BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16652 21. Wahlperiode Neufassung 10.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 26.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün inzwischen einen Überblick über die Flüchtlingskosten 2018? Im Jahr 2016 betrugen die Flüchtlingskosten in Hamburg rund 900 Millionen Euro (Drs. 21/8434). Im Jahr 2017 waren es laut Senat 780 Millionen Euro. Da die 13. Buchungsperiode für das Jahr 2018 abgeschlossen ist, kann der Senat inzwischen auch genauere Aussagen treffen, auch weil die im Bericht zum 4. Quartal 2018 (Drs. 21/16230) noch nicht in Anspruch genommene zentrale Reserven im Einzelplan 9.2 inzwischen in den notwendigen Fällen übertragen worden sein dürften. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die voraussichtlichen Aufwendungen für Flüchtlinge konnten im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 von den Behörden und Ämtern nicht vollständig berücksichtigt werden, da der tatsächliche Flüchtlingszuzug im Planungszeitraum nicht prognostiziert werden konnte. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung wurde auf die tatsächlichen Entwicklungen mit Nachbewilligungsdrucksachen reagiert, siehe Drs. 21/10873 und Drs. 21/13971. Auf Grundlage dieser Drucksachen werden zentrale Mittel im Einzelplan 9.2 vorgehalten und bedarfsgerecht im Haushaltsvollzug auf die jeweiligen Produktgruppen/ Investitionen übertragen. Die Verwendung dieser zentralen Mittel für Flüchtlinge wurde bisher gemäß Drs. 21/5235 jährlich zum Ende des 1. Quartals dargelegt. Mit dem Haushaltsplan 2019/ 2020 sind die von der Bürgerschaft seit dem Haushaltsjahr 2015 an zentraler Stelle im Einzelplan 9.2 ermächtigten Ansätze für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen grundsätzlich dezentral veranschlagt worden. Daher hat der Senat mit der Drs. 21/16647 hierzu letztmalig berichtet. Der Haushaltsabschluss 2018 ist noch nicht beendet und der Status zu den Flüchtlingskosten insgesamt noch nicht konsolidiert. Die genannten Zahlen basieren auf der aktuellen Buchungsperiode. Demnach sind nachträglich noch Änderungen möglich. Auch die Berechnungen zu den Erstattungen aus der Zentralen Verstärkung Zuwanderung sind insofern noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Von welchen Flüchtlingsgesamtkosten 2018 geht der Senat nach jetzigem Wissensstand für Hamburg aus? 2. Mittel in welcher Höhe flossen im Jahr 2018 insgesamt für die Flüchtlingsversorgung vom Bund? Bitte zusätzlich nach Art und Höhe der verschiedenen Unterstützungsleistungen des Bundes aufschlüsseln. Drucksache 21/16652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 3. In Drs. 21/16186 nennt der Senat nach 166 Millionen Euro im Jahr 2017 Kosten für den Bereich der Erstaufnahme nur noch 80 Millionen Euro für das Jahr 2018. Hat sich der Betrag im Rahmen der 13. Buchungsperiode verändert? Wenn ja, inwiefern? Bitte zusätzlich die Gesamtkosten des Jahres 2018 nach Kostenarten (Personal, Catering, Reinigung, Sicherheit, Miete, Instandsetzung und so weiter) aufschlüsseln. Die im Haushaltsjahr 2018 gebuchten Kosten des Produktes Angelegenheiten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) in der Produktgruppe 274.03 Ausländerangelegenheiten gliedern sich wie folgt: Kostenart Betrag (in Tsd. Euro) Fremdleistungen (Personal Betreiber, Montage, Ehrenamt) 21 085 Bewachung 24 237 Nahrungsmittel 9 563 IT-Kosten 130 Reinigung 4 124 Miete Gebäude/Grundstücke 7 660 Bewirtschaftung (Grundstücke/Gebäude) 9 664 Rückstellungen 11 192 Geräte/Ausstattungen/Werkmaterialien 423 sonst. Mieten (insb. Container) 17 350 