BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1674 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 22.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Zahl von radikalen Salafisten und Koranständen (II) Die Zahl der gewaltbereiten Salafisten ist mittlerweile auf 270 in Hamburg im Jahr 2015 angestiegen. Zudem stieg die Zahl der Koranstände in Hamburg dramatisch an, auf 200 in den letzten beiden Jahren. Dies bestätigte der Leiter des Amtes für Verfassungsschutz im Juli 2015. Vor allem in der Hamburger Innenstadt, im Bezirk Mitte, nehmen die salafistisch geprägten Koranstände zu. Der Senat plante daher für die Bewältigung der präventiven Arbeit 3,75 Stellen in einem neuen Beratungsnetzwerk zu besetzen. Nach Medienberichten sollen von den vorgesehenen Stellen bisher nur 1,25 Stellen besetzt sein. Bereits am 20.05.2014 hatte die FDP-Bürgerschaftsfraktion einen Antrag mit einem Vorschlag zu konkreten Maßnahmen gegen gewaltbereite Salafisten und religiösen Extremismus in die Bürgerschaft eingebracht, Drs. 20/11767. Dazu gehörte die Forderung nach der Erarbeitung eines umfassenden Aktionsprogramms Salafismus/religiöser Extremismus. Dieser Antrag wurde in der Bürgerschaft einstimmig angenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach und zuletzt am 07.08.2015 ausführlich dargestellt (siehe Drs. 20/13460 sowie Drs. 21/476, Drs. 21/954, Drs. 21/1204 und Drs. 21/1542), wie er religiös begründetem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung vorbeugen und diesen Phänomenen begegnen will. Präventionsarbeit ist immer mittelfristig angelegt. Inhaltliche Veränderungen des strategischen Ansatzes ergeben sich somit nicht in Zeiträumen von wenigen Wochen. Darüber hinaus weist der Senat auf Folgendes hin: Die Aussage, der Senat plante für die Bewältigung der präventiven Arbeit 3,75 Stellen in einem neuen Beratungsnetzwerk , trifft nicht zu. Für den Bereich der Intervention wurde die Beratungsstelle legato (Träger: Vereinigung Pestalozzi gGmbh in Zusammenarbeit mit Ambulante Maßnahmen Altona e.V.) geschaffen, für welche 3,75 Stellen vorgesehen sind – hiervon sind derzeit 2,75 Stellen (fünf Personen) besetzt. In dem seit Oktober 2014 etablierten Beratungsnetzwerk arbeiten Hamburger Expertinnen und Expertinnen der unterschiedlichen Behörden und Fachbereiche, der freien Träger und Religionsgemeinschaften zusammen an der Umsetzung der Drs. 20/13460. Dies vorausgeschickt, antwortet der Senat wie folgt: 1. Mit der Drs. 20/13460 hat der Senat ein Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung mit Maßnahmen zur Prävention vorgelegt. Welche koordinierten Präventionsmaßnahmen wurden wann und mit welchem Erfolg bis heute umgesetzt, insbesondere zu folgenden Handlungsfeldern: Drucksache 21/1674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Anfeindungen im öffentlichen Raum begegnen und Vorurteile vorbeugen , b) Kinder und Jugendliche sensibilisieren, c) Institutionen unterstützen und Betroffene stärken, d) Vernetzung fördern, Kompetenzen bündeln? Welche Abweichung gibt es zu den Antworten des Senats in der Drs. 21/476 und Drs. 21/1204 anhand der neuen Zahlen zu den radikalen Salafisten und Koranständen? 2. Welche Akteure (Verbände, Beratungsstellen, Polizisten et cetera) werden nun in die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen zu 1. a) bis d) eingebunden? 3. Gibt es anhand der aktuellen Situation konkrete Abweichungen zu bisherigen Planungen der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie werden der Hamburger Verfassungsschutz und die Hamburger Polizei nun noch effektiver in die Umsetzung der Maßnahmen beziehungsweise des Konzepts, Drs. 20/13460 eingebunden? 5. Sind bisher 1,25 Stellen von den ursprünglich geplanten 3,75 Stellen in dem neuen Beratungsnetzwerk für Maßnahmen der Prävention besetzt worden? Wenn ja, warum (bitte genau darlegen)? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Zur Besetzung der noch offenen beiden halben Stellen befindet sich der Träger der Beratungsstelle legato derzeit in Auswahlgesprächen. 6. Wie viele Stellen hat der Senat ab wann für die Umsetzung des umfassenden Konzepts und der Maßnahmen zur Prävention bis heute besetzt, insbesondere a) in der BASFI und b) in der Behörde für Inneres und Sport (bitte detailliert nach Vollzeitäquivalenten und Teilzeitstellen auflisten)? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat gegenüber dem Stand vom Mai 2015 (siehe Drs. 21/476) für die Funktion „Steuerung und Koordination “ auf 1,5 Vollzeitäquivalente aufgestockt (eine volle und eine halbe Stelle). Das LfV nimmt die Aufgaben im Rahmen seiner Regelarbeit wahr. Bei der Polizei sind in der zuständigen Dienststelle „Prävention gewaltzentrierter Ideologien“ (LKA 702) vier Beschäftigte in Vollzeit (vier VZÄ) und eine Person in Teilzeit (0,625 VZÄ) beschäftigt; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Stellen plant der Senat bis wann für die Umsetzung des umfassenden Konzepts und der Maßnahmen zur Prävention einzustellen , insbesondere a) in der BASFI und b) in der Behörde für Inneres und Sport (bitte detailliert nach Vollzeitäquivalenten und Teilzeitstellen auflisten)? Derzeit sind keine Änderungen geplant. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1674 3 8. In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1204 vom 07.08.2015 heißt es: „Für den Justizvollzug sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.“ Wann werden die Planungen abgeschlossen sein? Wie viele Stellen plant der Senat für den Justizvollzug zu besetzen, um die Maßnahmen gemäß der Drs. 20/13460 umsetzen zu können? Die zuständige Behörde arbeitet eng mit anderen Hamburger Fachbehörden und Einrichtungen zusammen. Ein schriftliches Handlungskonzept soll im November 2015 vorliegen. Mit der Besetzung von Personalstellen im Justizvollzug hat sich der Senat in diesem Zusammenhang nicht befasst. 9. Wie viele zusätzliche Stellen sind, nach Kenntnissen des Senats, für die Vorbeugung und Bekämpfung religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung in den Bundesländern Bremen und Nordrhein-Westfalen bis 2015 besetzt worden (bitte aufgliedern nach jeweiligen Behörden, Vollzeitäquivalenten und Teilzeitstellen)? Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor.