BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16762 21. Wahlperiode 09.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 03.04.19 und Antwort des Senats Betr.: GEW Hamburg zitiert – augenscheinlich zustimmend – den kommunistischen Massenmörder Mao Tse-tung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hamburg zitiert in ihrer Lehrer -Zeitschrift „hlz“ (Ausgabe: Januar-Februar 2019) den Massenmörder und Anführer der Kommunistischen Partei Chinas, Mao Tse-tung, mit folgendem Satz: „Rebellion ist gerechtfertigt“. Das Zitat steht im Kontext der Klimaschutz -Proteste der fridaysforfuture-Kampagne und soll wohl ein „rebellisches Vorgehen“ der Schüler rechtfertigen beziehungsweise dazu anstacheln .1 Die GEW beruft sich mit Mao Tse-tung auf einen der brutalsten Diktatoren der Geschichte, der wegen seiner grausamen Säuberungsaktionen gefürchtet war. Der Verfassungsschutz Bayern führt dazu aus: „In einer langen Serie politischer Kampagnen mobilisierte Mao das Volk immer wieder zur Durchsetzung der Ziele der Kommunistischen Partei und zur „Säuberung“ der Gesellschaft von „Klassenfeinden“. Zu diesen „Klassenfeinden “ zählte er insbesondere auch Intellektuelle und Vertreter der bürgerlichen Kultur. Im Rahmen der 1965/66 eingeleiteten „Großen Proletarischen Kulturrevolution“ wurden Hunderttausende teilweise auf grausame Weise umgebracht.“2 Weiter war Mao verantwortlich für den „Großen Sprung nach vorn“, einer Kampagne, mit der die drei großen Unterschiede Land und Stadt, Kopf und Hand sowie Industrie und Landwirtschaft eingeebnet, der Rückstand zu den westlichen Industrieländern aufgeholt und die Übergangsperiode zum Kommunismus deutlich verkürzt werden sollten. Der hierdurch hervorgerufenen Hungersnot fielen geschätzt 15 bis 45 Millionen Menschen zum Opfer – damit handelt es sich um die größte Hungerkatastrophe in der Geschichte der Menschheit.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Rechnet das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bei der Bewertung/ Prüfung hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemäß HmbVerfSchG, 1 https://www.gew-hamburg.de/sites/default/files/hlz/ausgaben/ hlz_januar_februar_2019_2_seitenansicht.pdf?fbclid=IwAR0QGe904SWLReXs4ml_CvVsYp OqlifItwXvhu6AfvVmenzbyE_Coi9QP8Q (Seite 80; abgerufen am 30.03.2019). 2 http://www.verfassungsschutz.bayern.de/linksextremismus/definition/ideologie/maoismus/ index.html?fbclid=IwAR0pgMCar0C0zp2S7K6eveKEXWJxXFG_ Ujgp5CnuXDJrt52h64WkqOdCD-g (abgerufen am 30.03.2019). 3 https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Sprung_nach_vorn (abgerufen am 03.04.2019). Drucksache 21/16762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aussagen und Zitate aus Mitgliederzeitschriften der herausgebenden Organisation zu? Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg ist gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des HmbVerfSchG sind gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 3 HmbVerf- SchG solche politisch motivierten ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in § 4 Absatz 2 HmbVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Die Bewertung von Aussagen, Zitaten oder sonstigen Bezugnahmen im Sinne der Fragestellung hängt von den Umständen des Einzelfalls und des Zusammenhangs ab. Diese können insbesondere dann zu einer Einstufung als verfassungsfeindlich beitragen, wenn bereits Anhaltspunkte für entsprechende Bestrebungen vorliegen. 2. Bei welchen Gruppierungen hat das LfV in der Vergangenheit inhaltlichprogrammatische Bezüge zu Mao Tse-tung (zum Maoismus) als einen (von möglicherweise auch mehreren) Anhaltspunkt(en) für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemäß HmbVerf- SchG gewertet und die betroffenen Gruppierungen unter Beobachtung gestellt? Bitte wie folgt aufschlüsseln: Gruppierung, Beobachtungsstatus (Beobachtung /Beobachtung sowie nachweislich extremistische Bestrebung), Zeitraum der Beobachtung. Gruppierung Beobachtungsstatus Zeitraum der Beobachtung Türkische Kommunistische Partei/Marxisten- Leninisten (TKP/ML) Beobachtungsobjekt (BO) des LfV Hamburg seit 1972 Maoistische Kommunistische Partei (MKP), Abspaltung der TKP/ML BO des LfV Hamburg seit 2002 Arbeiterbund für den Wiederaufbau der kommunistischen Partei Deutschlands (AB) BO des LfV Hamburg seit 1973 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) BO des LfV Hamburg seit 1982 Revolutionäre Kommunisten (RK) BO des LfV Hamburg von 1984 bis 1996 3. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz aktuell hinsichtlich maoistischer Gruppierungen in Hamburg und deren Kontakte zu oder Verflechtungen mit anderen linksextremistischen und nicht extremistischen Gruppierungen? Ergänzend zu den oben genannten Gruppen verknüpfen auch antiimperialistische Gruppen Kernelemente des Marxismus-Leninismus sowie des Maoismus mit der politischen Agitation gegen nationale und supranationale Institutionen sowie international tätige Konzerne. Hierzu werden auf die vergangenen Verfassungsschutzberichte verwiesen , https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationenverfassungsschutz /231572/verfassungsschutzberichte-pdf/. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.