sonst. Verwaltungskosten (insb. Verbrauch und Schadenersatzleistungen ) 4 239 sonst. bezogene Leistungen (insb. Dolmetscher, Honorarverträge, ärztl. Leistungen) 4 080 KITA-Betreuung 385 haushaltsrelevante Verrechnung mit anderen Behörden (Verwaltungsaußenstellen , medizinische Betreuung Altona) 1 779 sonst. Kosten (insb. periodenfremde Kosten aus 2017) 10 126 Umlagekosten aus anderen Produktgruppen und Eigenpersonal 17 268 Diese Darstellung entspricht den Zahlen der abgeschlossenen 13. Periode des Haushaltsjahres 2018. Die Darstellung aus Drs. 21/16186 bezieht sich auf die Unterbringungskosten aus dem Leistungszeitraum 2018 für aktive EA-Standorte. Sie weicht daher von den oben genannten Werten ab, in denen auch Umlagekosten, Rückstellungen , periodenfremde Kosten, Kosten aus haushaltsrelevanter Verrechnung sowie Kosten für nicht mehr genutzte Standorte enthalten sind. 4. In Drs. 21/16186 nennt der Senat nach 284 Millionen Euro im Jahr 2017 Kosten für den Bereich der Erstaufnahme nur noch 70 Millionen Euro für das Jahr 2018. Hinzu kommen 130 Millionen Euro (2017: 106) für Versorgung und Betreuung und 103 Millionen Euro (2017: 39,5) für Leistungen zur Existenzsicherung in Höhe für Unterkunft und Heizung. Zusammen also 303 Millionen (2017: 429,5) im Bereich der öffentlichrechtlichen Unterkunft (örU). Inwiefern hat sich der Betrag im Rahmen der 13. Buchungsperiode verändert und wieso liegt dieser trotz mehr Flüchtlingen in örU im Jahr 2018 als im Jahr 2017 unter dem Betrag des Vorjahres? Im Einzelplan 4 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ bei dem Produkt „Besondere Hilfen zum Wohnen und zur Unterbringung“ für die Folgeunterbringung von Flüchtlingen und die Unterbringung von Wohnungslosen folgende Kosten entstanden: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16652 3 Kontenbereich Bemerkung 2017 (in Tsd. Euro) 2018 (in Tsd. Euro) Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2 113 3 419 Kosten aus Transferleistungen i.d.R. Kostensatzfinanzierungen 152 803 12 001 Kosten aus Abschreibungen 28 915 33 579 Sonstige Kosten i.d.R. für Erstattungen an die BIS für Unterbringung 100 170 27 850 (Quelle: Stand nach Abschluss 13. Periode 2018) Die Reduzierung der Kosten aus Transferleistungen hängt nach der Anhebung der Gebühren in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) insbesondere mit einem geringeren Zuschussbedarf von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) im Rahmen der Kostensatzfinanzierung für die Plätze in der örU zusammen. Die Sonstigen Kosten sind geringer als im Vorjahr, weil die Erstattungen an die Behörde für Inneres und Sport (BIS) für die Unterbringung von Personen, die nach Ablauf der Residenzpflicht wegen fehlender Kapazitäten in der Folgeunterbringung noch in einer Erstaufnahme untergebracht werden mussten, abgenommen haben und zum Jahresende beendet wurden. 5. Mittel in welcher Höhe flossen für Asylbewerberleistung im Jahr 2018? Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe „Hilfen zur Existenzsicherung“ bei dem Produkt „Hilfen nach dem AsylbLG“ folgende Kosten entstanden: Kontenbereich Bemerkung 2017 (in Tsd. Euro) 2018 (in Tsd. Euro) Kosten aus Transferleistungen Grundleistungen 48 420 47 558 Kosten aus Transferleistungen Krankenhilfe 40 683 32 053 Kosten aus Transferleistungen Kosten für Unter-kunft und Heizung 17 069 55 183 (Quelle: Stand nach Abschluss 13. Periode 2018) Bei den Kosten für Transferleistungen steht der Anstieg bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im Zusammenhang mit der Anhebung der Gebühren in der örU. Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe „Hilfen zur Existenzsicherung“ bei dem Produkt „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ folgende Kosten entstanden: Kontenbereich Bemerkung 2017 (in Tsd. Euro) 2018 (in Tsd. Euro) Kosten aus Transferleistungen BuT-Leistungen 2 616 2 138 (Quelle: Stand nach Abschluss 13. Periode 2018) 6. Welche Kosten in welcher Höhe sind durch Flüchtlinge im Regelsystem des SGB II außerhalb der Kosten im Bereich der örU entstanden? Wie viel davon trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, wie viel der Bund? Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe „Hilfen zur Existenzsicherung“ bei dem Produkt „Kommunale Leistungen nach dem SGB II (KdU)“ Kosten aus Zahlungsansprüchen für solche Bedarfsgemeinschaften enthalten, in denen mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die nicht vor Oktober 2015 erstmals leistungsberechtigt war, über eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Drucksache 21/16652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kontenbereich Bemerkung 2017 (in Tsd. Euro) bis 11/2018) (in Tsd. Euro) Kosten aus Transferleistungen Kosten für lfd. Unter-kunft und Heizung 39 449 114 250 Kosten aus Transferleistungen Kosten für lfd. Unter-kunft und Heizung 2 067 2 093 (Quelle: Auswertung der zuständigen Behörde; Die Angaben der Bundesagentur stehen erst mit einer Verzögerung von drei Monaten zur Verfügung.) Zu der Beteiligung des Bundes siehe Drs. 21/16647. Für Eingliederungsmittel für flüchtlingsinduzierte Bedarfe wurden Jobcenter team.arbeit.hamburg im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 10 843 800 Euro seitens des Bundes zugewiesen. Darüber hinaus werden die zur Beantwortung der Frage 6. benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da hierfür die Akten von rund 13 000 Leistungsberechtigten ausgewertet werden müssten. 7. Wie viel hat die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger im Jahr 2018 insgesamt gekostet? Bitte Kosten zusätzlich nach Arten aufschlüsseln. Die Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) betrugen im Jahr 2018 nach gegenwärtigem Stand der Berechnungen insgesamt rund 69 934 000 Euro: Im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) wurden insgesamt 16.802 Tsd. Euro für die Betreuung von jungen Geflüchteten in 2018 aufgewendet. Sie verteilen sich auf folgende Kostenarten: Betrag (in Tsd. Euro) Unterbringung (Miet- u. Gebäudekosten) 2 679 Versorgung (Sachkosten inkl. Dienstleistungen) 7 911 Personalkosten (incl. Leiharbeit) 6 212 In der anschließenden Folgeunterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung/ Volljährigenhilfe (254.04 Produktgruppe Erziehungshilfe) sind folgende Kosten entstanden : Produktgruppe Betrag (in Tsd. Euro) 1-254.04.02.001 Ambulante Hilfen 4 834 1-254.04.03.001 Stationäre Hilfen 47 067 1-254.04.03.003 stat. Krankenhilfe SGB VIII d. BASFI 4 8. Wie hoch waren die Personal- und Vormundschaftskosten für unbegleitete Minderjährige? Betrag (in Tsd. Euro) Personalkosten Amtsvormünder inkl. der zu FS 44 abgeordneten Personen 778 Zuwendungen an Vormundschaftsvereine und für die Beratung von Privatvormündern (Privatvormundschaften im Einzelfall für Nicht-UMA) 448 Zu den Personalkosten der Betreuung siehe Antwort zu 7. 