BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16625 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 25.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Förderung unserer Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ausreichend? Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an Hamburgs Schulen ist hoch wie nie: Laut Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung von Mitte Februar hat die Hälfte der Hamburger Grundschüler einen Migrationshintergrund; das heißt, dass von 50 Prozent aller Grundschüler mindestens ein Elternteil oder das Kind im Ausland geboren ist. Hamburg liegt damit in der Spitzengruppe aller Bundesländer. Auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause gar nicht oder kaum Deutsch sprechen, ist mit 26,7 Prozent auf einen neuen Höchstwert gestiegen . In der Bildungsforschung ist belegt, dass sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler an Schulen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 Prozent strukturell benachteiligt sind. So schreibt der Experte Joachim Wagner in einem Gastbeitrag im „Hamburger Abendblatt“1, an diesen sogenannten segregierten Schulen gebe es keine Chancengleichheit für Migrantenkinder, da hier deutsche Peergroups als Wertevermittler ausfallen. In Hamburg würde dies auf 51 Prozent der staatlichen Grundschulen, auf 48 Prozent der staatlichen Stadtteilschulen und auf 18 Prozent der staatlichen Gymnasien zutreffen . Ferner bezieht sich Wagner auf die Bildungsforschung und daraus hervorgehende Kenntnisse, dass es sich negativ auf den Lernerfolg auswirke, wenn mehr als 40 Prozent der Schülerschaft einer Schule fremdsprachig seien . Während diese Schwelle bundesweit bei 24 Prozent der Schulen überschritten wird, liegt sie in Hamburg bei 64 Prozent der staatlichen Grundschulen , bei 71 Prozent der staatlichen Stadtteilschulen und bei 39 Prozent der staatlichen Gymnasien. Angesichts dieser Datenlage ist es verwunderlich, dass Senator Rabe in der Pressemitteilung seiner Behörde2 nur die Faktenlage wiedergibt, aber keine Anhaltspunkte benennt, wie er mit den Konsequenzen dieser Entwicklung umzugehen gedenkt. Die 223 Lehrkräfte, die bislang das Zertifikat „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) des Landesinstituts erworben haben, sind schließlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, ebenso wie das 2016 gestartete Projekt „Deutsch als Zweitsprache im Fachunterricht“, an dem bislang lediglich 16 von insgesamt 222 Hamburger Grundschulen, 20 von 85 Stadtteilschulen und sieben von 73 Gymnasien teilgenommen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 Ausgabe vom 11. März 2019. 2 Laut Pressemittelung vom 12. Februar 2019. Drucksache 21/16625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Hamburg wird das Merkmal Migrationshintergrund in der Schulstatistik gemäß Mikrozensus erhoben, da dies eine einheitliche Berichterstattung im Bund und eine Vergleichbarkeit unter den Ländern erlaubt. Nach dieser weiten Definition liegt ein Migrationshintergrund demzufolge vor, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: Der Schüler beziehungsweise die Schülerin ist nicht in Deutschland geboren, sie beziehungsweise er hat eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit, einer der Sorgeberechtigten ist nicht in Deutschland geboren oder hat eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit . Ein Migrationshintergrund ist nach dieser Definition nicht notwendig damit verknüpft, dass die Kinder und Jugendlichen zu Hause kein Deutsch sprechen. So hat zwar erstmals die Hälfte der Hamburger Grundschulkinder einen Migrationshintergrund. Aber der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht oder überwiegend nicht Deutsch sprechen ist mit 26,7 Prozent geringer. Dies liegt unter anderem daran, dass bei der Definition auch Kinder mitgezählt werden, die in Deutschland geboren wurden, hier zur Schule gehen, gut Deutsch sprechen, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die in der Vorbemerkung zitierten Quoten derjenigen Schulen, an denen über 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler zu Hause kein beziehungsweise kaum Deutsch sprechen, entsprechen nicht der aktuellen Schuljahresstatistik. Für Grundschulen liegt diese Quote bei 33 Prozent (nicht 64 Prozent), für Gymnasien bei 8 Prozent (nicht 39 Prozent) und für Stadtteilschulen bei 45 Prozent (nicht 71 Prozent). Darüber hinaus treffen die Thesen des Autors