BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16761 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis und Peter Lorkowski (AfD) vom 03.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu ZKF und Lagebild Die Antwort zur Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Drs. 21/16536, bezüglich der Umsetzung der Jahresplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) erfordert Nachfragen. Ebenso geben einige Drucksachen , auf die der Senat verwiesen hat, sowie das Lagebild Flüchtlinge aus Februar 2019 Anlass zu weitergehenden Fragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Acht Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) wurden in 2018 geschlossen, berichtet der Senat in oben genannter Drucksache. Schmiedekoppel (Wiesenfläche bleibt als Reserve vorgehalten), heißt es da. Dennoch belaufen sich die prognostizierten Kosten für Wachdienst und Leerstandsmanagement im Vergleich zu den Mietkosten von rund 46 000 Euro auf knapp 63 000 Euro. Warum sind die Unterhaltskosten höher als die Kosten während des Betriebes? Die Unterhaltskosten sind nicht höher als während des laufenden Betriebs. In Drs. 21/16536 wurden für den Standort Schmiedekoppel die Grundstücksmiete und sonstige laufende Kosten für Bewachung, Container und Bewirtschaftung (Strom, Wasser, Heizung et cetera.) mit insgesamt 109 000 Euro monatlich prognostiziert. Diese Kosten liegen somit deutlich unter den Kosten, die während des Betriebes der Einrichtung entstanden. Siehe hierzu Aufstellungen unter www.hamburg.de/fluechtlinge-datenfakten /8453782/kosten/. 2. Die acht genannten in 2018 geschlossenen Einrichtungen kollidieren mit den aufgeführten Einrichtungen aus Drs. 21/16101 (siehe Standortübersicht ). a) Wie ist der aktuelle Stand (unter Benennung der Mietkosten /laufenden Kosten et cetera) der in der Standortübersicht genannten Unterkünfte mit Mietvertragsende im Jahr 2018, die nicht unter die in Drs. 21/16536 genannten Unterkünfte fallen? Zum aktuellen Auswertungsstand siehe www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/ 8453782/kosten/. b) Die Einrichtung Geutensweg koste monatlich 9 000 Euro. Diese Angabe kollidiert stark mit der Angabe aus Bezirksdrs. (Harburg) 20- 3055.01, der zufolge die monatlichen Kosten bei mehr als 36 000 Euro liegen. Wie erklärt sich diese Diskrepanz? Drucksache 21/16761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Bezirksdrs. 20-3055.01 spiegelt den Stand aus August 2017 wider. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und der Behörde für Inneres und Sport fällt für den Standort Geutensweg seit dem 1. Januar 2019 keine Miete mehr an. Der Standort wird jedoch noch bis zum 30. Juni 2019 als Reservestandort genutzt, sodass übergangsweise weiter die genannten Bewirtschaftungskosten entstehen. c) Warum ist Nöldekestraße hier zweimal aufgeführt? Und wie stellen sich jeweils die Miet-/Nutzungs- und sonstigen Kosten dar? Eine doppelte Aufführung der Nöldekestraße ist nicht gegeben. In 2018 sind für den Standort Nöldekestraße Mietkosten in Höhe von 85 086,65 Euro angefallen. Da der Standort Nöldekestraße als öffentlich-rechtliche Unterbringung für Jungerwachsene (JEP) erst zum Februar 2019 in Betrieb gegangen ist, sind keine weiteren Nutzungsund sonstige Kosten in 2018 angefallen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16516. 3. Wie viele EA wurden bereits vor 2018 geschlossen und immer noch als Reserven vorgehalten? Wie hoch sind hier jeweils die monatlichen Kosten für Wachdienst und Leerstandmanagement? Siehe Antwort zu 2. a). 