BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16658 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Kreuzmann und Philipp Heißner (CDU) vom 26.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Masterplan ActiveCity doch mehr Schein als Sein? Im Masterplan ActiveCity (MPAC) (Drs. 21/6800) sind für den Nachwuchsleistungssport zusätzliche Schwimmzeiten im Bad Elbgaustraße geplant: „Die Steigerung der jährlichen Bahnenstunden würde auch für das Schulund Vereinsschwimmen eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen bedeuten. Verfügbare Flächen wären am Standort Elbgaustraße vorhanden . Der Masterplan empfiehlt daher die Erweiterung dieses Bades zur Schaffung zusätzlicher Schwimmzeiten, insbesondere für den Nachwuchsleistungssport .“ (Seite 127.) Weiter heißt es auf Seite 128: „Mit einem speziell auf die Vereinsbedarfe ausgerichteten Trainingszentrum Elbgaustraße könnten das Konzept regionaler Stützpunkte weiter umgesetzt und auch Vereinen im Hamburger Westen naheliegende Trainingsmöglichkeiten geboten werden.“ Selbst die Kosten für die Realisierung sind im MPAC mit 4,2 Millionen Euro schon beziffert. Vor diesem Hintergrund hat die Antwort des Senats auf die CDU-Anfrage (Drs 21/15832) aus dem Januar 2019 sehr überrascht, wonach derzeit keine wirtschaftliche Auslastung einer zusätzlichen Wasserfläche absehbar sei. Angeblich sei festgestellt worden, „dass aus dem Bereich des Schulschwimmens keine zusätzliche Nachfrage nach Schwimmzeiten geltend gemacht“ werde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Masterplan „ActiveCity“ (MPAC; Drs. 21/6800) greift die Impulse der Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 für die Sportentwicklung Hamburgs auf. Die Konzepte und Planungen, die für die Bewerbung um die Spiele bis November 2015 entwickelt wurden, sind dazu systematisch ausgewertet, und eine zur Realisierung vorgesehene Auswahl ist in den Masterplan überführt worden. Diese Projekte können für die Sportentwicklung Hamburgs und damit für die Entwicklung der Stadt großen Nutzen erbringen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Januar 2016 der PROPROJEKT Planungsmanagement & Projektberatung GmbH (Proprojekt) sowie der AS+P Albert Speer + Partner GmbH (AS&P) einen an die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele anschließenden Planungsauftrag erteilt. In Umsetzung dieses Planungsauftrages fanden mit Behörden, Ämtern und öffentlichen Unternehmen, aber Drucksache 21/16658 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch mit externen Stakeholdern wie dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) Arbeitsgruppen und Workshops statt. So unter anderem auch mit der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum Themenfeld Schwimmen. Mit dem MPAC hat AS&P dem Hamburger Senat 26 Einzelprojekte und sechs Empfehlungen vorgeschlagen, deren weitere Planung und Realisierung empfohlen werden . Es handelt sich bei dem im MPAC empfohlenen Maßnahmenpaket um eine Momentaufnahme mit Stand Juli 2016. Inhaltliche Änderungen am MPAC wurden im Rahmen der Drucksachenabstimmung nicht vorgenommen. Der MPAC enthält somit alle zur Realisierung empfohlenen Vorhaben über einen Zeitraum von 2016 bis 2024 auf der Grundlage der damaligen Planungsstände. Die Feinjustierung und Detailabstimmung mit den Bedarfsträgern bleibt in jedem Einzelfall der konkreten Planung vorbehalten. Dabei kann es im Zuge der Planungen durchaus zu Abweichungen beziehungsweise Konkretisierungen des MPAC kommen, insbesondere wenn sich durch gesellschaftspolitische Entwicklungen oder Einbeziehung der Bedarfsträger wesentliche Änderungen ergeben. Zur Abstimmung der