BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16702 21. Wahlperiode 05.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 28.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützung der „Erklärung der Vielen“ durch die Behörde für Medien und Kultur (IV) Die Behörde für Medien und Kultur (BKM) sowie ihr Präses Dr. Carsten Brosda (SPD) solidarisieren sich unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnungen und unter Zugriff auf behördliche öffentliche Ressourcen mit der „Erklärung der Vielen“, eine Kampagne zahlreicher öffentlicher und öffentlich geförderter Kultureinrichtungen, die a) sich gegen einen vermeintlichen Angriff beziehungsweise eine Einflussnahme durch „rechten Populismus“ (genauer gesagt, dem, was die Initiatoren der Erklärung dafür halten) auf (Hamburger) Kultureinrichtungen wendet, b) dabei explizit – wie aus den öffentlichen Aussagen der Hamburger Unterstützer hervorgeht – die parlamentarischen Aktivitäten der AfD- Bürgerschaftsfraktion in Bezug auf Hamburger Kultureinrichtungen als eine solche problematische Einflussnahme kritisiert, gegen die es anzukämpfen gelte (Anmerkung: Obwohl die BKM keinen einzigen Vorgang auf eine derartige Einflussnahme darlegen kann, Drs. 21/15134, Fragen 13. – 31.), c) im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien mit zahlreichen Artikeln und Beiträgen explizit gegen die Partei AfD hetzt, Demonstrationen gegen die Partei organisiert, zu ihnen aufruft und dabei Transparente und Parolen mit unsachlichen, vulgären und abfälligen Bezeichnungen über die Partei öffentlich präsentiert,1 d) Theater- und Kulturhäuser als Unterstützer der Kampagne führt, die regelmäßig linksextremistischen, darunter auch gewaltorientierten Organisationen und Gruppierungen, Räume zur Verfügung stellen oder mit diesen gemeinsame Veranstaltungen durchführen.2 In Drs. 21/15134 wurde anhand einer Veranstaltung dargelegt, wie das „Internationale Zentrum für schönere Künste“ – Kampnagel (Unterstützerinstitution der „Hamburger Erklärung der Vielen“) am 5. und 6. Juli 2017 einen gemeinsamen „Gipfel“ („Gipfel für globale Solidarität“) unter Beteiligung von mindestens drei linksextremistischen und vom Landesamt für Verfassungs- 1 Vergleiche umfassend Drs. 21/15134 (Einleitung). 2 Vergleiche umfassend Drs. 21/15134 (Fragen 32. – 92.); Drs. 21/16513. Drucksache 21/16702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutz Hamburg (LfV) beobachteten sowie einer extremistischen und vom LfV beobachteten Organisation mit Auslandsbezug durchführte.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu Veranstaltungen auf Kampnagel siehe https://www.kampnagel.de/, zu Veranstaltungen vorangegangener Jahre https://www.kampnagel.de/de/programm/archiv/. Zur Förderung von Kampnagel siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-4?forceWeb=true. Zum Beschluss der Kulturministerkonferenz hinsichtlich des Rechts künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen, siehe https://www.kmk.org/fileadmin/ Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2019/2019-03-13_Gemeinsame_Erklaerung_ Kunstfreiheit.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH wie folgt: 1. Fanden im Jahr 2015 Veranstaltungen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des „Internationalen Zentrums für schönere Künste“ (Kampnagel) unter Beteiligung folgender vom Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr beobachteten linksextremistischen Gruppierungen statt:4 a) Roter Aufbau Hamburg, RAH, b) Sozialistische Linke, SoL, c) Bündnis gegen imperialistische Aggression, BgiA, d) Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, e) Verein der Neuen Demokratie, VND, f) Projekt Revolutionäre Perspektive, PRP, g) Anarchisten, h) Freie Arbeiter Union, FAU, i) Antideutsche Gruppierungen und Strukturen, j) Antinationale Antifa Altona, k) Gruppe für den organisierten Widerstand, GROW, l) a2 Hamburg, m) Ates.H, n) Rote Flora, o) Deutsche Kommunistische Partei (DKP), p) Interventionistische Linke (IL), q) Marxistische Abendschulen (MASCH), r) Marx21, s) Linksjugend [’solid], t) Rote Hilfe, u) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), v) Sozialistische Alternative, 3 Vergleiche umfassend Drs. 21/15134, Abschnitt III (Nachgewiesene Kooperationen von öffentlich geförderten Unterzeichnerinstitutionen der „Hamburger Erklärung der Vielen“ und Linksextremisten). 4 Vergleiche umfassend Drs. 21/15989, Frage 4. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16702 3 w) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), x) Marxistische Gruppe (MG), y) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (VVN-BdA)? Bitte sämtliche Veranstaltungen mit entsprechend extremistischer Beteiligung wie folgt aufschlüsseln: Datum, Titel, beteiligte Gruppierung(en) und Referent(en), gewährte Fördermittel durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder andere Mittel aus öffentlicher Hand. 2. Fanden im Jahr 2016 Veranstaltungen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des „Internationalen Zentrums für schönere Künste“ (Kampnagel) unter Beteiligung folgender vom Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr beobachteten linksextremistischen Gruppierungen statt: a) Roter Aufbau Hamburg, RAH, b) Sozialistische Linke, SoL, c) Bündnis gegen imperialistische Aggression, BgiA, d) Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, e) Verein der Neuen Demokratie, VND, f) Projekt Revolutionäre Perspektive, PRP, g) Revolutionärer Aufbau BRD, h) Anarchisten, i) Freie Arbeiter Union, FAU, j) Antideutsche Gruppierungen und Strukturen, k) Antinationale Antifa Altona, l) Gruppe für den organisierten