BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16700 21. Wahlperiode 05.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 28.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (XI) – f & w fördern & wohnen AöR (f & w) – Hygienische Bedingungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünften (II) Nachdem mit Drs. 21/15469 aus Dezember 2018 öffentlich wurde, dass die Folgeunterkunft des Betreibers f & w in der Walddörferstraße seit Monaten massiv von Schädlingen befallen ist, häufen sich die Rückmeldungen von Bewohnern/-innen und Ehrenamtlichen, die über diverse weitere Einrichtungen von f & w Ähnliches zu berichten haben. So gibt etwa auch die Drs. 21/15672 aus Januar 2019 darüber Auskunft, dass die Folgeunterkunft Waldweg von f & w betroffen ist. Darüber hinaus sind Hinweise auf einen Befall auch zum Beispiel bezüglich der Unterkunft Perspektive Wohnen (UPW) Mittlerer Landweg, die Folgeunterkunft Sophienterrasse und die Luruper Hauptstraße bekannt, um nur drei zu nennen. Aus Drs. 21/16144 zur Luruper Hauptstraße 11 wurde zudem deutlich, dass mehrstufige Maßnahmen erforderlich waren, um die teilweise massiv von Schimmel befallenen Container zu dekontaminieren und wieder wohntauglich zu machen beziehungsweise die Bewohner/-innen umzusiedeln, um eine Unterbringung ohne gesundheitliche Risiken überhaupt gewährleisten zu können. Schimmel, als Zeichen für Feuchtigkeit in Wohnräumen, ist gleichzeitig ideales Ausbreitungsklima zum Beispiel für Kakerlaken, aber auch Ursache für viele Krankheiten und Allergien. Da der Senat auf die drei oben genannten Drucksache jeweils zur Antwort gibt, dass Beschwerdevorgänge in Bezug auf Schädlingsbeziehungsweise Schimmelbefall nicht einzeln dokumentiert und statistisch erfasst werden, muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer der von Schädlingen und beziehungsweise oder Schimmel befallenen Unterkünfte sehr hoch ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) informiert die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) regelmäßig über die Gefahr des Schädlingsbefalls und klärt über dessen Entstehung sowie Vermeidungsmöglichkeiten auf. Für die entsprechende Aufklärungsarbeit stehen Informationsblätter zur Verfügung, die Auskunft über verschiedene Schädlingstypen geben und im persönlichen Gespräch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern erläutert werden . Diese Beratungsgespräche werden zum Teil mithilfe von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hygienemanagements durchgeführt. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden dabei regelmäßig auch auf die notwendige Einhaltung ihrer eigenen Sorgfaltspflichten hingewiesen und dabei spezifische Hinweise von Fachfirmen und dem Hygieneinstitut aufgegriffen. So sollen beispielsweise Möbel und Elektrogeräte möglichst nicht aus zweiter Hand besorgt werden, da hierdurch häufig Schädlinge in die Einrichtungen gelangen. Den Sorgfaltspflichten der Bewohnerinnen und Bewohner kommt angesichts der Tatsache, dass Drucksache 21/16700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sich Personen mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten auf beschränktem Raum aufhalten und Einrichtungen gemeinsam nutzen, eine besondere Bedeutung zu. Die Hygienebeauftragten beraten die verantwortlichen Leitungen der Einrichtungen von f & w in Fragen des Hygienemanagements und der operativen Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Sie übernehmen Aufgaben zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Hygienemanagements, führen interne Hygienebegehungen durch, erstellen Mängelprotokolle mit Empfehlungen zur Behebung und wirken bei der Erstellung und Überarbeitung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen mit. Zudem beraten sie im Rahmen der Beschaffung hygienisch relevanter Güter, betreiben Qualitätssicherung im Hygienebereich, unterstützen bei der Implementierung des Hygieneplans in den Einrichtungen und führen zusammen mit den UKSM Informationsveranstaltungen beziehungsweise Gespräche betreffend das Thema Hygiene für Klientinnen und Klienten in den Einrichtungen