4. Während die Standorte Neuland 1, Flagentwiet, Vogt-Kölln-Straße 4 000 bis 8 000 Euro monatliche Mietkosten verursachten, liegen diese in der EA Papenreye bei rund 27 000 Euro, wenngleich diese EA mit 300 Bewohnern verhältnismäßig klein ausfällt. Wodurch kommen hier die hohen Mietkosten zustande? Bei den Standorten Neuland I, Flagentwiet und Vogt-Kölln-Straße handelt es sich um ehemalige Containerstandorte. Die in Drs. 21/16536 angegebenen Kosten beziehen sich ausschließlich auf das Nutzungsentgelt für das jeweilige Grundstück, während in der Miete für den Standort Papenreye neben der Fläche auch ein Festgebäude enthalten war. 5. Auch Neuer Höltigbaum ist als Reservestandort vorgesehen. Und während hier die bisherigen Mietkosten bei „nur“ 12 500 Euro für 560 Bewohner lagen (zum Vergleich: Schmiedekoppel 46 095 Euro für 950 Bewohner), ragt hier die Summe für Wachdienst und Leerstandmanagement mit knapp 68 000 Euro heraus. Worin liegt diese Summe konkret begründet? Die in Drs. 21/16536 genannten Kosten in Höhe von monatlich 12 455 Euro beziehen sich ausschließlich auf das Nutzungsentgelt für das Grundstück. Daneben werden für Bewachung, Container und Bewirtschaftung (Strom, Wasser, Heizung et cetera) Kosten in Höhe von monatlich 67 545 Euro prognostiziert. 6. Wie ist die aktuelle Situation der Grundstücke beziehungsweise Unterkünfte , die gemäß Drs. 21/9373 in der Antwort zu Fragen 2. und 3. jeweils genannt wurden? Und welcher konkreten Anschlussverwendung wurden sie zugeführt? Standort Situation/Anschlussverwendung Osterrade Nutzung als Lager, Teilvermietung an die Deutsche Post AG Geutensweg 30 LIG Kieler Straße LIG Kurdamm Rückgabe an Schulbau Hamburg (SBH) Karl-Arnold-Ring Rückgabe an SBH, Wohnungsbau Bad Segeberg Rückgabe an den Kreis Bad Segeberg Jenfelder Moorpark Derzeit Rückbau und Wiederherstellung Grünanlage Hellmesberger Weg Anhandgabe Gewerbeunternehmen Holstenhofweg Erfolgte Rückgabe an den Bezirk Dratelnstraße Erfolgter Rückbau, IBA-Entwicklung Neue Mitte Wilhelmsburg Heselstücken Erfolgter Rückbau, Gewerbeansiedlung Grellkamp Rückgabe an SBH Behrmannplatz Eigentum des DRK-Landesverbandes, Rückgabe an DRK Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16761 3 Standort Situation/Anschlussverwendung Wiesendamm 3 Erfolgte Rückgabe, Museum der Arbeit Oktaviostraße Erfolgte Rückgabe, Wohnungsbau Ohlstedter Platz Erfolgter Rückbau, Wiederherstellung Grünanlage Blomkamp Erfolgte Rückgabe an Bundeswehr, wieder Nutzung als Sporthalle Reichspräsident- Ebert- Kaserne Erfolgte Rückgabe und wieder Nutzung durch Bundeswehr Münzstraße Erfolgte Rückgabe, Abriss des Gebäudes Schaarsteinweg Erfolgte Rückgabe, Abriss des Gebäudes Rugenbarg Erfolgte Rückgabe an den Eigentümer Kurt - A.- Körber - Chaussee Erfolgte Rückgabe an den Eigentümer Hörgensweg 6 Erfolgte Rückgabe, Wohnungsbau Melanchthonstraße 7a Erfolgte Rückgabe, Kirchenneubau Beim Rauhen Haus Erfolgte Rückgabe an das Rauhe Haus Wiesendamm 24 Erfolgte Rückgabe, Theaterfabrik 7. Dem „Monatlichen Lagebild Flüchtlinge“1 zufolge existieren in Hamburg neben dem Ankunftszentrum (ZEA) sechs weitere EA mit aktuell 1 102 Bewohnern. Welche Unterhalts-, Miet- beziehungsweise Pachtkosten sowie diverse Nebenkosten fallen für die jeweilige Unterkunft monatlich an? Siehe Antwort zu 2. a). 8. Es gibt zwei Reservestandorte und drei Notfallstandorte.2 Worin bestehen die Unterschiede? Bitte auch hierfür jeweils die Miet-/Pacht- und Unterhaltskosten sowie Laufzeiten darstellen. Wer ist Eigentümer dieser Standorte? Reserve- und Notfallstandorte unterscheiden sich in ihrem Bestimmungszweck und der Art ihrer Vorhaltung. Reservestandorte werden vollständig ausgestattet und betriebsbereit im Leerstand vorgehalten und sind somit kurzfristig innerhalb weniger Tage wieder als Unterkunft nutzbar. Notfallstandorte sind Liegenschaften im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, die grundsätzlich geeignet sind, in Notfällen wieder als Unterkünfte hergerichtet zu werden. Für diesen Zweck müssten diese Standorte wieder ausgestattet und ertüchtigt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9373. Der Reservestandort Schmiedekoppel wurde von privat angemietet. Alle übrigen Reserve- und Notfallstandorte (Neuer Höltigbaum, Geutensweg, Hellmesbergerweg, Bredowstraße) befinden sich im Eigentum der Stadt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a). 