BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1673 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.09.15 und Antwort des Senats Betr.: .hamburg – Erfolgreiche Top-Level-Domain? Die Top-Level-Domain (TLD) .hamburg existiert seit nunmehr über einem Jahr. Dabei ist .hamburg eine sogenannte geografische Top-Level-Domain. Registrierungen von Domain-Namen unter .hamburg sind daher einem beschränkten Kreis von Registranten (Privatpersonen, Unternehmen und andere Organisationen) zugänglich und unterliegen auch in der Nutzung besonderen Regelungen. Der Senat hatte mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/12889 vom 09.04.2014 erste Fragen zu dem Thema beantwortet . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Beiträgen der Hamburg Top-Level-Domain GmbH wie folgt: 1. Wie viele Nutzerinnen/Nutzer hat die TLD .hamburg seit ihrer Einführung ? 2. Wie viele Sub-Level-Domains (SLD) wurden unter der TLD .hamburg bisher registriert? Sofern mit Nuzterinnen/Nutzern die Zahl der registrierten Second-Level-Domains gemeint ist, beträgt die Zahl mit Stichtag 23. September 2015 23.370 Registrierungen. Nach Auskunft der Hamburg Top-Level-Domain GmbH ist zur Zahl der Sub-LevelDomains keine Angabe möglich, da eine Sub-Level-Domain nur der Domaininhaber einrichten kann. Die Hamburg Top Level Domain GmbH als registrierende Stelle hat darüber keine Kenntnisse. 3. Welche öffentlichen Unternehmen in Hamburg nutzen die TLD .hamburg? Welche Preisvereinbarungen wurden dazu getroffen? Welche sonstigen Preisvereinbarungen existieren gegebenenfalls? Die öffentlichen Unternehmen haben die Gelegenheit erhalten, je zehn Begriffe, die im Zusammenhang mit ihrem Namen oder ihre Tätigkeit stehen, im Rahmen einer sogenannten Limited Registration zu registrieren (vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/12889). Nachstehende Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht: - Stadtreinigung Hamburg AöR - IBA Hamburg GmbH - Hamburg Convention Bureau GmbH - Hamburg Tourismus GmbH - Hamburg Marketing GmbH - HAMBURG ENERGIE GmbH Drucksache 21/1673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - HAMBURG WASSER - Hamburg Hafen und Logistik AG - Hamburger Friedhöfe AöR - Asklepios Kliniken GmbH - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH - ATG Alster Touristik GmbH - HADAG Seetouristik und Fährdienst AG - Bäderland Hamburg GmbH - Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG - Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH - Hamburger Hochbahn AG - Reisering Hamburg RRH GmbH - Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR - Stilbruch Betriebsgesellschaft mbH - Hamburgischer Versorgungsfonds AöR - ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH - Hamburg@work e.V. - Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH Die Bedingungen für die Registrierung von Second-Level-Domains durch die öffentlichen Unternehmen im Rahmen der Limited Registration wurden in der Vereinbarung „Änderung und Ergänzung des Kooperationsvertrages über die Zusammenarbeit bei der Bewerbung und dem Betrieb der Top-Level-Domain .hamburg“ definiert (siehe auch Antwort zu 7.). Danach berechnet die Hamburg Top-Level-Domain GmbH einen Betrag in Höhe von 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro registrierter Second-LevelDomain . Sonstige Preisvereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburg Top-Level-Domain GmbH hierzu bestehen nicht. Im Übrigen steht es den öffentlichen Unternehmen frei, über die im Rahmen der Limited Registration vergebenen Domains hinaus weitere Domains zu marktüblichen Konditionen zu erwerben . 4. Welche Einnahmen hatte die Freie und Hansestadt Hamburg 2014 und im bisherigen Jahresverlauf durch die TLD .hamburg? In welche Produktgruppen im Haushalt 2015/2016 fließen die Erlöse? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat einen Anspruch auf Erfolgsbeteiligung gemäß Nummer 19 des Kooperationsvertrages für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 49.266 Euro. Entsprechend ihrem Geschäftsanteil wurde die Freie und Hansestadt Hamburg darüber hinaus am Gewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr beteiligt. Der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt 335,73 Euro. Die Einnahmen werden im Einzelplan 7 bei der Produktgruppe 268.02 erfasst. 5. Welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg bisher für die TLD entstanden? Der FHH sind Kosten für die Registrierung der nach der White List für die Freie und Hansestadt Hamburg vorgesehenen Second-Level-Domains entstanden. Die Kosten betragen für den Zeitraum 2014/2015 7.929,33 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 20/12889. 6. Haben sich die Beteiligungsverhältnisse an der Hamburg Top-LevelDomain GmbH (HTLD) geändert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1673 3 Wenn ja, wie und wann? Plant die Freie und Hansestadt Hamburg gegebenenfalls zwischenzeitlich, die HTLD mehrheitlich zu übernehmen ? Wenn ja, bis wann und welche Vereinbarungen wurden dazu gegebenenfalls bereits geschlossen? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 20/12889. 7. Haben sich die vertraglichen Vereinbarungen mit der HTLD mittlerweile geändert? Wenn ja, welche, wann, in welcher Weise und aus welchen Gründen? Ja, entsprechend der Ankündigung in der Drs. 20/12889 wurde der Kooperationsvertrag zwischen der Hamburg Top-Level-Domain GmbH und der Freien und Hansestadt Hamburg angepasst. Dazu wurde am 27. Oktober 2014 die „Änderung und Ergänzung des Kooperationsvertrages über die Zusammenarbeit bei der Bewerbung und dem Betrieb der Top-Level-Domain .hamburg“ unterzeichnet. Die Anpassungen wurden insbesondere durch neue Anforderungen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) an die Durchführung der Registrierungsphase erforderlich . Unter anderem mussten aufgrund geänderter Vorgaben der ICANN die für die Freie und Hansestadt Hamburg nach dem Wortlaut des Kooperationsvertrages nur zur Reservierung vorgesehenen Second-Level-Domains aus der White List registriert werden. Dazu wurde eine eigene Registrierungsphase vereinbart. Zudem wurde eine Vereinbarung über die Erstattung der bisher nicht vorgesehenen Kosten der Registrierung der oben genannten Domains getroffen. Inhaltlich entspricht die getroffene Regelung den Ausführungen in der Drs. 20/12889. Ebenfalls aufgrund von Vorgaben der ICANN musste die Vereinbarung zur privilegierten Vergabe von Second-Level-Domains für öffentliche Unternehmen geändert werden . Inhaltlich entspricht die in der Anpassung des Kooperationsvertrages getroffene Regelung den Ausführungen in der Drs. 20/12889. Dabei wurde auch die in der genannten Drucksache dargestellte Regelung zu den Kosten für die Registrierung von Second-Level-Domains durch öffentliche Unternehmen übernommen (siehe auch Antwort zu 3. Weiterhin wurden die Vereinbarungen für die Vergabe von Premium-Domains erweitert . Der Hamburg Top-Level-Domain GmbH wurde eingeräumt, Premium-Domains neben den vorgesehenen Ausschreibungen auch im Rahmen eines Premium Sale zu gesonderten Konditionen zu veräußern. An den Erlösen aus diesem Premium Sale ist die Freie und Hansestadt Hamburg entsprechend den Regelungen des Kooperationsvertrages von 2012 zu beteiligen.