BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1666 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung in Neugraben-Fischbek – Hamburg baut ein großes Flüchtlingsdorf! Wie das Harburger Bezirksamt und der Senat am vergangenen Freitag mitgeteilt haben, entstehen im Stadtteil Neugraben-Fischbek Unterkünfte für Flüchtlinge und Wohnungslose in einer Größenordnung von über 4.000 Plätzen . Neben der Erstaufnahme im ehemaligen OBI Markt errichtet der Träger f & w fördern und wohnen AöR eine Folgeunterkunft für 458 Personen am Aschenland. Auf den angrenzenden Baufeldern sollen weitere 3.000 Plätze durch Pavillonbauten entstehen. Die Trägerschaft wird hier vom Deutschen Roten Kreuz übernommen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Seit wann plant der Senat die Nutzung der Baufelder als öffentlichrechtliche Unterbringung? Vorüberlegungen, die Baufelder 1, 2 und 3 des Baugebiets Vogelkamp Neugraben (NF 65) für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen, finden seit August 2015 statt. Die Lenkungsgruppe hat sich in ihrer Sitzung am 5. September 2015 mit einer Planung befasst, auf diesen Flächen eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in der Verantwortung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu errichten. Im Rahmen einer Besprechung am 15. September 2015, an der neben den Staatsräten der BIS und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und weiteren Vertretern dieser Behörden auch der Bezirksamtsleiter des Bezirks Harburg, Vertreter der IBA und Vertreter von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) und dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg) teilgenommen haben, wurde dann die Entscheidung getroffen, stattdessen eine Einrichtung der Folgeunterbringung in Trägerschaft des DRK zu errichten. 2. Wann hat der Senat erstmalig Gespräche mit dem DRK über die Übernahme der Trägerschaft geführt? Seit August 2015. 3. Wann hat der Senat die Bestellung der benötigten Pavillonbauten aufgegeben ? Eine Bestellung ist noch nicht erfolgt. 4. Wann hat der Senat erstmalig Gespräche mit der IBA über die beabsichtigte Nutzung der Baufelder geführt und welchem Ergebnis? Erste Gespräche mit Vertretern der IBA über die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung von Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgten ab Mitte August 2015. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/1666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wann hat der Senat erstmalig das Bezirksamt Harburg über die Pläne informiert und mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu 1. 6. Wann hat der Senat erstmalig die Sicherheitsbehörden über die Pläne informiert und mit welchem Ergebnis? Die Behörde für Inneres und Sport war von Anfang an an den Planungen beteiligt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Hält der Senat es für ausreichend, bei der Planung einer Folgeunterkunft für 3.000 Personen die Bevölkerung und die Bezirksversammlung erst zu informieren, nachdem alles beschlossen ist? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung, welche Art von Unterbringungseinrichtung geplant wird, wurde endgültig erst am 15. September 2015 getroffen (siehe Antwort zu 1.), die Information der Öffentlichkeit durch eine Informationsveranstaltung vor Ort erfolgte am 23. September 2015 und damit nur acht Tage später. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um eine Veranstaltung dieser Größenordnung zu organisieren und bekannt zu machen. 8. Welche konzeptionellen Anforderungen hat die Unterbringung von über 4.000 Menschen im Stadtteil aus Sicht des Senats? Die mit der Fragestellung erfassten 4.000 Menschen werden in drei eigenständigen Einrichtungen untergebracht, die räumlich nah beieinander liegen (Geutensweg, Baufeld 0 und Baufelder 1 – 3). Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, welche Infrastruktureinrichtungen in die Konzeption der Einrichtung aufgenommen werden sollen, die im Umfeld nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Planungen hierzu erfolgen derzeit unter Beteiligung des Bezirksamtes, der verschiedenen betroffenen Fachbehörden und des Trägers DRK Harburg. Auch Verbesserungen des ÖPNV-Angebots sind gegebenenfalls zu prüfen. 9. Wie viele Flüchtlinge sind aktuell im Stadtteil Neugraben-Fischbek untergebracht? Bitte den neuesten Stichtag verwenden. Wie viele Flüchtlinge werden zukünftig im Stadtteil Neugraben-Fischbek untergebracht ? (Bitte nach Größe und Art der Unterkünfte aufschlüsseln.) 10. Wie ist der aktuelle Planungsstand im Hinblick auf die oben genannten Unterkünfte? Am Standort der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Geutensweg sind zum Stand 23. September 2015 306 Personen untergebracht. Der Standort besitzt derzeit eine Kapazität von rund 490 Plätzen (in der Halle) und soll nach derzeitiger Planung auf rund 740 Plätze (einschließlich Wohncontainern auf den Außenflächen) aufgestockt werden. Weitere Unterbringungseinrichtungen existieren derzeit im Stadtteil Neugraben -Fischbek nicht. Der ZEA-Standort Geutensweg wird seit dem 18. September 2015 belegt. Der Aufbau von Wohncontainern auf den Außenflächen befindet sich derzeit in der Planung. Neben der ZEA Geutensweg und der Unterbringungseinrichtung auf den Baufeldern 1 – 3 „Am Aschenland“ sind im Stadtteil Neugraben-Fischbek folgende Einrichtungen konkret geplant:  Öffentliche Unterbringung (örU) Am Aschenland (Baufeld 0), 458 Plätze, in Bau, Eröffnung voraussichtlich Dezember 2015  Öffentliche Unterbringung (örU) Cuxhavener Straße 564, 196 Plätze, Baugenehmigung erteilt, Eröffnung voraussichtlich 2. Quartal 2016 Darüber hinaus befindet sich eine Fläche am Falkenbergsweg in Prüfung, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Handelt es sich um zeitlich befristete Einrichtungen? Falls ja, für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Flächen jeweils für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1666 3 Für die Fläche Am Aschenland (Baufeld 0) läuft der derzeitige Mietvertrag bis Ende 2019. Eine Verlängerung im Hinblick auf die längere Laufzeit der neu geplanten Einrichtung auf den benachbarten Baufeldern wird geprüft. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem vorhandenen Bedarf. Für die Einrichtung Cuxhavener Straße 564 ist die Baugenehmigung unbefristet erteilt, es handelt sich um eine städtische Fläche. 12. Wie viele Betreuer sollen vor Ort eingesetzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsgebiet und Einrichtungen.) Das Betreuungsverhältnis durch den Betreiber wird dem Betreuungsverhältnis für alle Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen (Betreuungsschlüssel 1:65). In der Folgeunterbringung werden für 80 Bewohner eine/n Mitarbeiter/in für das Unterkunfts- und Sozialmanagement und für 160 Bewohner eine/n Mitarbeiter/in für den technischen Dienst eingesetzt. 13. Plant der Senat angesichts der hohen geplanten Bewohnerzahl eine Aufstockung des Betreuungsschlüssels? a. Wenn ja: Welcher Betreuungsschlüssel ist geplant? b. Wenn nein: Wie will der Senat das Risiko drohender Konflikte minimieren ? Wie will der Senat den besonderen Bedingungen, die mit dem Betrieb von Massenunterkünften einhergehen, Rechnung tragen ? c. Gibt es ein Sicherheitskonzept für die Unterkunft? Falls nein: warum nicht? Der Träger DRK Harburg wird grundsätzlich den gleichen Stellenschlüssel verwenden wie der Träger f & w. Das ergibt rechnerisch bei einer Kapazität von 3.000 Plätzen 37,5 Stellen Unterkunfts- und Sozialmanagement und 18,75 Stellen technischer Dienst. Zusätzlich ist geplant, einen Sicherheitsdienst in der Einrichtung einzusetzen. Die weiteren Planungen sind noch nicht abgeschlossen.