9. Ende 2018 lebten 1 145 unbegleitete und minderjährig eingereiste Ausländer als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Kosten in welcher Höhe sind hier im Jahr 2018 entstanden beziehungs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16652 5 weise wie sind die durchschnittlichen Kosten pro Kopf pro Jahr, für den Fall, dass die Zuordnung als Gesamtsumme nicht möglich ist? Diese Kosten sind Bestandteil der Produktgruppe Erziehungshilfe, siehe Antwort zu 7. Eine Aufteilung der Kosten für Minderjährige und Volljährige ist technisch nicht möglich . Da die Kosten zwischen ambulanten und stationären Hilfen stark differieren und unterjährig Hilfen beendet und neu bewilligt werden, wäre auch für die Berechnung qualifizierter Durchschnittskosten eine händische Einzelauszählung für jeden Kalendertag im Jahr für circa 1 100 Volljährige notwendig. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Gesundheitskosten in welcher Höhe sind der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der Flüchtlingsversorgung im Jahr 2018 entstanden ? Es sind circa 2 007 000 Euro in erster Linie für die Erstuntersuchung im Ankunftszentrum Rahlstedt und die First-Line-Versorgung durch das Gesundheitsamt Altona entstanden . Für die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) quantifizierbare Aufwendungen für Impfstoff zur Impfung von Flüchtlingen entstanden in der Vergangenheit durch Impfaktionen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gegen die saisonale Influenza aus Gründen des Infektionsschutzes. In der Saison 2018/2019 wurde keine entsprechende Impfaktion durchgeführt. Die Influenzaimpfung wurde 2018 stattdessen entsprechend der STIKO-Empfehlung bei der Erstuntersuchung im Ankunftszentrum und in der First-Line-Versorgung der Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 11. Drs. 21/16186 nennt den Betrag von 850 000 Euro im Jahr 2018 (2017: 2,1 Millionen Euro) für das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge “. Inwiefern hat sich der Betrag im Rahmen der 13. Buchungsperiode verändert? Der genannte Betrag hat sich im Rahmen der 13. Buchungsperiode nicht verändert. 12. Mit welchem Betrag schlugen die Ehrenamtskoordination, der Rechtskundeunterricht und die Wertevermittlung jeweils zu Buche? Für die Freiwilligenkoordination und die Stärkung des freiwilligen Engagements in der Flüchtlingshilfe sind 2018 Kosten von rund 935 000 Euro entstanden (abgeschlossene 13. Buchungsperiode). Die Kosten der Ehrenamtskoordination betrugen im Bereich der Erstaufnahme in 2018 rund 227 000 Euro. Die Vermittlung von Normen und Werten ist auch Bestandteil der Erstorientierungskurse (EOK) des Bundes, die vollumfänglich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/16186. 13. Welchen Betrag zahlte die Freie und Hansestadt Hamburg für ihren Anteil an Rückkehrhilfen wie REAG und GARP? Wie viele Personen nahmen REAG, GARP und das landeseigene Programm im Jahr 2018 jeweils in Anspruch? Die Gesamtkosten für das Jahr 2018 liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund von Abrechnungsüberhängen noch nicht vor. Freiwillige Ausreisen, die durch das Programm REAG/GARP beziehungsweise durch das „Hamburger Landesprogramm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr“ gefördert wurden, stellen sich für 2018 wie folgt dar: REAG/GARP Landesprogramm Summe 231 Personen 100 Personen 331 Personen Drucksache 21/16652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Quelle: Auswertung der zuständigen Behörde Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Bereinigungen noch verändern können. 14. Welche Kosten entstanden für Abschiebehaft? Welche für Abschiebegewahrsam bei jeweils wie vielen Inhaftierten über das Jahr 2018 verteilt ? Die in 2018 gebuchten Kosten des Ausreisegewahrsams betrugen 3 718 000 Euro. Darin enthalten sind auch Kosten für den Ausbau zur Abschiebehaft. In 2018 lag die Zahl der Inhaftierten insgesamt bei 307. Davon waren 75 Inhaftierte aus anderen Ländern , denen insgesamt Kosten in Höhe von 1 087 000 Euro in Rechnung gestellt wurden . Für 36 auswärtig untergebrachte Abschiebehäftlinge wurden dem Einwohner-Zentralamt durch andere Länder insgesamt 146 000 Euro in Rechnung gestellt. 