BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16767 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Monitoring sozialer Arbeitsmarkt in Hamburg (I) – Wie ist das Teilhabechancengesetz bis Ende März 2019 umgesetzt worden? Mit dem Teilhabechancengesetz (THCG) hat es einen großen Umbruch im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gegeben. Dies stellt alle beteiligten Akteure vor große Herausforderungen. Bislang lässt sich aber in Hamburg und bundesweit leider nur ein deutlicher Abbau öffentlich geförderter Beschäftigung feststellen. Umso wichtiger ist es, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die neuen Instrumente erfolgreich einzusetzen. Darüber hinaus ist es wichtig, alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Eingliederung von Langzeiterwerbslosen auszuschöpfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Den Partnern des gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms ist es ein wichtiges Anliegen , von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Hamburgerinnen und Hamburgern durch an ihren individuellen Bedarfen orientierte Förderangebote soziale Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die mit dem Teilhabechancengesetz zum 01.01.2019 im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführten beiden neuen Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16 i SGB II) sind hierfür wichtige Bausteine (siehe Drs. 21/16237, 21/16459). Um die Chancen der neuen Instrumente nach dem Teilhabechancengesetz sowohl im Sinne der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch im Sinne der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestmöglich zu nutzen, ist ein gezieltes Matching zwischen den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich. Die aktuellen Teilnehmendenzahlen an den Programmen „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ nach § 16 e SGB II a.F. (Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)), „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16 e SGB II n.F. sind in der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit einzusehen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia5/amp-amp/ amp-02000-0-xlsx.xlsx. In dieser Förderstatistik werden endgültige Ergebnisse für einen Berichtszeitraum beziehungsweise einen Stichtag erst nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben . Die Daten, die zur Beantwortung einiger stichtagsbezogener Fragen in der vorliegenden Schriftlichen Kleinen Anfrage erforderlich sind, liegen daher noch nicht vor. Statistische Auswertungen, wie viele ehemalige Teilnehmende am Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ oder „FAV“ die Voraussetzungen für andere arbeitsmarkt- Drucksache 21/16767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 politische Förderangebote erfüllen, an welchen dieser Angebote bei welchen Einrichtungen oder Arbeitgebern sie im Anschluss partizipieren und welche Sozialleistungen sie nach ihrer Teilnahme an „Sozialer Teilhabe am Arbeitsmarkt“ oder „FAV“ beantragt haben oder beziehen, sind auf Basis der Förderstatistik nicht möglich. Gleiches gilt für stadtteilbezogene Auswertungen und für die Frage, wie viele Coachinggutscheine an Teilnehmende an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Angeboten ausgegeben wurden und welche Kosten hierfür entstanden sind. Händische Auswertungen sind für mehrere Hundert Fälle im Rahmen einer für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/16459. Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) hat im 1. Quartal 2019 im Rahmen der gesetzlichen Überleitungsmöglichkeiten Teilnehmende aus dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „FAV“ mit hoher Priorität in das neue Instrument nach § 16 i SGB II überführt. Daher liegen für diese spezifische Fragestellung aktuell folgenden Daten vor: mit Stand 01.04.2019 wurden insgesamt 161 in nach § 16 i SGB II geförderte Beschäftigungsverhältnisse überführt, davon 98 ehemalige Teilnehmende „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und 63 Teilnehmende aus „FAV“. Das in Hamburg aktuell vorgehaltene Spektrum an Unterstützungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitsmarktferne Personen geht weit über die Instrumente §§ 16 e und 16 i SGB II hinaus. Aktuell stehen im Jahr 2019 für über 6.000 Menschen dieser Zielgruppe verschiedene Unterstützungsangebote bereit: Instrumente Plan 2019 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II (Plätze) 1 900 (+ zusätzlich 350 auf ein Jahr befristete Plätze in Vorbereitung auf die Instrumente des Teilhabechancengesetzes) Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16 e SGB II (neu) 200 Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II 600 Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (ESF LZA) 11 Bundesprogramm Staffel (Plätze) 328 Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II (alt) (auslaufend) 239 Eingliederungszuschuss (§§ 88 ff. SGB III) 657 Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung nach § 16 f SGB II 1 400 Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II 400 Tagwerk 108 Gesamt 6 193 Darüber hinaus stehen der Zielgruppe grundsätzlich alle weiteren Fördermöglichkeiten des SGB II offen. Neben der Beschäftigungsförderung ist dies insbesondere die Förderung der Qualifizierung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen zum Teil auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt. I. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Im Dezember 2018 gab es noch 277 Personen, die an diesem Programm teilgenommen haben. 1. Wie viele dieser Personen befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 im Sozialleistungsbezug? Bitte aufschlüsseln, welche Sozialleistungen dies jeweils sind. 2. Wie viele dieser Personen befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 in anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen? Bitte detailliert anhand der arbeitsmarktpolitischen Instrumente laut Statistik aufführen , wie viele Personen sich jeweils in welchen Maßnahmen befanden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16767 3 beziehungsweise befinden und welche Dauer diese Maßnahmen jeweils haben. 3. Wie viele der Personen nach Ziffer 2. befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 in einer Beschäftigung schaffenden Maßnahme, in welchen Einsatzbereichen und wo (Stadtteil) fanden die Tätigkeiten statt? Wie viele davon konnten bei den vorherigen Einsatzstellen bleiben , wie viele mussten wechseln? 4. Wie viele Gutscheine für ein vorbereitendes Coaching wurden für den eingangs genannten Personenkreis ausgegeben und in Anspruch genommen? Welche Kosten sind hierfür bislang entstanden? 5. Wie viele der eingangs genannten Personen hatten jeweils bis zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 einen Rentenantrag gestellt? Bitte aufschlüsseln nach Art der Rente und nach Bewilligung des Rentenantrags. Siehe Vorbemerkung. II. § 16e SGB II a. F. (Förderung von Arbeitsverhältnissen, FAV) Im Dezember 2018 gab es noch 407 Personen, die an diesem Programm teilgenommen haben. 1. Wie viele dieser Personen befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 noch in diesen alten Maßnahmen? In 2018 sind seitens Jobcenters alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, bestehende Verträge zu verlängern. Die Besetzungsstände können der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden, siehe hierzu Vorbemerkung. 2. In welchen Einsatzbereichen und wo (Stadtteil) waren beziehungsweise sind diese Personen jeweils tätig? Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele dieser Personen befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 im Sozialleistungsbezug? Bitte aufschlüsseln, welche Sozialleistungen dies jeweils sind. 4. Wie viele dieser Personen befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 in anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen? Bitte detailliert anhand der arbeitsmarktpolitischen Instrumente laut Statistik aufführen , wie viele Personen sich jeweils in welchen Maßnahmen befanden beziehungsweise befinden und welche Dauer diese Maßnahmen jeweils haben. 