BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16606 21. Wahlperiode 29.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe, Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 21.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Vollsperrung des Moorburger Elbdeichs Der im Februar 2019 bekannt gewordene Zeitraum für die Vollsperrung des Moorburger Elbdeichs für rund ein Jahr lässt auf eine schlechte Abstimmung von Vorhaben- und Realisierungsträgern auf Bund- und Länderebene im Süderelbe-Raum schließen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In den der Bevölkerung zugänglich gemachten Planungsunterlagen ist der Vollsperrung des Moorburger Elbdeichs ein kurzer Absatz gewidmet, der keinerlei Hinweis auf einen einjährigen Sperrungszeitraum enthält. Warum hat der Senat diese bedeutende Information verschwiegen? 2. Wann wurden welche Gremien über die Dauer der Vollsperrung informiert ? Die Planungsunterlagen wurden unter Nennung der Vollsperrung im Januar 2018 öffentlich bei HPA ausgelegt und zeitgleich im Internet veröffentlicht. Parallel erfolgte die sogenannte Erstverschickung der Planungsunterlagen an die Träger öffentlicher Belange (TöB). Die genehmigten Planungsunterlagen wurden erneut im August 2018 an die TöB verschickt , öffentlich bei der HPA ausgelegt und ebenfalls zeitgleich im Internet veröffentlicht . Darüber hinaus wurde die Maßnahme im November 2017 im Güterverkehrszentrum (GVZ) Altenwerder, im Februar 2018 im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung (BV) Harburg, im Mai 2018 im Gesprächskreis Altenwerder und im Juni 2018 erneut im Stadtplanungsausschuss der BV Harburg vorgestellt. 3. Erfolgte die Ausschreibung für die Baumaßnahmen mit der Maßgabe einer Vollsperrung? Wenn nein, auf welcher Basis wurde die Vollsperrung beschlossen? Ja, sie erfolgte mit der Maßgabe einer Vollsperrung. 4. Der Senat berichtet in seiner Antwort auf oben genannte Anfrage von „übergeordneten Abhängigkeiten“ beziehungsweise „anderen Baumaßnahmen entlang der BAB 7“. a. Von welchen Baumaßnahmen entlang der BAB 7 sind die Bauarbeiten mit welchen Konsequenzen abhängig (bitte pro Maßnahme auf- Drucksache 21/16606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schlüsseln)? Welche Abstimmungen sind mit dem Bund und der DEGES vorgenommen worden mit welchem Ergebnis? Durch die vorgesehenen Maßnahmen der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH (DEGES) an der Hochbrücke Bundesautobahn (BAB) 7 Elbmarsch (K20) ist voraussichtlich ab Mitte 2020 mit erheblichen Einschränkungen an der Anschlussstelle Waltershof und am Finkenwerder Ring zu rechnen. Deshalb ist eine fertiggestellte Straßenanbindung Altenwerder Süd (SAS) nicht nur eine wichtige Redundanz für das Containerterminal Altenwerder (CTA) und GVZ, sondern auch eine notwendige Entlastung des Finkenwerder Ringes. Durch den Neubau der BAB26-West/Ausbau BAB 7 durch die DEGES sind aufgrund der räumlichen Überschneidung mit der SAS starke Abhängigkeiten, wie zum Beispiel Baustellenverkehre, Baustelleneinrichtungsflächen gegeben, sodass eine terminliche Entzerrung der Baumaßnahmen erforderlich ist. Zwischen der Maßnahme SAS und den oben genannten Maßnahmen der DEGES fanden regelmäßige Abstimmungen statt, die zu dem gewählten Bauablauf der SAS führten. b. Warum können die Maßnahmen nicht zeitlich gestreckter und ohne Vollsperrung während oder nach dem Ausbau der BAB 7 stattfinden ? Aufgrund der verkehrlichen Abhängigkeiten insbesondere zu den Maßnahmen der BAB 7 und der noch erforderlichen Neubaumaßnahmen im Finkenwerder Ring steht ein begrenztes Zeitfenster für die Maßnahme SAS zur Verfügung. Die SAS muss vor Beginn der Einschränkungen an der Anschlussstelle Waltershof und am Finkenwerder Ring für den Verkehr nutzbar sein. Zur Einhaltung dieses Zeitfensters müssen die Arbeiten unter Vollsperrung stattfinden. c. Inwiefern schreibt der Arbeitsschutz eine