9. Welche EA wurden bereits zurückgebaut beziehungsweise aufgelöst? Und welche Kosten fielen hierfür bisher an? Siehe Antwort zu 2. a). 10. Der Senat erklärt in Drs. 21/9373, dass gewisse Standorte, beispielsweise Geutensweg, im Nutzungszweck beschränkt sind. Was heißt das konkret? Und kann die Stadt als Eigentümerin dieser Standorte diesen nicht ändern? Der Nutzungszweck von Standorten wird bestimmt durch baurechtliche Rahmenbedingungen , Laufzeiten von Mietverträgen, bestehende Bürgerverträge und bereits bestehenden Planungen hinsichtlich der Folgenutzung von Objekten und Grundstücken und stellt die Basis für eine langfristige Prognose und Kapazitätsplanungen der Stadt dar. Dabei werden alle Möglichkeiten der Nutzung berücksichtigt und ausgeschöpft . 1 https://www.hamburg.de/contentblob/12324446/a9decea7f247cbbf817992a43d256ab0/ data/lagebild-02-19.pdf. 2 Ebenda. Drucksache 21/16761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Unter den knapp 32 000 aktuell in den ZEA/EA und örU befindlichen Asylsuchenden gibt es mehr als 11 000 nicht wohnberechtigte Zuwanderer .3 Was bedeutet das und was geschieht mit diesen Menschen? Nach § 47 Asylgesetz (AsylG) sind Asylsuchende verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Nach § 52 AsylG endet die Verpflichtung Geflüchteter, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. 12. Wie viele der knapp 32 000 Asylsuchenden haben aktuell einen Anspruch auf eine eigene Wohnung? Und in welchem Zeitraum will der Senat diese Menschen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt untergebracht haben? Siehe Drs. 21/16550. 13. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein über die Nutzung in der Unterkunft Bad Segeberg lief noch bis Juli 2018, wenngleich hier die letzten Personen am 15. Juni 2017 ausgezogen waren.4 Zwecks einer Möglichkeit der Kostenerstattung wurden zwischen dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig- Holstein und der Behörde für Inneres und Sport Gespräche geführt. Mit welchem Ergebnis? Welche Kosten hat Hamburg seit Juli 2017 an Segeberg wofür gezahlt? Dem Land Schleswig-Holstein wurden gemäß der geltenden Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Ländern Kosten, die aufgrund bestehender und nicht kündbarer Verträge mit Fremddienstleistern, landeseigener Fixkosten sowie der notwendigen Sicherung des Standortes anfielen, erstattet. Die Unterkunft stand der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum Ende der Vertragslaufzeit als Reservestandort zur Verfügung . Siehe hierzu Anlage. 14. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) gab im Jahr 2018 4 025 000 Euro für Catering aus.5 In welchen Unterkünften wurde dies aus welchen Gründen notwendig? Die Kosten für Catering fielen im Bereich der Erstaufnahme und im Ankunftszentrum an. Die Versorgung mit Catering ist notwendig, da in diesen Einrichtungen grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gilt und keine Eigenversorgung möglich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a). 15. Im Jahresabschluss 2017 heißt es in Drs. 21/16101, dass f & w Ende 2017 Schulden in Höhe von 179 Millionen Euro hatte. Die derzeitigen offenen Forderungen aus gerichtlichen Verfahren belaufen sich auf circa 1,3 Millionen Euro, die f & w jedoch dem Grunde und der Höhe nach als ungerechtfertigt betrachte, erklärt der Senat hier. Um welchen „Gegenstand “ handelt es sich hierbei? Gegenstand der Verbindlichkeiten aus gerichtlichen Verfahren waren Bauplanungsleistungen . 