5. Wie viele der Personen nach Ziffer 4. befanden sich jeweils zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 in einer Beschäftigung schaffenden Maßnahme, in welchen Einsatzbereichen und wo (Stadtteil) fanden die Tätigkeiten statt? Wie viele davon konnten bei den vorherigen Einsatzstellen bleiben , wie viele mussten wechseln? 6. Wie viele Gutscheine für ein vorbereitendes Coaching wurden für den eingangs genannten Personenkreis ausgegeben und in Anspruch genommen? Welche Kosten sind hierfür bislang entstanden? 7. Wie viele der eingangs genannten Personen hatten jeweils bis zum 31.01., 28.02. und 31.03.2019 einen Rentenantrag gestellt? Bitte aufschlüsseln nach Art der Rente und nach Bewilligung des Rentenantrags. Siehe Vorbemerkung. 8. Zu welchen Zeitpunkten laufen im Jahr 2019 jeweils wie viele geförderte Verträge nach § 16e SGB II a. F. aus? Im Jahr 2019 laufen 278 FAV-Arbeitsverhältnisse wie folgt aus: Drucksache 21/16767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 I. Halbjahr Anzahl II. Halbjahr Anzahl Januar: 31 Juli: 15 Februar: 24 August: 23 März: 27 September: 14 April: 29 Oktober: 25 Mai: 28 November: 22 Juni: 28 Dezember: 12 III. § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) 1. Wie viele nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverträge sind bislang jeweils mit Stand 31.01., 28.02. und 31.03.2019 abgeschlossen worden und wie viele Zuweisungen gab/gibt es? 2. Wie viele Gutscheine für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching wurden zu den jeweiligen Zeitpunkten nach Ziffer 1. ausgegeben und in Anspruch genommen? Welche Kosten sind hierfür bislang entstanden? 3. In welchen Einsatzbereichen sind die Personen nach Ziffer 1. jeweils tätig? 4. Bei welchen Arbeitgebern/-innen jeweils (Beschäftigungsträger, im weiten Sinn öffentlich, sonstige privat-gewerbliche Arbeitgeber/-innen) und zu welchen Arbeitsbedingungen jeweils (Stundenumfang, tariflich, Mindestlohn , Sonderzahlungen, aufstockende Leistungen) sind die Personen nach Ziffer 1. tätig? Bitte tabellarisch darstellen, auch unter Zuordnung zu den Stadtteilen. Siehe Vorbemerkung. 5. Inwieweit ist es möglich oder soll es praktiziert werden/wird es praktiziert , im Rahmen von § 16i SGB II auch Leiharbeitsverhältnisse zu begründen? Wenn ja, bitte die genauen Modalitäten darlegen. Die gesetzliche Regelung schließt ausdrücklich alle Arbeitgeber ein, daher können auch Unternehmen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu den für alle geltenden Bedingungen nach § 16 i SGB II geförderte Beschäftigungsverhältnisse schließen. 6. Wie viele Arbeitsverträge nach Ziffer 1. wurden mit Personen geschlossen , die zuvor nach § 16 e SGB II a. F. oder im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wurden? Bitte differenziert darstellen, auch jeweils unter Angabe, ob ein Arbeitgeber-/-innenwechsel stattfand. Siehe Vorbemerkung. 7. Welche Projekte in welchen Stadtteilen gibt es, bei denen die nach § 16i SGB II vorgesehene Förderung nicht ausreicht? Welche Fortsetzungsperspektive haben diese Projekte jeweils und wie sieht die Fortsetzungsperspektive genau aus? 8. Wie viele Projekte in welchen Stadtteilen, die zuvor Personen in nach § 16e SGB II a. F. und/oder im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geförderten Arbeitsverhältnissen beschäftigt haben, sind aufgegeben worden oder werden mit Ablauf der Förderzeit zu jeweils welchem Zeitpunkt aufgegeben? Was waren oder sind die Gründe? Welche Rolle hat dabei die unsichere und in ihrer Klärung sich lange hinziehende Fortsetzungsperspektive gespielt? Die zuständige Behörde unterstützt im Jahr 2019 insgesamt 18 Einrichtungen beziehungsweise Projekte, die bis 31.12.2018 im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Arbeitsplätze angeboten haben, in der Phase des Übergangs in das neue