BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16720 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 01.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Ferienbetreuung an Hamburgs Schulen Die vielfältigen Angebote des Ganztags und der Ferienbetreuung an Hamburgs Schulen kommen naturgemäß Familien zugute, in denen die Eltern berufsbedingt zumindest teilweise auf eine Betreuung ihrer Kinder während der Schulzeit angewiesen sind. Gleichzeitig bieten sie für viele Kinder aber auch die Möglichkeit der Wahrnehmung sportlicher sowie kultureller Aktivitäten und besonderer Bildungsangebote. In der Schuljahresstatistik, die die Behörde für Schule und Berufsbildung im Februar veröffentlicht hat, wird ein Anstieg der Teilnahme an der Ferienbetreuung von Grundschülern von 32,8 Prozent im Schuljahr 2014/2015 auf 46,3 Prozent im Schuljahr 2017/2018 genannt. Zurückgeführt wird dies auf die Tatsache, dass die Teilnahme an der Ferienbetreuung für Kinder, deren Eltern staatliche Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II erhalten, seit 2017 kostenlos ist. Zuvor war die Teilnahme für Leistungsbezieher auf 20 Prozent reduziert, vier Wochen Ferienbetreuung kosteten folglich rund 70 Euro für ein Kind; wem das zu viel war, der konnte einen Antrag für Härtefälle stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kinder haben in absoluten Zahlen die Ferienbetreuung an Hamburgs Schulen im Schuljahr 2017/2018 sowie den fünf Schuljahren davor genutzt? Schuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Buchung für Ferienbetreuung 2012/13 5 152 2013/14 22 047 2014/15 20 548 2015/16 22 092 2016/17 26 248 2017/18 26 932 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde 2. Welche Anmelde-Zahlen für die Ferienbetreuung liegen für das laufende Schuljahr vor? Bitte jeweils differenziert nach Schulform darstellen. Für das Schuljahr 2018/2019 sehen die Anmeldezahlen wie folgt aus: Grundschule: 29 972, Stadtteilschule: 724, Gymnasium: 840. 3. Wie hat sich der Anteil der Kinder, für die die Ferienbetreuung vergünstigt beziehungsweise kostenfrei war, in den vergangenen fünf Jahren von Drucksache 21/16720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2017/2018 an entwickelt? Bitte ebenfalls differenziert nach Schulform, prozentual und absolut darstellen. Die erfragten Daten liegen der für Bildung zuständigen Behörde nicht vor. Dargestellt werden können die aggregierten Daten für Leistungsberechtigte nach dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT), für die Ferienbetreuung gebucht wurde. Daten zur Anzahl der BuT-leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit Ferienbetreuung liegen zentral und automatisiert auswertbar erst ab dem Schuljahr 2014/15 vor. Anzahl der BuT-leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit Ferienbetreuung Schuljahr Grundschule Stadtteilschule Gymnasium 2014/15 5 296 256 90 2015/16 5 457 233 77 2016/17 5 943 296 81 2017/18 7 724 320 123 * Auswertung aus GBS/GTS-IT mit Stichtag 2. April 2019 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde 4. Wie hat sich das Finanzvolumen des Senats für die Ferienbetreuung an Hamburgs Schulen im vorgenannten Zeitraum entwickelt? Die Kosten für die Ferienbetreuung werden nicht gesondert erfasst. Für die Auswertung der Kosten abzüglich der Gebühren wäre eine Betrachtung jeder einzelnen Schule notwendig. Dies ist in der Kürze der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Daher werden Angaben zum Entgelt gemacht, die die Jugendhilfeträger für die Betreuung an GBS-Standorten erhalten haben. Im Schuljahr 2017/2018 waren dies rund 14,3 Millionen Euro, im Schuljahr 2012/2013 noch 2,7 Millionen Euro, eine Steigerung um mehr als das Fünffache. 5. Welche Summe hat der Senat für das laufende Schuljahr eingeplant? Auf Basis der bisherigen Anmeldungen wird für das Schuljahr 2018/2019 mit Kosten in der Höhe von rund 15,4 Millionen Euro kalkuliert. 6. Anhand welcher Vorgaben (wie zum Beispiel Euro je Kind) wird entschieden , in welcher Höhe jede Schule beziehungsweise jeder Träger finanzielle Mittel für die Ausgestaltung der Ferienbetreuung erhält? Für die Ferienbetreuung wird bei Betreuung durch einen Dienstleister oder Kooperationspartner in der Regel ein Entgelt pro gebuchter Ferienwoche pro Kind gezahlt, welches nach dem Sozialindex der Schule gestaffelt ist, beziehungsweise bei Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept, die die Ferienbetreuung selber erbringen, erhält die Schule 40 Erzieherwochenstunden je Gruppe zuzüglich 20 Erzieherwochenstunden je Schule (siehe auch Drs. 20/3642). 7. Welche Nachweise müssen Nutzer der kostenbefreiten Ferienbetreuung erbringen? 