Vollsperrung der Straße vor? Warum kann diesem nicht durch zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel Ampelschaltung) abgeholfen werden? In der Straße Moorburger Elbdeich steht aufgrund der im Süden angrenzenden Privatgrundstücke und des im Norden verlaufenden Moorburger Elbdeichs nur wenig Platz zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl an beteiligten Gewerken (Rückbau, Erdbau /Bodenaustausch, Kampfmittelräumung, Entwässerungskanalarbeiten, Leitungsbau , Straßenbau et cetera) müssen die Maßnahmen auf beengtem Raum erfolgen. Im Bereich der BAB 7 muss zwischen den beiden Brückenwiderlagern gebaut werden. Die tiefen Ausschachtungsarbeiten lassen für einen einspurigen Richtungsverkehr keine ausreichende Querschnittsbreite gemäß Arbeitsschutzrichtlinie zu. d. Der rund 370 Meter lange Abschnitt der Straße Moorburger Elbdeich östlich der Waltershofer Straße wird nach Fertigstellung der Südanbindung des Containerterminals Altenwerder dem bisherigen Durchgangsverkehr sowie dem stark Lkw-geprägten Verkehr aus dem Bereich des CTA dienen. Warum kann im Gegenzug nicht der momentan noch als Privatstraße deklarierte Neue Altenwerder Hauptdeich als temporäre Ausweichstrecke für den Durchgangsverkehr genutzt werden, wenn ein verkehrssicherer Ausbau – auch im Hinblick auf den Spülfeld- und Baustellentransport – erfolgt? Der vorhandene Querschnitt und die verkehrenden Spülfeldtransporte und Baustellentransporte lassen nach Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und Polizei keinen gesicherten Begegnungsverkehr auf der Privatstraße zu. e. Warum kann nicht zumindest die Buslinie 157 den Neuen Altenwerder Hauptdeich sowie die Westausfahrt Altenwerder nutzen, um zügig an die Waltershofer Straße und Moorburg-West angebunden zu werden? Die Buslinie kann aus bautechnischen Randbedingungen (Streckenführung, Wendekreis Bus) nicht durch das Baufeld geführt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16606 3 f. Die entlang des Moorburger Elbdeichs befindlichen Grundstücke einschließlich des alten Elbdeiches befinden sich im Eigentum der Stadt. Warum können diese Flächen nicht für die Verlegung des Durchgangsverkehrs umgebaut und genutzt werden? Mit welchen Stellen haben in diesem Zusammenhang Abstimmungen mit welchem Ergebnis stattgefunden (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Ein Teil der südlich angrenzenden Grundstücke befindet sich in Privatbesitz. Westlich der BAB 7 wird für die Zugänglichkeit der Grundstücke eine Zuwegung geschaffen. Der Engpass unter der BAB 7 kann nicht für Kraftfahrzeuge freigegeben beziehungsweise umfahren werden. g. Wurde eine Einbahnstraßenregelung im Moorburger Elbdeich geprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde diese verworfen? Dies wurde geprüft, siehe Antwort zu 4.c. Im Rahmen der detaillierten Bauablaufplanung wird mit der beauftragten Baufirma die Zeit der erforderlichen Vollsperrung auf ein Mindestmaß reduziert. h. Wurde eine Ampelregelung geprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde diese verworfen? Eine Baustellensignalisierung muss nach Absprache mit der Verkehrsbehörde eine beidseitige Mindestvorstaufläche von circa 200 Metern zuzüglich des Raumbedarfes des Baufelds aufweisen. Somit sind keine sinnvollen Baufelder zu realisieren. i. Wie und wann wurde die Stabsstelle für Verkehrs- und Baustellenkoordination der Wirtschaftsbehörde beteiligt? Welchen Einfluss hat diese auf die Planungen gehabt? In dem System BKWIN der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST) wurden an folgenden Daten Eintragungen vorgenommen; diese sind im System hinterlegt und jederzeit nachvollziehbar: 27.12.2017 Bekanntmachung der Baumaßname SAS 16.04.2018 Anzeige des voraussichtlichen Baubeginns 19.07.2018 Änderungsmitteilung des Baubeginns 04.10.2018 Änderungsmitteilung des Baubeginns 04.12.2018 Änderungsmitteilung des Baubeginns Die SAS-Baumaßnahme