BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16620 21. Wahlperiode 18.04.19 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 25.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungspolitik für Benachteiligte in Hamburg (II) Vor knapp zwei Jahren haben wir eine Große Anfrage zur Wohnungspolitik für Benachteiligte an den Senat gerichtet (Drs. 21/9012 vom 2.6.2017). Bilanzieren wir die Veränderungen und Fortschritte für diese auch auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligte Gruppe, kommen wir zu keinem positiven Ergebnis. Schon vor zwei Jahren waren die Tendenzen steigender Altersarmut und der Umstand, dass ein Fünftel aller Hamburger Kinder in Armut aufwächst, alarmierend. Lag die Armutsquote 2017 hier etwa im Bundesdurchschnitt (circa 15 Prozent), überschritt der Anteil der Bezieher/-innen von SGB-II-Leistungen mit 12,8 Prozent deutlich den Bundesdurchschnitt von 9,4 Prozent. Besonders katastrophal wirkt sich die unzureichende Wohnungspolitik aus, insbesondere der unzureichende Neubau von Sozialwohnungen des 1. Förderweges . Als Spitze des Eisberges mögen hier nur die offiziellen Ergebnisse der Obdachlosen- und Wohnungslosenbefragung aus dem Jahre 2018 angeführt werden, Ergebnisse, die die Sozialbehörde im Januar 2019 veröffentlichte . Danach ist die Zahl der Obdachlosen in der Stadt seit 2009 um 86 Prozent angestiegen, auf mindestens 1 910 Personen. Dazu gerechnet werden müssen die 5 210 Wohnungslosen und weitere 15 500 wohnberechtigte Zuwanderer/-innen, zusammen also mehr als 22 600 Menschen, für die dringend eine Wohnung vonnöten wäre. Und dies sind nur die belegten Zahlen, zweifellos fallen diese unter Einbeziehung der betreffenden Dunkelziffern erheblich höher aus. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden ist eine kontinuierliche Aufgabe des Senats und genießt eine hohe Priorität. Der Senat hat auf die angespannte Wohnungsmarktlage in Hamburg mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Das Gesamtkonzept für vordringlich Wohnungssuchende, das umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden bündelt, zeigt bereits Erfolge. So konnte die Versorgungsquote (Anteil der mit Wohnraum versorgten vordringlich wohnungssuchenden Haushalte an den im selben Jahr neu anerkannten vordringlich Wohnungssuchenden) in den vergangenen zwei Jahren gesteigert werden, in 2017 auf 37,2 Prozent und in 2018 auf 45,7 Prozent . Die Förderangebote sowohl in der Neubauförderung als auch im Wohnungsbestand hat der Senat in den letzten Jahren deutlich verbessert. Für die Jahre 2019 und 2020 Drucksache 21/16620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher WA-Bindungen zur Verfügung (siehe Drs. 21/16076): Neubauförderung: „Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte“ mit 40 Jahren Bindung, seit Mitte 2016 Programmzahl: 300 Wohnungen Eingestreute WA-Wohnungen in den Programmen: Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg Neubau von Mietwohnungen 2. Förderweg Baugemeinschaften ab 2019 Erhöhung des Förderzuschlags für WA-Bindungen von 0,50 Euro/m2 Wohnfläche im Monat auf 2 Euro/m2. ohne feste Programmzahl Förderung im Wohnungsbestand: „Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten“ Variante A: Einmaliges Belegungsrecht Variante B: 20 Jahre Belegungsbindung eingegrenzte Zielgruppe aus der Grundgesamtheit der vordringlich Wohnungssuchenden Programmzahl: 100 Wohnungen „Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte“ neues Programm ab 