BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16633 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 25.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Schließung von Vorschulklassen? Der letzten Ausgabe des Magazins „DER SPIEGEL“ ist zu entnehmen, dass aufgrund steigender Schüler/-innen-Zahlen geplant ist, Vorschulklassen (VSK) „vorübergehend“ zu schließen, um Platz für neue Erstklässler/-innen zu schaffen.1 Ich frage den Senat: Es ist nicht geplant, Vorschulklassen zu schließen. Im Gegenteil plant die für Bildung zuständige Behörde für das kommende Schuljahr 2019/2020 mehr Vorschulklassen einzurichten als im Vorjahr und voraussichtlich wird damit die höchste Zahl von Vorschulklassen innerhalb der letzten 30 Jahre eingerichtet. Nach den derzeitigen Planungen können zum kommenden Schuljahr 2019/2020 454 Vorschulklassen mit über 9 150 Plätzen an den Hamburger Grundschulen eingerichtet werden, siehe auch https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12368230/2019-03-24-bsbaufnahmerekord -an-hamburgs-grundschulen/. Diese Planungszahlen liegen über denen zum Schuljahr 2018/2019. Die Einrichtung von Vorschulklassen steht nach § 14 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) unter dem Vorbehalt, dass dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Der Besuch einer Vorschulklasse ist ein freiwilliges Angebot, das Sorgeberechtigte wahrnehmen können. Dieses Wahlrecht üben viele Sorgeberechtigte auch kurzfristig aus, sodass die Anzahl der im August des Jahres sich in Vorschulklassen befindenden Kinder weit unter der Zahl der Anmeldungen liegt, weil sich die Sorgeberechtigten noch in den Sommerferien für den Verbleib des Kindes in der Kita entscheiden oder das Angebot von Schulen in freier Trägerschaft annehmen. Daher ist die Organisation der Vorschulklassen nur eingeschränkt mit der Organisation der ersten Klassen vergleichbar, da es über die Maßgaben des § 28a HmbSG hinaus keine Verpflichtung zum Besuch einer Vorschule gibt. Die Sorgeberechtigten können sich entscheiden, ob sie im Fall überangewählter Vorschulklassen in die Warteliste aufgenommen werden möchten oder eine Zuweisung an eine andere Schule wünschen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher, wie viele der über 9 150 zur Verfügung stehenden Plätze in Anspruch genommen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat/die zuständige Behörde Kenntnis der Quelle, aus der „DER SPIEGEL“ berichtet? Wenn ja, welche? 2. Wenn nein, wie erklärt sich der Senat/die zuständige Behörde diese Berichterstattung? 1 „Aufs Dach“, „DER SPIEGEL“, 23.03.2019, Seite 37. Drucksache 21/16633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß § 4 „Informationsrecht“ des Hamburgischen Pressegesetzes sind alle Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse und des Rundfunks die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Diesem Informationsrecht kommt die für Bildung zuständige Behörde umfassend unter anderem durch eine Vielzahl von Kontakten und Serviceleistungen nach. Welche weiteren Informationen und Informationsquellen Medienvertreterinnen und -vertreter wie für ihre spätere Berichterstattung nutzen, lässt sich aus den Kontakten nicht regelhaft ableiten . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. An welchen Standorten sind ab wann und für wie lange die Schließungen von Vorschulklassen geplant? (Bitte in einer Excel-Tabelle unter Angabe des KESS-Faktors der Schulen und der Zügigkeit der VSK angeben.) 4. Wann hat der Senat/die zuständige Behörde diese Maßnahme beschlossen? (Bitte konkret unter Einbezug der jeweiligen Akteure nennen .) 5. Wurden die jeweiligen lokalen Akteure, schulischen Interessensvertreter /-innen, Eltern und Kindertagesstätten der jeweiligen Nachbarschaft und Schulregion in die Planung einbezogen? (Bitte je Standort konkret die in die Planung einbezogenen Akteure benennen.) Entfällt, siehe Vorbemerkung. 6. Welche VSK-Plätze werden wo geschaffen, um den Bedarf an VSK zu begegnen? (Bitte konkret in einer Excel-Tabelle aufschlüsseln.) Zu den Anmeldungen siehe Drs. 21/16131. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Für wie viele Erstklässler/-innen schafft diese Maßnahme Platz? (Bitte konkret pro Standort und gesamt angeben.) Entfällt, siehe Vorbemerkung. 8. Was plant der Senat/die zuständige Behörde mit den darauffolgenden Jahrgängen erster Klassen? 9. Wie plant der Senat/die zuständige Behörde den Übergang dieser in VSK beschulten ersten Klassen in die zweite Klasse? (Bitte konkret pro Standort nennen.) Die für Bildung zuständige Behörde plant grundsätzlich für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Beschulung, siehe auch https://www.hamburg.de/bsb/ pressemitteilungen/12278830/2019-03-07-bsb-milliardenausbauprogramm-fuerschulen /. 