16. In der Standortübersicht der Unterkünfte aus Drs. 21/16101 sind die Zeiten der Beendigung eines Mietverhältnisses angezeigt. Demzufolge wäre der Mietvertrag der „Transit“/Kanalplatz unbefristet. Im Sommer 3 Ebenda. 4 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/58528/ zahlt_der_senat_miete_fuer_gar_nichts_in_nicht_belegten_erstaufnahmen.pdf. 5 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/65607/ f_w_foerdern_und_wohnen_aoer_2018_ueberfordert_der_senat_das_staedtisches_unterne hmen.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16761 5 2018 hieß es in einer Erklärung des ZKF, dass der Vertrag mit dem Eigentümer am 31. Dezember 2019 enden würde.6 Wie ist hier der aktuelle Stand? Der Mietvertrag endet am 31. Dezember 2019 und wird nicht verlängert. 17. In Drs. 21/16536 erklärt der Senat, dass die von der SAGA fertiggestellten Wohneinheiten im Bereich Flüchtlingsunterbringung bei 80,9 Prozent liegen und ausschließlich an Betreiber von örU vermietet und entsprechend belegt werden. Inwiefern ist hier zwecks Integration eine Durchmischung von Ausländern und Einheimischen gegeben? Der Sachverhalt bezieht sich in der Drucksache, auf die die Fragestellung abhebt, auf den Bereich der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen. Dazu gehören verteilt auf die sieben Hamburger Bezirke zwölf Standorte. In einer Flüchtlingsunterkunft findet naturgemäß keine Nutzung für reguläres Wohnen statt. Hier geht es ausschließlich um die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Geflüchteten. Gleichwohl finden hier vielfältige integrationsfördernde Kontakte zwischen Ansässigen, die sich ehrenamtlich engagieren, und Geflüchteten statt. Vertreter der Geflüchteten sind auch in der Regel Mitglieder in den örtlichen Quartiersbeiräten. Hinzu kommen außerhalb der öffentlich rechtlichen Unterbringung gelegene Kontakte im Bereich Kindertagesstätte , Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz, Freizeit et cetera. Um für die neuen Quartiere eine hohe soziale Stabilität und eine große Integrationskraft zu gewährleisten, wurden sieben Standorte von vornherein für eine gemischte Nutzung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung mit regulärem Wohnen und entwickelt . Die regulären Wohnungen sind hier stets anteilig frei finanziert und öffentlich gefördert. In einem weiteren Schritt werden bis zum 31. Dezember 2019 an fünf Standorten örU-Plätze reduziert und für die örU genutzte Wohnungen genehmigungsrechtlich und mietvertraglich in reguläre Wohnungen umgewandelt. Sie stehen anschließend allen Wohnungsuchenden auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zur Verfügung und tragen zur sozialen Mischung der Quartiere bei. Für den Bezug der öffentlich geförderten Wohnungen muss der jeweilige Haushalt im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sein. 18. Wie vertritt der Senat diese Wohnungspolitik all denen gegenüber, die zwar über einen Dringlichkeitsschein oder Ähnliches verfügen, nicht aber über einen „Flucht“-Migrationshintergrund, und denen demzufolge lediglich 19,1 Prozent der Wohnungen zur Verfügung stehen? Die Antworten zu Drs. 21/16536 bezogen sich auf den Anteil an der Gesamtzahl der Wohneinheiten im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen, die sich im Eigentum der SAGA befinden. Dieser Anteil beträgt 80,9 Prozent. Die übrigen 19,1 Prozent der Wohneinheiten für die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen befinden sich demgemäß im Eigentum anderer Investoren. Sobald die Wohneinheiten aus der Nutzung als öffentlich rechtliche Unterbringung in die reguläre Wohnnutzung überführt sind, stehen diese Wohnungen allen Hamburger Wohnungsuchenden zur Verfügung. Für den Bezug der öffentlich geförderten Wohnungen muss der jeweilige Haushalt im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sein. Im Übrigen hat der Senat zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungsuchenden ergriffen, die hiervon nicht berührt sind (siehe Drs. 21/2905). 