BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16651 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Befristung der Baugenehmigung für die f&w-Unterkunft am Volksdorfer Grenzweg Zahlreiche öffentliche Unterkünfte für Flüchtlinge wurden auf Basis befristeter Baugenehmigungen errichtet, obwohl der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR an vielen Stellen von einer längeren tatsächlichen Nutzung ausgeht . Für die Errichtung der Folgeunterkunft am Volksdorfer Grenzweg in Bergstedt war die Baugenehmigung bis zum 25.03.2019 befristet (siehe Drs. 21/2797). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w). 1. Wurde die Baugenehmigung für die Unterkunft am Volksdorfer Grenzweg inzwischen über den 25.03.2019 hinaus verlängert? Wenn ja, wann, für welchen Zeitraum und mit welchen zusätzlichen Bestimmungen? Wenn nein, warum nicht und was passiert dann? 2. Wann wurde eine baurechtliche Nutzung über den 25.03.2019 hinaus beantragt und wie ist gegebenenfalls der Stand des Genehmigungsverfahrens ? Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung und der baurechtlichen Nutzung vom 20. März 2019 liegt dem zuständigen Bezirksamt zur Entscheidung vor. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 3. Wann und in welcher Form war die für Wirtschaft zuständige Behörde an Fragestellungen der Verlängerung der Genehmigung für die im Gewerbegebiet liegende Fläche am Volksdorfer Grenzweg beteiligt? Das zuständige Bezirksamt wird die für Wirtschaft zuständige Behörde im Prüfverfahren beteiligen. Ungeachtet dessen war die für Wirtschaft zuständige Behörde im Rahmen einer behördenübergreifenden Potenzialflächenanalyse zu der Fläche am Volksdorfer Grenzweg beteiligt. Es wurde verabredet, dass die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzte Teilfläche innerhalb des Gewerbegebiets so lange wie erforderlich zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt und erst anschließend als Gewerbefläche vermarktet werden soll. Drucksache 21/16651 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus ist die für Wirtschaft zuständige Behörde in der Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterkunft und Erstaufnahme in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ vertreten, siehe Drs. 21/5733.