hat in dem geplanten Zeitfenster keinen verkehrlichen Einfluss auf das übergeordnete Hauptstraßennetz bis auf die Anpassung der Lichtsignalanlagen . Im Übrigen siehe Antwort zu 5. j. Ist im Zuge der Erneuerung der Autobahnbrücke über den Moorburger Elbdeich mit einer erneuten Vollsperrung zu rechnen? Wenn ja, wann und für welche Dauer? Der Bauablauf für Abriss und Neubau der Brücke liegt im Verantwortungsbereich der DEGES. Nach Aussage der DEGES wird versucht, die Arbeiten mit einer einspurigen Sperrung auszuführen. Dies ist nur möglich, wenn die umfangreichen Arbeiten in der Straße Moorburger Elbdeich und im Bereich der Brücke unter der BAB 7 im Zuge der SAS zügig ausgeführt werden, um den später durch DEGES auszuführenden Straßenbau unter der BAB 7 und spätere Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. 5. Mit welchem Verkehrsaufkommen rechnet der Senat während der Vollsperrung auf der Umleitungsstrecke im Bereich Fürstenmoordamm/ Georg-Heyken-Straße und der Waltershofer Straße bis zur Moorburger Drucksache 21/16606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kreuzung? (Bitte Fahrzeuge pro Tag als Vergleich aktuell und während der Vollsperrung angeben.) Wie verhält es sich speziell in den Zeiten des Berufsverkehrs (6 – 8 Uhr, 16 – 18 Uhr)? Im Zuge der Umleitung beziehungsweise Sperrung ist es notwendig, die Knotenpunkte Waltershofer Damm/Moorburger Elbdeich (K171070, HPA) und Waltershofer Damm/Georg-Heyken-Straße (K1870, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)) für die Baustelle/Bauphasen verkehrstechnisch anzupassen. In den Spitzenstunden (6 bis 8 Uhr und 16 bis 18 Uhr) müssen circa 400 Kfz in der Verkehrsrichtung Ost-West beziehungsweise West-Ost an den Kreuzungen (links einbiegen beziehungsweise links abbiegen) umgeleitet werden. Der Berufsverkehr wird in neuen Signalprogrammen für die Baumaßnahme berücksichtigt. Die verkehrstechnische Bearbeitung der Signalprogramme wir gemäß den Vorgaben des „Leitfadens für Lichtsignalanlagen “ erarbeitet. Die finalen Ergebnisse der Berechnungen liegen noch nicht vor. 6. Wie gedenkt der Senat, einen reibungsfreien Verkehrsfluss nach Osten zum Moorburger Hauptdeich und in die Gegenrichtung während der Zeiten der Öffnung der Kattwykbrücke sicherzustellen? Es gibt keine neuen Verlagerungseffekte aus den Öffnungszeiten der Kattwykbrücke. Die Öffnungszeiten der Kattwykbrücke sind täglich um 5.30 Uhr, 8 Uhr, 10 Uhr, 12 Uhr, 14 Uhr, 16 Uhr, 18 Uhr, 20 Uhr und 22 Uhr; von 22 – 5.30 Uhr auf Anforderung gemäß § 24 Absatz 2 der Hafenverkehrsordnung. Die Leistungsfähigkeit an den Knotenpunkten ist während der Vollsperrung nicht beeinträchtigt. 7. Die KVG Stade GmbH & Co. KG stellt für die Zeit der Vollsperrung einen Ersatzfahrplan zur Verfügung. Teilweise wird der Streckenabschnitt Moorburger Kirchdeich – Moorburger Elbdeich 297 nicht mehr bedient werden; infolge einer Umleitung über Fürstenmoordamm und Georg- Heyken-Straße von rund 8 Kilometern Länge sind erhebliche Fahrzeitverlängerungen unvermeidlich. Die Haltestelle Moorburger Kreuzung stellt einen wesentlichen Umstiegs- und Anbindungspunkt nach Harburg, Finkenwerder, vor allem aber auch in den Hamburger Norden dar. a. Welchen Einfluss hat der Senat auf den Ersatzfahrplan der KVG Stade GmbH & Co. KG gehabt? In Koordinierungsgesprächen wurde auf die Bedeutung der Busverbindung hingewiesen und sich für einen möglichst lückenlosen Ersatzfahrplan eingesetzt. b. Hält der Senat einen Umweg der Linie 157 von rund 8 Kilometern und mindestens 13 Minuten (ohne Stau) für eine gesperrte Strecke von circa 400 Metern und einer eigentlichen Fahrzeit von einer Minute für angemessen? Ja, die alternative Streckenführung wird als angemessen eingestuft. c. Wie stellt der Senat trotz der Umleitung den Anschluss an die Buslinien 146, 250 und 251 sicher? Mit Ausnahme der Buslinie 157 sind an der Moorburger Kreuzung keine weiteren Buslinien von