BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16770 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Detlef Ehlebracht und Peter Lorkowski (AfD) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsplatz Lärmschutztunnel Die Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 21/16512) wurde leider sehr lückenhaft beantwortet, was uns dazu veranlasst, nachzufragen . Auch resultieren aus den Antworten weitergehende Fragen. Wir bitten um ausführliche Beantwortung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In der Antwort zu Frage 1. heißt es: „Die im Rahmen des etwa zweistündigen Einsatzes eingesetzten Polizeibeamten klagten nach Einsatzabschluss über Kopfschmerzen und Hustenreiz.“ Wir fragen: Was ist im Falle eines Staus im Tunnel geplant, um die wartenden Verkehrsteilnehmer vor Schadstoffemissionen mit gegebenenfalls ähnlichen gesundheitlichen Folgen zu schützen? Und könnte es sein, dass in einem solchen Fall auch die Gegenfahrbahnen gesperrt werden müssen? Im Falle eines Staus werden lagebedingt einzelne Fahrstreifen oder auch die ganze Röhre gesperrt. Damit sollen Gefährdungen für die Fahrzeugführerinnen und -führer minimiert und Einsatzkräfte in die Lage versetzt werden, stets ungehindert Einsatzorte im oder hinter dem Tunnel erreichen zu können. Es werden daher nur so viele Fahrzeuge in den Tunnel gelassen, wie auch wieder abfließen können. Gewährleistet wird dies durch eine permanente Videodetektion, die rechtzeitig signalisiert, wenn der Verkehr zu stark zunimmt. Sollten Fahrzeuge dennoch aufgrund einer Voll- oder Richtungssperrung den Tunnel in absehbarer Zeit nicht verlassen können, werden sie durch Polizeikräfte zurückgeführt . Dies gilt auch für den Verkehr auf der Gegenfahrbahn. Entsprechend der Richtlinie für den Betrieb von Straßentunnel werden die Kohlenstoffmonoxid (CO)- und Sichttrübungsmesswerte überwacht und wenn erforderlich die Lüftungsanlagen oder zusätzliche Lüftergruppen dazu geschaltet. 2. Bisher, so der Senat, habe es keine Lärm- und Feinstaubmessung gegeben, weil die Richtlinie des Bundes diese Messeinrichtungen für den Betrieb von Straßentunneln nicht vorsieht. Wird es aufgrund des aktuellen Geschehens nun eine solche Messung geben? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Lärm- und Feinstaubmessungen sind nicht geplant, die zurzeit geltenden Vorschriften sehen einen Einbau nicht vor. Drucksache 21/16770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. „Grundsätzlich reduzieren Polizei und Feuerwehr den Aufenthalt an den Einsatzorten, die besonderen Belastungen ausgesetzt sein können (…)“, lautet die Antwort zu Frage 5. Wir fragen aber: Wie wird garantiert, dass die Einsatzkräfte in den Tunnelbauten bei laufendem Fahrbetrieb keiner gesundheitlichen Gefährdung ausgeliefert sind? Die Polizei hat zum Schutz ihrer Einsatzkräfte die „Vorläufige Handlungsanweisung zur Reduzierung von möglichen Gesundheitsgefahren für Einsatzkräfte durch Immissionen im Tunnelbauwerk Schnelsen, BAB 7“ erstellt. Die vorläufige Handlungsanweisung beinhaltet Verhaltensregeln sowie Empfehlungen zur Nutzung technischer Zusatzausrüstung wie In-Ear-Impulsgehörschutze und Atemmasken, um die gesundheitliche Gefährdung der Einsatzkräfte auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus finden Einsätze in Tunnelbauwerken üblicherweise nicht bei laufendem Betrieb statt, da grundsätzlich zur Eigensicherung der Einsatzkräfte zusätzlich zu den betroffenen Fahrspuren die benachbarte Spur ebenfalls gesperrt wird. Dieses führt beispielsweise zu einer Reduzierung der Emissionen. Weiterhin ist davon auszugehen , dass die vorhandene Lüftungsanlage beziehungsweise die vorherrschende natürliche Strömung im Tunnel zu einem Luftaustausch beiträgt. 4. In der Antwort zu Frage 6. heißt es, dass der Elbtunnel kein Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist, weshalb diese nicht zur Anwendung komme. Folgerichtig wird dies auch auf die neuen Tunnel in Schnelsen und Stellingen zutreffen. Es werden dennoch Abgasuntersuchungen an den Portalen der bisher fertiggestellten Tunnel und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse bestätigt. Welche konkreten Ergebnisse ergaben die Messungen und wie lautet das Fazit der Gefährdungsanalyse? In den Portalbereichen der Tunnel werden keine Werte gemessen. 