Instrument nach § 16 i SGB II. Darüber hinaus finanziert die zuständige Behörde weiterhin drei bestehende Projekte, die nicht Teil des Bundes- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16767 5 programms Soziale Teilhabe waren, in denen aber auch Beschäftigte nach § 16 i SGB II eingesetzt werden, weiterhin (siehe Anlage 2). Die zuständige Behörde plant, eine Flankierung auch ab 2020 weiterzuverfolgen und wird im Laufe des Jahres 2019 im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie die notwendigen inhaltlichen und finanziellen Grundlagen für Projekte schaffen, denen eine Umsteuerung auf das neue Förderinstrumentarium aus objekten Gründen nicht möglich ist und die aus Sicht der Bezirksämter einen hohen stadtteilpolitischen Nutzen haben. Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse vor, dass Projekte aufgegeben werden mussten beziehungsweise künftig aufgegeben werden müssen. 9. In Drs. 21/16459 heißt es, dass aus Sicht des Jobcenters t.a.h. nur 98 der 277 in „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geförderten Personen für eine Förderung nach § 16i SGB II infrage kamen. Von den Beschäftigungsträgern wurden aber circa 190 Personen benannt. a. Wie ist diese Divergenz in der Einschätzung zu erklären, zumal § 16i Absatz 10 SGB II ja einen erleichterten Übergang vorsieht? Inwieweit hat Absatz 10 Berücksichtigung gefunden? b. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Jobcenters t.a.h. auf die betroffenen Beschäftigungsträger, bei denen Mitarbeiter/ -innen nicht oder nicht alle für in das neue Programm übernahmefähig befunden wurden? Bitte auch im Hinblick auf die Einstellung von Projekten beantworten. Die in Drs. 21/16459 benannte Zahl 98 bezieht sich auf die dortige Frage 2, das heißt, für die genannten 98 Personen lagen zu diesem Zeitpunkt die formellen Fördervoraussetzungen vor und es stand ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht. Die Divergenz zu der von den Beschäftigungsträgern benannten Personenzahl beruht auf dem Umstand, dass seitens der Beschäftigungsträger nur für 98 Personen ein entsprechender Antrag auf Förderung nach § 16 i SGB II gestellt wurde. Jobcenter hat bis dato alle Anträge von Beschäftigungsträgern auf Förderung nach § 16 i SGB II für Teilnehmende aus den Vorprogrammen Soziale Teilhabe und FAV alt bewilligt. IV. § 16e SGB II n. F. (Förderung von Arbeitsverhältnissen) 1. Wie viele nach § 16e SGB II n. F. geförderte Arbeitsverhältnisse sind bislang jeweils mit Stand 31.01., 28.02. und 31.03.2019 abgeschlossen worden? 2. Wie viele Gutscheine für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching wurden zu den jeweiligen Zeitpunkten nach Ziffer 1. ausgegeben und in Anspruch genommen? Welche Kosten sind hierfür bislang entstanden? 3. In welchen Einsatzbereichen waren beziehungsweise sind diese Personen jeweils tätig? 4. Bei welchen Arbeitgebern/-innen jeweils (Beschäftigungsträger, im weiten Sinn öffentlich, sonstige privat-gewerbliche Arbeitgeber/-innen) und zu welchen Arbeitsbedingungen jeweils (Stundenumfang, tariflich, Mindestlohn , Sonderzahlungen, aufstockende Leistungen) sind die Personen nach Ziffer 1. tätig? Bitte tabellarisch darstellen, auch unter Zuordnung zu den Stadtteilen. Ein gefördertes Arbeitsverhältnis wurde zum 01.02.2019, ein weiteres zum 01.04.2019 bewilligt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Inwieweit ist es möglich oder soll es praktiziert werden/wird es praktiziert , im Rahmen von § 16e SGB II n. F. auch Leiharbeitsverhältnisse zu begründen? Wenn ja, bitte die genauen Modalitäten darlegen. Siehe Antwort zu III. 5. Drucksache 21/16767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 6. Wie viele Arbeitsverträge nach Ziffer 1. wurden mit Personen geschlossen , die zuvor nach § 16 e SGB II a. F. oder im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wurden? Bitte differenziert darstellen, auch unter Angabe, ob ein Arbeitgeber-/-innenwechsel stattfand. Keine. Beide Personen wurden nicht im Rahmen von Sozialer Teilhabe oder FAV alt gefördert. 