harburg erprobt wird. Die Erprobungsphase dient der Überprüfung aller Rahmenbedingungen und ermöglicht es, auf Erkenntnisse und Änderungsbedarfe einzugehen. Das betrifft auch die vom Fragesteller angesprochenen Themen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Mit wie vielen Personen wurden bisher Honorarverträge abgeschlossen? Es haben 59 Personen einen Honorarkräftevertrag abgeschlossen und seit Oktober 2018 Hausbesuche durchgeführt. 2. In Drs. 21/11435 wurde berichtet, dass es nach der Berichterstattung über die geplanten Hausbesuche eine Vielzahl von spontanen Bewerbungen gegeben habe. Gab es danach noch einmal eine öffentliche Ausschreibung für Honorarkräfte? Falls ja, a. wo wurde die Ausschreibung mit welchem Text veröffentlicht? b. welche Diversity-Strategie wurde verfolgt, um einen vielfältigen Pool von Honorarkräften zu rekrutieren? Welche Vielfaltsdimensionen (zum Beispiel Qualifikation, ethnische Herkunft, Geschlecht) wurden dabei berücksichtigt? c. Falls keine öffentliche Ausschreibung folgte: Welche Beweggründe haben dazu geführt, keine öffentliche Ausschreibung zu machen? d. Falls keine explizite Diversity-Strategie verfolgt wurde: Wie bewertet der Senat generell die Relevanz einer Diversity-bewussten Arbeitsweise für die Hamburger Hausbesuche? Die Fachstelle Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren hat nach Abschluss des Beleihungsvertrages in Absprache mit den Bezirksämtern Eimsbüttel und Harburg und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) einen Drucksache 21/16578 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufruf zur Gewinnung von Besuchskräften für den Hamburger Hausbesuch gestartet. Dieser Aufruf wurde über relevante Verteiler der beteiligten Akteure bekannt gegeben (Gesundheits- und Pflegekonferenz Eimsbüttel, Gesundheits- und Pflegekonferenz Harburg, Arbeitskreis Mobilität im Alter der BGV, Albertinen-Intern et cetera). Zum 1. August 2018 haben auf diesen Aufruf hin 97 Personen ihr Interesse bekundet, als Besuchsperson das Projekt Hamburger Hausbesuch zu unterstützen. Es hat folgende Haupt-Kriterien bei der Auswahl der Besuchskräfte gegeben: Interesse an Gesprächen mit älteren Menschen, Interesse und Fähigkeit zu eigenständigen Planung der Hausbesuche als Nebentätigkeit, idealerweise einen fachlichen Hintergrund aus dem Gesundheits- beziehungsweise Sozialwesen. Verträge wurden mit allen letztlich interessierten und persönlich geeigneten Personen geschlossen. Eine Auswahl nach anderen Kriterien war nicht sinnvoll. Grundsätzlich sollen die Besuchskräfte auf die individuelle Lebenssituation der besuchten Seniorinnen und Senioren eingehen. Dies umfasst das Geschlecht, den kulturellen Hintergrund und die aktuelle Lebenslage. 3. Wird mit den Honorarkräften eine Vereinbarung getroffen, wie viele Hausbesuche ihnen garantiert übertragen werden und für wie viele Hausbesuche die Honorarkräfte mindestens Kapazitäten haben sollten? Oder in welcher anderen Weise wird gegenseitig eine Verlässlichkeit und Verbindlichkeit festgelegt? Mit den Besuchskräften wird ein Vertrag abgeschlossen. Die Besuchskräfte arbeiten selbständig auf Honorar-Basis. Der Vertrag enthält daher keine Kapazitätsgarantien. Die Vergabe der Hausbesuchstermine erfolgt über eine Einzelbeauftragung im Rahmen der vorhandenen Bedarfe per Losverfahren. 4. Wie viele der Honorarkräfte können Hausbesuche auch in einer anderen Sprache neben Deutsch durchführen? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und jeweiliger/jeweiligen Sprache/n. Bei der Auswahl der Besuchskräfte waren Fremdsprachenkenntnisse kein Kriterium. In der Pilotphase sollen Erfahrungen gesammelt werden, ob das Sprechen einer Fremdsprache zu einem Kriterium bei der Auswahl der Besuchskräfte werden muss. 5. Werden gegebenenfalls auch Sprachmittler/-innen oder Dolmetscher/- innen eingesetzt? Falls ja, wie werden diese für ihre Tätigkeit vergütet? Falls nein, auf welchem anderen Weg soll die Kommunikation gewährleistet werden? Nein. Im Einzelfall wird bei einer Bedarfsmeldung nach einer passenden Lösung gesucht. Ansonsten besteht die Möglichkeit für die besuchte Person, eine Person seines/ihres Vertrauens zum Gespräch hinzu zu bitten, auch um gegebenenfalls zu dolmetschen. 6. In der Drs. 21/15834 wurde mitgeteilt, dass ein Hausbesuch pauschal mit 100 Euro und ein Folgebesuch mit 70 Euro vergütet werden. Gibt es für Hausbesuche, die grundsätzlich länger dauern (zum Beispiel, weil aufgrund des Dolmetschens mehr Zeit benötigt wird), ein erhöhtes Honorar oder in welcher Weise wird der zusätzliche Aufwand honoriert? Bei der Vergütung der Hausbesuche handelt es sich um Pauschalen. Eine Abweichung von diesen Pauschalen ist nicht vorgesehen. 7. Wie wird sichergestellt, dass alle Senioren/-innen das Anschreiben für die Hausbesuche gut verstehen können auch wenn sie keine oder eher geringere Kenntnisse der deutschen (Laut-)Sprache haben? Das Schreiben ist in einem Pretest auf seine Verständlichkeit hin geprüft und älteren Menschen vorgelegt worden. Diese älteren Menschen wurden zu den Formulierungen im Schreiben befragt. Für ältere Menschen ohne oder mit geringen Kenntnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16578 3 deutschen Schriftsprache besteht die Möglichkeit, sich das Schreiben von einer Vertrauensperson vorlesen beziehungsweise übersetzen zu lassen. 8. Durch ihre Biografie als Arbeitsmigranten/-innen der ersten Generation bedingt, können bei dieser Gruppe vermehrt Ängste in Bezug auf Behörden und Bürokratie vorhanden sein. Wie wurde bei der Formulierung des Anschreibens dafür Sorge getragen, das Vertrauen der angeschriebenen Senioren/-innen zu gewinnen? Das Anschreiben ist in Wortwahl und Formulierung darauf ausgerichtet, für das Angebot zu werben und Vorbehalte zu entkräften. Es beginnt mit einer Gratulation zum Geburtstag. 9. In § 1 Hamburgisches Seniorenmitwirkungsgesetz ist verankert „… älteren Menschen jeder geschlechtlichen Identität und jeder sexuellen Orientierung gleiche Teilhabe und Anerkennung zukommen zu lassen und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dieses Ziel ist durch alle Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg unter aktiver Eigenbeteiligung der Hamburger Seniorinnen und Senioren zu fördern.“ a. Durch welche Maßnahmen wird dieses Ziel beim Hamburger Hausbesuch gefördert? Die Gesprächsinhalte beim Hamburger Hausbesuch orientieren sich an den von den Besuchten geäußerten Themenwünschen und Bedarfen. Die Honorarkraft ist gehalten , auf diese Wünsche und Bedarfe einzugehen und entsprechend zu beraten. b. Wurden die Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Schulung der Honorarkräfte unterrichtet? Nein. c. Gab es bei der Konzipierung der „Hamburger Hausbesuche“ eine Konsultation von LSBT*I-Selbstorganisationen? Falls ja, welche Organisationen wurden konsultiert, in welcher Weise wurden die Organisationen beteiligt und welche Auswirkungen auf das Konzept und die Schulungsinhalte für die Honorarkräfte ergaben sich daraus? Falls nein, was waren die Beweggründe dafür. Nein. Die Schulung wurde vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung konzipiert und durchgeführt. Es verfügt über eine hohe Expertise und Erfahrung zur Durchführung von Hausbesuchen bei Seniorinnen und Senioren. 