BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16677 21. Wahlperiode 02.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Einfuhrumsatzsteuer – Wie setzt sich die Freie und Hansestadt Hamburg für eine Optimierung des Verfahrens ein? Das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer verursacht hohe Kosten, die in anderen Ländern nicht anfallen. Dies führt zu Nachteilen für die deutschen Häfen und somit auch für den Hamburger Hafen. Im Koalitionsvertrag des SPD-geführten Senats heißt es dazu auf Seite 30: „Der Senat wird sich auf Bundesebene weiter für die Änderung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer einsetzen, um gravierende Wettbewerbsnachteile zu den Häfen Rotterdam und Antwerpen aufzuheben.“ Auf der Finanzministerkonferenz im November 2018 wurde nun beschlossen, dass das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer geändert werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Situation und die Effekte des Einfuhrumsatzsteuererhebungsverfahrens für den Wirtschafts- und Hafenstandort Hamburg? Der Senat nimmt die Hinweise der deutschen Import- und Logistikwirtschaft zu den bestehenden Wettbewerbsnachteilen sehr ernst und hat sich daher von Anfang an mit Nachdruck für eine Beseitigung dieser Nachteile eingesetzt. Diese Sicht des Senats wird zwischenzeitlich auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) geteilt. 2. Wie war das Abstimmungsverhalten Hamburgs in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe bei der Finanzministerkonferenz im November 2018 bezogen auf eine Optimierung des Erhebungsverfahrens? Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat auf Antrag Hamburgs einstimmig mit Beschluss vom 29. November 2018 die interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)“ mit den weiteren Arbeiten zur Beseitigung der Wettbewerbsnachteile beauftragt. 3. Welche über den Beschluss der Finanzministerkonferenz hinausgehenden Maßnahmen, hat der Senat ergriffen beziehungsweise plant der Senat umzusetzen, um eine Änderung des Erhebungsverfahrens zu erwirken? a. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen beziehungsweise plant der Senat, um darauf hinzuwirken, dass der Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Häfen beseitigt wird? Drucksache 21/16677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Welcher Umsetzungszeitplan und welche Etappenziele (unter anderem „Verrechnungslösung“) sind dafür vorgesehen? Hamburg hat als erstes Land in Erörterungen mit der Handelskammer Hamburg, den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den den Wirtschafts- und Hafenstandort Hamburg nutzenden Unternehmen Art und Reichweite des Wettbewerbsnachteils untersucht. Auf Betreiben Hamburgs entschied das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Leitungsebene, diese Frage im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe näher zu untersuchen und Lösungsansätze zu entwickeln. Für das Ergebnis dieser Überlegungen hat das BMF im Sommer 2018 mit maßgeblicher Unterstützung Hamburgs und der Handelskammer Hamburg für die politische Zustimmung auf Länderseite geworben. Diese gemeinsamen Bemühungen mündeten in dem einstimmigen FMK-Beschluss vom 29. November 2018. In der interdisziplinären Arbeitsgruppe und der mittlerweile unter Leitung Hamburgs zusätzlich eingerichteten Unterarbeitsgruppe ist Hamburg ständig vertreten und leistet damit den größten personellen Aufwand aller Länder in den beiden Arbeitsgruppen. Hamburg ist in beiden Arbeitsgruppen teilweise mit mehreren Fachleuten aus den verschiedenen Fachgebieten vertreten, die sich konstruktiv um die Umsetzung der Lösungsansätze bemühen. Darüber hinaus hat Hamburg im Vorfeld der FMK am 28. März 2019 erneut auf die Dringlichkeit des Vorhabens hingewiesen und alle Länder darum gebeten, sich noch stärker in der interdisziplinären Arbeitsgruppe an einer Umsetzung des Vorhabens zu beteiligen. Die FMK hat mit Beschluss vom 29. November 2018 die interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebeten, den Zeitrahmen für den komplexen Umsetzungsprozess zu bestimmen. Erst wenn der mit der Umsetzung des Vorhabens zusammenhängende Verwaltungsaufwand absehbar ist, kann der zeitliche Rahmen der Umsetzung abgeschätzt werden . Der Senat wird dem zum 30. September 2019 der FMK vorzulegenden Bericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe und der sich anschließenden Meinungsbildung nicht vorgreifen. 4. Welche weiteren Gespräche/Verhandlungen gemeinsam mit dem Bund, insbesondere dem Bundesfinanzministerium, sind zur Optimierung des Erhebungsverfahrens in welchem Zeitraum geplant? Nach gemeinsamer Einschätzung Hamburgs und des Bundes bedarf es in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen keiner weiteren Verhandlungen, da über das zu erreichende Ziel Konsens besteht. Im Zuge der laufenden Arbeiten besteht ein ständiger Dialog zwischen Hamburg, den übrigen in der interdisziplinären Arbeitsgruppe vertretenen Ländern und dem BMF. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 3. b.