BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16751 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 03.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebehaft in Hamburg im 1. Quartal 2019 Die Zahl der Personen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Abschiebhaft genommen werden, nimmt seit Monaten dramatisch zu. Während 2016 32 Menschen in Abschiebehaft genommen wurden, waren es 2018 bereits 218 Personen. Festzuhalten ist, dass in Abschiebehaft keine Straftäter/-innen genommen werden, sondern die Freiheitsentziehung lediglich der Sicherung der Abschiebung dient. Sie ist nur dann zulässig, wenn mildere Mittel nicht möglich oder zielführend sind. Laut EU-Rückführungsrichtlinie ist „eine Inhaftnahme nur gerechtfertigt, um die Rückkehr vorzubereiten oder die Abschiebung durchzuführen und wenn weniger intensive Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen.“ Demgemäß wird die Abschiebehaft im Koalitionsvertrag von rot-grün auch als „Ultima Ratio“ bezeichnet. Mit dem „Ziel einer einheitlichen Anwendungspraxis“ sollten „Fortbildungen bzw. Schulungen“ für Richter/-innen und Behördenpersonal angeboten werden, so die Vereinbarung. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass die Zahl derjenigen, die aus der Abschiebhaft nicht abgeschoben, sondern wieder frei gelassen werden, ebenfalls signifikant steigt. Im April 2018 trat das Vollzugsgesetz zur Abschiebehaft in Kraft, sodass seitdem auch im sogenannten Ausreisegewahrsam am Flughaften Hamburg die Abschiebehaft für bis zu sechs Wochen vollzogen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im letzten Quartal in Abschiebehaft? Bitte aufschlüsseln nach Im 1. Quartal 2019 befanden sich 47 Personen in Abschiebungshaft gemäß § 62 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). a. Alter der Person, Die Personen waren 19 Jahre (eine Person), 20 Jahre (zwei Personen), 21 Jahre (drei Personen), 22 Jahre (vier Personen), 23 Jahre (zwei Personen), 24 Jahre (zwei Personen ), 25 Jahre (fünf Personen), 26 Jahre (fünf Personen), 27 Jahre (vier Personen), 28 Jahre (zwei Personen), 29 Jahre (zwei Personen), 30 Jahre (drei Personen), 31 Jahre (zwei Personen), 33, 34 und 35 Jahre (jeweils eine Person), 38 Jahre (zwei Personen), 43, 44, 49, 56 und 58 Jahre (jeweils eine Person). Drucksache 21/16751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Geschlecht, Alle Personen waren männlich. c. Staatsangehörigkeit, Die Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: marokkanisch (fünf Personen), irakisch (vier Personen), albanisch (drei Personen), somalisch (drei Personen), tunesisch (drei Personen), libysch (drei Personen), iranisch (drei Personen), algerisch, nigerianisch, afghanisch, georgisch, nordmazedonisch und bosnisch-herzegowinisch (jeweils zwei Personen), guineisch, burkinisch, polnisch, libanesisch, rumänisch, ivorisch , serbisch, russisch, eritreisch, gambisch und pakistanisch (jeweils eine Person). d. Anfangs- und Enddatum der Abschiebehaft (bitte die jeweilige Haftanstalt angeben), Die Personen waren in folgenden Einrichtungen untergebracht: Rückführungseinrichtung Hamburg (43 Personen), Langenhagen (zwei Personen) und Dresden (zwei Personen ). Haftbeginn Haftende 06.11.2018 22.01.2019 26.11.2018 30.01.2019 30.11.2018 21.01.2019 01.12.2018 10.01.2019 06.12.2018 21.01.2019 13.12.2018 10.01.2019 13.12.2018 21.01.2019 18.12.2018 19.02.2019 21.12.2018 19.02.2019 03.01.2019 06.02.2019 03.01.2019 19.02.2019 04.01.2019 10.01.2019 05.01.2019 14.02.2019 07.01.2019 08.01.2019 08.01.2019 22.01.2019 08.01.2019 18.01.2019 11.01.2019 30.01.2019 14.01.2019 13.03.2019 15.01.2019 29.01.2019 18.01.2019 25.02.2019 