BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1676 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) in Altona Die Flüchtlingszahlen in Hamburg steigen weiter an; viele der Flüchtlinge sind Kinder und unterliegen der Hamburger Schulpflicht. Im Juli (Drs. 21/1065) nannte der Senat Zahlen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt überholt sind. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von „f & w fördern und wohnen AöR“ (f & w) wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlingskinder welchen Alters, die der Hamburger Schulpflicht unterliegen, sind in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) in der Schnackenburgallee untergebracht? Der Betreiber der Einrichtung „f & w fördern und wohnen AöR“ (f & w) führt keine Statistik mit dem Merkmal „schulpflichtig“. Die Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner in der ZEA Schnackenburgallee wird – anders als noch zum Zeitpunkt der Drs. 21/1065 – in Altersgruppen erfasst. Diese können der folgenden Übersicht entnommen werden. Alter 4 - 6 7 - 10 11 - 16 17 Anzahl Personen 78 73 66 13 Quelle: f & w, Stand: 31. August 2015 2. Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge werden an welchen Schulen Altonas zugeschult? Im allgemeinbildenden Bereich wird das Merkmal „Flüchtling“ nicht erfasst, da es für die Zuschulung nicht relevant ist. Zum Verfahren der Zuschulung siehe Drs. 21/1532. 3. Aus der Anlage 4 der oben genannten Drucksache ging hervor, dass sich zum Stand 15.07.2015 im Bezirk Altona insgesamt 124 Schülerinnen und Schüler in IV-Klassen und Basisklassen befanden. Wie ist der aktuelle Stand (bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulform, Klassenart und jeweiliger Anzahl der Schülerinnen und Schüler)? Siehe Anlage. 4. Planungen: Von welchen Zahlen schulpflichtiger Flüchtlingskinder, die im Bezirk Altona zugeschult werden, geht der Senat für das zweite Schulhalbjahr aus und wie viele Kinder davon sollen an welcher Schule zugeschult werden und an IV- oder Basisklassen teilnehmen? Drucksache 21/1676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu der bisherigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen und den Prognosen für 2015 bzw. 2016 siehe Drs. 21/1532 sowie 21/1677. Eine daraus ableitbare Differenzierung nach Bezirken ist nicht möglich. 5. Bleiben die IV-Klassen am Standort Struenseestraße erhalten? Die jetzigen IVK am Standort Struenseestraße werden spätestens zum Ende des Schuljahres 2015/2016 an einen anderen Standort verlagert werden. Ein Verbleib im Gebäude Struenseestraße ist während der beabsichtigten Umbauarbeiten nicht möglich . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1676 3 Anlage Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen Stadtteil Schulname Klassenart Jahrgangsstufe Anzahl Schüler Altona Altona-Nord Theodor-Haubach-Schule IVK 3/4 4 Iserbrook Schule Iserbrook IVK 3/4 2 Bahrenfeld Grundschule Groß Flottbek IVK 3/4 7 Iserbrook Schule Schenefelder Landstraße IVK 3/4 7 Lurup Schule Langbargheide IVK 3/4 12 Altona-Altstadt Stadtteilschule Am Hafen (Altona) Basisklasse 5/7 13 Altona-Altstadt Stadtteilschule Am Hafen (Altona) IVK MSA+ 10 9 Altona-Altstadt Stadtteilschule Am Hafen (Altona) IVK 7/8 8 Altona-Altstadt Stadtteilschule Am Hafen (Altona) IVK 7/8 7 Altona-Altstadt Stadtteilschule Am Hafen (Altona) IVK 5/6 3 Altona-Kern Kurt-Tucholsky-Schule IVK 7/8 14 Altona-Kern Kurt-Tucholsky-Schule IVK 7/8 17 Altona-Kern Kurt-Tucholsky-Schule IVK ESA 9 14 Lurup Geschwister-Scholl-Stadtteilschule IVK 5/6 14 Altona-Kern Gymnasium Allee IVK 7/8 15 Osdorf Lise-Meitner-Gymnasium IVK 8/9 14 160 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand September 2015