2019, einmaliges Belegungsrecht, alle vordringlich Wohnungssuchenden, Förderung zusätzlich zur Miete: 2,00 Euro/m2 Wohnfläche im Monat Programmzahl: 200 Wohnungen Damit stellt der Senat mit seinen Wohnraumförderprogrammen 2019 und 2020 Fördermittel für jährlich mindestens 600 WA-Bindungen zur Verfügung. Um die Versorgungssituation weiter zu verbessern, schafft der Senat neben den Förderanreizen derzeit bei f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zusätzlich ein Beratungsangebot für Vermieterinnen und Vermieter, die Wohnungen an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten. Das bei f & w fördern und wohnen AöR (f & w) derzeit im Aufbau befindliche Einzugs- und Begleitteam (EBT) wird voraussichtlich zum 15. Mai 2019 seine Arbeit aufnehmen. Das Aufgabenfeld des EBT umfasst für vordringlich Wohnungssuchende vorrangig mit Dringlichkeitsbestätigung eine umfassende Begleitung bei der Integration in Wohnraum und steht Vermieterinnen und Vermietern, die eine Wohnung an einen vordringlich wohnungssuchenden Haushalt vermietet haben, für die Bearbeitung von Problemen während des Mietverhältnisses zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/16427. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Wie verlief die Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen mit Bindungen für vordringlich Wohnungssuchende von 2000 bis 2018? Bitte die Daten für die einzelnen Jahre aufschlüsseln. Der Wohnungsbestand für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Wohnungen) im Jahr 2017 betrug 37 660 Wohnungen. Im Jahr 2018 gab es 36 610 WA-Wohnungen. Zu dem für vordringlich Wohnungsuchende gebundenen Wohnungsbestand in den Jahren 2015 und 2016 siehe Drs. 21/2905 sowie zu den Beständen/Prognosen der Jahre 2008 bis 2014 siehe Drs. 19/2995 und 19/8515. Im Übrigen siehe Drs. 21/9012. 2. Von welcher Prognose geht der Senat aus, wie sich der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen mit Bindungen für vordringlich Wohnungssuchende von 2018 bis 2030 entwickeln wird? Bitte die Prognose ebenfalls jährlich aufstellen. 3. Auf welchen Annahmen und Grundlagen fußt diese Prognose? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16620 3 Mit den Förderprogrammen für die Zielgruppe der vordringlich Wohnungsuchenden steuert der Senat der Abnahme des Bestands an WA-gebundenen Wohnungen entgegen . Gleichzeitig schafft der Senat mit weiteren Maßnahmen unabhängig vom WAgebundenen Wohnungsbestand gute Rahmenbedingungen für die Wohnraumversorgung vordringlich wohnungsuchender Haushalte. Mit der SAGA und weiteren neun Genossenschaften haben die zuständigen Fachbehörden Kooperationsverträge mit fester Versorgungsverpflichtung geschlossen. Dadurch werden unabhängig vom abnehmenden WA-gebundenen Wohnungsbestand und der Fluktuation jährlich 2 338 vordringlich wohnungsuchende Haushalte mit Wohnraum versorgt. Daneben bestehen weitere drei Altverträge. Über einmalige Benennungsrechte für vordringlich Wohnungsuchende mit Dringlichkeitsbestätigung erfolgt eine weitere Versorgung der Zielgruppe durch die Eigentümer an den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen . Für die Standorte Rehagen, Suurheid, Elfsaal, Duvenacker und Hörgensweg haben die zuständigen Fachbehörden mit den Eigentümern in der Summe 200 Benennungsrechte vereinbart. Hinzu kommen 14 WA-gebundene Wohnungen am Standort Baurstraße. Für den Mittleren Landweg sind weitere Benennungsrechte in Verhandlung. Die Wohnraumversorgung über diese Benennungsrechte