durch. Zudem schulen sie das Personal entsprechend, unterstützen bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen vor Ort und sind Ansprechpartner für Fachfirmen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus unterstützen die Hygienebeauftragten bei der Durchführung von Maßnahmen gegen Schädlingsbefall (Desinsektion). In den Geschäftsbereichen „Unterkunft und Orientierung“ (Mitte/Süd und West/ Nordost) sowie „Aufnahme und Perspektive“ gibt es drei ausschließlich diese Aufgabewahrnehmende Hygienebeauftragte. Im Geschäftsbereich „Begleitung und Teilhabe “ gibt es aktuell vier Hygienebeauftragte sowie drei Stellvertretungen, die neben ihrer Aufgabe als Hygienebeauftragte auch weitere Aufgaben als Teamleitung, Reinigungskraft , Hauswirtschaftlerin beziehungsweise pädagogische Mitarbeiterin wahrnehmen . Seit November 2018 wurde damit begonnen, ein Schädlingsmonitoring in den Einrichtungen von f & w einzuführen, das sukzessive in allen Einrichtungen umgesetzt werden soll. Dieses Monitoring umfasst die genaue Dokumentation des Befalls sowie eine verstärkte Auslegung von Fallen und deren regelmäßige Kontrollen. In der Unterkunft Waldweg werden noch punktuelle Maßnahmen (wie zum Beispiel Desinsektion) zur Schädlingsbekämpfung ergriffen. Davon sind sieben Haushalte betroffen. Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten in den Häusern 3, 5 und 7 werden die in Drs. 21/15672 für Haus 1 dargestellten Maßnahmen ergriffen, da eine gründliche Desinsektion, ohne eine eventuelle Gesundheitsgefährdung, nur bei einem Leerstand erfolgen kann. Bei einer punktuellen Maßnahme werden die betroffenen Personen über den Termin benachrichtigt und darüber informiert, dass ein Betreten der Räumlichkeiten circa vier bis fünf Stunden nicht möglich ist. Alternative Aufenthaltsmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Räumlichkeiten gereinigt . Den betroffenen Personen wird für ihre Habe, sofern diese zum Beispiel in Plastiksäcken luftdicht verschlossen werden kann, eine Einlagerung angeboten. Dies muss je nach Art des Schädlingsbefalls für eine Dauer von bis zu sechs Monaten erfolgen. Bei größeren Gegenständen, die von Schädlingen befallen sein können, werden die betroffenen Personen über die Notwendigkeit der Entsorgung informiert. Im Falle von Privateigentum der betroffenen Personen kann dies nur als Angebot zur Disposition gestellt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/15672 und Drs. 21/15469. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. In Drs. 21/15672 führt der Senat die einzelnen Schritte zur Entwesung der von f & w betriebenen Einrichtung Waldweg an, derzufolge am 24.01.2019 die vorerst letzten Maßnahmen durchgeführt werden sollten. a. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf den Schädlingsbefall in der Einrichtung Waldweg? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16700 3 b. Haben die durchgeführten Maßnahmen zu einer vollständigen Beseitigung des Befalls in der Einrichtung Waldweg geführt? aa. Falls nein, warum nicht? bb. Falls nein, sind weitere Maßnahmen geplant und wenn ja, welche und in welchen Räumen? Bitte die weiteren geplanten Maßnahmen in genauer zeitlicher Abfolge darstellen. cc. Wie viele Bewohner/-innen sind beziehungsweise waren akut vom Schädlingsbefall betroffen? dd. Wie wurde mit dem Hab und Gut der betroffenen Bewohner/ -innen der Unterkunft Waldweg verfahren? Bitte ausführlich darstellen. c. Laut Drs. 21/15672 sollte eine Bewohnerversammlung zum Schabenbefall stattfinden. aa. Hat die Versammlung inzwischen stattgefunden? bb. Falls nein, warum nicht? cc. Falls ja, mit welchen Ergebnissen? dd. Falls ja, in welchen Sprachen wurde über das Problem und wie man ihm entgegenwirkt informiert? ee. Falls ja, wie viele Bewohner/-innen haben an der Versammlung teilgenommen? Aufgrund der Vielzahl der in der Unterkunft gesprochenen Sprachen wurde entschieden , die Bewohnerinnen und Bewohner einzeln, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Sprachmittlerin beziehungsweise eines Sprachmittlers, anzusprechen. Die Müllentsorgung und das Bewusstsein der betroffenen