8. Genügt es, wenn ein Elternteil im Leistungsbezug steht oder müssen beide Elternteile im Leistungsbezug stehen? Allen nach dem Hamburger Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern steht die Möglichkeit einer sechswöchigen kostenfreien Ferienbetreuung offen. Für die Inanspruchnahme der kostenfreien Ferienbetreuung ist bei Antragstellung der Leistungsbezug durch die Vorlage eines gültigen Bewilligungsbescheides nachzuweisen. Da ein Leistungsbezug des Schülers beziehungsweise der Schülerin in der Regel die Hilfebedürftigkeit der Sorgeberechtigten voraussetzt, ist davon auszugehen, dass in der Regel alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen im Leistungsbezug stehen. 9. Gibt es für Geringverdiener, welche nicht im Leistungsbezug stehen, jedoch aufgrund ihrer Berufstätigkeit die Ferienbetreuung für ihre Kinder unbedingt in Anspruch nehmen müssen, eine Möglichkeit der Vergünstigung ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16720 3 Wenn ja, welche? Ja, siehe Drs. 20/3642. 10. Im Kostenbefreiungs-Antrag von 2016, Drs. 21/6981, heißt es, dass während der Sommerferien Angebote bereitgestellt werden sollten, „die Kindern mit Lernrückständen die Möglichkeit bieten, Kompetenzen weiterzuentwickeln und Lücken zu schließen“. Welche Angebote mit dem Zweck der schulischen Förderung fanden hierzu beispielhaft an Harburgs Grundschulen während der Ferienbetreuungszeiten im Schuljahr 2017/2018 statt und wie wurden sie in Anspruch genommen? Bitte konkrete Angebote nennen mit der Teilnehmer-Zahl. Die im Rahmen des Ganztags an Hamburger Schulen angebotene Ferienbetreuung hat (in erster Linie) die ganzheitliche Bildung der Kinder im Blick. Unabhängig davon, ob die Ferienbetreuung an GBS-Standorten in der Verantwortung des Jugendhilfeträgers liegt oder an einer GTS-Schule in der Verantwortung der Schule, gegebenenfalls unter Einbezug eines Dienstleisters, erfolgt, werden auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes abwechslungsreiche und die verschiedenen Kompetenzen der Kinder fördernde Angebote bereitgestellt. Durch die anregende Umgebung und den Einsatz der Pädagoginnen und Pädagogen wird die Entwicklung der Persönlichkeit auf kognitiver, sozialer, emotionaler und motivationaler Ebene gefördert und ein Lernen auch in der Ferienzeit ermöglicht und unterstützt. Die Angebote „mit dem Zweck der schulischen Förderung“ sind sehr vielfältig. Beispielsweise hat an der Stadteilschule Maretstraße, Grundschulabteilung, ein Angebot CLIMB Lernferien (gemeinnützige CLIMB GmbH Henriettenweg 8, 20259 Hamburg, siehe https://www.climb-lernferien.de/lernferien/pädagogischer-ansatz/) mit rund 20 Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilenehmern stattgefunden. Informationen über Ferienbetreuung an der Georg-Kerschensteiner-Grundschule finden sich unter https://schule-kersche.hamburg.de/ferienbetreuung/. 11. Der Hamburger Ferienpass ist eine von vielen Möglichkeiten der Ferienbeschäftigung in Hamburg. Das Besondere am Hamburger Ferienpass ist, dass er von der Stadt in Form von Druck-, Layout- und Vertriebskosten finanziell getragen wird; hinzukommt, dass viele Angebote für die Nutzer kostenlos oder sehr kostengünstig sind. a) Welche Summe hat der Senat in den vergangenen fünf Jahren für den Hamburger Ferienpass jeweils bereitgestellt und wie setzt sich diese zusammen? Der Hamburger Ferienpass erschien in den vergangenen fünf Jahren in einer Auflage zwischen 220 000 und 230 000 Exemplaren jährlich. Die Kosten für Druck, Vertrieb und Layout belaufen sich in den letzten fünf Jahren auf im Schnitt 60 293 Euro jährlich . Das entspricht bei einem Heft mit 128 Seiten einem Herstellungspreis von durchschnittlich 0,26 Euro pro Heft. b) In den Jahren 2011 bis 2015 gab es im Hamburger Ferienpass jeweils rund 470 Angebote. Wie hat sich die Angebotsvielfalt seitdem bis dato entwickelt? Unverändert wird in ähnlichem Umfang ein vielfältiges Angebot aus den Bereichen Sport, Kultur, Abenteuer, Natur und Wissen angeboten. Um den Ferienpass weiterhin nutzerfreundlich zu halten, ist eine Erweiterung über den derzeitigen Umfang in der gedruckten Version nicht möglich. Es werden aber jedes Jahr unter https://www.hamburg.de/ferienpass/ hamburg.de/ferienpass weitere Angebote aufgeführt , die über das Portfolio des gedruckten Passes hinausgehen. c) Gibt es Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Angebote des Ferienpasses durch die zunehmende Inanspruchnahme der schulischen Ferienbetreuung? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Drucksache 21/16720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Daten zur Nutzung der Angebote werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben. Sowohl die anhaltende Nachfrage nach dem Ferienpass als auch die kontinuierliche Beteiligung der Anbieter haben sich seit der Einführung der flächendeckenden Ganztagsbetreuung nicht verändert. Häufig ist es im Übrigen auch möglich, im Kontext der schulischen Ferienbetreuung Gruppenangebote der Anbieter aus dem Ferienpass wahrzunehmen.