erfolgt im hamburgweiten Bestand der Wohnungsunternehmen. Durch die Einrichtung eines Einzugs- und Begleitteams hat die zuständige Fachbehörde die Rahmenbedingungen für eine Versorgung vordringlich Wohnungsuchender weiter verbessert. Auch durch freiwilliges Engagement, wie das der Wohnbrücke, erfolgen Beiträge zur Wohnraumversorgung vordringlich Wohnungsuchender. Ohne Berücksichtigung dieser, vom Senat als Teil der Gesamtstrategie ergriffenen, vom WA-gebundenen Wohnungsbestand unabhängigen Maßnahmen sowie weiterer WA-gebundener Wohnungen, die als eingestreute WA-Wohnungen realisiert werden, wird sich unter der Annahme, dass das Förderprogramm Ankauf von Belegungsbindungen (jährlich 300 Wohnungen in 2019 und 2020) und die vom Senat bereitgestellte Kapazität für die Förderung von jährlich 300 WA-Wohnungen voll ausgeschöpft werden, der WA-gebundene Wohnungsbestand voraussichtlich gemäß der nachstehenden Tabelle entwickeln. Die Übersicht stellt lediglich eine Hochrechnung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Wohnraumdatei (AWON II) der Bezirksämter dar. Stichtag Prognose Mietwohnungen mit Bindung für vordringlich Wohnungssuchende 01.01.2018 36 610 01.01.2019 35 084 01.01.2020 34 000 01.01.2021 31 500 01.01.2022 30 000 01.01.2023 29 000 01.01.2024 27 000 01.01.2025 25 000 01.01.2026 23 500 01.01.2027 22 000 01.01.2028 20 000 01.01.2029 19 000 01.01.2030 18 000 Die Abweichungen zur Prognose in der Drs. 21/9012 beruhen zum einen auf der Bereinigung der AWON-Datei der Bezirke. Die zuständige Fachbehörde hatte in 2016 Dataport beauftragt, eine Aufbereitung der AWON-Datei vorzunehmen und insbesondere die Datensätze hinsichtlich fehlender Bindungsenden zu vervollständigen. In langfristigen Prognosen führen vorzeitige Rückzahlungen zusätzlich zu Abweichungen im Zeitverlauf. Seit 2018 liegt die bereinigte Datei vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Hamburger Integrationskonzept – Ergebnisse 2017 (Drs. 21/15509), Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Hamburg unter https://www.hamburg.de/contentblob/12476216/9da0a7b80d858ecdbea353d51a1fa43 f/data/fortentwicklung-wohnungslosenhilfe.pdf sowie 21/16587. Drucksache 21/16620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4. Wie viele der im Jahr 2018 noch vorhandenen Mietwohnungen mit Bindungen für vordringlich Wohnungssuchende liegen in Freistellungsgebieten und wie entwickeln sich voraussichtlich diese Zahlen bis 2030? Gebiet WA-Wohnungsbestand 2018 WA-Wohnungsbestand 2030 Mümmelmannsberg 2 100 150 Neuallermöhe-West 900 500 Steilshoop 1 800 900 Wilhelmsburg 2 400 1 400 Quelle: Wohnraumdatei (AWON II) der Bezirke Eine Prognose zur Entwicklung der WA-Wohnungsbestände in Freistellungsgebieten kann nur bedingt erfolgen. Die Zielzahlen des Senats für den Neubau von Mietwohnungen , so auch von WA-Wohnungen, beziehen sich auf das gesamte Stadtgebiet. Die Gebietsfreistellungen für die Stadtteile Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg gelten lediglich für Sozialwohnungen, die bis Ende 2002 gefördert wurden. Alle danach geförderten Wohnungen sind grundsätzlich bindungskonform zu belegen. 5. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen sind jeweils 2017 und 2018 fertiggestellt worden? Bitte nach den verschiedenen Förderwegen aufschlüsseln . Neubau 2017 2018 1. Förderweg (davon Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen) 2 108 (987) 2 075 (517) 2. Förderweg 205 391 Summe 2 313 2 466 Quelle: IFB 6. Wie viele der jeweils in den Jahren 2017 und 2018 neu erstellten Sozialwohnungen haben zusätzlich eine Bindung für vordringlich wohnungsuchende Haushalte (WA-Bindung)? Im Jahr 2017 wurden acht Wohnungen und im Jahr 2018 sechs Wohnungen mit WA- Bindung fertiggestellt (Feststellung der mittleren Bezugsfertigkeit). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6.1. Wie viele dieser Wohnungen haben ein, zwei, drei oder mehr Zimmer ? Eine Wohnung hat ein Zimmer, neun Wohnungen haben zwei und vier Wohnungen drei Zimmer. 6.2. Wie lang ist die Laufzeit der Bindungen? Bei zehn Wohnungen bestehen 15-jährige und bei vier Wohnungen 30-jährige WA- Bindungen. 7. Für wie viele Wohnungen wurden jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte angekauft? 7.1. Wie verteilen sich diese angekauften Bindungen auf die unterschiedlichen Programmsegmente? Programm Ankauf von Belegungsbindungen 2017 2018 Programm A 81 84 Programm B 33 66 Summe 114 150 Quelle: IFB Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16620 5 8. Wie viele anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte wurden im Jahr 2017 und im Jahr 2018 mit einer WA-gebundenen Wohnung versorgt? 8.1. Wie viele waren davon Ein-Personen-Haushalte? Die Bindungsarten der jeweiligen vermieteten Wohnungen werden statistisch nicht erfasst. Eine manuelle Einzelauswertung aller rund 7 300 Wohnungsvergabeakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Jahr mit Wohnraum versorgte Haushalte gesamt davon Einpersonenhaushalte 2017 3 583 1 998 2018 3 738 1 994 9. Wie viele dieser Wohnungsvermittlungen an anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte (D-Schein) entfielen jeweils in den beiden Jahren 2017 und 2018 auf die in der „Fachanweisung gemäß § 45 Absatz 2, 3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt über die Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum“ vom 1.7.2014 unter den 3.1. bis 3.9 genannten unterschiedlichen Fallgruppen? Versorgte Haushalte mit Dringlichkeitsschein der Fallgruppe 2017 2018 3.1 450 416 3.2 150 255 3.3 469 478 3.4 75 124 3.5 130 128 3.6 263 255 3.7 4 15 3.8 4 6 3.9 61 71 9.1. Und viele Wohnungsvermittlungen entfielen auf an anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte (D-Bestätigung)? Bitte einzeln aufführen. Jahr Versorgte Haushalte mit Dringlichkeitsbestätigung 2017 1 977 2018 1 990 10. Wie viele anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte blieben jeweils in den Jahren 2017 und 2018 unversorgt (Stichtag jeweils der 31. Dezember)? 11. Wie viele Haushalte wurden in 2017 und 2018 als vordringlich wohnungssuchende Haushalte neu anerkannt? Stichtag unversorgte vordringlich wohnungssuchende Haushalte 31.12.2017 11 765 31.12.2018 11 768 Jahr anerkannte vordringlich wohnungssuchende Haushalte 2017 9 621 2018 8 174 Drucksache 21/16620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Durch die bessere Versorgungsleistung in den vergangenen zwei Jahren konnte die Zahl unversorgter Haushalte trotz der anhaltend hohen Zahl jährlich neu anerkannter Haushalte in 2018 auf dem Niveau von 2017 gehalten werden. Zu den vom Senat ergriffenen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Versorgungssituation siehe im Übrigen Vorbemerkung und Antwort zu 2. und 3. 12. Wie viele anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte hat die SAGA jeweils 2017 und 2018 versorgt? Jahr von der SAGA mit Wohnraum versorgte vordringlich wohnungssuchende Haushalte 2017 2 098 2018 2 084 13. Welchen Umfang hatten die zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der SAGA beziehungsweise den verschiedenen Genossenschaften geschlossenen Kooperationsverträge zur besseren Versorgung von wohnungslosen Haushalten jeweils in den Jahren 2017 und 2018? 