Personen hinsichtlich des Schädlingsbefalls haben sich nach den Gesprächen gebessert. Auch wird nun schneller das UKSM über etwaige Probleme informiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Auch die Folgeunterkunft in der Walddörferstraße ist massiv von Kakerlaken befallen. a. Seit wann ist dem Unternehmen f & w bekannt, dass die Folgeunterunterkunft in der Walddörferstraße von Kakerlaken befallen ist? b. Welche Maßnahmen in welchen Räumen genau wurden bisher in welcher zeitlichen Abfolge getroffen, um den Befall zu bekämpfen? c. Waren diese Maßnahmen erfolgreich, das heißt, konnten die Kakerlaken inzwischen vollständig beseitigt werden? aa. Falls nein, warum nicht? bb. Falls nein, sind weitere Maßnahmen geplant und wenn ja, welche ? Bitte die weiteren geplanten Maßnahmen in genauer zeitlicher Abfolge darstellen. cc. Wie viele Bewohner/-innen sind beziehungsweise waren akut vom Schädlingsbefall betroffen? dd. Wie wurde mit dem Hab und Gut der betroffenen Bewohner/ -innen der Unterkunft Walddörferstraße verfahren? Bitte ausführlich darstellen. Seit Beginn der Belegung der Unterkunft gab es immer wieder Fälle von Schädlingsbefall , bei denen jeweils zeitnah und entsprechend reagiert wurde. Seit November 2018 wird hierzu eine Dokumentation geführt. Hieraus ergibt sich, dass am 05.02.2019 eine Desinsektion durch eine Fachfirma stattfand. Diese wurde im vorgegebenen Rhythmus am 28.02.2019 und am 26.03.2019 wiederholt. Zwischendurch fand am 13.03.2019 eine punktuelle Kontrolle von betroffenen Wohneinheiten statt. Drucksache 21/16700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der Schabenbefall hat nach Auskunft der beauftragten Fachfirma deutlich abgenommen . Zurzeit sind 16 von 102 Wohneinheiten von Schädlingsbefall betroffen. Für betroffene Personen wird in der Zeit der Behandlung durch Sprühen eine Pausenhalle als Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt. Es werden weiterhin entsprechende Maßnahmen nach den Vorgaben des Schädlingsbekämpfers stattfinden. Die noch bekannten Fälle von Schädlingsbefall werden weiterhin verstärkt kontrolliert und es werden erneut Gespräche mit den betroffenen Personen geführt. Es wird weiterhin im regelmäßigen Rhythmus Bewohnerversammlungen zu diesem Thema geben. Im Übrigen siehe Drs. 21/15469 und Vorbemerkung. 3. Sowohl aus Drs. 21/15469 als auch aus Drs. 21/15672 geht hervor, dass dezidierte Schrittabfolgen und festgelegte Standardverfahren bestehen, um nach Bekanntwerden des Schädlings- beziehungsweise Schimmelbefalls in öffentlicher Unterbringung tätig werden zu können. So ist unter anderem das Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Hygieneinstitut) hinzuziehen. a. Welche Gründe gibt es aus Sicht des Senates beziehungsweise der zuständigen Behörde, warum weder das städtische Unternehmen f & w noch das Hamburger Hygieneinstitut über statistisches Material zum Schädlings- beziehungsweise Schimmelbefall in öffentlichen Unterkünften der letzten Jahre verfügen oder anders gefragt: Warum wird Ausmaß und Häufigkeit von Schädlingsbefall in öffentlichen Unterkünften nicht statistisch erfasst? Siehe Vorbemerkung. b. Welche langfristigen Strategien zur Vermeidung neuerlichen Befalls werden erarbeitet, wenn zugleich die empirischen Grundlagen zur Entstehung des Problems gar nicht erhoben werden? Im Rahmen von Sanierungen werden bestehende Unterkünfte bei Schädlingsbefall, wenn möglich, baulich ertüchtigt, um die Ausbreitung von Schädlingen nicht weiter zu begünstigen. Darüber hinaus erfolgt vermehrt eine Aufklärung über das Thema Schädlinge und deren Verbreitungswege bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Hierbei wird auch zur sofortigen Meldung von Schädlingsbefall an das zuständige UKSM aufgefordert. c. Sind Maßnahmen geplant, damit zukünftig sowohl f & w als auch das Hygieneinstitut in Bezug auf Häufigkeit und Ausmaß des Schädlingsbefalls in öffentlichen Unterkünften auskunftsfähig sind? aa. Wenn ja, welche Maßnahmen sind das genau? bb. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 4. Bezug nehmend auf die oben genannten Einrichtungen, die von Schimmel oder Parasiten befallen sind, ist zu vermuten, dass es etliche weitere öffentliche Unterkünfte gibt, die ähnlich gelagerte Probleme haben. a. Welche Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung sind bekannt, die im Zeitraum 01.10.2018 bis 15.03.2019 von Schimmel oder Parasiten, wie zum Beispiel Kakerlaken oder Wanzen befallen waren ? b. Wie häufig wurden im Zeitraum 01.10.2018 bis 15.03.2019 die im Rahmen des Kooperationsvertrages zur Verfügung gestellten Standardformulare bei Bekanntwerden eines Schädlingsbefalls von f & w an das Hygieneinstitut übermittelt? 5. In den Drs. 21/15469 und 21/15672 verweist der Senat auf das Hygieneinstitut , das bei Schädlingsbefall in öffentlicher Unterbringung regelhaft einbezogen wird. Werden nach erfolgter Entwesung durch professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen Analysen zu Ursachen und Empfehlun- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16700 5 gen zur Vermeidung eines erneuten Befalls an das Hygieneinstitut und beziehungsweise oder an f & w herangetragen? a. Falls nein, warum nicht? b. Falls ja, welche Ursachen sind für den häufigen Schädlingsbefall öffentlicher Unterkünfte bekannt und welche Empfehlungen werden zur Vermeidung von Schädlingsbefall ausgesprochen? c. Welche Erkenntnisse liegen dem Unternehmen f & w in Bezug auf die beengten Lebensverhältnisse als Ursache für Schädlingsbefall vor? d. Welche Rolle spielen bei der Umsetzung von hygienischen Standards in öffentlichen Unterkünften die in Drs. 21/15469 erwähnten Hygienebeauftragten von f & w? Bitte genau darstellen. e. Über wie viele Angestellte mit der Funktion der oder des Hygienebeauftragte /n verfügt das Unternehmen f & w? f. Sind die Hygienebeauftragten ausschließlich im Dienst der Hygiene für das Unternehmen f & w tätig oder übernehmen sie diese Funktion zusätzlich zu anderen Aufgaben? Wenn ja, zusätzlich zu welchen Aufgaben? 6. In Drs. 21/15469 weist der Senat darauf hin, dass Bewohner/-innen öffentlicher Unterbringung das f&w-interne Beschwerdemanagement kontaktieren können, sollte das Unterkunfts- und Sozialmanagement bei Schädlingsbefall nicht unverzüglich reagieren. Wie häufig wurde das f&w-interne Beschwerdemanagement im Zeitraum 01.10.2018 bis 15.03.2019 von betroffenen Haushalten aufgrund von Schädlingsbefall kontaktiert? Sofern hierzu keine Daten erhoben werden, warum nicht? 7. Selbstverständlich müssen die Bewohner/-innen etwa bei Reinigung und Müllbeseitigung auch zur Hygiene beitragen. Dennoch werden in Folgeunterkünften die Gemeinschaftsräume durch Reinigungsfirmen gereinigt. In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Reinigung und wie sehen die Reinigungspläne genau aus? Im Regelfall werden die Gemeinschaftsflächen (Flure, Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsküchen , sowie Sanitäranlagen) dreimal wöchentlich gereinigt. Bei Bedarf können Sonderreinigungen durchgeführt werden. Jede Unterkunft hat einen eigenen Reinigungsplan mit den erforderlichen Angaben zur Unterhaltsreinigung. Darüber hinaus werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Erhebung wäre eine Einzelfallabfrage aller in diesem Zeitraum im Betrieb befindlichen Einrichtungen (mehr als 120) erforderlich. Dies ist in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für den Zeitraum sind keine Erstaufnahmeeinrichtungen bekannt, die von Schimmel oder Parasiten betroffen waren. 8. Auch beim Wechsel von Bewohnern/-innen ist es wichtig, hygienische Vorkehrungen zu treffen. Welche Vorkehrungen genau werden bei Auszug und Neueinzug oder Umzug von Bewohnern/-innen getroffen? Bei Auszug und Neueinzug oder Umzug von Bewohnerinnen und Bewohnern werden standardmäßig eine Reinigung, gegebenenfalls Grundreinigung oder eine desinfizierende Sonderreinigung der Wohneinheit sowie der dazugehörigen Grundausstattung, eine Wischdesinfektion des Bettgestells sowie des Schrankinnenteils und gegebenenfalls Kühlschranks durchgeführt. Abgesehen von der Grundausstattung (Bettgestell, Tisch, Stuhl, Kühlschrank, Schrank) wird sämtliches Mobiliar entfernt. Matratzen werden als Hygieneartikel ausgetauscht.