BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16605 21. Wahlperiode 29.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 21.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Busbetriebshof Mesterkamp – Welche Schadstoffe befinden sich auf dem Gelände? Welche Maßnahmen plant der Senat, um zukünftigen Bewohnern ein gesundes Wohnen zu ermöglichen? Bereits in den Jahren 2015 und 2016 war die Fläche des Busbetriebshofs Mesterkamp Gegenstand umfangreicher Bedenken hinsichtlich möglicher Bodenverunreinigungen. Früheren Antworten des Senats (zum Beispiel Drs. 21/2709) ist zu entnehmen, dass dem Senat die Problematik durchaus bewusst ist, gleichwohl aber der Handlungsbedarf bis heute nicht in dem notwendigen Umfang gesehen wurde. Eine Wohnbebauung der Fläche birgt damit das zunehmende Risiko eines Wohnens auf belasteten Böden. Dies stellt eine Gesundheitsgefährdung zukünftiger Bewohner dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde und die Hamburger Hochbahn AG haben im April 2016 einen Grundstückstauschvertrag (Gleisdreieck/Mesterkamp) geschlossen. Nach dem Vertrag werden die Grundstücke wechselseitig im vorhandenen Zustand übernommen. Die Hamburger Hochbahn AG ist noch Eigentümerin des Grundstücks Mesterkamp. Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt das Grundstück spätestens im Februar 2020. Anhand von Gutachten aus den Jahren 2016 bis 2019 wurde festgestellt, dass eine Sanierung des Grundstücks oder ähnlicher Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr (zum Beispiel wegen Gesundheitsgefährdung) gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) aufgrund der Verunreinigungen nicht notwendig sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Senat über Bodenverunreinigungen der Fläche oder Teilflächen des Busbetriebshofs Mesterkamp vor? 2. Seit wann liegen dem Senat diese Erkenntnisse vor? Dem zuständigen Bezirksamt liegen drei Gutachten aus den Jahren 2016, 2017 und März 2019 zu Bodenverunreinigungen auf dem Grundstück des Busbetriebshofes vor. Auftraggeber waren die Hamburger Hochbahn AG, das Bezirksamt Hamburg-Nord und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Insgesamt wurden hierfür 38 Bohrungen auf der Fläche niedergebracht. Die Entnahme von Bodenproben erfolgte in den Jahren 2016, 2017 und im Zeitraum von Januar bis März 2019 in allen Bereichen des Busbetriebshofes auf Grundlage der Ergebnisse einer historischen Erkundung, der bisherigen Nutzung, der Rückbauplanung und der nach Bebauungsplan vorgesehenen neuen Nutzung. Die Proben wurden auf die relevanten Parameter der Anlage 2 BBodSchV und der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20) „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Drucksache 21/16605 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mineralischen Abfällen“ untersucht. Die Aufschlüsse zeigen eine flächenhaft anstehende , trümmerschutthaltige Auffüllung mit teilweise entsorgungsrelevanten Schadstoffgehalten an. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wer ist rechtlich für die Fläche zuständig? 4. Seit wann gilt diese Zuständigkeit? Zuständig ist die derzeitige Eigentümerin Hamburger Hochbahn AG für das Flurstück 4999 seit 1918/1919, für das Flurstück 2172 seit 1951, für das Flurstück 1063 seit 1954 und für das Flurstück 2889 seit 1976. 5. In wessen Zuständigkeit fallen Bodenverunreinigungen auf der Fläche? In die der Grundeigentümerin beziehungsweise die für Umwelt zuständigen Behörde. 6. Wer ist für deren etwaige Beseitigung verantwortlich und wer ist für die technische Umsetzung zuständig? Der jeweilige Grundstückseigentümer zum jeweiligen Zeitpunkt von Baumaßnahmen. 7. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/2709) vom 4. Januar 2016 gibt der Senat zu Frage 2. an: „Nach Kenntnis der zuständigen Behörde hat die Bezirksversammlung Aussagen über einen erforderlichen, umfangreichen Sanierungsbedarf getroffen.“ Welchen Sanierungsbedarf meint der Senat in dieser Antwort konkret? Welche Maßnahmen wurden seitdem zur Beseitigung der Verunreinigungen, beziehungsweise zur Vorbereitung der Beseitigung konkret eingeleitet? Bitte auch Zeitpunkte benennen. 8. Wurden seit Beantwortung der Drs. 21/2709 auf dem Gelände Bodenproben genommen? 9. Auf welchen historischen Teilflächen wurden diese Proben genommen? 10. Auf welcher Grundlage können die Stellen der Probennahmen als für die Gesamtfläche signifikant gelten? 11. Was waren die Untersuchungsergebnisse dieser Proben? 12. Auf welche Verunreinigungen hin wurden diese Proben untersucht? 13. Wann fanden die Untersuchungen statt? Siehe Antwort zu 1. und 2. 14. Wann wurden welche Gremien über die Ergebnisse dieser Untersuchungen informiert? Zur Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp) wurde dem Stadtentwicklungsausschuss sowie der Bezirksversammlung im Januar/Februar 2019 die Begründung mit dem Umweltbericht, der zusammenfassend die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen enthält, zur Kenntnis gegeben. Zudem wurde das Thema im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drs. 20-2424) vom Dezember 2015 sowie eines Antrages (Drs. 20-3875) vom Januar 2017 in der Bezirksversammlung behandelt. 15. Wurden vor dem Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/2709 Untersuchungen beziehungsweise Handlungen im Sinne der Fragen 7. – 13. vorgenommen? Was waren die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Welche Gremien wurden wann über diese Ergebnisse informiert? Es sind zuvor im Jahr 1992 Untersuchungen vorgenommen worden, auf welche die Untersuchung aus dem Jahr 2016 Bezug nimmt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Messwerte keine Notwendigkeit zur Sanierung gemäß BBodSchG bedingen. Alle Untersuchungen wurden an die für die Umwelt zuständige Behörde übermittelt. 16. Welche Gewerke befanden sich zu früheren Zeitpunkten auf dem Gelände, die als potenzielle Quellen für entsorgungsrelevante Schadstoffverunreinigungen gelten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16605 3 Als altlastenrelevant wurde neben der Nutzung als Busbetriebshof auch die Nutzung auf Teilflächen als ehemaliges Straßenbahndepot identifiziert. 17. Inwieweit fand eine Untersuchung der konkreten Flächen dieser potenziellen Verunreinigungsquellen statt? 18. Was waren die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Siehe Antworten zu 1. und 2. sowie 15. 19. Bis wann wird eine etwaige abschließende Sanierung der Fläche vorgenommen sein? 20. Wer kommt für die Kosten auf? 21. Welche Kosten a) werden dabei zukünftig noch entstehen (konkrete Zahlen – falls nicht möglich, plausible Schätzungen), b) sind bereits entstanden? 22. Bis wann wird der Senat die zuständigen Gremien über den weiteren Fortgang notwendiger Sanierungsmaßnahmen einzelner Flächen auf dem Gelände des Busbetriebshofs Mesterkamp unterrichten? Da eine Sanierung gemäß BBodSchG nicht erforderlich ist, entstehen keine Kosten für eine Sanierung. Für Ausbau, Beprobung und Entsorgung des belasteten Bodens beziehungsweise Trümmerschutts inklusive Wiederverfüllung wird mit Kosten von circa 100 000 Euro netto gerechnet. Für bisherige Untersuchungen sind Kosten von circa 28 000 Euro netto entstanden. 23. Kann der Senat bereits heute versichern, dass ein Wohnungsbau auf dem Gelände nur auf unbelasteten Flächen stattfinden wird? Ja.