19. Wie viele Mitarbeiter beschäftigte f & w Ende der Jahre 2017 und 2018? Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte f & w 1 480 Personen, zum 31. Dezember 2018 waren es 1 479 Personen. Im Übrigen siehe Drs. 21/15083. 20. Die Personalkosten bei f & w lagen (ohne Altersversorgungszuführungen ) für die operativen Bereiche im Jahr 2015 bei 48,146 Millionen Euro.7 Wie stellt sich die jährliche Entwicklung seither dar? 6 https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article214886459/Das-letzte-Jahr-fuer- Harburgs-Transit.html. Drucksache 21/16761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Personalkosten für die operativen Bereiche bei f & w ohne Zuführungen zu Altersversorgungsrückstellungen entwickelten sich seit dem Jahr 2015 folgendermaßen: 2016 2017 2018 (vorläufiger Wert) 60,156 Mio. € 60,306 Mio. € 57,973 Mio. € Da der Jahresabschluss für 2018 noch nicht festgestellt ist, wird für 2018 der vorläufige Wert angegeben. 21. Wie hoch waren die Verbindlichkeiten von f & w gegenüber Banken und der Stadt in 2018, wie hoch sind sie aktuell? Und in welcher Höhe stehen dem Sachanlagevermögen gegenüber? Buchungsstand (vorläufige Werte) 31.12.2018 28.02.2019 Verbindlichkeiten gegenüber Banken 206,442 Mio. € 198,431 Mio. € Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 79,921 Mio. € 71,281 Mio. € Sachanlagevermögen 500,484 Mio. € 489,335 Mio. € Der aktuell verfügbare Buchungsstand bei f & w ist der 28. Februar 2019. Im Übrigen siehe Antwort zu 20. 22. In Drs. 21/7422 heißt es, dass ein gerichtliches Verfahren „aufgrund einer in voller Höhe ungerechtfertigten Forderung in Höhe von 1,6 Millionen Euro im Zusammenhang mit einem Auftrag für Projektsteuerungsund Planungsleistungen“ gegen f & w liefe. Dauert dieses Verfahren an? Wenn nein, mit welchem Resultat endete es? Das Verfahren wurde durch einen Vergleich abgeschlossen. f & w hat rund 434 000 Euro an den Kläger gezahlt. 23. Laufen seither weitere Verfahren wegen von f & w nicht gezahlter Forderungen ? Wenn ja, wie viele und warum? Es gibt ein weiteres Verfahren. Streitgegenstand sind Honorare für Projektsteuerungsund Planungsleistungen für Bauprojekte. 24. Im Lagebild Flüchtlinge mit Stand 15.03.2019 sind circa 190 Überresidenten aufgeführt. Wie wurde seither mit ihnen verfahren, wie mit den übrigen circa 36 Personen aus sicheren Herkunftsländern?8 Die Zahl der Überresidenten wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und verändert sich stetig. Sie setzt sich zusammen aus Personen, die aufgrund ausländerrechtlicher Einschränkungen keine Umzugsberechtigung in die öffentlich-rechtliche Unterbringung erhalten (83 der 190 Personen), in diese Gruppe fallen auch Personen aus sicheren Herkunftsländern. Ferner zählen zu der Gruppe der Überresidenten Personen , die aufgrund von persönlichen Transfereinschränkungen (besonderer Schutzbedarf oder gesundheitliche Einschränkungen) in den vorhandenen Einrichtungen Kaltenkirchner Straße und Oskar-Schlemmer-Straße besser betreut werden können (53 der 190 Personen). Letztlich gehören Personen dazu, für die bereits Umzüge in örU geplant sind, jedoch aus verschiedenen Gründen noch kein geeigneter Platz zur Verfügung gestellt werden konnte (54 der 190 Personen). 25. Wann werden die knapp 8 000 ausreisepflichtigen Menschen9 ausgewiesen und wie? Und geschieht dies künftig auch in Schritten von 13 bis rund vierzig Abschiebungen pro Monat? 