BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16634 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 25.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Schulentwicklung in der HafenCity In der HafenCity entstehen sowohl eine neue Grundschule als auch eine weiterführende in Form einer sogenannten Campus-Schule. Die vierzügige Grundschule am Baakenhafen liegt im Zentrum des neuen Quartiers Baakenhafen in der östlichen HafenCity. Die weiterführende Schule ist auf dem Baufeld 77, am Lohsepark, vorgesehen . Bekanntlich hat sich die Initiative Schulcampus Lohsepark mit eigenen Vorstellungen und Planungen für die Campus-Schule an Politik, Behörden und die HafenCity Hamburg GmbH gewandt und fordert unter anderem die Rücknahme der Senatspläne, das Baufeld zugunsten von Wohnungsbau zu teilen und eine Berücksichtigung von sozialen Infrastrukturmaßnahmen in diesem Quartier. Anlass für Nachfragen an den Senat. Ich frage den Senat: Schulen in Hamburg sind herausgehobene Orte sozialen Lebens in den Quartieren und Stadtteilen. Dies gilt weit über den Unterricht hinaus, durch die Möglichkeit schulische Räume für außerschulische Veranstaltungen und Angebote zu nutzen. Am deutlichsten ist dies im Sportbereich gegeben, wo die Schulsporthallen ab 17 Uhr und am Wochenende kostenlos zur Mitnutzung für Vereine zur Verfügung gestellt werden. Daneben gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungskonzepte, die das Betreiben eigener Gebäude auf dem Schulgelände durch bezirkliche Einrichtungen und freie Träger ebenso umfassen, wie die Untervermietung von Teilen von Schulgebäuden. Grundsätzlich wird bei der Neuplanung von Schulgebäuden darauf geachtet, dass die Zugänglichkeit für bestimmte Gebäudeteile auch außerhalb der Unterrichtszeit gewährleistet werden kann. Dieses gilt insbesondere für Veranstaltungsräume wie Aulen oder Mehrzweckhallen, aber auch für allgemeine Unterrichtsräume, die für Bildungsangebote und Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung gestellt werden können (siehe hierzu Mitteilungsblatt für Schulen 3/2006: https://www.hamburg.de/contentblob/69938/ e3fbbc7b331b79def86edf320574e5bf/data/bbs-mbl-03-2006.pdf). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Zeitplanung für die Schulentwicklung im Bereich HafenCity, Rothenburgsort, Veddel, Grasbrook? Welche Schulstandorte sind aktuell heute in welcher Größenordnung wo geplant und mit welchen konkreten Einzugsgebieten? Drucksache 21/16634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Aussagen trifft der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde (BSB) vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen für die zu erwartenden Bedarfe/Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit Blick auf diese Stadtgebiete für die nächsten fünf/die nächsten zehn Jahre? Die für Bildung zuständige Behörde nimmt derzeit alle Regionen und alle Schulstandorte neu in den Blick, um darauf aufbauend einen Referentenentwurf für einen fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan zu entwerfen, siehe Drs. 21/16467. Insofern sind die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 3. Wann genau eröffnet die Grundschule Baakenhafen mit wie vielen geplanten Klassen/Zügen und ist weiterhin vorgesehen, hier die ersten Jahrgänge der geplanten weiterführenden Schule in der HafenCity unterzubringen? 4. Falls ja, von welchen Bedarfen an Schulplätzen für diese ausgelagerten ersten Jahrgänge geht die BSB für einen solchen Start im Baakenhafen aus? Die Eröffnung der Grundschule am Baakenhafen ist für das Schuljahr 2021/2022 vorgesehen . Wie viele Klassen/Züge eingerichtet werden, ist von den Anmeldezahlen zu diesem Zeitpunkt abhängig. Es ist weiterhin eine Option, die ersten Klassen des Schulcampus HafenCity temporär in der Schule Am Baakenhafen zu beschulen. Auch hier ist der Umfang von den Anmeldezahlen zum Zeitpunkt der Einrichtung abhängig. 