Widerstand, GROW, m) Antifa 309, n) a2 Hamburg, o) Ates.H, p) Rote Flora, q) Deutsche Kommunistische Partei (DKP), r) Interventionistische Linke (IL), s) Marxistische Abendschulen (MASCH), t) Marx21, u) Linksjugend [’solid], v) Rote Hilfe, w) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), x) Sozialistische Alternative, y) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), z) Marxistische Gruppe (MG), aa) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (VVN-BdA)? Bitte sämtliche Veranstaltungen mit entsprechend extremistischer Beteiligung wie folgt aufschlüsseln: Datum, Titel, beteiligte Gruppierung(en) Drucksache 21/16702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und Referent(en), gewährte Fördermittel durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder andere Mittel aus öffentlicher Hand. 3. Fanden im Jahr 2017 Veranstaltungen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des „Internationalen Zentrums für schönere Künste“ (Kampnagel) unter Beteiligung folgender vom Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr beobachteten linksextremistischen Gruppierungen statt: a) Roter Aufbau Hamburg, RAH, b) Sozialistische Linke, SoL, c) Bündnis gegen imperialistische Aggression, BgiA, d) Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, e) Verein der Neuen Demokratie, VND, f) Projekt Revolutionäre Perspektive, PRP, g) Revolutionärer Aufbau BRD, h) Anarchisten, i) Freie Arbeiter Union, FAU, j) Antideutsche Gruppierungen und Strukturen, k) Gruppe gegen Kapital und Nation Hamburg, l) Antinationale Antifa Altona, m) Gruppe für den organisierten Widerstand, GROW, n) Antifa 309, o) a2 Hamburg, p) Ates.H, q) Rote Flora, r) Deutsche Kommunistische Partei (DKP), s) Interventionistische Linke (IL), t) Marxistische Abendschulen (MASCH), u) Marx21, v) Linksjugend [’solid], w) Rote Hilfe, x) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), y) Sozialistische Alternative, z) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), aa) Marxistische Gruppe (MG), bb) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e. V. (VVN-BdA)? Bitte sämtliche Veranstaltungen mit entsprechend extremistischer Beteiligung wie folgt aufschlüsseln: Datum, Titel, beteiligte Gruppierung(en) und Referent(en), gewährte Fördermittel durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder andere Mittel aus öffentlicher Hand. 4. Fanden im Jahr 2018 Veranstaltungen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des „Internationalen Zentrums für schönere Künste“ (Kampnagel) unter Beteiligung folgender vom Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr beobachteten linksextremistischen Gruppierungen statt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16702 5 a) Roter Aufbau Hamburg, RAH, b) Sozialistische Linke, SoL, c) Bündnis gegen imperialistische Aggression, BgiA, d) Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, e) Verein der Neuen Demokratie, VND, f) Projekt Revolutionäre Perspektive, PRP, g) Revolutionärer Aufbau BRD, h) Anarchisten, i) Freie Arbeiter Union, FAU, j) Antideutsche Gruppierungen und Strukturen, k) Gruppe gegen Kapital und Nation Hamburg, l) Antinationale Antifa Altona, m) Gruppe für den organisierten Widerstand, GROW, n) Antifa 309, o) a2 Hamburg, p) Antifa Altona-Ost, q) Ates.H, r) Rote Flora, s) Deutsche Kommunistische Partei (DKP), t) Interventionistische Linke (IL), u) Marxistische Abendschulen (MASCH), v) Marx21, w) Linksjugend [’solid], x) Rote Hilfe, y) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), z) Sozialistische Alternative, aa) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), bb) Marxistische Gruppe (MG), cc) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (VVN-BdA)? Bitte sämtliche Veranstaltungen mit entsprechend extremistischer Beteiligung wie folgt aufschlüsseln: Datum, Titel, beteiligte Gruppierung(en) und Referent(en), gewährte Fördermittel durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder andere Mittel aus öffentlicher Hand. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an eigenen Veranstaltungen von Kampnagel und von Veranstaltungen Dritter auf Kampnagel (zum Beispiel im Rahmen von Verpachtungen und Vermietungen) werden nicht statistisch erfasst. Auch eine Erfassung nach Organisationen beziehungsweise nach Zuordnung zu politikwissenschaftlichen Kategorien erfolgt nicht. Eine nachträgliche Erfassung ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Erkenntnisse liegen dem LfV hinsichtlich der Beteiligung von Beobachtungsobjekten des LfV in den Jahren 2015 bis dato auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des „Internationalen Zentrums für schönere Künste“ (Kampnagel) vor? Bitte die Erkenntnisse aus der Perspektive der extremistischen Gruppierungen beantworten; der Fragestel- Drucksache 21/16702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 ler trifft keine Aussage darüber, ob das „Internationale Zentrum für schönere Künste“ (Kampnagel) Beobachtungsobjekt sei, noch fragt er einen diesbezüglichen Status ab. Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ist gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben. Dementsprechend werden Beobachtungsobjekte, nicht aber Veranstaltungsräume beobachtet. Daher werden zu dem nachgefragten Begriff „Internationales Zentrum für schönere Künste (Kampnagel)“ keine Speicherungen vorgenommen . Ausgehend von den Beobachtungsobjekten des LfV Hamburg ist auch keine Speicherung gegeben, aus der sich die Betätigung in bestimmten Objekten standardisiert erheben lässt. Hierzu wären umfangreiche händische Auswertungen erforderlich, die in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sind.