7 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/56034/ ueberfordert_rot_gruen_foerdern_und_wohnen.pdf. 8 https://www.hamburg.de/contentblob/12324446/a9decea7f247cbbf817992a43d256ab0/ data/lagebild-02-19.pdf. 9 Ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16761 7 Das Ausländerzentralregister (AZR) weist bei allen Personen, die eine Duldung erhalten oder bei Personen, die ohne gültigen Aufenthaltstitel sind, eine Ausreisepflicht aus. Wie bereits wiederholt dargestellt, verbindet sich mit dieser AZR-Bezeichnung jedoch nicht automatisch eine auch vollziehbare Ausreisepflicht. Vielmehr stehen in einer Vielzahl von Fällen tatsächliche oder rechtliche Gründe dem Vollzug einer Ausreise entgegen. Vielfach werden Personen als ausreisepflichtig ausgewiesen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen oder deren Antrag auf Verlängerung noch nicht beschieden wurde. Auch Personen, die sich in Strafhaft befinden und deren Duldung aus diesem Grunde nicht verlängert wird, sind formell ausreisepflichtig. Gleiches gilt für Personen mit einer Ausbildungsduldung, die jedoch ein gesetzliches Aufenthaltsrecht während der Ausbildung haben. Die zuständige Behörde erlässt Ausreiseverfügungen , wenn die Voraussetzungen hierfür nach § 53 AufenthG vorliegen. Vollziehbare Ausreisepflichten werden durchgesetzt. Den Betroffenen werden zuvor Beratungsund Unterstützungsangebote zur freiwilligen Ausreise angeboten. 26. Im Januar wurden gemäß Lagebild10 88 Rückführungen vollzogen. Auf welchem Reiseweg geschahen diese Rückführungen (Bus/Flugzeug) und in welche Länder. Welche Kosten entstanden hierdurch und wie viel Personal war eingebunden? Die 34 Abschiebungen erfolgten auf dem Luft- sowie auf dem Landweg. Die Zielländer waren: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich , Guinea, Italien, Libanon, Marokko, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien und Schweden. Die 54 freiwilligen Ausreisen erfolgten auf dem Luft- sowie auf dem Landweg. Nicht in allen Fällen hat die zuständige Behörde Kenntnis von dem gewählten Verkehrsmittel. Die Ausreisen erfolgten nach: Albanien, Georgien, Griechenland, Irak, Iran, Italien, Kolumbien, Kosovo, Libanon, Nordmazedonien, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Serbien, Südkorea, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam. Da die zuständige Behörde lediglich die erfolgte Ausreise überwacht, ist das endgültige Reiseziel nicht in jedem Fall bekannt. Die für Rückführungen anfallenden Kosten werden in auswertbarer Form nicht einzelfallbezogen erfasst. Zum eingesetzten Personal der zuständigen Behörde siehe Drs. 21/16284. 27. 18 Personen seien nicht angetroffen worden. Wurde sie mittlerweile aufgefunden ? Wenn ja, wie wird hier verfahren, wenn nein, kann dann behauptet werden , dass sie „abgetaucht“ sind? Welcher Nationalität gehören diese Menschen an? Vier Personen gelten als untergetaucht, da es keine Anzeichen für ihren tatsächlichen Aufenthaltsort gibt. Zwei weitere Personen haben das Bundesgebiet inzwischen verlassen . Bei den anderen Personen werden die Rückführungsvorbereitungen fortgesetzt , sofern keine Abschiebungshindernisse vorliegen oder die Überstellungsfristen gemäß Dublin-III-Verordnung abgelaufen sind. Die nicht angetroffenen Personen stammen aus folgenden Staaten: Afghanistan, Eritrea, Guinea, Irak, Iran, Nepal, Nigeria , Russische Föderation, Somalia und Syrien. 