5. Für den Schulstandort am Lohsepark liegt ein neues Schallschutzgutachten vom 9.1.2019 vor, das deutliche Einschränkungen der Nutzungen von ohnehin sehr begrenzten Freiflächen sowohl auf dem möglichen künftigen Schulhof (Sperrung der beiden vorzusehenden Kleinspielfelder außerhalb der Schulzeiten laut Lärmgutachten für die Neuauslegung des B-Plan-Entwurfs HC 10) als auch für bereits vorhandene Flächen und Angebote (zum Beispiel Streetballfeld Lohsepark) vorsieht. Welche Räumlichkeiten und welche Freiflächen des künftigen Schulcampus werden nach aktuellem Planungsstand (Vorgabe aus städtebaulichem Gutachterverfahren, Gutachten, sonstige Quellen) überhaupt für eine öffentliche Nutzung für den Stadtteil und darüber hinaus nutzbar sein (bitte geschätzte Quadratmeterangaben außen/innen/Planungsziel für die Verortung und gegebenenfalls zeitliche Beschränkungen angeben)? Alle Freiflächen sind außerhalb der Schulzeit für die öffentliche Nutzung zugelassen. Die Einschränkungen aus dem Schallschutzgutachten beziehen sich ausschließlich auf eine nächtliche Nutzung des Streetballfeldes zwischen 22 und 6 Uhr und nicht auf die Kleinspielfelder des Schulgeländes. 6. Wurden im Prozess Ideen zu sogenannten hybriden Gebäuden und Nutzungen , wie sie aktuell in der Öffentlichkeit kursieren und von der lokalen Initiative Schulcampus Lohsepark präferiert werden, im Verlauf des Prozesses seit 2016 oder auch davor in Erwägung gezogen? Wenn ja, wie konkret und unter Einbindung welcher Akteure/-innen und Gesprächspartner/-innen (Behörden/Politik/Stadtteil/Nutzer/-innen)? Im Vorlauf zum städtebaulichen Wettbewerb sind nach Kenntnis der für Bildung zuständigen Behörde von keiner Seite Überlegungen zu hybriden Nutzungen eingebracht worden, die über die üblichen Mitnutzungsmöglichkeiten an Schulen hinausgehen , siehe auch Vorbemerkung. 7. Welche Projekte mit Gebäuden in „hybrider Nutzung in Kombination mit Schule“ gibt es im Bezirk Mitte (darüber hinaus) bereits oder werden aktuell geplant (zum Beispiel Jugendeinrichtungen in Schulen/Wohnen über Schule/andere öffentliche Nutzungen in Schulen)? Aktuelle Neubauprojekte zur hybriden Nutzung gibt es zurzeit nicht. Im Bestand sind an zehn Standorten hybride Nutzungen vorhanden: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16634 3 Schule Belegenheit Nutzungszweck Fritz‐Köhne‐Schule Marckmannstraße 61, 20539 Hamburg Jugendhilfeprojekt Internat. Bund Grundschule Archenholzstraße Archenholzstraße 55, 22117 Hamburg Kita HH Schulverein e.V. Schule Hasselbrook Ritterstraße 44, 22089 Hamburg Archivraum Claudius‐Gesellschaft e.V. Stadtteilschule Horn Rhiemsweg 6, 22111 Hamburg Stiftung Das Rauhe Haus:  Schulkooperationsprojekt "Die 2.  Chance" Stadtteilschule Horn Snitgerreihe 2, 22111 Hamburg BA‐Mitte, Haus der Jugend Stadtteilschule Mümmelmannsberg Mümmelmannsberg 75, 22115 Hamburg 1. BA‐M Haus der Jugend + Elternschule  2. LI (TechLab, NW‐Zentrum Mintarium,  Lehrerprüfungs‐amt)  3. Büroraum, ARGE Schullandheime Elbinselschule Rahmwerder Str. 3, 21109 Hamburg Künstlerhaus Georgswerder e.V. Gymnasium Finkenwerder Focksweg 12, 21129 Hamburg Geschäftsstelle TuS Finkenwerder e.V. Stadtteilschule Finkenwerder Norderschulweg 14, 21129 Hamburg Mütterberatungsstelle Finkenwerder BA‐ Mitte Grundschule Kirchdorf Prassekstr. 