7. Falls es keine Arbeitsverträge nach Ziffer 6. gibt, wie viele Personen aus den beiden alten Förderungen kommen jeweils für eine Förderung nach § 16e SGB II n. F. in Betracht? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche Projekte in welchen Stadtteilen gibt es, bei denen die nach § 16e SGB II n. F. vorgesehene Förderung nicht ausreicht? Welche Fortsetzungsperspektive haben diese Projekte? Projektträger können alle Instrumente der Beschäftigungsförderung gemäß Vorbemerkung in Anspruch nehmen. Projektträger/Arbeitgeber, die im Rahmen von § 16 e SGB II n.F. Arbeitsplätze anbieten, können wie bei FAV alt eine ergänzende Förderung von Personalkosten für die Anleitung der Beschäftigten über die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der zuständigen Behörde geförderte Servicestelle ZAQ in Anspruch nehmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16767 7 Anlage 1 Im Berichtsmonat Dezember 2018 (aktuellste Auswertungsmöglichkeit) waren die Teilnehmenden an FAV alt in folgenden Berufsgruppen tätig: Berufsgruppe nach der KldB 2010 - Tätigkeit FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen 1 Insgesamt 416 121 Gartenbau 6 222 Farb- und Lacktechnik 9 223 Holzbe- und -verarbeitung * 242 Metallbearbeitung * 252 Fahrzeug-Luft-Raumfahrt-,Schiffbautechn. 3 281 Textiltechnik und -produktion * 282 Textilverarbeitung * 293 Speisenzubereitung 64 332 Maler.,Stuckat.,Bauwerksabd,Bautenschutz 5 333 Aus-,Trockenbau.Iso.Zimmer.Glas.Roll.bau * 341 Gebäudetechnik 215 343 Ver- und Entsorgung 38 513 Lagerwirt.,Post,Zustellung,Güterumschlag 11 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr * 541 Reinigung 5 621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 7 632 Hotellerie * 633 Gastronomie 5 634 Veranstaltungsservice, -management * 714 Büro und Sekretariat 13 832 Hauswirtschaft und Verbraucherberatung 8 Keine Angabe 16 Erstellungsdatum: 05.04.2019, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 283431 Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Projekte Kofinanzierung BASFI Träger Projekt Bezirk Stadtteil Anzahl Plätze Alraune gGmbH Tierhaus Wandsbek Steilshoop 15 Alraune gGmbH Naturerlebnispfad Wandsbek Bramfeld 10 Einfal GmbH Spendabel Weidenallee Eimsbüttel Eimsbüttel 4 Einfal GmbH Nachbarschaftshilfen ReeWie- Haus Eimsbüttel Eidelstedt 4 IN VIA Hamburg e.V. Upcyclingwerkstatt Harburg Harburg 20 Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KoALA) Helpslüüd Altona Ottensen 9 Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KoALA) Strandläufer Altona Ottensen 7 Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KoALA) La Cantina Altona Ottensen 3 Mook Wat e. V. Arbeitsladen Hamburg-Nord Barmbek Nord 12 Mook Wat e. V. Mook Wat - PC Hamburg-Nord Dulsberg 12 Mook Wat e. V. Pottkieker Hamburg-Nord Dulsberg 15 Mook Wat e. V. Möbelkeller Eimsbüttel Eimsbüttel 8 Nutzmüll e.V. Recyclingsammelstation Bahrenfeld Altona Bahrenfeld 6 Nutzmüll e.V. Naturschutzhelfer Altona Altona Bahrenfeld 5 Ehemalige Förderung über Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Drucksache 21/16767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Träger Projekt Bezirk Stadtteil Anzahl Plätze Nutzmüll e.V. Kindermuseum KL!CK Altona Osdorf 7 passage gGmbH Schreibservice (Kirchdorf Süd) Hamburg-Mitte Wilhelmsburg 12 Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Kleiderkammer Bergedorf Bergedorf Bergedorf 18 Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Bürgerhaus Allermöhe und Mehrgenerationen-haus Lohbrügge Bergedorf Lohbrügge /Neuallermöhe 11 Alraune gGmbH Beschäftigungsprojekte Steilshoop Wandsbek Steilshoop 55 passage gGmbH Rathauspassage Hamburg-Mitte Hamburg- Altstadt 20 Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Gedenkstätte Neuengamme Bergedorf Neuengamme 15 Sonstige Projektförderungen mit Teilnehmenden § 16 i SGB II Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16767 9 16767ska_Text 16767ska_Anlage2