5. Wie oft finden die zu Frage 6. genannten „regelmäßigen Prüfungen“ statt und inwieweit haben sich Einsatzkonzepte und Ausrüstung von Feuerwehr und Polizei bezüglich der neuen Tunnel konkret geändert? Es ist ständiger Auftrag der Polizei und Feuerwehr, Einsatzkonzepte und Ausrüstung zu überprüfen. Änderungen finden häufig anlassbezogen statt, zum Beispiel nach Änderung einer Verkehrsführung, Anpassung von Sicherheitsvorschriften oder aktuellen Erkenntnissen aus Einsätzen. Das zugrunde liegende einsatztaktische Konzept zur Brandbekämpfung in Straßentunneln, angepasst auf die örtlichen Verhältnisse, bleibt bestehen. Für den Bereich der Feuerwehr werden neu eingeführte Sonderlöschfahrzeuge Tunnel (SLF-T) sowohl im Elbtunnel als auch im Bereich des Deckels A 7 eingesetzt. Diese Fahrzeuge sind speziell für den Tunneleinsatz sowie die Tunnelbrandbekämpfung konzipiert worden (kleine, schmale und kompakte Löschfahrzeuge mit 2 550 l Löschwasser sowie 255 l Schaummittel, ferngesteuerter Löschmonitor direkt vor dem Fahrzeug zur Brandbekämpfung aus dem fahrenden Löschfahrzeug inklusive Wärmebildkamera zur Orientierung bei der Anfahrt, ferner akkubetriebene hydraulische Rettungsgeräte sowie sechs Zwei-Flaschen-Atemschutzgeräte für alle Einsatzkräfte auf allen Plätzen nebst einer zentralen Atemluftversorgung an allen Sitzplätzen in der Mannschaftskabine). Aktuell befindet sich im Jahr 2019 noch eine entsprechende ergänzende Auslieferung von SLF-T in der baulichen Realisierung. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. In der Antwort zu Frage 7. heißt es, dass „an den Portalen alle Grenzwerte eingehalten werden“. a) Zu welcher Zeit wurde/wurden an welchem Tag/Ort welchen Tagen/ Orten was und wie gemessen? Wo können die Ergebnisse eingesehen werden? Bitte auch Grenzwerte samt Quellenangaben benennen . b) Wie hoch ist die Schadstoffbelastung (welche) an den Portalen zur Rushhour? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16770 3 c) Wie stellen sich die Werte innerhalb der Tunnel konkret dar? Siehe Antwort zu 2. 7. In der Antwort zu Frage 8. wird bestätigt, dass „heiße Brandversuche“ durchgeführt wurden. Leider wird damit die Frage nicht beantwortet. Wir fragen: a) Wie häufig wurden bisher Brandversuche durchgeführt? b) Welche Stoffe wurden bei den jeweiligen Brandversuchen mit welchen Ergebnissen gemessen? c) Wie lauten bei den jeweiligen Brandversuchen die dazugehörigen Grenzwerte pro gemessenem Stoff? d) In welcher Vorgabe werden die Grenzwerte verbindlich vorgeschrieben ? e) Wo sind die Messprotokolle der jeweiligen Brandversuche einzusehen ? f) Wie lauten die Ergebnisse der jeweiligen Brandversuche? In jedem betroffenen Tunnel werden einmal Brandversuche durchgeführt. Der Brandversuch verlief erfolgreich, er dient der funktionalen Überprüfung der Branddetektion im Tunnel sowie den steuerungstechnischen Abläufe für den Brandfall (Detektion über Video sowie Temperatur, Sichttrübung). Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 8. Existieren vergleichbare Tunnel wie der „Hamburger Deckel“ bereits im Bundesgebiet? Wenn ja, wo und welche Erfahrungen lassen sich hieraus bezüglich Lärm- und Schadstoffemissionen für Hamburg verwerten? Vergleichbare Tunnel mit wechselseitigem Verkehr sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 9. Frage 9. zielte darauf ab, ob die Kommunikation über Funk gewährleistet ist. a) Was ist gemeint mit „standardisiertes Funksystem“? Welches ist das und ist hiermit eine Kommunikation garantiert? Die für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Tunnelabschnitte sind mit einer Objektversorgung für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (BOS-Digitalfunk) ausgestattet, durch die den Einsatzkräften innerhalb der Tunnelstrecken die gleichen Kommunikationsmöglichkeiten wie im Freien zur Verfügung stehen.