13.1. Und wie hoch war beziehungsweise ist der jeweilige Grad der tatsächlichen Versorgungsleistung? Jahr Versorgungsverpflichtung (einschließlich SAGA) Versorgungsquote 2017 2 373 WA-Haushalte 109% 2018 2 340 WA-Haushalte 107% 14. Konnten in 2017 und 2018 neue Kooperationsvertrags-Partner/-innen zur Versorgung von wohnungslosen Haushalten gewonnen werden? 14.1. Wenn ja, welche? 14.2. Wenn nein, gab es Bemühungen? In 2017 wurde ein neuer Kooperationsvertrag mit einer festen Versorgungsverpflichtung mit einer Genossenschaft abgeschlossen, die bereits Partner des alten Vertrags war. Neue Kooperationsvertragspartner konnten nicht gewonnen werden. Im Rahmen der ständigen Kontakte der zuständigen Behörden mit der Wohnungswirtschaft wird aber weiterhin für den Abschluss neuer Kooperationsverträge geworben. 15. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2017 und wie viele im Jahr 2018 im Rahmen von Konzeptausschreibungen geschaffen? 15.1. Wie viele WA-gebundene Wohnungen waren darunter? Die folgenden Angaben beziehen sich auf die auf Grundlage der Konzeptverfahren erfolgten Grundstücksverkäufe in den Jahren 2017 und 2018. Im Kaufvertrag werden die Vorgaben der Konzeptausschreibung verbindlich gesichert. Beurkundete und mit einer Bauverpflichtung verbundene Verkäufe des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und der IBA: Jahr Anzahl Wohnungen davon WA-Wohnungen 2017 1 079 46 2018 1 369 115 Daneben wurden im Bereich der HafenCity fertiggestellt: Jahr Anzahl Wohnungen davon WA-Wohnungen 2017 172 0 2018 472 0 16. Bei wie vielen Konzeptausschreibungen in 2017 und 2018 für Wohnungsbaugrundstücke wurden in den Ausschreibungen folgende besonderen wohnungspolitischen Leistungen gefordert beziehungsweise in den Anhandgaben/Vergaben verankert: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16620 7 Alle Angaben beziehen sich (wie zu 15.) auf die im Rahmen der Grundstücksverkäufe in 2017 und 2018 vertraglich verabredeten Vorgaben der Konzeptverfahren. a) 100 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen; In 2017 wurde bei sechs und 2018 bei neun Kaufverträgen im Anschluss an Konzeptausschreibungen 100 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau vertraglich vereinbart . b) ein bestimmter Anteil öffentlich geförderte Wohnungen (bitte genauen Anteil benennen); Jahr Zahl der Ausschreibungen vereinbarter Anteil der geförderten Wohnungen 2017 4 rd. 34% 2018 7 rd. 44% c) Vereinbarung über längere Laufzeiten der Bindungen bei den geförderten Wohnungen über 15 Jahre hinaus (bitte die genauen Laufzeiten benennen); Jahr Zahl der Ausschreibungen Art und Dauer der Bindung 2017 4 Bindungszeit 30 Jahre 2018 1 Bindungszeit 40 Jahre 3 Bindungszeit 30 Jahre 3 Bindungszeit 20 Jahre + weitere 10 Jahre Verzicht auf Umwandlung der Mietwohnungen in Einzeleigentum 2 Bindungszeit 15 Jahre + weitere 15 Jahre Verzicht auf Umwandlung der Mietwohnungen in Einzeleigentum d) zusätzliche WA-Bindungen (bitte den genauen Anteil benennen, absolut und prozentual); Es wurden folgende Anteile für eingestreute WA-gebundene Wohnungen (in der Regel ein Drittel des geförderten Anteils, aber maximal 10 Prozent vom Gesamtvolumen ) vereinbart: Jahr Ausschreibungen gesamt WA-Bindungen Anteil 2017 1 9 9% 2018 4 