nicht zu, das sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler an Schulen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 Prozent benachteiligt sind. Der Hamburger Senat tritt nicht für Zuzugssperren für Migranten für bestimmte Stadtteile ein. Diese These widerspricht dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Freizügigkeit. Vielmehr stellt sich der Senat der besonderen Integrationsaufgabe , mit dem Ziel, durch gute Bildung und soziales Miteinander in den Schulen den jungen Menschen den Weg in Studium, Beruf zu ebnen und ihnen eine umfassende Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Integration von Schülerinnen und Schülern in die Gesellschaft ist eine zentrale Funktion von Schule und Unterricht. Beide bieten den institutionellen Rahmen, damit Heranwachsende die für eine mündige Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben können. Hamburg verstärkt diese Integrationsfunktion durch zahlreiche, überwiegend auf Dauer angelegte Maßnahmen und Programme: Mit dem Sozialindex werden den Schulen in Abhängigkeit von den sozialen Herkunftsmerkmalen der Schülerschaft unterschiedliche Ressourcen zur Verfügung gestellt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich von Bildungsbenachteiligung geschaffen. Durch die flächendeckende Einführung des ganztägigen Lernens an Schulen wird darüber hinaus ein Rahmen geboten, der insbesondere Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Familien einen erweiterten Zugang zu Bildungsressourcen ermöglicht. Um die Ausgangsvoraussetzungen für schulisches Lernen sicherzustellen, gibt es das Verfahren zur Vorstellung der Viereinhalbjährigen. Bei Bedarf gibt es Maßnahmen im Bereich der frühen Sprachförderung. Kinder, bei denen ausgeprägter Sprachförderbedarf diagnostiziert wird, werden automatisch vorschulpflichtig und nehmen an besonderen Förderangeboten teil. Bei Bedarf gibt es weitere Maßnahmen im Bereich der frühen Sprachförderung. Auch nach Schuleintritt wird der Sprachförderbedarf fortlaufend überprüft und durch entsprechende Sprachfördermaßnahmen aufgefangen. Die Umsetzung dieses Sprachförderkonzepts wird durch ein Monitoring der eingeleiteten Maßnahmen begleitet . Vorliegende Ergebnisse aus Leistungstests weisen auf gute Lernentwicklungen der geförderten Schülerinnen und Schüler, insbesondere der geförderten Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und nicht deutscher Familiensprache hin. Zur raschen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind an zahlreichen Standorten Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen eingerichtet worden. Nach dem Wechsel aus einer IVK in eine Regelklasse erhalten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16625 3 die Schülerinnen und Schüler für ein weiteres Jahr zusätzliche Sprachförderung sowie nach Bedarf. Seit dem Schuljahr 2011/2012 bietet Hamburg als einziges Bundesland für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge der allgemeinen Schulen kostenlose Lernförderung („Nachhilfe“) im Rahmen des Programms „Fördern statt Wiederholen“ direkt in den Schulen an. Dieses Programm wird schwerpunktmäßig von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund genutzt. Im zweiten Halbjahr des Jahres 2017/2018 nahmen insgesamt 15 481 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Maßnahmen der Lernförderung teil (20,9 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund). Im Vergleich dazu waren es 9 752 Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund (11,9 Prozent aller Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund ). Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) hat eine Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) eingerichtet, die ein umfassendes Beratungs-, Fortbildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt, Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zum respektvollen Miteinander im Schulalltag bietet. Das Projekt „23+ starke Schulen“ unterstützt Schulen in schwierigen sozialen Lagen durch zusätzliche Ressourcen und eine intensive Schulentwicklungsbegleitung. In diesem Zusammenhang stellt die Ansprache, Aktivierung und Einbindung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ein wichtiges Aufgabenfeld dar. In Zusammenarbeit mit Trägern werden Elternmentoren ausgebildet, die als Bindeglied zwischen Schule und Familie agieren. Der Hinweis, dass in Schulen mit mehr als 40 Prozent Schülerinnen und Schülern, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, ein