BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16676 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Michael Kruse (FDP) vom 27.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Rattenplage in Parks und Grünanlagen Besonders im Umfeld von Papierkörben und an Gewässern nimmt durch weggeworfene Nahrungsmittel oder gar Hinterlassenschaften von Taubenund Wasservogelfütterungen nicht nur die Aufenthaltsqualität in Hamburger Parks und Grünanlagen ab, sondern das Nahrungsangebot für Ratten stetig zu. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat sich die Rattenpopulation in den letzten Jahren erhöht? Eine Erhebung der Rattenpopulation erfolgt nicht. Vermehrte auffällige Rattenbeobachtungen sind beim Institut für Hygiene (HU) nicht gemeldet worden. 2. Wie lauten die Zahlen der letzten fünf Jahre und gibt es örtliche Schwerpunkte ? Meldungen/Einsätze an/des HU in Hamburg gesamt (Stand 26.03.2019) Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Meldungen/Einsätze 1 465 1 281 1 640 1 578 1 499 282 Örtliche Schwerpunkte sind zwar vorhanden, Ratten kommen aber im gesamten Stadtgebiet vor. 3. Was wird unternommen, um die Rattenpopulation in Hamburg zu begrenzen? Das HU bekämpft Rattenpopulationen nach Hinweisen oder als Eigenermittlung auf öffentlichen Flächen in enger Zusammenarbeit mit privaten Schädlingsbekämpfungsfirmen und anderen Institutionen wie HAMBURG WASSER oder der Deutschen Bahn. Informationen über Ratten/Rattenbefall sind im Internet abrufbar oder können telefonisch beim HU erfragt werden. Bei Rattenbefall auf privatem Grund ergeht die Aufforderung zur Bekämpfung an den Eigentümer oder Besitzer. 4. Wie wird sichergestellt, dass insbesondere Papierkörbe in Parks und Grünanlagen nicht überlaufen? Das gestellte Volumen sowie die Anzahl und die Leerungshäufigkeit der Papierkörbe orientieren sich an den jeweiligen Erfordernissen. Die Bedarfe werden anhand der Rückmeldungen von Parkbesucherinnen und -besuchern, aber auch des eingesetzten Personals kontinuierlich überprüft und angepasst. Drucksache 21/16676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wird die Öffentlichkeit genügend aufgeklärt und in welcher Form, dass die Fütterung von wilden Tieren wie Tauben, Wasservögeln oder gar Ratten verboten ist? Ja. Allerdings existiert ausschließlich ein Verbot auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern (Taubenfütterungsverbotsverordnung). Hinweise zum Umgang mit Tauben, Wasservögeln und Ratten finden sich in den jeweiligen Rubriken des Hamburger Stadtportals „hamburg.de“ unter den nachstehenden Links: https://www.hamburg.de/tauben/, https://www.hamburg.de/ratten/, https://www.hamburg.de/wasser/8880212/wasservoegel/. Dort sind auch Flyer zum Download verfügbar. Das Informationsangebot wird durch Verbots- und Hinweisschilder vor Ort ergänzt. 6. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung noch verstärken, um hier eine Verbesserung der entsprechenden Aufklärung zu erreichen? Die Umsetzung der vorhandenen Instrumente zur Rattenbekämpfung wird konsequent weiterverfolgt. 7. Gibt es entsprechende Kontrollen und wenn ja, welche? Das Auftreten von Ratten ist nach der Verordnung über Rattenbekämpfung unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Gezielte Kontrollen auf unerlaubte Fütterung von Tauben finden anlassbezogen statt. 8. Wie werden Verstöße geahndet? Verstöße gegen die Taubenfütterungsverbotsverordnung und die Verordnung über Rattenbekämpfung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.