5, 21109 Hamburg Eltern‐Kind‐Zentrum Elbkinder  Vereinigung gGmbH 8. Warum wird/sollte eine B-Plan-Änderung (ohne Not) zum jetzigen Zeitpunkt , also vor einem hochbaulichen Wettbewerb, erfolgen? Im östlichen Teil des Bebauungsplangebiets HafenCity 10 soll – neben den weiterführende Schulen (Gymnasium und Stadtteilschule als „Schulcampus HafenCity“), den Wohnnutzungen und einem Hotel – ein für Hamburg bedeutendes Medienunternehmen angesiedelt werden. Hierfür wurde ein städtebaulicher sowie hochbaulicher Wettbewerb durchgeführt. Das Verlagsgebäude im Nordosten des Plangebiets an der Stockmeyerstraße soll nach derzeitiger Planung früher errichtet werden als der Schulbau im Südosten des Plangebiets an der Versmannstraße. Daher wurde bereits mit der Überarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs begonnen, wobei die Planung für das Verlagsgebäude wegen der räumlichen Distanz nicht die Planung für den Schulcampus beeinflusst. Die Ergebnisse des hochbaulichen Wettbewerbs für den Schulcampus werden im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 9. Welche inhaltlich-konzeptionellen Vorgaben werden Grundlage für die Auslobung des hochbaulichen Wettbewerbs und wird es, wie von der Initiative Schulcampus Lohsepark gefordert, eine Fortsetzung der bislang nur „rudimentären“ Phase Null aus dem Jahr 2016 vor dem Hochbauwettbewerb geben? Basis der Auslobung für den kommenden hochbaulichen Wettbewerb/Architekturwettbewerb sind die Bedarfe einer siebenzügigen weiterführenden Schule (mit Stadtteil - und Gymnasialzügen). Planungsgrundlage ist – wie auch bereits im städtebaulichen Gutachterverfahren – das Musterflächenprogramm, aus dem die Flächen abgeleitet werden. Die Nutzung der schulischen Räume durch außerschulische Initiativen insbesondere aus dem Stadtteil wird Teil der Auslobung sein. Der Initiative Schulcampus Lohsepark wurde angeboten, die aus ihrer Sicht wesentlichen Eckpunkte zu den raumbezogenen Nutzungsvorstellungen und der Zugänglichkeit einzubringen, damit diese berücksichtigt werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Initiative in sogenannte Rückfragekolloquien mit Architekten und in die Auswertung durch eine spätere Jury einzubeziehen. Die sogenannte Phase Null ist ein Beteiligungsprozess für das Kollegium, Eltern und Kinder an bereits bestehenden Schulen, um im Rahmen von Baumaßnahmen im Rahmen des Musterflächenprogramms auf individuelle pädagogische Bedarfe an der jeweiligen Schule einzugehen und in die Planung zu integrieren. Eine Phase Null für eine noch nicht bestehende Schulgemeinschaft ist nicht vorgesehen. 10. Mit welchen zusätzlichen Kosten wird für den Schallschutz der Freiflächen (ebenerdig und auf dem Dach) sowie des Schulgebäudes zu rechnen sein (bitte einzeln benennen)? Werden damit die 2 800 Euro pro Quadratmeter überschritten? Aussagen zu Baukosten, insbesondere Schallschutzmaßnahmen können frühestens nach dem hochbaulichen Wettbewerb gemacht werden. Drucksache 21/16634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Wie wird die Initiative Schulcampus Lohsepark konkret an der Ausschreibung des Hochbauwettbewerbs und den weiteren Planungen beteiligt? Siehe Antwort zu 9. 12. Welche „konkreten Räume für das Ehrenamt“, wie der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher sie bei der Aktivoli-Börse 2019 für Schulneubauten gefordert hat, sind im Schulcampus Lohsepark geplant? Wie wurde/ wird das Ehrenamt bei der Planung dieser Räume konkret einbezogen (Institutionen, Stiftungen, Initiativen, Vereine et cetera)? An allen Hamburger Schulen besteht regelhaft die Möglichkeit, schulische Räume für außerschulische Veranstaltungen, Angebote und Initiativen zu nutzen, siehe auch Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.