BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16614 21. Wahlperiode 29.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 22.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie erfolgreich sind IvAF-Maßnahmen, Migranten in den Arbeitsmarkt zu integrieren? „Für viele (…) Asylbewerber und Flüchtlinge steht Deutschland für Sicherheit und Freiheit. Ihre Integration in den deutschen Bildungs- und Arbeitsmarkt ist eine große Chance für sie (…). Die Integration von (…) Asylbewerbern und Geduldeten mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt sowie von Flüchtlingen mit Aufenthaltstitel in Ausbildung und Arbeit ist die notwendige Basis für ihr künftiges Leben.“1 Im „Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge“ schwärmt der Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, wie gut die regionalen IvAF-Netzwerke (Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen) dies unterstützten. In Hamburg ist das der vom Senat kofinanzierte FLUCHTort .2 Neben diversen Maßnahmen werden auch gezielt Maßnahmen nach § 45 SGB III sowie § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III für die Zielgruppe der Geflüchteten umgesetzt zwecks beruflicher Eingliederung: Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF.3 Dieses Projekt richtet sich an Migranten unter 25 Jahren, die perspektivisch eine berufliche Ausbildung anstreben. Ziel der Maßnahme ist die Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 45 SGB III, die sich über einen vier bis sechs-monatigen Zeitraum erstreckt. Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk – PerjuF-H.4 Hier wird Migranten eine Orientierung in mindestens drei verschiedenen handwerklichen Berufsfeldern ermöglicht. Die verschiedenen, im Handwerk eingesetzten Materialien sollen praktisch erlebt und die erworbenen Kenntnisse im Rahmen einer Praxisphase im Betrieb vertieft werden. Das Programm hat eine individuelle Laufzeit von vier bis sechs Monaten. 1 http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/37926-fluechtlingekundinnen -und-kunden-der-arbeitsagenturen-und-jobcenter.pdf?__blob= publicationFile&v=1. 2 https://www.fluchtort-hamburg.de/. 3 https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014365.pdf 4 https://www.kofa.de/dossiers/fluechtlinge-integrieren/unterstuetzungsangebote/detailseite/ initiative/perspektiven-fuer-junge-fluechtlinge-im-handwerk-perjuf-h. Drucksache 21/16614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Perspektiven für Flüchtlinge – PerF.5 Dieses Projekt dient der Feststellung beruflicher Kompetenzen durch Maßnahmeteile im sogenannten Echtbetrieb – in der Regel bei Arbeitgebern – und umfasst Beratung zu Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sowie Informationen über die Möglichkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse. Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt beziehungsweise vertieft. Es handelt sich um eine zwölfwöchige Maßnahme nach § 45 SGB II. KompAS6 – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb . Hier werden Integrationskurse mit Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung und zur frühzeitigen Aktivierung nach § 45 SGB III kombiniert . Dazu gehören unter anderem Bewerbungstraining, ergänzende berufsbezogene Sprachförderung und Jobcoaching. Die Dauer der Maßnahme liegt zwischen sechs und acht Monaten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Hamburger Senat betreibt zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten seit 2015 mit den Partnern Agentur für Arbeit Hamburg (AA) und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) gemeinsam das W.I.R-Programm und erreicht damit frühzeitig die Aktivierung sowie berufliche und damit auch gesellschaftliche Eingliederung von Personen im Kontext von Fluchtmigration in Hamburg. So hat sich die Zahl der erfassten Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt von 2015 mit 1 110 auf das Jahr 2018 mit 2 956 fast verdreifacht. Seit 2015 ist zudem die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse von Personen aus den acht Hauptasylherkunftsländern von 4 500 auf mehr als 11 000 Personen angestiegen. Zur Unterstützung der Integration gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen. Die Maßnahme „JuMA – Junge Menschen in Ausbildung“ stellt beispielsweise ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Berufswahl, Ausbildung und Qualifizierung dar mit dem Ziel, jungen Geflüchteten Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu geben. In der Maßnahme „Kombination berufsbezogene Sprachförderung“ (KomBer) sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt werden, ein Sprachzertifikat B1 zu erwerben, und durch berufsfachliche Kenntnisvermittlung an den Arbeitsmarkt herangeführt beziehungsweise in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder abschlussorientierte Weiterbildung integriert werden. Das Produkt „PerjuF – Perspektiven für junge Flüchtlinge“ wurde und wird in Hamburg jobcenter- und agenturseitig nicht angeboten. Die Produkte „PerjuF-H – Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk“ sowie „PerF – Perspektiven für Flüchtlinge“ werden nicht mehr angeboten. Die PerF-Maßnahmen sind 2016 ausgelaufen. Die letzten Zuweisungen fanden im Oktober 2016 statt. Eintritte, der Bestand und die Austritte der Maßnahmen vorwiegend für Geflüchtete (zum Beispiel PerF) finden sich in der öffentlich zugänglichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration; https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1405502/Statischer-Content/ Rubriken/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Personen-im-Kontext-von-Fluchtmigration.html. 5 http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/37926-fluechtlingekundinnen -und-kunden-der-arbeitsagenturen-und-jobcenter.pdf?