BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16622 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz und Philipp Heißner (CDU) vom 25.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtteil Rahlstedt (II) In der Drs. 21/15895 vom 29. Januar 2019 wurde unter anderem Stellung genommen zum Neubau des Feuerwehrgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt: „Das aktuelle Feuerwehrhaus der FF Rahlstedt (F 2916) in der Brockdorffstraße 22 stammt aus dem Jahre 1906 und ist von der Bausubstanz her abgängig . Eine Neubaumaßnahme ist vorgesehen. Hierzu betreibt die Landesbereichsführung für die Freiwillige Feuerwehr eine Machbarkeitsstudie.“ Nach den bisherigen Erfahrungen kann man davon ausgehen, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in circa zwei Jahren vorliegen. Aus der örtlichen Presse konnte man am 27. Februar 2019 entnehmen, dass das Haus der Feuerwehr Rahlstedt an der Brockdorffstraße abgerissen und neu gebaut wird. Die Investitionskosten liegen laut Behörde für Inneres bereits vor und sind im Haushalt eingestellt. Weiter wurde erwähnt, dass noch Gespräche liefen, wie genau der Neubau aussehen solle. Dies scheint inzwischen geklärt. Die entsprechenden Bauanträge sollen bereits eingereicht sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit der in der Drs. 21/15895 genannten Machbarkeitsstudie wird untersucht, ob auf dem bestehenden Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt das alte Gebäude abgebrochen werden kann, um dafür ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr sowie ein Gebäude für eine Rettungswache der Berufsfeuerwehr errichten zu können. Die Machbarkeitsstudie wurde am 15. Juni 2018 in Auftrag gegeben und befindet sich in der Abstimmung. Ein Ergebnis liegt daher noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welches Ergebnis hat die Machbarkeitsstudie, die die Landesbereichsführung für die Freiwillige Feuerwehr betrieben hat, und wann wurde die Machbarkeitsstudie fertiggestellt? 2. Wie gestaltet sich der Neubau auf dem Grundstück, insbesondere welche Fahrzeuge werden in der neuen Wache untergebracht? 3. Welche zusätzlichen Nebenräume sind in dem Neubau vorgesehen? Siehe Vorbemerkung. 4. Wurde der Bauantrag oder die Vorweggenehmigung eingereicht? Wenn ja, wann? Drucksache 21/16622 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wann ist die Einreichung geplant? Der Bauvorbescheid wird nach Abschluss der internen Abstimmung beantragt. 5. Wo werden die Fahrzeuge während der Bauzeit untergebracht? 6. Wie wird in der Bauzeit die Sicherheit des Einsatzgebietes der F 2916 sichergestellt? Die Abstimmung einer Interimslösung ist noch nicht abgeschlossen. Ziel des Abstimmungsprozesses ist, die Sicherheit im Einsatzgebiet der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt während der Bauzeit zu gewährleisten. 7. In welcher Höhe wurden die Investitionskosten für den Neubau der freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt (F 2916) geplant und in welchem Haushaltstitel sind diese eingestellt? Investitionsmittel für einen Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt sind im Einzelplan 8.1 der Behörde für Inneres und Sport nicht veranlagt. Auch diese Maßnahme soll durch Inanspruchnahme aus dem Sanierungsfonds in Höhe der Projektkosten finanziert werden. Darüber hinaus siehe Drs. 21/15419.