BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16734 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 02.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Sanierungen und Neubauten an Hamburger Hochschulen Mittlerweile liegt der Sanierungsstau an der Hamburger Universität laut dpa- Meldung vom 26. Februar 2019 nach Angaben der Sprinkenhof GmbH bei 800 Millionen Euro. Noch im März 2018 bezifferte ein von der Wissenschaftssenatorin Fegebank vorgestelltes Gutachten den Sanierungsbedarf beziehungsweise die Gesamtbaukosten an der Universität auf 500 Millionen Euro. Ein gesamtes Gutachten zu den Sanierungsbedarfen an allen Hamburger Hochschulen hingegen liegt bis heute noch nicht vor. Ich bitte darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. a) Wie erklären der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die erneuten Steigerungen bei den Sanierungsbedarfen an der Universität Hamburg von 500 Millionen Euro aus dem Gutachten von März 2018 auf 800 Millionen Euro laut Angaben der Sprinkenhof GmbH von Februar 2019? b) Anders gefragt: Auf welche konkreten Maßnahmen und Bedarfe sind die aktuellen Kostensteigerungen zurückzuführen? Bitte detailliert nach Höhe und Sanierungsmaßnahme darstellen. c) Warum waren die aktuellen Kostensteigerungen zum Zeitpunkt des Gutachtens von März 2018 noch nicht bekannt? d) Wie valide sind die vorgelegten Zahlen der Sprinkenhof GmbH von Februar 2019 beziehungsweise ist mit noch weiteren Kostensteigerungen und Sanierungsbedarfen zu rechnen? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht? e) Wann und auf welche Art und Weise werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die nun bekanntgewordenen neuen Sanierungsbedarfe der Bürgerschaft zur Kenntnis beziehungsweise zur Abstimmung vorlegen? Das Gutachten über den Zustand der von der Universität Hamburg genutzten Gebäude im Verwaltungseigentum der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung kommt zu einem Sanierungsbedarf in Höhe von 500 Millionen Euro. Drucksache 21/16734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Verlauf des Pressetermins hat die Sprinkenhof als grobe Schätzung für zusätzlichen Sanierungsbedarf an Gebäuden anderer Hochschuleinrichtungen (zum Beispiel Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hochschule für Musik und Theater, Technische Universität Hamburg) sowie weitere mittelfristig absehbare Investitionen (zum Beispiel in den Ausbau der Science City Bahrenfeld) einen Betrag von 300 Millionen Euro genannt. Es handelt sich insofern nicht um Kostensteigerungen bei den im Gutachten betrachteten Gebäuden, sondern um potenzielle weitere investive Maßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), die in erheblichem Maße in den bestehenden und den neu zu errichtenden Immobilienbestand der Hochschulen investiert . 2. a) Wie hoch beziffern der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Sanierungsbedarfe der anderen staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen? b) Anders gefragt: Beabsichtigen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden ein ähnliches Gutachten, wie das der Universität Hamburg aus März 2018, für die anderen staatlichen Universitäten und Hochschulen zu erstellen? Wenn ja: wann? Und wann beziehungsweise auf welche Art und Weise wird dieses der Bürgerschaft zur Kenntnis beziehungsweise zur Abstimmung zugeleitet? Wenn nein: Warum nicht beziehungsweise sehen der Senat und die zuständigen Behörden keinen Handlungsbedarf bei der Sanierung der anderen staatlichen Universitäten und Hochschulen? Weitere Gutachten sind momentan nicht geplant. Durch die sukzessive Überführung aller Hochschulgebäude in das Mieter-Vermieter Modell soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, ein funktionales Gebäudemanagement zu betreiben und dafür zu sorgen, dass in der Zukunft die Gebäude sich jederzeit in einem guten Zustand befinden . Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3. In welchem Zeitraum beabsichtigen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die gesamten Bedarfe der Universität Hamburg (siehe 1.) und der anderen staatlichen Universitäten und Hochschulen (siehe 2.) abzuarbeiten beziehungsweise zu beheben? Wenn ja: Innerhalb welchen Zeitraumes soll dies erfolgen? Und welche Mittel in welcher Höhe sollen dazu wann in den Haushalt eingestellt werden ? Unter Berücksichtigung der notwendigen Planungsvorläufe und der baulogistischen Belange aufgrund der Innenstadtlage der Gebäude ist nach derzeitigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass die Pflege der Liegenschaften, die Investition in ihrem Erhalt, Bau- und Sanierungstätigkeiten eine Daueraufgabe sind, um die bauliche Infrastruktur in einem guten Zustand zu halten. Die Umsetzung wird sukzessive und im Mieter-Vermieter-Modell erfolgen. Die jeweils erforderlichen Mietmittel werden daher jeweils ab dem Jahr des Mietbeginns zum Haushalt angemeldet.