BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16766 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Landstrom direkt aus dem Steinkohle-Heizkraftwerk Moorburg? Der öffentlich ausgelegte Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg vom Mai 2017 enthielt folgende Absichtserklärung des Senats: „An den Containerterminals Eurogate und Altenwerder sollen feste Landstromanlagen installiert werden. Für das Containerterminal Altenwerder (CTA) wird dabei eine Direktlieferung von Strom aus dem Kraftwerk Moorburg ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz angestrebt, um durch das Einsparen bestimmter Umlagen und Abgaben wettbewerbsfähigere Preise für Landstrom am CTA anbieten zu können.“ Der BUND Hamburg kritisierte diese Absichtserklärung am 11. Mai 2017 mit der Feststellung „Grobes Foul von Umweltsenator Jens Kerstan! Mit dem neuen #Luftreinhalteplan versucht er doch glatt, das #Kohlekraftwerk #Moorburg durch die Hintertür salonfähig zu machen...“ Nach Einwendungen gegen den öffentlich ausgelegten Entwurf des Luftreinhalteplans , in denen darauf hingewiesen wurde, dass dieses Projekt in Widerspruch zum zweiten Satz des Volkentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom 22.9.2013 stehe, erschien schließlich in dem vom Senat am 30. Juni 2017 beschlossenen Luftreinhalteplan (Seite 96) folgende Fassung: „An den Containerterminals Eurogate und Altenwerder sollen feste Landstromanlagen installiert werden. Für das Containerterminal Altenwerder (CTA) wird dabei nach derzeitigem Planungsstand eine Direktlieferung von Strom ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz angestrebt, um durch das Einsparen bestimmter Umlagen und Abgaben wettbewerbsfähigere Preise für Landstrom am CTA anbieten zu können.“ Die Unterschiede dieser beschlossenen Absichtserklärung gegenüber dem Entwurf bestehen darin, dass das Kraftwerk Moorburg nicht mehr direkt genannt wurde und „nach derzeitigem Planungsstand“ hinzugefügt wurde. Auf allen Terminals seien Landstromanlagen und Powerpacs, auch als komplementäre Lösungen, für alle Schiffsgrößen möglich teilte der Senat in Antwort auf die Fragen des MdHB Tjarks in Drs. 21/13164 am 1. Juni letzten Jahres mit. Am 15. Februar 2019 teilte er dann in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage der MdHBs Hackbusch und Jersch „Luftreinhaltung im Hafen, Sachstände“ (Drs. 21/16122) mit, die Entscheidung über eine Powerpac -Lösung sei noch nicht getroffen. Drucksache 21/16766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat verfolgt das Ziel, die Belastung durch Luftschadstoffe im Hafenbereich zu reduzieren und damit die städtische Hintergrundbelastung zu senken. Mit der Landstromversorgung am Cruise Center Altona und der Versorgung mittels Flüssigerdgas (LNG) am Cruise Center Steinwerder konnten für Kreuzfahrtschiffe erste Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Die zuständige Behörde setzt sich dafür ein, dass im Hamburger Hafen gemäß Luftreinhalteplan auch Landstrom für Containerschiffe angeboten wird. Die Planungen konkreter Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) wie folgt: 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand beziehungsweise der Stand der Umsetzung für die benannten Vorhaben Landstromanlagen CTA und EUROGATE? Sollen containerisierte feste Landstromanlage installiert oder Powerpacs kommen? Siehe Vorbemerkung. 2. Von wem ging der ursprüngliche Vorschlag für eine Landstromversorgung durch das Kohlekraftwerk Moorburg aus? Der Vorschlag kam von der für Landstromversorgung zuständigen Behörde. 3. Wird seitens des Senats oder Dritter eine Landstromversorgung durch eine Lieferung aus dem Kohlekraftwerk Moorburg als Möglichkeit in Erwägung gezogen beziehungsweise realisiert? Wenn ja: a. Wie ist der Stand und wie sieht der Senat dies in Bezug auf den beschlossenen Text des Volksentscheids? b. Wer ist beziehungsweise würde Träger dieses Vorhabens? c. Gibt es bereits einen Antrag beziehungsweise eine Genehmigung für ein derartiges Projekt? d. Wie lässt sich nach Auffassung des Senats eine neu installierte Direktlieferung von Kohle-Strom aus dem Kraftwerk Moorburg mit dem zweiten Satz des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom 22.9.2013 vereinbaren, der als „verbindliches Ziel“ eine „klimaverträgliche (...) Energieversorgung aus erneuerbaren Energien “, also nicht aus Kohle, fordert? Wenn nein: e. Wer soll dann Lieferant des Stroms dieser gegebenenfalls fest installierten Landstromanlage werden? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch sind die geplanten Kosten für sämtliche Anlagen zur Direktlieferung von Landstrom am Containerterminal Altenwerder und von wem werden diese Kosten übernommen? 5. Welche Alternativen zu einer Direktlieferung von Strom aus dem Kohle- HKW Moorburg gibt es für das Containerterminal Altenwerder? Siehe Vorbemerkung. 6. Von wem wird der als Ökostrom bezeichnete Strom bezogen, mit dem die Batteriebetriebenen Containertransporter auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) geladen werden? 7. Welche Zertifikate werden für diesen Ökostrom verwendet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16766 3 8. Wie groß ist das Verhältnis des zukünftig für alle Containertransporter im Containerterminals Altenwerder eingesetzten Ökostroms zum insgesamt an diesem Containerterminal eingesetzten Strom? Die HHLA als börsennotierte Aktiengesellschaft beantwortet Fragen aus aktienrechtlichen Gründen nur einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung. 9. Von welchen maximalen jährlichen Strommengen wird bei einer Landstromversorgung am Container Terminal EUROGATE ausgegangen und welcher Anteil soll gegebenenfalls über eine direkte Landstromversorgung beziehungsweise über Powerpacs erfolgen? Die maximalen jährlichen Strommengen bei einer Landstromversorgung bemessen sich an der Liegezeit und dem Verbrauch der dort liegenden landstromfähigen Schiffe. Am Predöhlkai werden 4 481 Stunden Liegezeit von landstromfähigen Schiffen für das Jahr 2025 prognostiziert, mit einem Energieverbrauch von bis zu 4 Megawatt (MW) in der Stunde. Im Durchschnitt wird von einer Leistungsabnahme von 2,5 Megawatt (MW) ausgegangen, was einem geschätzten Gesamtpotential für das Jahr 2025 von 11 202 Megawattstunden (MWh) entspricht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Welche feste Landstromanlage ist gegebenenfalls für das Container Terminal EUROGATE vorgesehen? 11. Welcher Planungs- beziehungsweise Umsetzungsstand wurde hierfür erreicht? 12. Welche Möglichkeiten einer Einsparung bestimmter Umlagen und Abgaben bestehen gegebenenfalls beim Container Terminal EUROGATE? Siehe Vorbemerkung.