BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1675 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 22.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit, Jobcenter team.arbeit.hamburg und Bundeswehr Nach einer Kooperationsvereinbarung vom 09.02.2010 zwischen Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit ist es der Bundeswehr möglich, neue Rekruten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern zu werben. Zusätzlich werden Veranstaltungen in den Hamburger Schulen über die in den Agenturen für Arbeit sitzenden Bundeswehr-Büros organisiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Drucksache des Deutschen Bundestages 18/5941 wird ausgeführt, dass die Beteiligung der Jobcenter nicht Gegenstand der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundeswehr ist. Für die Beantwortung der Fragen dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) mit Mail vom 22. September 2015 und Mail vom 24. September 2015 die Bundeswehr und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) um eine Zuleitung von Angaben für die Beantwortung gebeten. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist kein Beitrag seitens der Bundeswehr und des BMVG übermittelt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der BA Regionaldirektion Nord (RD Nord) wie folgt: 1. An welchen Jobcenter-Standorten und Agenturen für Arbeit unterhält die Bundeswehr ein Büro? Die Bundeswehr unterhält an keinem Standort der Agentur für Arbeit Hamburg oder von Jobcenter ein Büro. 2. Wie viele Vorträge und Informationsveranstaltungen der Bundeswehr wurden an Jobcenter-Standorten und Agenturen für Arbeit durchgeführt? Bitte jährlich seit 2010 und nach Standorten aufschlüsseln. In den Jahren 2014 und 2015 fanden jeweils fünf Infoveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Hamburg statt. Über Veranstaltungen in den vorherigen Jahren sind nach Auskunft der BA RD Nord keine Daten vorhanden. Am Jobcenter-Standort Barmbek fand im Jahr 2012 und im Jahr 2013 jeweils eine Infoveranstaltung statt. Drucksache 21/1675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Vorträge und Informationsveranstaltungen der Bundeswehr wurden an Hamburger Schulen zwischen 2010 bis aktuell durchgeführt? Bitte nach Schulstandorten/-arten und Datum aufschlüsseln. Die zuständige Behörde erhebt keine Daten zu den Aktivitäten der Bundeswehr an Schulen. Für die Jahre 2010 bis 2013 siehe Drs. 20/204, 20/3877, 20/11502 und 21/224. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Erhalten Integrationsfachkräfte in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit Informationsmaterial der Bundeswehr zum Verteilen an die Kunden /-innen? Die Bundeswehr hat die Möglichkeit, wie auch andere Arbeitgeber, Informationsmaterial wie Plakate oder Flyer in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Hamburg und von Jobcenter, insbesondere in den Eingangszonen, auszulegen. 5. Sind die Standortleiter und/oder Teamleiter der Jobcenter und Agenturen für Arbeit angehalten dafür zu sorgen, dass die Integrationsfachkräfte mit Infomaterial der Bundeswehr versorgt werden? Für den Bereich der Agentur für Arbeit Hamburg: nein. Für den Bereich von Jobcenter: ja. 6. Sind Integrationsfachkräfte in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit angehalten Kunden/-innen Infomaterial der Bundeswehr im Rahmen eines Beratungsgesprächs auszuhändigen? Für den Bereich der Agentur für Arbeit Hamburg: nein. Für den Bereich von Jobcenter: ja. 7. Inwiefern und durch wen werden minderjährige Kunden/-innen mit Infomaterial und Programmen der Bundeswehr in Jobcentern und Agenturen für Arbeit angesprochen? Im Rahmen der Beratung der Kundinnen und Kunden ist es möglich, dass bei Interesse des Jugendlichen auf die Angebote der Bundeswehr hingewiesen wird. Grundsätzlich können Minderjährige sich nur mit dem 17. Lebensjahr sowie Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei der Bundeswehr bewerben. 8. Werden Sanktionsandrohungen ausgesprochen, wenn Kunden/-innen sich trotz Einladung durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit Infoveranstaltungen der Bundeswehr nicht besuchen? Nein. Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Bundeswehr ist grundsätzlich freiwillig. 9. Wird die „Kampagne zur Gewinnung von Kurzdienern für die Marine und andere militärische Organisationsbereiche“ zurzeit noch in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit beworben? Wenn nein, wann wurde dieses eingestellt? Die Marine-Kampagne ist Teil der allgemeinen Informationen durch die Bundeswehr. Aktuell läuft ein Sonderprojekt in Verbindung mit dem Nachholen des Hauptschulabschlusses und einer Verpflichtung bei der Marine. Hierzu wird auf Veranstaltungen bei der Bundeswehr hingewiesen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erfolgt freiwillig . 10. Wird das Kooperationskonzept „Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und BA“ zurzeit noch in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit beworben ? Wenn nein, wann wurde dieses eingestellt? Es gibt eine organisierte Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr für ausscheidende Soldaten auf Zeit. Die Zusammenarbeit erfolgt im Einzelfall auf Initiative des Soldaten und/oder des BFD. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1675 3 11. Welche Termine für Messe- und Ausstellungsbeteiligungen der Bundeswehr stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt fest und bei welchen dieser Termine werden Infomobile beziehungsweise Infotrucks eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort und Zeitraum. 12. Welche Termine stehen derzeit für Truppenbesuche von Schülerinnen und Schülern fest? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Truppenteil, der besucht wird, Name der Schule und Klassenstufe. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 13. Welche Termine für Vorträge oder andere Veranstaltungen von Karriereberatern in Jobcentern beziehungsweise Berufsinformationszentren stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt fest? Bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln. Bitte angeben, ob es sich um ein Jobcenter oder Berufsinformationszentrum handelt. Es sind Veranstaltungen im BIZ am 19. Oktober 2015 und 30. November 2015 geplant. Darüber hinaus sind keine Veranstaltungen bei Jobcenter geplant. 14. Welche weiteren personalwerblichen Bemühungen, Veranstaltungen im Bereich „Jugendmarketing“ außerhalb militärischer Liegenschaften sowie Bemühungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Hamburg fest? Bitte aufschlüsseln nach Anlass, Art der Maßnahmen, Ort, Datum und Örtlichkeit der Maßnahme. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.