BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16629 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.03.19 und Antwort des Senats Betr.: CampusShop an der HCU Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2019 (Randnummern 632 – 634) die Leitung der HafenCity Universität aufgefordert, vom CampusShop im Erdgeschoss des HCU-Gebäudes Mietleistungen zu fordern. Aus einer Äußerung des AStA HCU geht hervor, dass eine mögliche Mietzahlung seitens des CampusShops die finanziellen Möglichkeiten der Einrichtung übersteigen würde und damit das Ziel der Veräußerung von Materialien für Studierende zu vergünstigten Preisen unmöglich gemacht würde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Universität Hamburg (HCU) beziehungsweise des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der HCU wie folgt: 1. Wie ist der benannte CampusShop rechtlich strukturiert? Ist der Campus Shop selbstverwaltet? 2. Welche Einrichtungen halten Anteile am CampusShop? Der CampusShop wird in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt ) geführt und ist eine im Eigentum des AStA beziehungsweise der Studierendenschaft stehende, rechtlich eigenständige Gesellschaft. 3. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des CampusShops um Freiwillige? Laut Auskunft des AStA der HCU ist ein in Vollzeit tätiger Geschäftsführer beschäftigt. Neben diesem sind ein weiterer Vollzeitmitarbeiter und eine Studentische Hilfskraft beschäftigt. Des Weiteren arbeiten Studierende des AStA und aus der allgemeinen Studierendenschaft bei größeren Arbeitsvolumina (wie zum Beispiel Inventur) ehrenamtlich mit. 4. Welche Personen oder Institutionen leiten den CampusShop? Der Geschäftsführer der Firma HCU CampusShop UG. 5. Welche Personengruppen kaufen im CampusShop ein? Laut Auskunft des AStA der HCU sind zu 80 Prozent Studierende der HCU-Kunden des CampusShop. 6. Wer trägt die Kosten und das finanzielle Risiko des CampusShops? Die UG trägt in erster Linie die Kosten und das finanzielle Risiko. Die Studierendenschaft der Universität hält mit 1 000 Euro 100 Prozent der Anteile an der UG. Darüber hinaus besteht ein Darlehen zwischen der UG und der verfassten Studierendenschaft in Höhe von circa 10 000 Euro, die im Falle eines Konkurses der UG als finanzieller Schaden bei der Studierendenschaft entstünden. Drucksache 21/16629 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. An welche Einrichtungen fließen die Einnahmen des CampusShops? Laut Auskunft des AStA der HCU ist die UG laut ihrem Gesellschaftsvertrag dazu angehalten, keine Gewinne zu erwirtschaften. Ausgenommen davon sind die üblichen Rücklagen für Investitionen und die gesetzliche Kapitalrücklage. Sollten ferner Gewinne erwirtschaftet werden, ist die Studierendenschaft der HCU die begünstigte Einrichtung . 8. Welchen jährlichen Umsatz hat der CampusShop in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils erzielt? Laut Auskunft des AStA der HCU Hamburg hat die UG hat in den Jahren 2015 bis 2018 einen jährlichen Umsatz von circa 170 000 bis 180 000 Euro erzielt. 9. Hat der CampusShop in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils Gewinne erzielt? Die Überschüsse der UG lagen in den Jahren 2015 bis 2018 durchschnittlich bei circa 10 000 Euro/Jahr. 10. Welche Maßnahmen gemäß den Randnummern 632 – 634 aus dem Jahresbericht 2019 des Rechnungshofes hat die HCU betreffend den CampusShop eingeleitet? Welche Maßnahmen sollen in der Zukunft eingeleitet werden? Die HCU hat zwischenzeitlich und entsprechend der Maßgabe des Rechnungshofes mit der CampusShop UG einen Mietvertrag abgeschlossen, der die Anmietung der von der CampusShop UG genutzten Flächen im Gebäude der HCU an der Überseeallee 16 abdeckt und den Anforderungen des Rechnungshofes genügt.