10. Das Albertinen-Haus hat schon 2001 – 2002 ein Projekt zur Entwicklung präventiver Hausbesuche durchgeführt, damals durch Förderung des Familienministeriums und der Robert Bosch Stiftung (https://www.albertinen.de/gesundheit-medizin/albertinen-haus-medgeriatrische -klinik/geriatrische-forschungsabteilung/abgeschlosseneprojekte /praeventive-hausbesuche/). Das Projekt wurde am 2.6.2004 vorgestellt beim Hauptstadtkongress „Medizin und Gesundheit“ in Berlin. Damals wurden als Kosten für einen Hausbesuch 400 Euro kalkuliert und als Arbeitsaufwand elf Stunden. Bei den aktuellen „Hamburger Hausbesuchen“ fällt mit 100 Euro Honorar nur ein Bruchteil des Honorars an. a. Wie kommt diese doch ganz erhebliche Kostenreduktion zustande? Der damalige präventive Hausbesuch ist wegen seiner Zielrichtung, seiner Einbettung in eine geriatrische Studie und wegen des gewählten Settings in Bezug auf die Kosten nicht mit dem Hamburger Hausbesuch vergleichbar. b. Wie viele Arbeitsstunden werden für einen Hausbesuch inklusive Vorbereitung, Auswertung, Teambesprechung, Anfahrt und gegebenenfalls Einleitung von Anschluss-Aktivitäten kalkuliert? Drucksache 21/16578 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Honorarkräftevertrag gibt es dazu keine Festlegung. Eine derartige Kalkulation ist unter anderem vom Wohnort der Honorarkraft abhängig und kann nur von dieser vorgenommen werden. 11. Im Anhang der Drs. 21/15834 sind die Broschüren des Materialkoffers aufgelistet, die alle auf Deutsch sind. a. Gibt es auch Broschüren in anderen Sprachen? Falls ja, welche Broschüren gibt es in welchen Sprachen? Falls nein, warum nicht und wie wird der Zugang für Senioren/-innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse gewährleistet? b. Gibt es auch Broschüren in einfacher oder Leichter Sprache? Falls ja, welche Broschüren sind das? Falls nein, warum nicht und wie wird der Zugang für Senioren/-innen gewährleistet, für die Standard-Deutsch zu schwer ist? c. Gibt es auch Videoversionen der Broschüren in Deutscher Gebärdensprache ? Falls ja, welche sind das und wo sind die Videos abrufbar? Falls nein, warum nicht und wie wird der Zugang für gehörlose Senioren /-innen gewährleistet, die keine ausreichenden Kenntnisse des Schriftdeutschen haben? Unter Berücksichtigung der vielfältigen Themen, die angesprochen werden können, ist es wichtig gewesen, Informationsmaterialien zusammenzustellen, die diese Themenvielfalt abdecken. Dabei bezieht sich diese Zusammenstellung auf relevante stadtteilund bezirksbezogene Informationsunterlagen der verschiedensten Einrichtungen und Institutionen. Das Informationsmaterial ist in der Regel auf Deutsch verfasst. Den Flyer „Pflegestützpunkte Hamburg“ gibt es in türkischer und russischer Sprache. Eine Ausführung des Flyers „Hamburger Hausbesuch“ in Leichter Sprache ist in Vorbereitung . Videoversionen des Informationsmaterials aus dem Materialkoffer in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 12. Im Anhang der Drs. 21/15834 sind die Broschüren des Materialkoffers aufgelistet. Auffällig ist, dass allein sechs Publikationen von der der Diakonie herausgegeben wurden (Nummern 12, 23, 30, 31, 32, 34), das ist der gleiche Wohlfahrtsverband, der auch das Albertinen-Haus angehört, das die Hausbesuche durchführt, aber nur eine Publikation von einem weiteren, nicht konfessionellen Wohlfahrtsverband, nämlich der Arbeiterwohlfahrt , herausgegeben wurde (Nummer 22), neben Publikationen von weiteren kleineren NGOs a. Nach welchen Kriterien wurden die Publikationen ausgewählt? Siehe Antwort zu 11. a. bis c. b. Auf der Liste gibt es keine Broschüre eines Unterstützungsangebots für schwerhörige, ertaubte oder gehörlose Senioren/-innen. Was ist der Grund für das Fehlen? In der Seniorenbroschüre Eimsbüttel „In Vielfalt gesund älter werden“ von 2017/2018 sind die Beratungsstellen für Blinde- und Sehbehinderte sowie für Schwerhörige aufgeführt . Ebenso in der Seniorenbroschüre Harburg – Seniorenwegweiser von 2017/ 2018. c. Wie wird sichergestellt, dass alle Wohlfahrtsverbände und Leistungserbringer fair und gleichberechtigt berücksichtigt werden? Alle Honorarkräfte sind zu einer neutralen Beratung verpflichtet. Verstöße gegen dieses Gebot führen zum