28. Sieben Personen hätten Widerstand geleistet und konnten deswegen nicht abgeschoben werden. Wie und gegen wen leisteten sie Widerstand ? Wo sind diese Menschen jetzt, wann wird ein erneuter Versuch unternommen, sie abzuschieben, und inwiefern ist Widerstand ein probates Mittel, im Land verbleiben zu dürfen? Welcher Nationalität gehören diese Menschen an? Bei Widerstandshandlungen kann es sich um verbalen oder körperlichen Widerstand gegen Beschäftigte der Ausländerbehörde, der Landes- oder der Bundespolizei han- 10 Ebenda. Drucksache 21/16761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 deln. Ob eine Maßnahme daraufhin abgebrochen wird, hängt auch davon ab, ob die betroffene Person begleitet oder unbegleitet zurückgeführt werden sollte. Eine Widerstandshandlung führt nicht zu einem Verbleib im Bundesgebiet. Die Maßnahme wird zeitnah nachgeholt. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung von Abschiebungshaft oder der Unterbringung im Ausreisegewahrsam vorliegen, erfolgt eine entsprechende Antragstellung. Im Übrigen verbleiben die Betroffenen in ihrer bisherigen Unterbringung. Die betroffenen Personen stammen aus folgenden Staaten: Afghanistan, Irak, Iran, Libyen und Nigeria. 29. Um welches konkrete Büroversehen handelte es sich bei der genannten nicht vollzogenen Rückführung? Das Flugticket wurde versehentlich auf eine Alias-Personalie des Betroffenen gebucht, sodass das Ticket nicht mit dem Nationalpass übereinstimmte und eine Mitnahme verweigert wurde. Eine kurzfristige Umbuchung war nicht möglich. 30. Wann werden/wurden die 28 im Januar nicht vollzogenen Rückführungen erneut vollzogen? Alle nicht vollzogenen Abschiebungen werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, weiter vorbereitet und in Abhängigkeit vom Einzelfall zeitnah nachgeholt. Die zuständige Behörde sieht im Sinne von § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG davon ab, konkrete Daten zu anstehenden Maßnahmen bekanntzugeben. 31. Welche Leistungen erhalten die abgeschobenen Menschen bei der Abschiebung, welche diejenigen, die freiwillig ausreisen? Bei Abschiebungen, außerhalb der Dublin-III-Verordnung, erhalten die Betroffenen grundsätzlich ein Handgeld in Höhe von 50 Euro. Freiwillige Ausreisen können, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, durch das REAG/GARP-Programm gefördert werden. Als Programmleistungen können unter anderem Reise-/Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten und Starthilfen gewährt werden. Weitere Informationen können den entsprechenden Leitlinien entnommen werden: https://files.returningfromgermany.de/files/ 20190118_Leitlinien_REAGGARP.PDF. Des Weiteren ist auch, herkunftsländerabhängig und sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, die Beantragung von Sachleistungen über das europäische Reintegrationsprogramm ERRIN möglich. Weitere Informationen können der folgenden Internetseite entnommen werden: http://www.bamf.de/DE/Rueckkehr/Reintegration/ ProgrammERRIN/programm-errin-node.html. Im Einzelfall können Leistungen nach dem Landesprogramm Hamburg bewilligt werden . Personen, die keinerlei Förderung erhalten können, erhalten auf Antrag ein Startgeld in Höhe von 50 Euro, wenn Mittellosigkeit vorliegt: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/freiwillige-ausreise/ und https://www.hamburg.de/fluechtlinge/rueckkehr/8743808/faltblatt-freiwillige-rueckkehr/. 32. Wie hoch ist der prozentuale Anteil derer, die bereits mehr als einmal abgeschoben wurden? Bitte auch die Nationalität benennen. Siehe Drs. 21/13776. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16761 9 Anlage (Alle Angaben in Tsd. Euro) Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Bewirtschaftungskosten inkl. Miete 513 513 497 513 497 513 513 464 513 497 513 497 232 Personalkosten 160 160 118 122 118 122 122 110 122 118 122 118 55 Nahrungsmittelkosten 44 Reinigungskosten 1 Wachdienst 78 70 68 72 60 65 55 49 54 54 57 52 24 Gesundheitskosten 84 Beschäftigung/Schule 25 25 25 25 25 25 sonstige Kosten 3 Summe 909 769 708 733 700 725 690 623 689 669 693 667 311