63 12% e) 100 Prozent WA-gebundene Wohnungen; Jahr Ausschreibungen mit der Vorgabe von 100% WA- Wohnungen WE 2017 1 37 2018 1 50 Diese Ausschreibungen waren ausschließlich ausgerichtet auf den Verkauf an Investoren , die für die Zielgruppe vordringlich Wohnungssuchende (100 Prozent öffentlich geförderter Mietwohnungsbau) bauen. Für die Zielgruppe der künftigen Mieter war ein Konzept vorzulegen mit zielgenauen Leistungselementen zur Stabilisierung der Hausgemeinschaft , zur individuellen Unterstützung bei der Eröffnung des Zugangs in regelhafte Beratungs- und Unterstützungsangebote, zur Senkung des Unterstützungsbedarfs und zur Betreuung, falls Bedarf besteht. Auch der Wohnungsmix und die Einbindung in das soziale Umfeld, zum Beispiel Maßnahmen zur guten Nachbarschaft sowie besondere soziale Angebote, flossen in die Bewertung ein. Drucksache 21/16620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 f) sonstige wohnungspolitische Leistungen, zum Beispiel Unterbringungen besonderer Zielgruppen? In 2017 wurden von den neun WA-Bindungen drei für Flüchtlinge und zwei für den Verein Leben mit Behinderung vereinbart. In 2018 wurden von den 63 WA-Bindungen 30 allgemeine WA-Bindungen, zwei für große Familien (fünf – sieben Personen), drei für Rollstuhlbenutzer, acht für Hausgemeinschaften pflegebedürftiger Behinderter und 20 für den Verein „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ vereinbart. 17. Wie viele Wohnungen wurden jeweils in den Jahren 2017 und 2018 im Programm Besondere Wohnformen bewilligt und wie viele fertiggestellt? Bitte nach Zielgruppen differenziert aufführen. In 2017 wurden drei Wohnungen bewilligt und eine Wohnung fertiggestellt. In 2018 wurden 13 Wohnungen bewilligt und zwei Wohnungen fertiggestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/9012. 18. Wie häufig sind jeweils in den Jahren 2017 und 2018 entsprechend des Beschlusses des Senats vom 23. September 2014 Direktvergaben von städtischen Grundstücken erfolgt? 18.1. Wurden bei diesen Direktvergaben besondere wohnungspolitische Auflagen gemacht? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? 18.2. Wie hoch war die Anzahl der geplanten Wohnungen bei den Direktvergaben in den beiden Jahren jeweils? Jahr Direktvergaben von Grundstücken geplante Wohnungen 2017 0 0 2018 1 93 Es wurde ein Grundstück mit 9 436 m² für circa 93 WE anhand gegeben. Gemäß den wohnungspolitischen Vorgaben sind zu 100 Prozent geförderte Wohnungen im 1. Förderweg mit 30-jähriger Bindung geplant, 15 Prozent davon mit WA-Bindungen und eine Wohnung für vier Menschen mit psychischem Handicap. Energetischer Standard ist der IFB-Standard 40, und im Gebäude ist eine Stromnetzstation vorzusehen. Im Zusammenhang mit der Direktvergabe müssen zusätzlich 50 Wohnungen mit WA- Bindung im Bestand nachgewiesen werden. 19. Wie haben sich die Zahlen der Räumungsklagen und der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Hamburg von 2017 bis 2018 entwickelt (Räumungsklagen, Räumungsanträge, Räumungsaufträge Berliner Modell)? Bitte die Zahlen für jedes Jahr einzeln aufführen. Geschäftsentwicklung bei den Hamburger Amtsgerichten bei Räumungsklagen und Räumungsanträgen: Jahr Räumungsklagen Räumungsanträge Räumungsaufträge Berliner Modell Anzahl Neueingänge insgesamt durchgeführt insgesamt durchgeführt 2017 3 171 1 688 900 447 323 2018 3 446 1 707 848 594 445 20. Laut Drs. 21/13584 – einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zu Kosten der Unterkunft – sind ab Dezember 2017 „Kostensenkungsverfahren aufgrund einer Überarbeitung der fachlichen Vorgaben ausgesetzt. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Bruttokaltmiete mindestens 20 Prozent über der jeweiligen Angemessenheitsgrenze liegt.“ 20.1. Wie viele Kostensenkungsverfahren gab es 2017 und 2018 und wie viele bisher im laufenden Jahr 2019? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16620 9 Jahr Kostensenkungsverfahren bei Jobcenter 2018 424 2019 (Stand: März 2019) 106 Quelle: Jobcenter Im Übrigen siehe Drs. 21/13584. Jahr Kostensenkungsverfahren bei den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales 2017 259 2018 280 2019 (Stand: Februar 2019) 128 Quelle: Datawarehouse 20.2. Ist die fachliche Vorgabe mittlerweile überarbeitet worden? Wenn ja, wann und wo ist das Ergebnis einzusehen? Wenn nein, wann ist mit deren Vorlage zu rechnen? Die fachlichen Vorgaben zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II sowie nach § 35 SGB XII sind umfassend überarbeitet worden. Die überarbeiteten Regelungen wurden derzeit nach den entsprechenden verwaltungsinternen Vorgaben sowie den Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes abgestimmt. Sie werden in Kürze in der Infoline veröffentlicht und zum 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt. 21. Im Jahre 2017 wurden bei 18 Prozent der bundesdeutschen Haushalte im Bezug von Arbeitslosengeld II (588 000 von 3,26 Millionen Bedarfsgemeinschaften ) nicht die vollen Wohnkosten anerkannt, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT.-Drs. 19/3073 (Antwort zu den Fragen 1. bis 5.). Wie hoch ist der Anteil der betreffenden Haushalte in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils in Hamburg ausgefallen? 21.1. Wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II wurden in den Jahren 2015 bis 2019 aufgefordert, die Unterkunftskosten zu senken? Siehe Anlage. Aktuell liegen die Daten bis einschließlich 2017 vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 20.1. D e u ts c h la n d u n d H a m b u rg ( G e b ie ts s ta n d M ä rz 2 0 1 9 ) J a h re s d u rc h s c h n it ts w e rt e ( J D W ), D a te n s ta n d : M ä rz 2 0 1 9 J D W 2 0 1 5 J D W 2 0 1 6 J D W 2 0 1 7 J D W 2 0 1 5 J D W 2 0 1 6 J D W 2 0 1 7 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 1 2 3 4 5 6 7 8 9 D e u ts c h la n d 3 .2 8 8 .2 2 0 3 .2 6 7 .4 6 6 3 .2 6 2 .2 3 6 6 3 6 .4 7 1 5 9 6 .6 1 1 5 8 8 .3 8 7 1 9 ,4 1 8 ,3 1 8 ,0 d a r. H a m b u rg 1 0 1 .0 4 4 1 0 1 .8 3 1 1 0 3 .1 0 7 2 0 .3 5 8 1 9 .4 3 5 1 8 .4 9 4 2 0 ,1 1 9 ,1 1 7 ,9 E rs te llu n g s d a tu m : 2 6 .0 3 .2 0 1 9 , S ta ti s ti k -S e rv ic e N o rd o s t, A u ft ra g s n u m m e r 2 8 2 7 7 5 © S ta ti s ti k d e r B u n d e s a g e n tu r fü r A rb e it G ru n d s ic h e ru n g f ü r A rb e it s u c h e n d e ( S G B I I) B e d a rf s g e m e in s c h a ft e n ( B G ) s o w ie D if fe re n z d e r B G z w is c h e n t a ts ä c h li c h e n u n d a n e rk a n n te n K o s te n d e r U n te rk u n ft ( K d U ) B e d a rf s g e m e in s c h a ft e n ( B G ) in s g e s a m t D if fe re n z d e r B G z w is c h e n d e n t a ts ä c h lic h e n u n d d e n a n e rk a n n te n K d U A n te il d e r D if fe re n z d e r B G z u B G i n s g e s a m t in % (S p a lt e n 4 b is 6 a n S p a lt e n 1 b is 3 ) R e g io n e n D a te n z u L e is tu n g e n n a c h d e m S G B I I n a c h e in e r W a rt e z e it v o n 3 M o n a te n . 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