Zusammenhang zwischen Kompositionseffekt und Leistung festzustellen ist, stammt aus vertiefenden Analysen zu den PISA- Ergebnissen 2000. In den Vertiefungsstudien wird dann allerdings gezeigt, dass der Leistungsnachteil in diesen Schulen nicht spezifisch an den Migrantenanteil gekoppelt ist, sondern vielmehr auf eine mehrfache Benachteiligung der Schülerschaft im Hinblick auf den sozioökonomischen Hintergrund zurückgeführt werden kann.3 Auch aktuellere Studien zeigen, dass sich zuwanderungsbedingte Ungleichheiten überwiegend auf soziale Herkunftsmerkmale zurückführen lassen. Für den verbleibenden Anteil der auf die Zuwanderung zurückzuführenden Benachteiligung bestätigt sich die Bedeutung der in der Familie gesprochenen Sprache.4 Wissenschaftliche Studien zeigen also immer wieder, dass nicht die Zuwanderungsgeschichte an sich der zentrale Grund ist für Benachteiligung und Leistungsrückstände, sondern der sozioökonomische Hintergrund und die Sprachkenntnisse. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Einschätzung des Experten Joachim Wagner und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? 2. Welche Maßnahmen sind im Falle der Überschreitung der 40-Prozentbeziehungsweise 50-Prozent-Marke an Migrationshintergrund möglich und welche ergreift der Senat bisher, um dem hohen Migrantenanteil gerecht zu werden? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat als Reaktion auf den steigenden Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/12604. 3 Stanat, P. (2006). Schulleistungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: die Rolle der Zusammensetzung der Schülerschaft. In J. Baumert, P. Stanat, & R. Watermann (Hrsg.), Herkunftsbedingte Disparitäten im Bildungswesen: Differentielle Bildungsprozesse und Probleme der Verteilungsgerechtigkeit: Vertiefende Analysen im Rahmen von PISA 2000 (pp. 189-219). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 4 Zum Beispiel Stanat, P. et al. (2016). IQB-Bildungstrend 2016. Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe im zweiten Ländervergleich. Drucksache 21/16625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4. Der Einsatz von Lehrkräften, die eine Aus- oder Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“ haben, ist vor dem Hintergrund geboten. Wie viele Lehrkräfte haben seit 2017 die Fortbildungsangebote „Deutsch als Zweitsprache “ des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung besucht? Bitte die Inanspruchnahme der Fortbildungsangebote jährlich aufzeigen. Am LI wird nicht die Zahl der unterschiedlichen Lehrkräfte, die an einer Fortbildung teilnehmen, erfasst, sondern die Anzahl der Teilnahmen insgesamt. Im Schuljahr 2015/2016 waren 3 421 Teilnahmen an zentralen DaZ-Fortbildungen zu verzeichnen, im Schuljahr 2016/17 3 630, im Schuljahr 2017/2018 2 852 und im laufenden Schuljahr 2018/2019 (bis Februar 2019) 1 074. 5. Wie hat sich die Zahl der Zertifikatserwerbe „Deutsch als Zweitsprache“ seit 2017 entwickelt? Bitte jährlich aufzeigen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer das Zertifikat erworben haben. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 31 DaZ-Zertifikate ausgestellt, im Schuljahr 2016/2017 77, im Schuljahr 2017/2018 91 und im laufenden Schuljahr 2018/2019 (bis Februar 2019) 32. Seit August 2017 haben alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit, im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein eigens für diesen konzipiertes DaZ-Zertifikat zu erwerben. 6. Laut Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung von Ende Januar5 soll das Projekt „Deutsch als Zweitsprache im Fachunterricht “ ausgeweitet werden. Wo findet es bereits seit 2016 statt und auf welche Schulen wird es ausgeweitet und zu wann? Bitte die Schulen namentlich benennen. Das Projekt „Deutsch als Zweitsprache im Fachunterricht“ startete im Schuljahr 2016/2017 an folgenden Schulen: 1 Fridtjof-Nansen-Schule 2 Grundschule am Kiefernberg 3 Grundschule an der Haake 4 Schule Appelhoff 5 Schule Beim Pachthof 6 Schule Brehmweg 7 Schule Cranz 8 Schule Dempwolffstraße 9 Schule Ernst-Henning-Straße 10 Schule Hasselbrook 11 Schule Ohrnsweg 12 Schule Sterntaler Straße 13 Gymnasium Allee 14 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 15 Gymnasium Rahlstedt 16 Heisenberg-Gymnasium 17 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 18 Gretel-Bergmann-Schule 19 Kurt-Tucholsky-Schule 20 Lessing-Stadtteilschule 21 