Planungsstände und der Modalitäten der Umsetzung sowie der Finanzierung der jeweiligen Projekte wurde bei der für den Sport verantwortlichen Behörde eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung der Projekte im Rahmen der Ermächtigungen der Einzelpläne, Wirtschaftspläne beziehungsweise Unternehmenshaushalte . Für den Fall, dass eine Finanzierung daraus aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, kann die Inanspruchnahme zentraler Mittel in Betracht gezogen werden, deren Freigabe nach Beschluss der Lenkungsgruppe mit Einzeldrucksachen bei der Bürgerschaft beantragt werden. In Bezug auf den im MPAC enthaltenen Planungsstand zum Ausbau des Bades an der Elbgaustraße von 2016 erfolgen seit 2017 planmäßig Abstimmungen mit den Bedarfsträgern Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Hamburger Schwimmverband und dem Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband (BRSH) sowie BLH. Auf Grundlage dieser Abstimmungen wurden die bisherigen Planungen konkretisiert, die Kostenberechnungen überprüft und angepasst und es wurde eine Analyse für einen wirtschaftlichen Betrieb der geplanten Erweiterung erstellt. Abweichungen der Bedarfe vom Planungsstand 2016 zeichnen sich durch eine Bedarfsanalyse ab. Zudem wird geprüft, ob sich Änderungen durch den zu erstellenden Schulentwicklungsplan ergeben. Darüber hinaus hat der BRSH für die Erfüllung seiner Aufgaben anders gelagerte Bedarfe in Bezug auf das Rehabilitationssportangebot im Wasser wie zum Beispiel kleinere, stärker beheizte Becken angemeldet, auf deren Grundlage auch der Einbau eines zusätzlichen Hubbodens in ein Erweiterungsbecken in die weitere Prüfung einbezogen wurde. Bis zum Abschluss dieser Bedarfsanalysen und Planungen hat die Lenkungsgruppe MPAC eine Entscheidung zunächst zurückgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 1. Wie ist die Diskrepanz der Bewertungen hinsichtlich des Bedarfs einer zusätzlichen Wasserfläche im Hallenbad Elbgaustraße zwischen dem Masterplan ActiveCity und der wirtschaftliche Bewertung seitens der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) aus Drs. 21/15832 zu erklären? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Die fehlende Wirtschaftlichkeit wird seitens BLH mit fehlender Nachfrage beim Schulschwimmen begründet. Wurden dabei die steigenden Schülerzahlen berücksichtigt? Ja. 3. Werden die im MPAC erkannten Bedarfe nun in einem anderen Bad erfüllt? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Nach dem MPAC sollte mit der Maßnahme Elbgaustraße schon 2018 begonnen werden. Wurden dafür schon Mittel im Haushalt bereitgestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16658 3 Wenn ja, wie wurden die Mittel dann verwendet? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Gibt es noch weitere Maßnahmen im MPAC, die eine Überprüfung in der Wirklichkeit nicht überstanden haben und zurückgestellt wurden? Wenn ja, welche sind dies? Bei dem Projekt „Eine vollständig barrierefreie Sporthalle pro Bezirk“ (S. 68 fortfolgende MPAC) hat sich im Zuge der Feinplanungen und in Abstimmung mit dem HSB, den Bezirksämtern und den zuständigen Sportfachverbänden herausgestellt, dass zum Teil andere Hallen geeigneter sind, dort die notwendige Zusatzausstattung zur vollständigen Barrierefreiheit umzusetzen. 6. Ist mit derlei Punkten aus dem MPAC, die sich postum als Fehleinschätzungen herausstellen, die Auszeichnung vom 5. Oktober 2018 als „Global Active City“ gefährdet? Nein. Die generelle, auf Sport und Bewegung ausgerichtete Orientierung der Stadt und nicht die Umsetzung einzelner Infrastrukturprojekte ist Grundlage der Zertifizierung . Im Übrigen siehe Drs. 21/13161.