BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16616 21. Wahlperiode 29.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 22.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Datenschutz und Lehreralltag – Wie unterstützen Senat und Behörde? Die Ausübung des Lehrerberufs beschränkt sich nicht auf den Klassenraum. Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts finden in der Regel außerhalb des Klassenzimmers statt. Auch Klausurkorrekturen oder Benotungen werden in der Regel nicht im Klassenraum durchgeführt, sondern oft in den privaten Räumen der Lehrkraft. Dabei nutzen die Lehrkräfte zum Teil auch private Endgeräte, also Smartphones, Laptops oder Heimcomputer. Dies ist nicht unproblematisch, da insbesondere bei der Benotung von Schülern sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es ist daher notwendig, das Thema Datenschutz stärker im Lehreralltag zu verankern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, wie viele allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in Hamburg ihren Lehrkräften Computerarbeitsplätze zur Verfügung stellen, an denen sie unter Einhaltung des Datenschutzes arbeiten können? Wenn ja, bitte Schulen, unter Nennung der jeweils zur Verfügung stehenden Anzahl der Computerarbeitsplätze darstellen. Bitte ebenfalls darstellen, zu welchen Zeiten diese Arbeitsplätze für Lehrkräfte zugänglich sind. Wenn nein, warum nicht? 2. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, wie viele allgemeinbildende und berufsbildende Schulen ihren Lehrkräften entsprechend gesicherte Endgeräte zur Verfügung stellen? Wenn ja, bitte Schulen, unter Nennung der jeweils zur Verfügung stehenden Anzahl der Endgeräte darstellen. Bitte ebenfalls darstellen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Geräte für Lehrkräfte zugänglich sind. Wenn nein, warum nicht? An den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen erhalten in der Regel die Lehrkräfte Basis-IT-Arbeitsplätze, die als Funktionsträger die Rollen Schulleitung, stellvertretene Schulleitung, Stunden- und Vertretungsplanung bekleiden. Bei den Basis-IT-Arbeitsplätzen handelt sich um standardisierte IT-Endgeräte mit Standard- und Virenschutzsoftware, die von Dataport zentral administriert werden. Die Endgeräte sind in das FHH-Netz eingebunden, sodass die Datenablage und der Zugriff auf Fachverfahren zentral im BSI-zertifizierten Rechenzentrum von Dataport erfolgen. Durch eine Identitäts- und Zugriffsverwaltung ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen einen Zugang haben. Über eine VPN-Verbindung (Virtuelles Drucksache 21/16616 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Privates Netzwerk) ist eine verschlüsselte Verbindung mit mobilen Basis-Endgeräten möglich. Neben dem Bereitstellen und Konfigurieren der Endgeräte gehört zum Standard auch ein zentrales IT-Service-Management, das an den Industriestandards der IT Infrastructure Library (ITIL) ausgerichtet ist. Dadurch sind in sämtlichen IT-Betriebsprozessen die Rollen und die Verantwortungen klar definiert. Darüber hinaus wird zentral nicht erhoben, wie viele IT-Arbeitsplätze die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen ihren Lehrkräften selbst zur Verfügung stellen . 3. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, wie viele allgemeinbildende Schulen ihre Lehrkräfte mithilfe von Softwarelösungen bei einer sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten unterstützen? Wenn ja, bitte Schulen unter Darstellung der Art der Software, der Nutzungszahlen und den Nutzungsbedingungen der Software darstellen. Wenn nein, warum nicht? Allen allgemeinbildenden staatlichen Schulen und damit allen Lehrkräften an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen steht als Kollaborations-Plattform eduPort zur Verfügung, über die eine datenschutzrechtskonforme, sichere Kommunikation und Datenspeicherung gewährleistet ist. eduPort unterstützt die Zusammenarbeit von Lehrkräften und wird im Rechenzentrum von Dataport betrieben. eduPort bietet einen digitalen Zugang zu verschiedenen Services aus einer Hand, so unter anderem eine persönliche schulische E-Mail-Adresse, verschiedene Kalenderfunktion zum Beispiel zur Planung und Veröffentlichung von Schulterminen. Das Zugangsportal eduPort verfügt über ein Benutzermanagement mit einem Rollen- und Rechtekonzept. Damit ist sichergestellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer nur auf die Daten zugreifen können , für die sie jeweils autorisiert sind. Darüber hinaus ermöglicht eduPort als Cloud- Service das sichere Speichern von Dokumenten. Unterrichtsmaterialien können zum Beispiel mit Kolleginnen und Kollegen geteilt und gemeinsam bearbeitet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/4284, 21/5565, 21/7633, 21/11206. 4. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, wie viele der Hamburger allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ihre Lehrkräfte mit gesonderten Veranstaltungen beziehungsweise internen Fortbildungen oder Anweisungen über die Risiken der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten und die Erfordernisse des Datenschutzes aufklären? Wenn ja, bitte Anzahl der Veranstaltungen beziehungsweise Fortbildungen je Schule seit 2015 darstellen. Bitte ein konkretes Best-Practice- Beispiel nennen. Wenn nicht, warum nicht? Das Querschnittsthema Datenschutz wird in den Fachfortbildungen des Landesinstituts für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung (LI), in denen Lehrkräfte Kompetenzen für den Einsatz webbasierter Werkzeuge erwerben können, thematisiert. Insgesamt waren dies im Schuljahr 2017/2018 101 im Teilnehmerinformationssystem des LI dokumentierte Veranstaltungen des Referates Medienpädagogik und weitere 143 Fachfortbildungen mit digitalen Anteilen der Abteilung Fortbildung am LI. In diesen Veranstaltungen werden Lehrkräfte für einen datenschutzkonformen Einsatz, zum Beispiel von webbasierten Lernwerkzeugen und Apps, sensibilisiert und befähigt, entsprechend zu handeln, und um bei ihren Schülerinnen und Schülern datenschutzbezogene Kompetenzen zu fördern. Für die Kompetenzförderung bei den Lernenden steht den Lehrkräften unter anderem das Modul Datenschutz und soziale Netzwerke aus dem Hamburger Medienpass zur Verfügung: https://li.hamburg.de/medienpassdaten -netzwerk/. Darüber hinaus werden die Lehrkräfte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Beispiel webbasierte Unterrichtswerkzeuge, Messenger, soziale Netzwerke und sogenannte Lehrertools zum Eintrag von Noten nicht für die Dokumentation von personenbezogenen Daten verwendet werden dürfen. Dabei wird auf § 98b Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) verwiesen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16616 3 Als Best-Practice-Beispiel können die im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Lehrerzimmers für alle Hamburger allgemeinbindenden staatlichen Schulen erfolgten Schulungen benannt werden. Die mit der Plattform eduPort zusammenhängenden datenschutzrelevanten Aspekte wurden in den Qualifizierungen von je zwei eduPort-Beraterinnen beziehungsweise eduPort-Beratern pro Schule, welche die Rechteeinstellungen in der Schulinstanz vor Ort vornehmen, geschult. Zudem wurden datenschutzrelevante Aspekte im Zusammenhang mit dem Einsatz von eduPort vor über 180 Kollegien direkt durch Impulsvorträge geschult. Ab April 2019 bietet das LI in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten der für Bildung zuständigen Behörde eine für alle Lehrkräfte zugängliche Webinarreihe an. Diese beleuchtet in acht Terminen die Grundlagen des Datenschutzes sowohl von juristischer Seite (DSGVO und Schulgesetz) als auch von technischer und pädagogischer Seite: https://tis.li-hamburg.de/web/guest/catalog/detail?tspi=48568_. Es liegen aktuell bereits mehr als 200 angemeldete Teilnahmen vor. Darüber hinaus erfolgt eine datenschutzrechtliche Beratung durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten, die anlässlich von Einzelanfragen der Schulleitungen und in Form der Teilnahme beispielsweise an zentralen Schulleiterdienstbesprechungen (circa acht Veranstaltungen pro Jahr) stattfindet, und eine Beratung zur Datensicherheit durch die behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten für konkrete Einzelanfragen . Im Übrigen wird nicht zentral erhoben, welche gesonderten Veranstaltungen beziehungsweise internen Fortbildungen zu datenschutzrechtlichen Themen die Schulen selbst durchführen. 5. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die gängige Praxis , dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte auch für dienstliche Zwecke einsetzen, insbesondere in Bezug auf die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit? Nach § 98 Absatz 5 Satz 2 (HmbSG) dürfen Lehrkräfte auch private digitale Endgeräte zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben einsetzen, sofern insbesondere die erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden. 6. Welche Maßnahmen bestehen vonseiten des Senats und der Behörde, die das Ziel haben, die Schulen und Lehrer in dem genannten Handlungsfeld zu unterstützen? Bitte die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit im Detail und unter Nennung konkreter Maßnahmen darstellen. 7. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne für weitere Maßnahmen, die das Ziel haben, die Schulen und Lehrer bei einer sicheren und unter den Maßgaben des Datenschutzes adäquaten Organisation des Schulalltags zu unterstützen? Die Schulleitungen werden in Datenschutzfragen anlassbezogen und auf Dienstbesprechungen durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie den Informationssicherheitsbeauftragten beraten, siehe auch Antwort zu 4. Als weitere Maßnahmen in den Handlungsfeldern sind unter anderem nach bereits erfolgter Anpassung der bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften des HmbSG im September 2018 (vergleiche §§ 98 fortfolgende HmbSG) die Überarbeitung der Rechtsverordnungen sowie der sonstigen Verwaltungsvorschriften geplant. Ferner unterstützt die für Bildung zuständige Behörde die Schulen und Lehrkräfte, siehe Antwort zu 3.