BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16613 21. Wahlperiode 29.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 22.03.19 und Antwort des Senats Betr.: BND warnt vor Huawei In ihrer Ausgabe vom 21.03.2019 berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ über Warnungen des BND an die Bundesregierung, da Zweifel an der Zuverlässigkeit des chinesischen Telekommunikationskonzerns Huawei beständen. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ gab es seitens des BND bereits im Jahre 2011 Warnungen vor dem Einsatz von Komponenten der Firma Huawei in sensitiven Bereichen deutscher Behörden und Unternehmen , da ebendort die Risiken einer nachrichtendienstlichen Ausspähung steigen würden. Schon im Hinblick auf diese Gefährdungslage wurde dem Unternehmen Huawei 2013 die Aufnahme in die Arbeitsgruppe des „Nationalen IT-Gipfels“ in Deutschland verwehrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Angaben beziehen sich auf Geräte der Marke Huawei. Ob in Geräten, die unter anderen Markennamen vertrieben werden, Komponenten von Huawei verbaut sind, ist kaum zu ermitteln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Werden in Hamburger Behörden gegenwärtig elektronische Komponenten der Firma Huawei eingesetzt? 2. Wenn ja, in welchen Behörden und – soweit bekannt – in welchen Unternehmen? 3. Wenn ja, sind bereits entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen diese nachrichtendienstlichen Ausspähungen getroffen worden? Bei der Behörde für Inneres und Sport, dem Landesbetrieb für Verkehr, dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, der Hamburg Port Authority, der Steuerverwaltung, der Flughafen Hamburg GmbH Gruppe, der Stadtreinigung Hamburg , der Hamburger Verkehrsverbund GmbH, den Hamburger Friedhöfen, der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH sowie dem Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen werden in untergeordnetem Umfang Geräte der Marke Huawei eingesetzt. Es werden derzeit keine gesonderten Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die über die rechtlichen Anforderungen, die für den Einsatz der elektronischen Komponenten zu beachten sind, hinausgehen. Soweit aktuelle Entwicklungen es erforderlich machen, werden diese berücksichtigt und die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend angepasst . Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) als börsennotierte Aktiengesellschaft beantwortet Fragen aller ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung, es sei denn, die angefragten Informationen sind Drucksache 21/16613 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bereits in öffentlich verfügbaren Quellen enthalten. Dies ist in Bezug auf die angefragten Informationen nicht der Fall. 4. Wenn ja, welche Überlegungen bestehen, um auf andere Anbieter umzustellen? Die verwendeten Geräte der Flughafen Hamburg GmbH Gruppe sowie des Landesbetriebs Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen werden demnächst ausgetauscht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. – 3. 5. Welche Überlegungen bestehen hinsichtlich des Ausbaus des 5G- Netzes in Hamburg? 6. Sollen auch in Hamburg im Zuge des Ausbaus des 5G-Netzes Komponenten der Firma Huawei verwendet oder ein anderer Anbieter hierfür in Anspruch genommen werden? Das Telekommunikationswesen liegt gemäß Artikel 87 fortfolgende Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes und damit nicht in der Zuständigkeit des Senats. Die Bundesnetzagentur überarbeitet aktuell die Sicherheitsanforderungen nach § 109 Telekommunikationsgesetz für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten und hat dazu Eckpunkte veröffentlicht, siehe dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen _Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderung en/Sicherheitsanforderungen-node.html. In der Bundesrepublik Deutschland können daher nur Netzwerkkomponenten zum Einsatz kommen, deren Hersteller beziehungsweise Lieferanten diese Sicherheitsvorgaben einhalten.