Ausschluss der Honorarkraft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16578 5 13. Gab es bei der Konzipierung der „Hamburger Hausbesuche“ eine Konsultation von Migranten-/-innenselbstorganisationen? Falls ja, welche Organisationen wurden konsultiert, in welcher Weise wurden die Organisationen beteiligt und welche Auswirkungen auf das Konzept ergaben sich daraus? Falls nein, was waren die Beweggründe dafür? Auf dem Expertenhearing zum Hamburger Hausbesuch am 17. Juni 2017 haben die Teilnehmenden aus anderen Modellprojekten ihre Erfahrungen eingebracht. Die Hamburger Migrantinnen und Migranten sind über den Landes-Seniorenbeirat vertreten worden, der für alle älteren Menschen in Hamburg zuständig ist. Im Landes- Seniorenbeirat sind per Gesetz zwei Menschen mit Migrationshintergrund (ein Mann und eine Frau) vertreten. 14. Haben Migranten-/-innenselbstorganisation mit der Gesundheitsbehörde oder mit dem Albertinen-Haus Kontakt aufgenommen, um die spezifischen Bedürfnisse von Senioren/-innen mit Migrationshintergrund einzubringen ? Welche Organisationen waren das, wer wurde kontaktiert und gab es Auswirkungen auf die Umsetzung der „Hamburger Hausbesuche “? Falls ja, worin bestanden diese? Es gab einen Kontakt zur Türkischen Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden geprüft. 15. In Drs. 21/15834 werden die Kernthemen der Schulung für die Besuchskräfte genannt. Diversity-Kompetenz, interkulturelle Kompetenz, Kultursensibilität oder etwas Ähnliches werden nicht als Kernthema genannt. Wurde zu diesem Themenfeld überhaupt geschult? Falls ja, in welchem Umfang und welche Vielfaltsdimensionen wurden berücksichtigt? Falls nein, was waren die Beweggründe dafür? Die in verschiedenen sozialen Berufsfeldern erfahrenen Besuchskräfte berücksichtigen in den Hausbesuchen die Vielfalt der unterschiedlichsten Lebensplanungen der Besuchten sowie deren individuelle Interessen, Wünsche und Bedürfnisse. Die Schulung ist auf diese Aufgabe abgestimmt und erfüllt somit Bestandteile von Diversity. Diversity zielt auf die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen et cetera Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. c. 16. Spielte bei der Rekrutierung der Honorarkräfte für die Hausbesuche deren Diversity-Kompetenz und insbesondere deren interkulturelle Kompetenz eine Rolle? Falls ja, welche Priorität hatten diese Kompetenzen bei der Auswahl der Honorarkräfte? Falls nein, wieso wurde auf dieses Auswahlkriterium verzichtet? Siehe Antwort zu 2. bis 2. d. 17. Aufteilung der Kosten für die Hamburger Hausbesuche: In Drs. 21/15834 wird angeben, dass Personal- und Sachkosten in Höhe von 223 356 Euro entstehen für eine VZÄ Leitung/Koordination und eine VZÄ Bürokraft . Wie hoch ist der Anteil der Sachkosten und wofür entstehen Sachkosten ? Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten und wie teilt er sich auf die beiden Stellen auf? In welche Entgeltstufe und Erfahrungsstufe sind die beiden Stellen jeweils eingruppiert? Drucksache 21/16578 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 An Personal- und Sachkosten fallen pro Jahr circa 223 356 Euro an. Davon entfallen circa 32 545 Euro auf die Sachkosten. Die Sachkosten setzen sich unter anderem zusammen aus Büromaterial, Portokosten, Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtung von PC- Arbeitsplätzen. Eine weitere Aufschlüsselung der Personalkosten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 18. In Drs. 21/15834 sind Honorarkosten für die Besuchskräfte von 99 600 Euro für das Jahr 2019 angegeben. Naturgemäß kann noch nicht im Vorhinein genau beziffert werden, wie gut das Angebot angenommen werden wird. Welche vermutete Anzahl an Erstbesuchshonoraren, Folgebesuchshonoraren und Ausfallhonoraren liegt für das Jahr 2019 zugrunde? Es wird von rund 1 000 Hausbesuchen ausgegangen.