15. Mittel in welcher Höhe wurden für den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) insgesamt aufgewandt? Welche der Kosten entfallen auf Innenbehörde, welche auf Sozialbehörde? Wie setzen sich die Kosten zudem zusammen (Personal, Sachkosten)? Für den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) wurden in der BASFI im Jahr 2018 Personalkosten in Höhe von rund 2 579 000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 831 000 Euro aufgewendet. In der BIS entstanden im gleichen Zeitraum Personalkosten in Höhe von 1 475 000 Euro und Sachkosten in Höhe von 42 000 Euro. 16. Welche Mehrkosten sind in etwa im Bereich der Kita-Gutscheine für die dort betreuten Flüchtlingskinder angefallen? Es sind circa 17,7 Millionen Euro Mehrkosten für Kita-Gutscheine entstanden. 17. Drs. 21/16186 erwähnt für den Bereich Schule 39,4 Millionen Euro im Jahr 2018 (2017: 44,8 Millionen) für IVK und Basisklassen, Lerngruppen in EA und Direktbeschulung sowie 21,6 Millionen Euro im Bereich des HIBB für AvM-Dual (2017: 26 Millionen). Inwiefern haben sich die Beträge im Rahmen der 13. Buchungsperiode verändert? Nach endgültigem Buchungsstand entstanden für den Bereich der berufsbildenden Schulen im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) 2018 Kosten in Höhe von insgesamt 21,388 Millionen Euro, davon 20,416 Millionen Euro für Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) und 0,972 Millionen Euro für Alphabetisierungsklassen. Die anderen Beträge haben sich im Rahmen der 13. Buchungsperiode nicht verändert . 18. Für den Bereich der Arbeitsmarktintegration führt Drs. 21/16186 5,4 Millionen Euro nach 5,09 Millionen Euro im Jahr 2017 an. Inwiefern haben sich die Beträge im Rahmen der 13. Buchungsperiode verändert und warum ist der Betrag im Vergleich zum Vorjahr fast konstant geblieben, obwohl die Anstrengungen im Bereich der Arbeitsmarktintegration doch zugenommen haben müssten? Gemäß Drs. 21/12466 belief sich der zuwanderungsbedingte Mehrbedarf der Produktgruppe 255.02 Arbeitsmarktpolitik im Haushaltsjahr 2017 auf 5 164 000 Euro. Mit Abschluss der Periode 12/2018 ergab sich für die Produktgruppe ein Mehrbedarf von 5 484 000 Euro, der sich mit Abschluss der Periode 13/2018 noch auf 6 062 000 Euro erhöhte. Ziel des Senats ist die Stärkung und vorrangige Nutzung von Maßnahmen des Regelsystems zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Dabei lassen sich die Kosten nicht immer deutlich von den Regelaufgaben trennen, siehe auch Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16652 7 Im Übrigen hat der Senat wiederholt zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichtet, zuletzt mit der Drs. 21/12482, 21/15837 sowie monatlich in der Drucksache „Damit die Integration gelingt – Flüchtlingsmonitoring“ (zuletzt Drs 21/16550). 19. Welche Kosten sind hier noch nicht abgefragt, aber der Stadt trotzdem entstanden (siehe Anlage 2 Drs. 21/12244)? Bitte Höhe, finanzierende Quelle und Verwendungszweck benennen. Siehe Anlage 1 und Vorbemerkung. 20. Wie viele VZÄ wurden im Rahmen der Versorgung und der Betreuung der Flüchtlinge in den Behörden, bei den Bezirken und Landesbetreiben insgesamt im Jahr 2018 zusätzlich eingestellt beziehungsweise nach Einstellung in den Vorjahren wieder abgebaut? Bitte zusätzlich nach Behörden, den einzelnen Bezirken und Landesbetrieben sowie differenziert nach Ämtern und Kosten aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. In Bezirksamt Hamburg-Nord wurde eine halbe Stelle in der Ressourcensteuerung abgebaut. In der Technischen Universität Hamburg-Harburg wurde eine halbe Stelle und an der Universität Hamburg wurden 2,5 VZÄ abgebaut. Im Übrigen siehe Drs. 21/15811, Drs. 21/15673, Drs. 21/12037 und Drs. 21/11650. 21. Wie entwickelten sich im Jahr 2018 die Abordnungen von VZÄ insgesamt und jeweils von welcher Stelle an welche andere Stelle infolge der Flüchtlingsversorgung und -betreuung? Die Zahl der Abordnungen hat im Vergleich zum Vorjahr (siehe Drs. 21/12244) abgenommen : Abgeordnete in VZÄ Abgebende Behörden Empfangende Behörden 4,5 BUE, Bezirksamt Wandsbek , BIS, Personalamt, BSB BASFI 6,5 Polizei, SBH: Feuerwehr, BA Wandsbek, BASFI und f & w BIS EZA Quelle: Auswertung der zuständigen Behörde 22. Mittel in welcher Höhe wurden für das Jahr 2018 im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung und -versorgung aus jeweils welcher Produktgruppe/ welchem Produkt im Einzelplan 9.2 für welchem Zweck jeweils wann in jeweils welche Produktgruppe in welche Einzelplan übertragen? Bitte zusätzlich den Gesamtbetrag der Verstärkungen aus dem Einzelplan 9.2 angeben. Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/16652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Zusatzkosten im Rahmen der Flüchtlingsversorgung und -betreuung In welcher Höhe fielen Kosten im Rahmen der Flüchtlingsversorgung und -betreuung an? in € Wofür sind die Kosten angefallen? Altona 986.024 115.739 59.623 2.079 Personalkosten Büroarbeitsplatzpauschalen (BAP) Sachkosten (aus Transferleistungen) über den EP 9.2. Sachkosten (aus lfd. Verwaltungstätigkeit) Bergedorf 803.079 163.962 Personalkosten BAP Eimsbüttel 494.819 70.139 95.595 Personalkosten BAP Dolmetscher Hamburg- Mitte 2.906.276 152.675 Personalkosten BAP Hamburg- Nord 728.961 136.290 Personalkosten BAP Harburg 1.272.420 186.074 17.000 28.800 Personalkosten BAP Dolmetscherkosten Bewachung* Wandsbek 1.926 Tsd. 299 Tsd. Personalkosten BAP Justizbehörde 107 Tsd. 10 Tsd. 132 Tsd. 10 Tsd. 2.046 Tsd. 219Tsd 61 Tsd. 10 Tsd. Amtsgerichte - Personalkosten Amtsgerichte - Arbeitsplatzpauschale Oberverwaltungs-gericht Personalkosten Oberverwaltungs-gericht Arbeitsplatzpauschale Verwaltungsgericht Personalkosten Verwaltungsgericht Arbeitsplatzpauschale Justizvollzug Personalkosten Justizvollzug Arbeitsplatzpauschale BUE 86.450 16.160 Zuwendungen an Umweltverbände zur Umweltbildung von Flüchtlingen Personalkosten Teilnehmer des freiwilligen Ökologischen Jahres BIS 9.263 Tsd. ausländerrechtliche Sachbearbeitung BASFI 4.418.134 Personalkosten * flüchtlingsbedingte Kosten für einen Sicherheitsdienst im Kundenzentrum Harburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16652 9 Anlage 2 In 2018 zusätzlich eingestelltes Personal im Rahmen der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in VZÄ zusätzliche Kosten davon befristet bis wann befristet Altona 3,5 davon 3,5 im Fachamt Gesundheit (Ankunftszentrum Rahlstedt) 46.405,25€ Personalkosten 8.923,75 € BAP Bergedorf 1,00 davon 1,0 im Fachamt Grundsicherung und Soziales 48.192,93€ Personalkosten 9.109 € BAP Personal unbefristet eingestellt, aber Stellen befristet Derzeit bis 31.12.2018 mit Antrag auf Verlängerung Justizbehörde 5 davon 5 beim Verwaltungsgericht 311 Tsd. Euro Personalkosten , 49 Tsd. Euro BAP 15 Tsd. Euro Verlängerung der Öffnungszeiten - - BIS 9,6 im Einwohnerzentralamt 509 Tsd. € - - BWFG - 1 in der Technischen Universität Hamburg -Harburg 14.000,00€ Personalkosten 1