BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1672 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsbedingungen in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten – Personalstrukturbericht 2015 Vor Kurzem sind der Personalstrukturbericht und der Personalmanagementbericht 2015 veröffentlicht worden. Mit dem jährlichen Personalstrukturbericht informiert der Senat die Öffentlichkeit über die Entwicklung verschiedener personalpolitisch relevanter Themen des Vorjahres. Im Kapitel „Personalbedarfsplanung und Deckung des Nachwuchskräftebedarfs “ wird über die Folgen der Alterung der Belegschaft berichtet, die in der zunehmenden Zahl der altersbedingten Abgänge deutlich werden. Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Anteil von 34,7 Prozent altersbedingter Abgänge im Bereich der Strafvollzugsbediensteten in den Jahren 2015 bis 2022 besonders auffällig ist. Dies bedeutet, dass allein aus Altersgründen jeder dritte Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) in den nächsten sieben Jahren ausscheidet. Außerdem kommt zu den Strafvollzugsbediensteten , die regulär in Pension gehen, noch eine Reihe von Beamten hinzu, die voraussichtlich wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden und dass, obwohl Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte nicht mit 64, sondern mit 60 Jahren ausscheiden. Allein in der Zeit von 2012 bis April 2015 wurden 57 Bedienstete wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt (Drs. 21/378). Es stellt sich die Frage, wie der Justizsenator diese Entwicklung kompensieren möchte. Auch das Personalamt stellt fest, dass die Prognose der Abgänge bedingt durch die Alterung der Beschäftigten insbesondere im Hinblick auf die Nachwuchskräfteplanung eine bedeutende Rolle spielt. Die Arbeitsbedingungen in den Hamburgischen Justizvollzugsanstalten sind jetzt schon als überaus hart zu bezeichnen. Der Senator ist daher zum Wohle der Mitarbeiter, zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung der Resozialisierung aufgefordert, auf die sich weiter verschlechternde Prognose schnell und entschieden zu reagieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiter des AVD scheiden voraussichtlich jährlich bis zum Jahr 2022 wegen Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst aus? Bitte pro Jahr darstellen. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 28 25 32 37 50 56 63 48 Drucksache 21/1672 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele weitere Strafvollzugsbedienstete wurden bislang in diesem Jahr wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt? Fünf. 3. Hat der avisierte dritte Lehrgang 2015 gestartet? Falls ja, wann und mit wie vielen Anwärtern? Falls nein, weshalb nicht? Nein. Der dritte Lehrgang startet planmäßig zum 1. Dezember 2015. 4. Ist seitens der zuständigen Behörde weiterhin geplant, 2016 drei Lehrgänge mit bis zu 69 oder mehr Teilnehmern durchzuführen? Falls nein, weshalb nicht und welche konkreten Planungen bestehen stattdessen? Ja. 5. Welche weiteren Planungen bestehen seitens der zuständigen Behörde, um den im Personalstrukturbericht 2015 dargestellten Anteil von 37,4 Prozent altersbedingter Abgänge im Bereich der Strafvollzugsbediensteten zu kompensieren? Was ist insbesondere im Hinblick auf die Nachwuchskräfteplanung vorgesehen? Es ist geplant, auch in den folgenden Jahren jeweils drei Lehrgänge für den Allgemeinen Vollzugsdienst mit je 20 bis 25 Anwärterinnen und Anwärtern einzurichten. Daneben werden die Überlegungen zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs fortgesetzt und die Planungen zur Nachwuchskräftegewinnung jährlich bedarfsgerecht fortgeschrieben.