BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16769 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Sankt Nimmerlein – Der Tag des Lkw-Führungskonzepts für Hamburg? Im Rahmen des Lärmaktionsplans wurde zugesagt, dass es ein Lkw- Führungskonzept geben wird. Die Behörde für Umwelt und Energie hat in einer Antwort auf einen Antrag aus der Bezirksversammlung Harburg (Drs. 20-4373, „Harburg für Alle! Lärmaktionsplan - aktueller Stand der Umsetzung in Harburg“) zur Entsendung eines Vertreters oder einer Vertreterin zur Darlegung des aktuellen Stands in einer längeren Erwiderung dargelegt, dass die Notwendigkeit der Entsendung nicht gesehen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die Behörde im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der UN und ihres daraus resultierenden Anspruchs „comply or explain“ der Meinung, dass eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen einer Drucksache dem eigenen Anspruch gerecht wird, auch ausgehend davon, dass ein Berichtsantrag in der Regel nur einen sehr kleinen Teil der Fragen beinhaltet? Die zuständige Behörde bekennt sich grundsätzlich zur Nachhaltigkeitsstrategie und der angesprochenen Kommunikationsmethode „Comply or explain“ zur Sicherstellung der erforderlichen Transparenz von Entscheidungsprozessen. Da der Entwurf der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans jedoch noch nicht vorliegt und Prozessergebnisse noch nicht kommuniziert werden können, sieht die zuständige Behörde die Entsendung einer Referentin beziehungsweise eines Referenten zum jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig an. 2. Dass nunmehr nicht lokal, sondern landesweit zu erarbeitende Verkehrsmodell in dessen Umfang anscheinend auch das Lkw-Führungskonzept beinhaltet sein wird, ist laut Stellungnahme der Behörde seit 2015 in der Erstellung eines Ingenieursbüros. Das gesamtstädtische Verkehrsmodell für Hamburg und Umgebung bildet eine Grundlage für die Bewertung von verschiedenen strategischen sowie teilräumlichen Maßnahmen , auch bezogen auf den Schwerlastverkehr. Mit dem Verkehrsmodell können grundsätzlich die Auswirkungen eines solchen Konzepts abgeschätzt und bewertet werden. a. Mit welchem Zeitraum wird für die Erstellung gerechnet und hat sich dieser seit der Auftragsvergabe geändert? i. Wenn ja, inwiefern? Siehe http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice. GetRessource100/GetRessource100.svc/756e9142-5aed-479e-8573- 4e7c40362393/Akte_9.12.15-17_002.pdf. Drucksache 21/16769 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Was hat die Erstellung des Verkehrsmodells bisher gekostet und mit welchen weiteren Kosten wird gerechnet? Die Erstellung des Verkehrsmodells kostete bisher 830 000 Euro. Mit weiteren Kosten in Höhe von 435 000 Euro wird gerechnet. c. Welche Tätigkeiten sind seit 2015 bereits erfolgt, wenn laut Stellungnahme derzeit erst das Analysemodell für das Ausgangsjahr 2014 des Verkehrsmodells validiert wird? Der Aufbau eines Nachfragemodells ist eine komplexe Aufgabe, die viele Schnittstellen erzeugt und dessen Funktionsfähigkeit und Qualität stark von der vorhandenen Datengüte abhängt. Verkehrsnachfragemodelle wie das Hamburger Verkehrsmodell schätzen die reale Verkehrsnachfrage auf der Basis von Strukturdaten (Einwohnerinnen und Einwohner, Erwerbstätige, Schulplätze et cetera) und dem spezifischen Mobilitätsverhalten verschiedener Personengruppen (in Abhängigkeit zum Beispiel vom Alter, Erwerbstätigkeit, Pkw-Verfügbarkeit, Zeitkartenbesitz im öffentlichen Personennahverkehr ). Diese Daten, wie auch zahlreiche weitere, sind in hoher Differenzierung aufzubereiten und zu parametrisieren, um ein möglichst hochwertiges Abbild des realen Verkehrsgeschehens zu erhalten. Das von dem Verkehrsmodell erfasste Gebiet umfasst die gesamte Metropolregion Hamburg. Aufgrund dieser Größe stellt die Datengenerierung eine besondere Herausforderung dar. Der hohe