Otto-Hahn-Schule 22 Stadtteilschule Am Hafen 23 Stadtteilschule Bramfeld 24 Stadtteilschule Finkenwerder 25 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 26 Stadtteilschule Kirchwerder 27 Stadtteilschule Lurup 28 Stadtteilschule Öjendorf 5 Laut Pressemitteilung vom 21. Januar 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16625 5 29 Stadtteilschule Poppenbüttel 30 Stadtteilschule Rissen 31 Stadtteilschule Stellingen 32 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 33 Stadtteilschule Süberelbe Im Schuljahr 2017/2018 wurde das Projekt auf die folgenden zehn Schulen ausgeweitet : 1 Grundschule Archenholzstraße 2 Grundschule Mittlerer Landweg 3 Grundschule Horn 4 Grundschule Neurahlstedt 5 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 6 Friedrich-Ebert-Gymnasium (Jg. 5-7) 7 Luisen-Gymnasium 8 Abendschule Vor dem Holstentor (Jg. 9+10) 9 Stadtteilschule Hamburg-Mitte (Standort Griesstraße, Jg. 5-7) 10 Julius-Leber-Schule Das Projekt soll zum Schuljahr 2019/2020 noch weiter ausgeweitet werden. Die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 7. Im Rahmen der additiven Sprachförderung werden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Sprachförderbedarf im Anschluss an den Regelunterricht nach einem individuellen Förderplan mit zusätzlicher Lernzeit gefördert. Dazu muss laut zuständiger Behörde6 jede Schule eine Lehrkraft zur Sprachlernberatung fortbilden und ein schuleigenes Sprachförderkonzept erarbeiten. a) An wie vielen und welchen Schulen ist ein solches Sprachförderkonzept bereits implementiert? Bitte die Schulen sortiert nach Schulform auflisten und namentlich benennen. b) An wie vielen und welchen Schulen ist es noch in Arbeit? Bitte die Schulen sortiert nach Schulform auflisten und namentlich benennen. c) An wie vielen und welchen Schulen steht es noch aus? Bitte die Schulen sortiert nach Schulform auflisten und namentlich benennen. Im Schuljahr 2005/2006 wurde das Hamburger Sprachförderkonzept in den allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Bis 2009 hatten alle Schulen jährlich eine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Schulaufsicht zur Umsetzung des Sprachförderkonzepts an der einzelnen Schule abgeschlossen. Seit 2010 war der Ressourceneinsatz der additiven Mittel regelhafter Bestandteil der jährlichen Bilanzierungsgespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht, dazu gehörte auch die Überprüfung, ob eine Sprachlernberatung eingesetzt wurde. Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wurde die additive Sprachförderung Teil des integrierten Förderkonzepts jeder Schule. Für die Umsetzung sind seit 2012 die Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren verantwortlich, siehe auch Drs. 21/2533. Die integrierten Förderkonzepte sind an allen Schulen entwickelt worden und werden im Rahmen des schulindividuellen Entwicklungsprozesses der jeweiligen aktuellen Situation angepasst. 8. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet ein solches Sprachförderkonzept beispielhaft? Ein schulspezifisches Sprachförderkonzept enthält beispielhaft folgende Elemente: Aussagen zu den Rahmenbedingungen einer Schule (Schülerschaft, schulformspezifische Angaben wie Schülerzahl und Sozialindex, Schulprofil et cetera); 6 Laut Pressemitteilung vom 21. Januar 2019. Drucksache 21/16625 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Maßnahmen zum Einsatz von Diagnoseinstrumenten zur systematischen Erhebung des individuellen Sprachstandes von Schülerinnen und Schülern; daraus zu entwickelnde individuelle sprachspezifische Maßnahmen zur additiven und integrativen Sprachförderung; Maßnahmen zur Organisation der additiven Sprachförderung in der Ganztagsschule im Sinne von zusätzlicher Lernzeit; Maßnahmen zur Umsetzung der durchgängigen Sprachbildung im Unterricht der Schule; Konkretisierung von schwerpunktgeleiteten Maßnahmen im Zeitfenster eines Schuljahres; Maßnahmen zur Evaluation der additiven und integrativen Sprachförderung. 9. Wie viele Lehrkräfte zur Sprachlernberatung sind demnach bereits fortgebildet worden und insgesamt aktuell im Einsatz? Insgesamt sind bisher 365 Lehrkräfte durch eine 40-stündige Qualifizierung zu Sprachlernberaterinnen und Sprachlernberatern fortgebildet worden. Davon sind aktuell 320 als Sprachlernberaterinnen und Sprachlernberater im Einsatz und werden in der Ausübung ihrer Funktionstätigkeit in regionalen Praxisbegleitgruppen kontinuierlich weitergebildet.