der Vollsperrung betroffen. Der gesperrte Abschnitt bleibt für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr weiterhin in beide Richtungen passierbar, sodass die an der Moorburger Kreuzung fahrenden Busse weiterhin erreichbar sind. d. An welcher Stelle wird der Bus der Linie 157 im Bereich Moorburger Elbdeich 297 wenden (bitte bildlich in einer Karte darstellen)? Siehe Drs. 21/16398. e. Welche Strecke wird der Schulbus fahren; wann wird der Ersatzfahrplan veröffentlicht? Nach Auskunft des Schulbusbetreibers Globetrotter Reisen & Touristik GmbH wird der Schulbus während der Vollsperrung analog zur Linie 157 fahren und die Anzahl der Fahrten und die Abfahrtszeiten werden von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16606 5 8. Plant der Senat, Gewerbetreibende mit Geschäftssitz am Moorburger Elbdeich östlich der Waltershofer Straße für Umsatzeinbußen zu entschädigen ? Grundsätzlich haben Anliegerinnen und Anlieger an öffentlichen Wegen staatliche Straßenbaumaßnahmen entschädigungslos hinzunehmen. Ob und inwieweit Gewerbebetrieben für Beeinträchtigungen der Wegenutzung eine Entschädigung nach § 39 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) gewährt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. 9. Plant der Senat Unterstützungsleistungen für die Kita sowie Sport-, Kultur - und weitere Vereine, die Mitgliederschwund befürchten? Die Kindertagesstätte und die genannten Vereine müssen sich als Anliegerinnen und Anlieger grundsätzlich auf den Ausbau, Umbau oder die Erneuerung von Straßen und aufgrund dessen die Verlegung des Verkehrs einstellen. 10. Wird Notfallfahrzeugen eine Durchfahrt während der Zeit der Vollsperrung möglich sein? Wenn ja, wie, wenn nein, auf welche Art und Weise wird eine Notfallrettung sichergestellt? Eine Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge besteht nicht; Einsatzorte für Notfallrettungen werden über den Fürstenmoordamm angefahren. 11. Der Moorburger Elbdeich östlich der Autobahn befindet sich im sturmflutgefährdeten Bereich und besitzt daher Sammelpunkte, die zur Evakuierung genutzt werden sollen. Wie wird eine Entfluchtungsmöglichkeit während der Zeit der Vollsperrung sichergestellt? Mit welchen Behörden und zu welchem Zeitpunkt wurde das Problem der eingeschränkten, nur aus dem Gefahrenbereich (Moorburger Hauptdeich) möglichen Erreichbarkeit zur Evakuierung erörtert? Wurden die Bürger informiert? Wenn ja, wann und auf welche Weise, wenn nein, warum nicht? Die Baumaßnahmen an der Hochwasserschutzanlage finden nur außerhalb der Sturmflutsaison statt. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und das Bezirksamt Harburg wurden im Rahmen der TöB-Beteiligung über die Baumaßnahme eingebunden . Im östlichen Bereich des Moorburger Elbdeichs sind zwei Sammelpunkte für den Fall einer erforderlichen Evakuierung vorgeplant. Beide befinden sich außerhalb des gesperrten Straßenabschnitts. Die An- und Abfahrten erfolgen über den Moorburger Hauptdeich beziehungsweise Kattwykdamm. Die zur Evakuierung erforderlichen Busse können auf Höhe des ersten Sammelpunktes (Schule) die Fahrtrichtung wechseln. Eine Information der Bevölkerung hält das Bezirksamt Harburg für entbehrlich, da die Straßenvollsperrung keine Veränderungen im Ablauf einer vom regionalen Katastrophendienststab Harburg durchgeführten Evakuierung darstellt. 12. Im Moorburger Elbdeich 249 befindet sich das Wahllokal für die Bezirksund Bürgerschaftswahlen am 26. Mai 2019. Hält der Senat eine Wegstrecke mit dem Pkw für Einwohner aus dem Moorburger Westen von circa 8 Kilometern zum Wahllokal für angemessen? Ist eine temporäre Aufhebung der Vollsperrung für den Tag der Wahl vorgesehen? Im Gebäude Moorburger Elbdeich 249 wird für die Wahl zu den Bezirksversammlungen und für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 ein Wahllokal eingerichtet. Eine temporäre Aufhebung der Vollsperrung ist nicht vorgesehen.