BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16741 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 02.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau auf der Elbinsel Wilhelmsburg Im Dezember 2017 hatte ich nach dem Stand der Bebauungsplanverfahren und der geplanten geförderten Wohnungen in Wilhelmsburg gefragt (Drs. 21/11385). Einige Fragen konnten damals noch nicht beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH (IBA) wie folgt: 1. Wie viele Neubauwohnungen sind nach derzeitigem Stand in Wilhelmsburg geplant? Nach derzeitigem Stand sind in den zentralen IBA-Projektgebieten auf der Elbinsel Wilhelmsburg insgesamt circa 5 200 Neubauwohnungen geplant. 2. Wie hoch ist in den jeweiligen B-Plan-Gebieten konkret die Zahl und der Anteil a. der Sozialwohnungen im 1. Förderweg, b. der Wohnungen im 2. Förderweg, c. der frei finanzierten Wohnungen, d. der Eigentumswohnungen, e. der Wohnungen im sogenannten 8-Euro-Bau, f. der Wohnungen in anderen Segmenten an der Gesamtzahl der Wohnungen? Generell wird in den Gebieten ein Anteil von einem Drittel des Geschosswohnungsbaus als öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Zu den einzelnen Lagen und den individuellen Anteilen in den einzelnen Quartieren finden derzeit Abstimmungen zwischen den Beteiligten statt. In der Regel wird der Anteil des geförderten Wohnungsbaus in zwei Drittel 1. Förderweg und ein Drittel 2. Förderweg untergliedert. Innerhalb des geförderten Wohnungsbaus ist auch ein Anteil für vordringlich Wohnungssuchende vorgesehen. Die übrigen Wohnungen werden als frei finanzierte Mietund Eigentumswohnungen errichtet. Darüber hinaus sollen bis zu 20 Prozent der Grundstücke an Baugemeinschaften vermarktet werden. Baugemeinschaften können sowohl im geförderten als auch im frei finanzierten Wohnungsbau realisiert werden. 3. Für welche der jeweiligen Bebauungspläne liegt die Vorweggenehmigungsreife vor beziehungsweise wann soll sie erreicht werden? Falls es gegenüber der Antwort aus Drs. 21/11385 Veränderungen beziehungs- Drucksache 21/16741 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weise Verzögerungen gibt, bitte jeweils mit den Gründen hierfür aufführen . Bisher liegt für keinen der nachfolgend genannten Bebauungspläne die Vorweggenehmigungsreife vor. Gegenwärtig wird die Vorwegegenehmigungsreife der Bebauungspläne voraussichtlich zu folgenden Zeiten angestrebt: Bebauungsplan Wilhelmburg 91 (Wilhelmsburger Rathausviertel): 1. Halbjahr 2020 Bebauungsplan Wilhelmsburg 95 (Georg-Wilhelm-Höfe): 1. Halbjahr 2021 Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 (Georgswerder Langenhövel): 2. Halbjahr 2019 Bebauungsplan Wilhelmsburg 99 (Elbinselquartier Süd): 1. Halbjahr 2021 Bebauungsplan Wilhelmsburg 100 (Elbinselquartier Nord): 2. Halbjahr 2020 Im Bebauungsplan Wilhelmsburg 98 (Georgswerder Fiskalische Straße) musste aufgrund von Immissionsthemen auf den Wohnanteil verzichtet werden. Das Bebauungsplanverfahren für das Projektgebiet Spreehafenviertel wurde bisher nicht eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss soll voraussichtlich im 3. Quartal 2019 erfolgen, sodass der Zeitpunkt der Vorweggenehmigungsreife noch nicht terminierbar ist. Die Verzögerungen gegenüber der Antwort aus Drs. 21/11385 ergeben sich im Wesentlichen aus der Klärung von Immissionsthemen. 4. In welchem Umfang ist die Fällung von Bäumen (bitte Nennung der Anzahl je Projekt beziehungsweise B-Plan-Gebiet) notwendig und wann sollen die Fällungen jeweils vorgenommen werden? Genaue Angaben zu notwendigen Baumfällungen werden im Zuge der laufenden Bebauungsplanverfahren sowie der weiteren, konkretisierenden Planungsschritte möglich. Anträge auf die Fällung von Bäumen können erst nach Vorliegen der Vorweggenehmigungsreife gestellt werden. 5. In welchem Umfang soll der Ausgleich für die Baumfällungen a. in dem jeweiligen Projektgebiet, b. auf anderen Flächen auf der Elbinsel (bitte angeben wo genau) erfolgen? Zum jetzigen Planungsstand sind noch keine Aussagen zur konkreten Verortung von Ersatzpflanzungen möglich. Durch die in der Planung der Gebiete vorgesehenen Baum- und Gehölzpflanzungen wird angestrebt, einen größtmöglichen Anteil an Ersatzpflanzungen innerhalb der jeweiligen Projektgebiete nachzuweisen. Hinsichtlich gegebenenfalls darüber hinausgehender Ersatzbedarfe werden zurzeit Gespräche mit der zuständigen Fachbehörde geführt.