BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16656 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 26.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Bodycams bei der Polizei Hamburg Die sogenannte Bodycam ist seit 2015 in Hamburg im Einsatz. Nachdem mit der Einführung des § 8 Absatz 5 PolDVG die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, wurde der Einsatz der Bodycam zunächst in einer zweijährigen Pilotphase erprobt. Nach Abschluss der Testphase beurteilte der Senat den Einsatz der Bodycam als sinnvoll und führte sie als polizeiliche Standartmaßnahme ein. Obwohl der § 8 Absatz 5 PolDVG für den Einsatz der Bodycams eine Gefahr für Leib oder Leben der Vollzugsbeamten oder Dritte voraussetzt, mehren sich die Hinweise, dass die Kameras auch bei völlig ungefährlichen Situationen eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Einsätze der Bodycam, im Bereich welcher Polizeikommissariate mit wie vielen Bodycams wurden seit August 2018 durchgeführt? Bitte nach Monaten differenzieren, die Einsatzorte und den Anlass benennen . Die Polizei erfasst beim Einsatz von mobiler Videotechnik (BodyCam) den Zeitraum, die Anzahl der BodyCams und an welchem Polizeikommissariat (PK) diese im Rahmen von Einsatzanlassen mitgeführt werden; darüber hinaus werden Daten im Sinne der Fragestellung nicht erfasst. Die Anzahl der im erfragten Zeitraum mitgeführten BodyCams ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: August 2018 September 2018 Oktober 2018 November 2018 Dezember 2018 Januar 2019 Februar 2019 März 2019* PK 11 - 3 - - 1 - - - PK 14 5 1 - - - - - 5 PK 15 6 15 44 53 56 73 71 71 * Bis einschließlich 26. März 2019. 2. Wie viele Bodycams sind im Besitz der Polizei Hamburg? a. An welchen PKs oder Institutionen (Akademie der Polizei, IT et cetera ) befinden sich jeweils wie viele Bodycams? b. Wie viele der Bodycams sind funktionstüchtig? Die Polizei verfügt über 16 Kamerasysteme, die derzeit alle funktionstüchtig sind. Die Verteilung ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Drucksache 21/16656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dienststelle Anzahl PK 14 5 PK 15 4 Informationstechnik (IT) 6 Akademie (AK) 1 3. Wie viele Bodycams welcher Marken wurden seit August 2018 angeschafft ? Keine. 4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Bodycam bei einem Einsatz mitgeführt wird? a. Wer trifft die Entscheidung darüber, ob eine Bodycam bei einem Einsatz mitgeführt wird? b. Gibt es bestimmte Einsätze, bei denen Bodycams regelmäßig mitgeführt werden (zum Beispiel bei Einsätzen der Task Force Drogen )? c. Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob eine Bodycam oder mehrere Bodycams bei einem Einsatz mitgeführt werden? Der Einsatz von BodyCams ist in folgenden, öffentlich zugänglichen Bereichen vorgesehen : Konzeptionseinsätze wie Einsatzmaßnahmen im Bereich „Gefährliche Orte“ Präsenzmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung Großveranstaltungen oder Volksfeste Kontrollmaßnahmen in der Verkehrsüberwachung Das Mitführen von BodyCams steht in Abhängigkeit personell und technisch zur Verfügung stehender Ressourcen sowie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer zu treffenden Lagebewertung für den konkreten Einsatzanlass; über das Mitführen entscheidet der jeweilige Polizeiführer. BodyCams werden regelhaft im Rahmen der Schwerpunkteinsätze Binnenalster, der Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität im Bereich des Vergnügungsviertels St. Pauli sowie bei Einsätzen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität, insbesondere im Bereich des Hafenrandes St. Pauli mitgeführt . 5. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Bodycam eingesetzt wird? a. Wer (zum Beispiel Einsatzleiter, kameraführende/r Polizist/-in) trifft die Entscheidung darüber, dass eine Bodycam zum Einsatz kommt? b. Welche Umstände führen regelmäßig zu der Annahme, dass eine Gefahr für Leib oder Leben des/der Vollzugsbeamten/-innen oder für Dritte vorliege? Der Einsatz der BodyCam erfolgt einzelfallabhängig zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Beweisführung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er unterliegt den rechtlichen Voraussetzungen des § 8 Absatz 5 Hamburgisches Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) (Gefahrenabwehr) oder des § 100h Strafprozessordnung (Strafverfolgung). Es muss gewährleistet sein, dass mit der Kamera nur der einsatzrelevante Bereich der polizeilichen Maßnahme aufgezeichnet wird und die Aufnahme unbeteiligter Dritter auf ein unumgängliches Maß beschränkt wird. Der kameraführende Polizeibeamte entscheidet im Einzelfall situativ, ob eine Gefahr im Sinne der Fragestellung vorliegt, und ob die BodyCam eingeschaltet wird. Eine Auflistung der für eine Gefahr für Leib oder Leben von Polizeikräften oder Dritten zugrunde liegenden Umstände ist aufgrund der Vielzahl denkbarer Szenarien nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16656 3 6. Zu welchem Zeitpunkt findet regelmäßig eine Mitteilung an die Betroffenen statt, dass eine Videoaufnahme mittels Bodycam erfolgt bzw. erfolgen wird? Zu Beginn der polizeilichen Maßnahme ist die betroffene Person, sofern in der Einsatzsituation möglich, mündlich auf die Aufzeichnung hinzuweisen. Dieser Hinweis hat unmittelbar nach Aufzeichnungsbeginn zu erfolgen, sodass die Kamera diesen aufzeichnet . Ergänzend dazu wird durch eine nach außen sichtbar blinkende LED auf dem Aufnahmegerät kenntlich gemacht, dass eine Aufzeichnung stattfindet. 7. Wie viele Einzelaufnahmen sind seit 2017 gefertigt worden? Bitte nach Jahren differenzieren? 8. In wie vielen Fällen wurden die Aufnahmen der Bodycam nicht gelöscht, weil die Aufnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt wurden? Bitte absolute Zahlen und Prozente angeben. Jahr Anzahl gefertigter Aufnahmen gesamt davon gelöscht davon gespeichert Anteil gespeicherter Aufnahmen in Prozent 2017 33 28 5 15,2 2018 99 67 32 32,3 2019* 39 28 11 28,2 * Bis einschließlich 26. März 2019. 9. Haben die Träger/-innen der Bodycam eine Schulung zum Betrieb der Bodycam erhalten? Wenn ja, wie viele Stunden und welche Inhalte umfasst die Schulung? Ja. Alle Nutzer der BodyCam werden bei der Akademie der Polizei (AK) beschult. Die Beschulung erfolgt in Form eines eintägigen Fortbildungslehrgangs, der insgesamt acht Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten umfasst. Die UE unterteilen sich in einen vier UE umfassenden theoretischen und einen vier UE umfassenden praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden den Teilnehmern als Grundlagen die Bestimmungen • des PolDVG, • der Polizeidienstvorschriften sowie • sonstiger einschlägiger datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Rechtsgrundlagen , die beim Einsatz der BodyCam zu beachten sind, vermittelt. Im praktischen Teil erfolgt eine Einweisung in die Technik und die Bedienung der Kamera. Darüber hinaus werden im praktischen Teil Inhalte zur Auswertung und Erfassung von Daten vermittelt. 10. Im welchem Umfang sind Bodycams bei Demonstrationen, Protesten oder polizeikritischen Aktionen zum Einsatz gekommen? Bitte Datum und Demonstration oder Ähnliches benennen. Siehe Antworten zu 1. und zu 4. 11. In Drs. 21/10082 sind Angaben zur Speicherung, Löschung, Einsichtnahme durch Rechtsanwälte/-innen, Verwendung auf Demonstrationen und im häuslichen Bereich sowie zur Bedienung der Kamera enthalten. Haben sich seitdem Änderungen zu den dort getätigten Angaben ergeben ? Wenn ja, in welcher Hinsicht? Nein.