__blob= publicationFile&v=1. 6 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/ Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2016/traegerrundschreiben- 09_20160420.pdf;jsessionid=A210A050E7E3CE340E9406EF4C6F4636.2_cid294?__blob= publicationFile. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16614 3 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des Jobcenter und der AA wie folgt: 1. Wie viele IvAF-Projektverbünde außer „FLUCHTort“ existieren in Hamburg und an welchen Standorten finden die Maßnahmen PerjuF, PerjuF- H, PerF und KompAs statt? 2. Wie viele Migranten nahmen bisher an PerjuF teil? a) Um welche konkreten Maßnahmen und welche Zeiträume handelt es sich hierbei? b) Wo werden berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt und ist die Teilnahme hieran verpflichtend? Wenn ja, wie wird das überprüft? c) Wie viele Migranten haben PerjuF abgebrochen, wie viele mit welchem Erfolg beendet? In Hamburg erfolgt in der aktuellen Förderperiode (01.07.2015 – 30.06.2019) über die Netzwerk-Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (IvAF) dieFörderung des Projektverbundes „FLUCHTort 5.0“. (https://www.esf.de/portal/ SharedDocs/Vorhaben/a/6/b/a6b4102d-220a-4724-b637-f1c46a50ef54.html). Die erforderliche Kofinanzierung für den Projektverbund FLUCHTort 5.0 erfolgt zu je 5 Prozent aus Mitteln der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Für die aktuelle Förderperiode vom 01.07.2015 – 30.06.2019 beläuft sich die Kofinanzierung auf insgesamt 267 074,17 Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Fördersumme 2015 29 353,24 € 2016 68 963,12 € 2017 71 407,64 € 2018 71 549,74 € 2019 25 800,43 € Gesamt 267 074,17 € Die Maßnahme KompAS findet an einem Standort im Bezirk Hamburg-Mitte statt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Migranten nahmen bisher an PerjuF-H teil? a) Welche handwerklichen Berufsfelder wurden von wie vielen Teilnehmern wo erprobt? b) Wie viele dieser Teilnehmer absolvierten wann und in welchen Betrieben die anschließende Praxisphase? c) Wie viele Teilnehmer, die PerjuF-H begannen, haben die Maßnahme auch beendet, wie viele aus welchem Grund abgebrochen? d) Wie viele sind durch diese Maßnahme in welche Berufsausbildung gekommen und wie hoch ist hier die Zahl der Abbrecher? 4. Wie viele Migranten nahmen bisher an PerF teil und mit welchem Erfolg/ Misserfolg? a) In welchen Betrieben ließen sich wodurch welche beruflichen Kompetenzen erkennen und mit welchem Resultat jeweils? b) Durch wen finden wo Beratung zu Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt statt? c) Sind die berufsbezogenen Sprachkenntnisse während dieser Maßnahme verpflichtend und wer führt sie wo durch? Drucksache 21/16614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d) Wie häufig und welche im Ausland erworbenen Kenntnisse und/oder Ausbildungen wurden im Zuge dieser Maßnahme anerkannt? Die für die Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Migranten nahmen bisher an KompAS teil und mit welchem Erfolg/Misserfolg? a) Ist die Teilnahme verpflichtend? b) Wer bietet wie oft und wo Bewerbungstraining und Jobcoaching an? bb) Sind dies Einzelmaßnahmen oder findet dieser Unterricht in Gruppen statt? Sofern eine Teilnahme an der Maßnahme KompAS zwischen Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmern und der Integrationsfachkraft von Jobcenter vereinbart wurde , erhalten die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Zuweisung per Bescheid/Verwaltungsakt zu der Maßnahme KompAS. Die Teilnahme wird zudem in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Bewerbungstraining und Jobcoaching werden durch den Träger des Maßnahmeanteils nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III täglich circa zwei Stunden (je nach Modul) am Maßnahmeort durchgeführt. Das Bewerbungstraining und das Jobcoaching finden grundsätzlich in Gruppenunterrichten statt, können aber auch bedarfsgerecht als Einzelmaßnahme durchgeführt werden. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 6. Wie wird der Förderbedarf des jeweiligen Teilnehmers ermittelt? Der Förderbedarf richtet sich nach den persönlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kundin/des jeweiligen Kunden, die sich aus den Beratungsgesprächen mit den Vermittlungsfachkräften ergeben und gegebenenfalls durch bereits vorhandene Teilnehmerberichte aus vorher absolvierten Maßnahmen. 7. Wie hoch ist die Teilnahme weiblicher Migranten im jeweiligen Projekt? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Dürfen die Maßnahmen wiederholt werden? Wenn ja, wie oft? Eine Wiederholung der Maßnahme KompAS ist gemäß der Integrationskursverordnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht möglich. 9. Welche Kosten fallen für die jeweilige Maßnahme an? Bitte auflisten nach Honorar für Fremdkräfte/Coaching, Raum- und Personalkosten, sonstige Kosten. Wie teuer ist die Maßnahme pro Kopf? Bei den erfragten Informationen handelt es sich gemäß §§ 35 Absatz 4 SGB I, 67 Absatz 2 S. 2 SGB X um Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Träger und damit um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 67 ff SGB X, die der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 S. 1 Buchstabe a DS-GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Es liegt auch keine Einwilligung der Betroffenen zur Datenübermittlung vor. Aus Gründen des Sozialdatenschutzes (§ 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X) können die erfragten Informationen nicht angegeben werden . 10. Welche Fördergelder erhält die jeweilige Initiative jährlich aus welchen Töpfen? Wie hoch ist die Bezuschussung durch die Freie und Hansestadt Hamburg für das jeweilige Projekt seit Beginn der Maßnahmen? Siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und 2. sowie 9.