18.01.2019 25.02.2019 21.01.2019 24.01.2019 22.01.2019 06.02.2019 22.01.2019 19.02.2019 23.01.2019 30.01.2019 23.01.2019 12.02.2019 31.01.2019 04.03.2019 01.02.2019 22.02.2019 04.02.2019 Haft dauert an 06.02.2019 20.02.2019 07.02.2019 27.03.2019 08.02.2019 25.02.2019 11.02.2019 04.03.2019 12.02.2019 15.02.2019 12.02.2019 25.02.2019 15.02.2019 27.03.2019 19.02.2019 04.03.2019 21.02.2019 19.03.2019 22.02.2019 Haft dauert an Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16751 3 Haftbeginn Haftende 05.03.2019 08.03.2019 15.03.2019 Haft dauert an 19.03.2019 Haft dauert an 19.03.2019 Haft dauert an 20.03.2019 Haft dauert an 21.03.2019 01.04.2019 21.01.2019 29.03.2019 29.03.2019 Haft dauert an e. Grund für die Freiheitsentziehung, Der Grund war in allen Fällen die Sicherung der Abschiebung. f. Zielland der Abschiebung, Die vorgesehenen Zielstaaten waren Italien (acht Personen), Schweden (sieben Personen ), Marokko (fünf Personen), Tunesien (drei Personen), Albanien, Algerien, Bosnien -Herzegowina, Georgien, und Nordmazedonien (jeweils zwei Personen), Guinea, Norwegen, Polen, Niederlande, Spanien, Rumänien, Côte d’Ivoire, Serbien, Russische Föderation, Schweiz, Gambia, Finnland, Frankreich und Pakistan (jeweils eine Person). g. Haftanstalt, Siehe Antwort zu 1.d. h. Ort und Art der Abschiebung (zum Beispiel per Flugzeug vom Flughafen Hamburg). Von den 25 rückgeführten Personen haben 23 das Bundesgebiet auf dem Luftweg verlassen: neun Personen ab Flughafen Hamburg, fünf vom Flughafen Frankfurt/Main, drei vom Flughafen Karlsruhe, zwei vom Flughafen Berlin-Tegel sowie jeweils eine Person von den Flughäfen in Düsseldorf, München, Hannover und Leipzig. Zwei Personen haben das Bundesgebiet auf dem Landweg ab Hamburg verlassen. 2. Wie viele Menschen befanden sich im letzten Quartal in Vorführhaft? Bitte aufschlüsseln nach a. Geschlecht, b. Alter, c. Staatsangehörigkeit, d. Anfangs- und Enddatum der Vorführhaft, e. Ort der Vorführung, f. Zielland der Abschiebung, g. Haftanstalt. Im 1. Quartal 2019 befand sich keine Person in Vorführhaft. 3. Wie viele Menschen wurden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im vergangenen Quartal aus der Abschiebehaft abgeschoben beziehungsweise entlassen? Bitte angeben wie viel Prozent der Inhaftierten jeweils Im 1. Quartal 2019 wurden 25 Personen aus Abschiebungshaft abgeschoben. a. in Dublin-Länder abgeschoben wurden, Acht Personen wurden in Dublin-Länder abgeschoben. Das entspricht 17,02 Prozent der inhaftierten Personen. b. in Drittländer abgeschoben wurden, 17 Personen wurden in Drittländer abgeschoben. Das entspricht 36,17 Prozent der inhaftierten Personen. Drucksache 21/16751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. entlassen wurden. Elf Personen wurden aus der Abschiebungshaft vor Vollzug der Maßnahme entlassen. Das entspricht 23,4 Prozent der inhaftierten Personen. 4. Bitte die Entlassungen aus 3.c. nach Gründen aufschlüsseln: a. Abschiebung nicht möglich. b. Haftanordnung nicht rechtmäßig. c. medizinische Gründe. Eine Person wurde aus medizinischen Gründen entlassen. d. mögliche Haftdauer überschritten. e. sonstige Gründe. Zehn Personen wurden aus sonstigen Gründen entlassen. 5. Wie viele Fälle von Suiziden, Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es im vergangenen Quartal durch Abschiebehäftlinge der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Im 1. Quartal 2019 gab es einen Suizidversuch in der Rückführungseinrichtung Hamburg . a. Alter der Person, Die Person ist 36 Jahre alt. b. Geschlecht, Männlich. c. Staatsangehörigkeit, Iranische Staatsangehörigkeit. d. Zielland der Abschiebung, Italien. g. Haftanstalt. Siehe Antwort zu 5.