10. Mit welchen Steigerungen der Schüler/-innen-Zahlen rechnet der Senat in den nächsten 20 Jahren? (Bitte konkret pro Alter und pro Jahr in einer Excel-Tabelle angeben.) Zur Schülerprognose bis zum Jahr 2030 siehe Anlage. 11. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen für das Vorgehen des Senats/der zuständigen Behörde vor, in überregionalen Medien schulpolitische Maßnahmen mitzuteilen, anstatt diese mit den regionalen Bildungseinrichtungen und der Stadtgesellschaft und dem Parlament auf Augenhöhe und unter Einbezug in die Entscheidungen zu diskutieren? (Bitte konkret begründen.) Entfällt, siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. und 2. 12. Welchen Zeitpunkt fasst der Senat/die zuständige Behörde ins Auge, um den behördlichen, überarbeiteten Schulentwicklungsplan (SEPl) in die Öffentlichkeit einzubringen? a. Mit welchen Akteuren/-innen – bitte konkret pro Schulregion und insgesamt auflisten – gedenkt der Senat/die zuständige Behörde, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16633 3 diesen SEPl zu diskutieren und diese Akteure in die Entscheidungen aktiv einzubinden? Die Überlegungen zum Zeitplan für die Erstellung eines Referentenentwurfs für einen Schulentwicklungsplan sind noch nicht abgeschlossen. Wie beim Schulentwicklungsplan 2012 werden die Schulkonferenzen, die Kreiselternräte, die Kreisschülerräte, die Bezirksversammlungen sowie die Elternkammer, Lehrerkammer und Schülerkammer um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus wird die für Bildung zuständige Behörde einen breiten Informations- und Beteiligungsprozess durchführen und den Referentenentwurf für einen Schulentwicklungsplan unter anderem für alle Interessierten zugänglich im Internet veröffentlichen. A nz ah l d er S ch ül er in ne n un d S ch ül er a n H am bu rg er s ta at lic he n un d ni ch t-s ta at lic he n al lg em ei nb ild en de n S ch ul en n ac h Ja hr ga ng ss tu fe (I st u nd P ro gn os e) Ja hr ga ng sst uf e 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 25 20 26 20 27 20 28 20 29 20 30 VS K 8. 85 3 9. 28 8 9. 52 3 9. 74 6 10 .3 40 10 .3 17 10 .5 38 10 .6 56 10 .7 56 10 .8 29 10 .8 95 10 .9 57 10 .9 89 11 .0 39 1 16 .4 05 16 .6 73 17 .0 49 17 .6 78 18 .3 18 19 .0 69 19 .5 73 19 .7 59 20 .0 74 20 .2 51 20 .3 87 20 .4 92 20 .5 94 20 .6 61 2 16 .4 54 16 .5 89 16 .8 08 17 .0 75 17 .6 83 18 .3 36 19 .0 94 19 .6 06 19 .7 89 20 .1 03 20 .2 87 20 .4 28 20 .5 37 20 .6 38 3 16 .1 61 16 .6 03 16 .7 47 16 .9 00 17 .1 62 17 .7 90 18 .4 53 19 .2 22 19 .7 46 19 .9 28 20 .2 46 20 .4 34 20 .5 80 20 .6 92 4 16 .3 22 16 .2 98 16 .7 00 16 .6 93 16 .8 05 17 .0 76 17 .7 04 18 .3 69 19 .1 40 19 .6 67 19 .8 48 20 .1 64 20 .3 57 20 .5 00 5 15 .9 17 16 .3 62 16 .1 57 16 .1 27 16 .1 14 16 .2 81 16 .7 04 17 .2 42 17 .8 10 18 .4 44 18 .8 72 19 .0 36 19 .3 13 19 .4 64 6 15 .5 91 16 .1 71 16 .5 45 16 .3 13 16 .2 34 16 .2 56 16 .4 23 16 .8 58 17 .4 00 17 .9 80 18 .6 23 19 .0 63 19 .2 31 19 .5 07 7 15 .6 61 15 .6 15 16 .0 59 16 .5 36 16 .2 79 16 .1 92 16 .2 57 16 .4 31 16 .8 78 17 .4 36 18 .0 38 18 .6 98 19 .1 53 19 .3 29 8 15 .8 77 15 .9 92 15 .8 65 16 .2 19 16 .6 39 16 .3 85 16 .2 94 16 .3 50 16 .5 44 17 .0 00 17 .5 70 18 .1 88 18 .8 64 19 .3 21 9 15 .9 35 16 .4 08 16 .5 44 16 .3 70 16 .7 10 17 .1 73 16 .9 24 16 .8 21 16 .8 92 17 .0 89 17 .5 52 18 .1 37 18 .7 61 19 .4 52 10 16 .3 73 16 .1 60 16 .6 94 16 .8 93 16 .6 84 17 .0 84 17 .5 63 17 .3 08 17 .1 99 17 .2 77 17 .4 83 17 .9 68 18 .5 61 19 .2 12 11 11 .4 26 11 .0 70 11 .0 70 11 .5 22 11 .7 39 11 .6 45 12 .0 23 12 .2 38 12 .1 07 12 .0 79 12 .1 25 12 .2 26 12 .5 81 12 .9 79 12 10 .4 14 10 .5 30 10 .2 92 10 .2 57 10 .6 68 10 .8 83 10 .7 82 11 .1 48 11 .3 52 11 .2 26 11 .1 93 11 .2 38 11 .3 32 11 .6 72 13 /1 4 3. 78 7 3. 64 0 3. 94 0 3. 88 4 3. 72 7 3. 84 5 3. 93 0 3. 87 6 3. 95 7 4. 14 3 4. 06 9 3. 98 0 4. 00 6 4. 07 0 Su m m e 19 5. 17 6 19 7. 39 9 19 9. 99 3 20 2. 21 3 20 5. 10 2 20 8. 33 2 21 2. 26 2 21 5. 88 4 21 9. 64 4 22 3. 45 2 22 7. 18 8 23 1. 00 9 23 4. 85 9 23 8. 53 6 Q ue lle : B S B -S ch ul ja hr es er he bu ng en 2 01 7, 2 01 8, B S B -L an gf ris tp ro gn os e 20 19 -2 03 0 (F eb ru ar 2 01 9) a uf B as is d er S ch ul ja hr es er he bu ng 2 01 8 un d B ev öl ke ru ng sv or au ss ch ät zu ng de s S ta tis tik am te s N or d (D ez em be r 2 01 8) . Drucksache 21/16633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 16633ska_text 16633ska_Antwort_Anlage1