BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1662 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: OBI Markt Neugraben – Flüchtlingsunterbringung in Neugraben-Fischbek Berichten zufolge hat die Stadt das Gelände des ehemaligen OBI Marktes Neugraben im Geutensweg 30 käuflich erworben und beabsichtigt dort circa 750 Personen unterzubringen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen sind aktuell im ehemaligen OBI Markt untergebracht ? 306 (Stand 23. September 2015). 2. Ist der Standort ausschließlich als Zentrale Erstaufnahme geplant? Falls nein, welche Unterbringung ist in welcher Form und ab welchem Zeitpunkt geplant? Ja. 3. Handelt es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung? Falls ja, für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Fläche für Flüchtlingsunterbringung vorgesehen? Nein. Die Notwendigkeit des Betriebs der Unterkunft richtet sich nach dem Bedarf. 4. Wer wird dort untergebracht? (Handelt es sich um Flüchtlinge, die zurzeit in Zelten leben? Handelt es sich um Neuankömmlinge? Bitte konkretisieren .) Der Standort dient vorrangig der Notunterbringung neu in Hamburg ankommender Flüchtlinge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. 5. Wie viele Plätze wird es am vorgenannten Standort nach aktuellem Planungsstand geben und mit jeweils welchem Stichtag? Die Halle bietet eine Kapazität von circa 490 Plätzen. Zusätzlich sollen auf den Außenflächen Wohncontainer mit weiteren rund 250 Plätzen aufgestellt werden. Der Zeitpunkt der Umsetzung, gegebenenfalls auch in Teilschritten, hängt von der Verfügbarkeit von Wohn- und Sanitärcontainern ab. 6. Gibt es geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen? Ja. a. Falls nein: warum nicht? b. Falls ja: Wie viele WCs, Duschen und Waschbecken sind geplant? Drucksache 21/1662 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Einrichtungen der Erstaufnahme ist ein Verhältnis von je acht bis zehn Bewohnerinnen und Bewohnern auf je eine Dusche, ein WC und ein Waschbecken vorgesehen . Die tatsächliche Umsetzung hängt aktuell von der Verfügbarkeit von Sanitärcontainern ab. 7. Wie viele Betreuer sollen vor Ort eingesetzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsgebiet.) Das Betreuungsverhältnis durch den Betreiber soll dem Betreuungsverhältnis für alle Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen. 8. Wie groß sind die Fläche und die verfügbare Halle in Quadratmeter? Die Grundstücksfläche beträgt circa 18.000 m². Die verfügbare Halle hat eine Größe von 4.350 m². Hinzu kommen ein Gewächshaus mit 770 m² sowie eine überdachte Außenfläche von 540 m². 9. Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind erforderlich, um das Gelände und das Gebäude für eine entsprechende Nutzung herzurichten ? An baulichen Maßnahmen sind insbesondere die Anpassung der Ver- und Entsorgung sowie der Erschließung an die geänderte Nutzung, die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen des präventiven Brandschutzes sowie Reparaturen an Dach und Fach erforderlich. Hinzu kommen die Ausstattung der Unterkunft mit regulären Betten und dem sonstigen notwendigem Mobiliar, der Aufbau und Anschluss der Container auf den Außenflächen sowie die Herstellung der Sanitäranlagen sowie von Gemeinschaftsräumen und Büros. 10. Welche Kosten sind für die erforderlichen Umbauten eingeplant? Welche Kosten sind bisher angefallen? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Maßnahme .) Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wird nach Möglichkeit auf bestehende Rahmenverträge zurückgegriffen. Die bisher entstandenen Kosten der Einzelmaßnahmen können derzeit nicht beziffert werden. 11. Zu welchem Kaufpreis, zu welchen Bedingungen und wann hat der Senat das Objekt erworben? 12. Wer ist Eigentümer der Fläche? a. Falls die Freie und Hansestadt Hamburg neben dem Gebäude auch die Fläche erworben hat, zu welchem Preis? b. Falls die Freie und Hansestadt Hamburg nicht Eigentümer des Geländes ist, über welchen Zeitraum wurde ein Miet- oder Pachtverhältnis abgeschlossen und zu welchen Konditionen? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat das gesamte Grundstück einschließlich der darauf stehenden Gebäude erworben. Es wurde die sofortige Übergabe an die Käuferin vereinbart. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken beziehungsweise Einzelheiten von Grundstücksgeschäften Stellung zu beziehen.