BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1663 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Freiluftschulen Hamburg – Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge im Winter? Die Freiluftschulen Wohldorf, Moorwerder, Neugraben und Wittenbergen „(…) stehen von montags bis freitags für Fahrten von Schulklassen aus Hamburg und anderen Regionen als Übernachter- oder als Tagesklasse zur Verfügung.“ Diese werden, nach Auskunft der Homepage des Trägervereins „Hamburger Schulverein von 1875 e.V.“, im Saisonbetrieb von März bis Oktober genutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Hamburger Schulvereins von 1875 e.V. wie folgt: 1. Wie werden die obengenannten Freiluftschulen in den Monaten November bis Februar genutzt? Die Freiluftschulen Wohldorf, Moorwerder, Neugraben und Wittenbergen werden regelhaft von November bis Februar nicht für den Schulbetrieb genutzt. Von November bis Januar finden Renovierungsarbeiten statt. Ab Anfang Februar werden die Freiluftschulen mit Reinigungsarbeiten für den Betrieb vorbereitet. Im Monat Februar findet ein „Tag der offen Tür“ statt, an dem die Lehrerinnen und Lehrer die Freiluftschulen besichtigen, um sich für die Saison zu orientieren. Im Jahr 2015 werden in der Freiluftschule Wohldorf bis Ende November Filmarbeiten durchgeführt. 2. Über welche Bettenkapazitäten verfügen die Freiluftschulen jeweils? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Bettenkapazitäten werden wie folgt vorgehalten: • Wittenbergen 65 Betten, • Wohldorf 60 Betten, • Neugraben 120 Betten, • Moorwerder 140 Betten. In allen Einrichtungen sind die Bettenkapazitäten in großen Schlafräumen organisiert. 3. An welchen Standorten befinden sich die Duschanlagen im Freien? Befinden sich an diesen Standorten darüber hinaus Duschräume im Inneren? Können die Außenduschen zu einem angemessenen Aufwand winteradäquat befestigt werden? An allen Standorten befinden sich Sanitär- und Duschanlagen im Außenbereich, die in den Wintermonaten außer Betrieb genommen werden, da sonst die Anlagen einfrie- Drucksache 21/1663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ren. Duschräume in den Innenbereichen sind nur begrenzt vorhanden. Sie könnten nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand erweitert werden. 4. Sind Schlafräume und Aufenthaltsräume beheizbar? (Bitte für die einzelnen Standorte konkretisieren.) Falls nein: Können entsprechende Heizmöglichkeiten nachträglich mit vertretbarem Aufwand installiert werden? Schlafräume und Aufenthaltsräume sind in allen vier Einrichtungen nur begrenzt beheizbar. Eine Nutzung in der Winterzeit wäre nach Einschätzung des Hamburger Schulvereins von 1875 e.V. mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. 5. Hat der Senat, angesichts der problematischen Unterbringung von Flüchtlingen im Winter, eine Nutzung der Freiluftschulen zu Unterbringungszwecken in Erwägung gezogen? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die zuständige Behörde hat die Nutzung der Freiluftschulen Hamburg als Wohnunterkünfte im Winter geprüft und festgestellt, dass sie für öffentlich-rechtliche Unterbringung im Winter nicht geeignet sind. Die Freiluftschule Moorwerder liegt in einem Poldergebiet, in dem ein Wohnverbot während der Wintermonate gilt. Die Freiluftschule Neugraben verfügt über Pavillons, die nicht hinreichend isoliert sind. Die Entsorgung erfolgt in Neugraben über Sickergruben , einen Anschluss an die Kanalisation gibt es nicht. Zu den nicht ausreichenden Sanitäranlagen siehe Antwort zu 3. Die Freiluftschulen verfügen über keine Freiflächen, die zur Aufstellung von Containern oder Ähnlichem geeignet sind. Neugraben liegt zudem in einem Naturschutzgebiet , Wittenbergen und Wohldorf haben jeweils alten Baumbestand, der unter Denkmalschutz (Ensembleschutz) steht.