BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16746 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner und Dennis Thering (CDU) vom 02.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Willkür in Wellingsbüttel – Doch keine neue Kita? Die Nachfrage nach Kita-Plätzen ist sehr hoch und viele Familien stehen vor der Herausforderung, einen Platz zu finden. Dies gilt auch für Wellingsbüttel. Erfreulicherweise möchte ein privater Investor hier Abhilfe schaffen und hat eine 350 Jahre alte Reetdachkate in der Nähe des Alsterlaufs, Wellingsbüttler Weg 188, 22391 Hamburg, für die Bedürfnisse der Kinder umgebaut. In unmittelbarer Nachbarschaft sind gerade über 30 Wohnungen entstanden und bis 2020 sollen über 80 weitere Wohnungen im Umkreis von 150 Metern entstehen. Die Eröffnung der Kita sollte im Januar stattfinden. Vor Einreichung des Bauantrags fanden Ortstermine mit verschiedensten Beteiligten statt (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Unfallkasse Nord, Denkmalschutzamt) und auch das Bauamt nannte keine Einwände . Nach Einreichung des Bauantrags erfolgte ein Zuständigkeitswechsel des Bauprüfers, der das Konzept aus Gründen des Brandschutzes als nicht genehmigungsfähig einstufte. Daraufhin wurde das Projekt zweifach im Bauausschuss Alstertal vorgestellt. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr (Abteilung vorbeugender Brandschutz) wurde ein neues Konzept für einen 2. Rettungsweg entwickelt, welches die Feuerwehr für gut und rechtens hält. Das Bauamt selbst hat bisher nicht konkret genannt, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat in mehr als 30 Fällen bereits die Kontaktdaten des Investors an Eltern weitergegeben , um ihre Kinder anzumelden. Zudem haben drei unabhängige Sachverständige bestätigt, dass das Brandschutzkonzept den Auflagen des Gesetzgebers entspricht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Kita-Trägerberatung und Bauangelegenheiten der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sind die zentrale Anlaufstelle für potenzielle Neugründerinnen und Neugründer. Sie unterstützen und beraten interessierte Neugründerinnen und Neugründer/Kita-Träger in Bezug auf pädagogische und baufachliche Aspekte bei der Planung einer Kindertageseinrichtung . Darüber hinaus steht die Kita-Aufsicht für die Beratung hinsichtlich der sich aus den §§ 45 fortfolgende SGB VIII ergebenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis zur Verfügung. Der Bereich Kita-Trägerberatung und Bauangelegenheiten hat umfangreiche Materialien zur Gründung einer Kita entwickelt. Diese sind auf der Internetseite der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde abrufbar (https://www.hamburg.de/kita-gruendung/). Drucksache 21/16746 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bauplanungsrechtlich wurde das Gebäude, auf das sich der Fragesteller bezieht, seitens des zuständigen Bezirksamtes als genehmigungsfähig eingestuft. Bauordnungsrechtlich gibt es dagegen speziell beim Brandschutz größere Probleme. Das Gebäude ist als Sonderbau Kita eingestuft, hinzu kommt eine erhöhte Brandgefahr durch das Reetdach. Das vom Brandschutzsachverständigen eingereichte Brandschutz- und Rettungswegekonzept wurde seitens des für die Nutzungsgenehmigung zuständigen Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Wandsbek abgelehnt. Diese Auffassung teilten auch die am Verfahren beteiligte Feuerwehr und das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen . Die brandschutztechnischen Probleme, wie Rettungswegführung, Brandschutzqualität einzelner Bauteile et cetera wurden mit dem Bauherrn und der zuständigen Architektin ausführlich besprochen. Bei einer Kita handelt es sich um einen ungeregelten Sonderbau , Anforderungen werden auf Grundlage des § 51 HBauO i.V.m. dem Bauprüfdienst 05/2018 – Kindertageseinrichtungen – gestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen wird das Gebäude aktuell als nicht genehmigungsfähig eingestuft? Wurde diese Einschätzung durch mehrere, voneinander unabhängige Mitarbeiter geprüft? 2. Welche Änderungswünsche wurden dem Petenten durch den zuständigen Bauprüfer mitgeteilt? Sind dies gesetzliche Anforderungen? 3. Wenn dem Petenten keine Änderungswünsche mitgeteilt wurden, warum nicht? Welche Änderungswünsche bestehen? 4. Welche Einschätzung hat die hierfür zuständige höhere Baubehörde hierzu vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. Eine abschließende Einschätzung kann erst nach Vorliegen des neuen Brandschutzkonzeptes erfolgen. 5. Gab es zu dem Sachverhalt eine Abstimmung zwischen BASFI und Bezirk? Warum tritt die BASFI in solchen Fällen nicht als Vermittler auf, wenn sie ein Eigeninteresse an der Eröffnung hat? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wurde im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO zum Kita-Vorhaben Wellingsbüttler Weg 188 im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit (SGB VIII – Kindertageseinrichtung ) beteiligt. Ihr sind die brandschutztechnischen Probleme bekannt, auf die sie im Baugenehmigungsverfahren jedoch nicht vermittelnd hätte Einfluss nehmen können . Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich beim Zentrum für Wirtschaftsförderung , Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Wandsbek. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Zu welcher Einschätzung gelangten die Abgeordneten des Bauausschusses ? Bauplanungsrechtlich wurde das Vorhaben im Bauprüfausschuss Alstertal mit positivem Ergebnis behandelt. Mit bauordnungsrechtlichen Fragen zum Brandschutz war der Ausschuss nicht befasst. 7. Wie unterstützt die BASFI potenzielle Gründer von Kitas? Gibt es hierfür eine zentrale Anlaufstelle? Wenn ja, wie werden potenzielle Gründer über die Anlaufstelle informiert ? Siehe Vorbemerkung.