BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16718 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.04.19 und Antwort des Senats Betr.: 0-Prozent-Kredite der Stadt für öffentliche Unternehmen – Wie ist der aktuelle Stand bei den Liquiditätshilfen? (10) Laut Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses kann der Senat diversen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verzinsliche Liquiditätshilfen gewähren . Von 2015 an wurde die mögliche Gesamthöhe sogar noch deutlich von 600 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht. Angesichts der extrem niedrigen Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand können damit auch viele öffentliche Unternehmen und Landesbetriebe Kredite zu äußerst niedrigen Zinsen aufnehmen. Darüber hinaus nutzen mehrere Gesellschaften der Stadt die Möglichkeit, sich im Rahmen des Cash-Poolings der HGV zu refinanzieren . Seit dem Jahr 2016 kam es nach den Angaben des Senats in den Drs. 21/4081, 21/6224, 21/7388, 21/8610, 21/9682, 21/10563, 21/11527, 21/12584, 21/13661, 21/14538 und 21/15661 mehrfach zu Limitüberschreitungen bei der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen. Zudem wurde der Zinssatz für Liquiditätshilfen im August 2016 auf 0,0 Prozent abgesenkt, sodass es sich inzwischen um zinslose Finanzierungen aus dem Haushalt handelt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Nutzung der Liquiditätshilfen: 1.1. Welchen der im jeweiligen Haushaltsbeschluss genannten Unternehmen und Einrichtungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann und warum im Zeitraum Januar bis März 2019 Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt? 1.2. In welcher Höhe wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte jeweils zum Monatsende angeben. 1.3. Wie lange und zu welchem Zins wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte keinen Durchschnittszins über alle Unternehmen wie in Drs. 20/13852 angeben. 1.4. Woran orientiert sich jeweils die Höhe des Zinssatzes beziehungsweise wie wird sie ermittelt? Drucksache 21/16718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Anlage 1. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,0 Prozent. Im Übrigen siehe Drs. 21/218 und 21/4081. 2. Limite für die Liquiditätshilfen: 2.1. Welche Veränderungen der für die Liquiditätshilfen festgelegten Limite hat es jeweils wann und aus welchen Gründen im 1. Quartal 2019 gegeben? 2.2. Wie häufig, aus welchen Gründen und für jeweils welchen Zeitraum gab es im 1. Quartal 2019 bei welchen einzelnen Unternehmen und Einrichtungen Überschreitungen der Limite? Das in 2018 temporär auf 100 Millionen Euro erhöhte Limit des Betriebsmittelkontos der Hamburg Port Authority wurde ab 1. Januar auf 50 Millionen Euro und das Limit des Betriebsmittelkontos des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ab 1. Februar von 61 auf 27 Millionen Euro zurückgeführt. Der damalige Liquiditätsengpass des UKE wurde durch die Gewährung eines Darlehens beseitigt und das Limit entsprechend reduziert. Der Liquiditätshilferahmen für die hsh finanzfonds AöR von 2,95 Milliarden Euro ist Ende des Jahres 2018 ausgelaufen (siehe Drs. 21/12516). Das Limit wurde ab 1. Januar auf 5 Millionen Euro festgesetzt. Gemäß Haushaltsbeschluss 2019/2020 werden der HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der IBA Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ab 1. Januar ebenfalls Liquiditätshilfen bis zu fünf Millionen Euro gewährt. Limitüberschreitungen bestanden auf dem Betriebsmittelkonto des Landesbetriebs Planetarium am 15., 16. und vom 24. bis zum 31. Januar sowie vom 29. bis zum 31. März aufgrund von besonderen Aufwendungen im Betriebshaushalt, zum Beispiel für periodenfremde Dienstleistungen, bei einer ausstehenden Zuweisung der Behörde für Kultur und Medien. Ein Ausgleich ist zwischenzeitlich erfolgt. Vom 1. bis zum 8. Januar kam es zu einer Limitüberschreitung auf dem Betriebsmittelkonto des Museums am Rothenbaum. Die Limitüberschreitung ergab sich aus offenen Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg an das Museum insbesondere für den Museumsbetrieb , für die Erstattung im Zusammenhang mit der IT-Neupositionierung, für Kulturarbeitsplätze und für die Rest-Installation von LED-Beleuchtungen. Die Zuwendungen sind inzwischen an das Museum angewiesen. Weitere Limitüberschreitungen gab es bei der TU Hamburg am 25. und 26. Februar, bei der Hochschule für Musik und Theater vom 28. Februar bis zum 4. März sowie bei der Staats- und Universitätsbibliothek vom 1. bis zum 15. Januar. Im Zusammenhang mit der Umstellung der Hochschulen auf das Personalverfahren KoPers zum Jahreswechsel 2018/2019 gab es eine Reihe erforderlicher Anpassungen der Prozesse und der Systeme. Dadurch sind kurzfristig und temporär Überziehungen in einzelnen Fällen aufgetreten. Ein Ausgleich ist jeweils umgehend vorgenommen worden. 3. HGV-Cashpooling: Welche Unternehmen haben wozu im Zeitraum Januar bis März 2019 in jeweils welcher Höhe Liquidität aus dem HGV- Cash-Pooling in Anspruch genommen? Zu welchen Konditionen wurde diese Liquiditätshilfe verzinst? Bitte jeweils per Monatsende angeben. Siehe Anlage 2. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,1 Prozent. 2019* 31.01. 28.02. 31.03. Hamb. Ges.f. Vermögens- u. Beteiligungsmanagement mbH 32.000.000 € - € - € Hamburg Port Authority AöR 23.576.073 € 37.655.933 € 14.986.967 € Stiftung Hamburger Kunsthalle 2.000.000 € 2.000.000 € 1.957.500 € Stiftung Historische Museen Hamburg 586.264 € - € 1.256.264 € Landesbetrieb Institut für Hygiene und Umwelt 1.102.530 € - € - € Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester 1.751 € - € - € Landesbetrieb Planetarium Hamburg 877.732 € 330.453 € 394.228 € Landesbetrieb Schulbau und SV Schulimmobilien 27.241.897 € 26.875.132 € 34.431.067 € Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer 11.105.074 € 661.414 € 1.849.673 € Hochschule für Musik und Theater - € 2.715 € - € Immobilien-Service-Zentrum 309.774 € 18.925 € 10.075 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16718 3 Anlage 1 2019* 31.01. 28.02. 31.03. FHK Flughafen HH Konsortial- u. Service GmbH & Co - € 270.000 € - € Grundstücksges. Billstraße 82-84 mbH - € 20.000 € 100.000 € Grundstücksges. Polizeipräsidium mbH - € 260.000 € 260.000 € HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 650.000 € - € - € Hafencity Hamburg GmbH 1.300.000 € 3.300.000 € 4.200.000 € Hamburg Energienetze GmbH 5.810.000 € 6.790.000 € 35.580.000 € Hamburger Hochbahn AG 101.600.000 € 600.000 € 25.000.000 € P+R GmbH 2.280.000 € 2.070.000 € 2.060.000 € Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein (VHH) - € - € 6.350.000 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Drucksache 21/16718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 16718ska_Text 16718ska_Anlagen 16718ska_Antwort_Anlage1 16718ska_Antwort_Anlage2