Zeitaufwand ergibt sich zum einen durch die sehr umfangreiche Datenaufbereitung, zum anderen durch die aufwändige Validierung und Kalibrierung. Da die Güte und die Maßnahmensensitivität (welche Maßnahmen können mit dem Modell zuverlässig abgebildet werden) des Verkehrsnachfragemodells einerseits von der Güte und räumlichen Auflösung der Eingangsdaten, andererseits von der Sorgfalt der Parametrisierung der hinterlegten mathematischen Algorithmen abhängen, ist eine entsprechende Sorgfalt in diesen Arbeitsschritten wichtig. Für die Analyse werden derzeit die Punkte „Kalibrierung“ und „Qualitätssicherung“ bearbeitet. Die Modellierung des Prognosezustandes erfolgt zum Teil parallel, so befinden sich die Arbeitsschritte „Netz- und Strukturdatenprognose“ in der Finalisierung . Da das Prognosemodell auf das Analysemodell aufsetzt, kann die Verkehrsumlegung jedoch erst nach Abschluss der Kalibrierungsarbeiten des Analysemodells erfolgen. d. Was sind die in der Antwort der Behörde angeführten „Maßnahmen, die bereits beschlossen sind, sich in Planung oder bereits in Bau befinden“, die in das Modell einfließen und welchen Umsetzungszeitraum haben diese Maßnahmen? Bei den Maßnahmen, die in den Prognosebezugsfall einfließen, handelt es sich um zukünftige Infrastrukturmaßnahmen im IV-Netz und ÖV-Netz. Der Prognosebezugsfall dient dazu, ein wahrscheinliches Bild des zukünftigen Verkehrsgeschehens zu generieren . Er bildet den Bezugsfall für die Betrachtung von weiteren Planfällen. Für den Prognosebezugsfall wird angenommen, dass die unten dargestellten Maßnahmen bis zum Jahr 2030 umgesetzt sind. Die wesentlichen Infrastrukturmaßnahmen befinden sich in der folgenden Tabelle: Maßnahmen im IV-Netz A 7 Nord: BA Schnelsen, BA Stellingen A 7 Nord: BA Altona A 7 Süd: Elbtunnel bis AK HH-Süderelbe A 26 West: Stade bis A 20 A 26 West: Landesgrenze bis AK HH-Süderelbe A 26 Ost: AK HH-Süderelbe bis AS HH-Hohe Schaar A 26 Ost: AS HH-Hohe Schaar bis AD HH-Stillhorn A 20 Schleswig-Holstein A 20 Niedersachsen A 20 Elbquerung B 4/75: Verlegung Wilhelmsburger Reichsstraße Freihafenelbbrücke vierstreifig Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16769 3 Maßnahmen im IV-Netz Verlängerung Holstenkamp Weitere kleinere netzrelevante Maßnahmen z.B. im Zuge der Busbeschleunigung Maßnahmen im ÖV-Netz Verlängerung U4 bis Elbbrücken und Horner Geest S1/S11 Neue Station Ottensen S21 Aumühle – Kaltenkirchen/Elbgausstraße S3/ S31 Neue Station Elbbrücken S4 (Ost) Altona Nord – Bad Oldesloe S4 (West) Altona (Nord) – Itzehoe Weitere kleinere Netzrelevanten Maßnahmen, z.B. Taktverdichtungen auf Buslinien Tabelle 1: wesentliche Infrastrukturmaßnahmen für den Prognosebezugsfall 3. In der Broschüre „Lärmaktionsplanung in Hamburg, Ergebnisse für Harburg “ der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Jahr 2014, ebenso wie in der Stellungnahme der BUE jetzt, wird eine gesamtstädtische Betrachtung für ein Lkw-Führungskonzept bei einer Reihe (alle bis auf eine der Maßnahmen zum Lkw-Verkehr) von Maßnahmen als sinnvoll erachtet. Es wird angekündigt, dass diese Betrachtung „in den nächsten fünf Jahren vorgesehen“ sei. Ist dieses zeitliche Versprechen für die Harburgerinnen und Harburger noch aktuell? a. Wenn ja, wann in 2019 ist mit dem Konzept zu rechnen? b. Wenn nein, was hat zu der veränderten Planung geführt und wann ist mit dem Lkw-Führungskonzept für Harburg, gegebenenfalls auch als Bestandteil eines Gesamtkonzepts, zu rechnen? Der Lkw-Verkehr im Hamburger Stadtgebiet ist geprägt durch vielfältige Quell-Ziel- Beziehungen, welche zur Abbildung als Grundlage das Hamburger Verkehrsmodell benötigen. Die Lkw-Führung erfolgt in allen Hamburger Stadtteilen durch klare Signalisierung und Wegweisung. Im Hafen darüber hinaus durch diverse Maßnahmen des Verkehrsmanagements. Fragen des Lkw-Verkehrs werden ebenfalls im Rahmen der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung Hamburg betrachtet.