BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16745 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Lenders und Birgit Stöver (CDU) vom 02.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Stillstand beim Alleingang – Scheitert der teure Hamburger Sonderweg bei der Beamtenversicherung bereits nach kurzer Zeit am fehlenden Wechselwillen der Betroffenen? (II) In Drs. 21/15950 und seiner kurz vor Beantwortung der Anfrage veröffentlichten Pressemitteilung versucht der Senat, die Pauschale Beihilfe als Erfolg zu verkaufen. 1 015 Beamte erhielten Ende Februar die Anpassung bei der Beihilfe . Interessant ist aber, dass der Senat den Druck für die Gesetzesänderung im Jahr 2018 damit begründet hatte, dass bereits rund 2 400 Beamte teilweise aus gesundheitlichen Gründen zwangsweise bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert seien. Diese seien dadurch schlechter gestellt, weil sie auch den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen müssen. Plötzlich relativierte der Senat in seiner Pressemitteilung aber seine eigenen Aussagen mit der Begründung, dass die im Jahr 2018 genannte Zahl nur geschätzt gewesen sei. Diese Schätzung lag allerdings mehr als doppelt so hoch wie die nun real erfolgte Inanspruchnahme, sodass sich die Frage stellt, inwieweit die Zahl politisch instrumentalisiert wurde. Auch betont der Senat in seiner Pressemitteilung den Umstand, dass sich 50 Prozent der Anfänger im allgemeinen Verwaltungsdienst für die Pauschale Beihilfe entschieden haben. Andere Berufsgruppen werden aber hingegen nur partiell oder gar nicht erwähnt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe wurde – insbesondere auch für bereits gesetzlich- und privat vollversicherte Beamtinnen und Beamte – eine Gerechtigkeitslücke in der Absicherung der Krankheitsvorsorge geschlossen und erstmals echte Wahlfreiheit für neue Beamtinnen und Beamte geschaffen. Bundesweit wird die Pauschale Beihilfe als „Hamburger Modell“ bezeichnet und ist auf breites Interesse gestoßen . Mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben bereits vier weitere Landesregierungen die Einführung einer Pauschalen Beihilfe nach Hamburger Vorbild beschlossen. Nach Kenntnis des Senats gab und gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen , Sachsen Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen parlamentarische Befassungen zu diesem Thema. Der Senat bewertet den Start der Pauschalen Beihilfe als erfolgreich. Von den neuen Beamtinnen und Beamten, die noch die Wahlmöglichkeit einer Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben, hat ein relevanter Teil die Pauschale Beihilfe gewählt. Zudem stellt die derzeitige zahlenmäßige Inanspruchnahme keinen aussagekräftigen Indikator für die Notwendigkeit dieser Regelung dar. Relevant ist insbesondere , dass der Senat die mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe genannten sozialen gesellschaftlichen Ziele für seine Beamtinnen und Beamten erreicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/16745 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben die pauschale Beihilfe beantragt und wie viele bekommen sie aktuell insgesamt ausgezahlt? 1 064 aktive Beamtinnen und Beamte und 291 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben einen Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt, 1 022 aktive Beamtinnen und Beamte sowie 221 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten sie ausgezahlt. 2. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen (auch Referendare) sind in der Fachrichtung Bildung seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 3. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung Steuerverwaltung seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 4. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung allgemeinen Verwaltung (Laufbahngruppe 1 und 2) seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 5. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung Justiz – Strafvollzug und allgemeinen Justiz (Laufbahngruppen 1 und 2) seit Einführung des Gesetzes jeweils eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 6. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 7. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung technische Dienste seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden ? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 8. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? 9. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen sind im Bereich der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste seit Einführung des Gesetzes eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? Fachrichtung Eingestellt seit 1.8.2018 Antrag gestellt Justiz 170 16 Steuerverwaltung 195 32 Bildung 909 126 Gesundheits- und soziale Dienste 1 k. A.* Technische Dienste 17 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16745 3 Fachrichtung Eingestellt seit 1.8.2018 Antrag gestellt Wissenschaftliche Dienste 55 10 Allgemeine Dienste 213 69 * Keine Angabe, da die Daten ansonsten reanonymisierbar wären. 10. Wie viele der bereits vorhandenen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen , die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht beziehungsweise haben einen entsprechenden Antrag auf die pauschalierte Beihilfe gestellt? Von den bereits vorhandenen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, haben 808 einen Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt. Hinzu kommen 291 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.