BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16772 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Eingriffsregelung bei Bebauungsplänen – Bleibt der notwendige ökologische Ausgleich durch die Anwendung des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zur Innenentwicklung auf der Strecke? Durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ wurde zum 1.1.2007 der § 13a in das Baugesetzbuch eingefügt. In dem beschleunigten Verfahren ist nunmehr unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen ein Verzicht auf die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit Umweltbericht und auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Anwendung eines Bebauungsplan-Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ansonsten ist das Bebauungsplan-Verfahren in einem „normalen“ und nicht in einem „beschleunigten“ Verfahren durchzuführen. Neben den in § 13a Absatz 1 BauGB festgelegten maximalen Größenordnungen der jeweiligen Planverfahren gelten bestimmte Ausschlusskriterien für die Verfahrensdurchführung nach §13a: Bei Verfahren mit einer Grundfläche zwischen 20 000 m² und unter 70 000 m², wenn erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind; für alle Flächen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen; oder wenn bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehen. Im „beschleunigten“ Verfahren wird immer gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB i.V. mit § 13 Absatz 3 Satz 1 von einer Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen . Es entstehen grundsätzlich keine Ausgleichsbedarfe aufgrund der Eingriffsregelung . Bei beschleunigten B-Plan-Verfahren mit weniger als 20 000 m² zulässiger Grundfläche gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (§ 13a Absatz 2 Nummer 4). Bei Verfahren zwischen 20 000 m² bis unter 70 000 m² erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls. Die Behandlung von Eingriffen wird grundsätzlich in der Reihenfolge Vermeidung, Minderung und Ausgleich geregelt. Die Planungen werden unter diesen Prämissen erstellt, es wird der Eingriff so gering wie möglich gehalten, es werden innerhalb des Plangebietes Grünfestsetzungen wie Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote für Bäume und Sträucher oder Dachbegrünungen festgesetzt. Das gegebenenfalls verbleibende Defizit ist dann durch Ausweisung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auszugleichen. Drucksache 21/16772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Bei wie vielen ab 2007 bis heute beschlossenen Bebauungsplänen wurde die Eingriffsregelung a. mit zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen angewendet, b. ohne zugeordnete Ausgleichsmaßnahmen angewendet, c. nicht angewendet, da die Bebaubarkeit bereits zulässig war, d. nicht angewendet, da keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten waren, e. nicht angewendet, da es sich um beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB handelt? Bitte für jedes Jahr getrennt die Anzahl der jeweiligen B-Pläne pro Bezirk angeben. Zu Frage 1. d. liegen keine Daten vor, sie könnten nur unter erheblichem Aufwand unter Auswertung aller Bebauungsplanverfahren ab 2007 bis heute ermittelt werden. Das ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Siehe im Übrigen Anlage 1. 2. Bei wie vielen der bis heute erfolgten Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB lag die Grundfläche a. unter 20 000 qm, 73. b. zwischen 20 000 und 70 000 qm? Neun. 3. Bei wie vielen Verfahren nach § 13 a BauGB wurde a. ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt? 52. b. eine artenschutzrechtliche Ausnahme beantragt? Null. c. der Antrag zur artenschutzrechtlichen Ausnahme positiv beschieden ? Entfällt. d. ein artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich? 18. 4. Bei wie vielen der Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB wurden Vorhaben nach § 33 BauGB zugelassen, ohne dass das Bebauungsplanverfahren selbst abgeschlossen war? Diese Daten werden nicht regelhaft erfasst. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten in den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf und Harburg 32 Verfahren ermittelt werden, in denen Vorhaben nach § 33 BauGB zugelassen wurden, bevor ein nach § 13 a BauGB aufgestellter Bebauungsplan festgestellt war. In den Bezirken Hamburg-Nord und Wandsbek konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Daten ermittelt werden.  5. In welchen Bezirken laufen derzeit Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB? Bitte jeweils den Bezirk und die Bezeichnung des Bebauungsplans angeben. Siehe Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16772 3 6. Für welche Bebauungsplanverfahren, bei denen Vorhaben nach § 33 BauGB zugelassen wurden, betrug die Zeitdauer zwischen Vorweggenehmigung und Erlass einer Rechtsverordnung oder eines Gesetzes zu dem Bebauungsplan länger a. als sechs Monate, b. als zwölf Monate, c. als 24 Monate, d. als 36 Monate, e. als 48 Monate? Bitte jeweils die Bezeichnung des Bebauungsplans, den Bezirk sowie die Begründung für die Dauer angeben. Diese Daten werden nicht regelhaft erfasst. Die Frage könnte nur beantwortet werden, wenn in allen Bebauungsplangebieten sämtliche Genehmigungen herausgesucht und mit den Daten der Vorweggenehmigungsreife abgeglichen würden. Dies ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten in den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf und Harburg 94 Verfahren ermittelt werden, in denen zwischen dem Eintritt der Vorweggenehmigungsreife und der Planfeststellung Vorweggenehmigungen nach § 33 BauGB erteilt wurden. In den Bezirken Hamburg-Nord und Wandsbek konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Daten ermittelt werden. Drucksache 21/16772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Anzahl der Bebauungspläne je Bezirk H H -M itt e A lto na Ei m sb üt te l H H -N or d W an ds be k B er ge do rf H ar bu rg 2007 zu 1 a 1 1 1 1 zu 1 b 1 zu 1 c 1 1 zu 1 d zu 1 e 2008 zu 1 a 1 2 1 1 zu 1 b 1 zu 1 c 1 3 2 zu 1 d zu 1 e 1 1 2009 zu 1 a 1 2 1 zu 1 b zu 1 c 1 3 zu 1 d zu 1 e 1 2010 zu 1 a 1 2 zu 1 b 2 zu 1 c 3 44 1 1 zu 1 d zu 1 e 2 1 1 2011 zu 1 a 1 1 zu 1 b 2 1 1 zu 1 c 1 3 2 zu 1 d zu 1 e 1 1 2 4 2012 zu 1 a 1 2 1 zu 1 b 1 2 zu 1 c 8 2 5 zu 1 d zu 1 e 1 1 1 1 1 2013 zu 1 a 1 2 1 1 zu 1 b 1 zu 1 c 2 2 1 zu 1 d zu 1 e 2 1 4 1 2014 zu 1 a 6 1 2 1 zu 1 b zu 1 c 5 4 3 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16772 5 zu 1 d zu 1 e 1 3 1 2 2 2015 zu 1 a 2 1 1 2 1 zu 1 b 1 zu 1 c 2 1 3 2 zu 1 d zu 1 e 1 1 1 2 2016 zu 1 a 2 1 1 2 zu 1 b 1 zu 1 c 6 1 2 zu 1 d zu 1 e 4 2 4 4 2 2017 zu 1 a 1 1 1 1 2 zu 1 b 2 1 zu 1 c 1 1 1 2 zu 1 d zu 1 e 2 4 1 2 2018 zu 1 a 2 1 zu 1 b 2 zu 1 c 2 1 1 zu 1 d zu 1 e 2 1 1 6 1 1 2019 zu 1 a 1 1 zu 1 b zu 1 c zu 1 d zu 1 e 1 Drucksache 21/16772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Bezirk laufende Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB Hamburg-Mitte Billstedt 105 Billstedt 110 Billstedt 111 Billstedt 115 Finkenwerder 44 Hamburg-Altstadt 46 Hammerbrook 10 Hammerbrook 11 Hammerbrook 12 Hamm-Süd 9 Neustadt 47 Rothenburgsort 16 St. Georg 43 Wilhelmsburg 95 Wilhelmsburg 96 Altona Rissen 52 Ottensen 67 Ottensen 69 Othmarschen 46 Eimsbüttel Lokstedt 67 Lokstedt 68 Niendorf 92 Schnelsen 92 Schnelsen 94 Schnelsen 95 Hamburg-Nord Winterhude 81/Barmbek-Nord 81 Langenhorn 78 Groß Borstel 30 Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 Barmbek-Süd 35 Barmbek-Süd 42 Hohenfelde 10 Eppendorf 25 Barmbek-Nord 40 Barmbek-Nord 38 Winterhude 74 Winterhude 70 Ohlsdorf 30 Ohlsdorf 28 Alsterdorf 24 Wandsbek Bramfeld 70 Farmsen-Berne 36 (Änderung) Hummelsbüttel 30 Jenfeld 25 (Änderung) Marienthal 34 Marienthal 35 Poppenbüttel 44 Poppenbüttel 47 Rahlstedt 133 Wandsbek 82 Bergedorf Bergedorf 112 Lohbrügge 91 Ochsenwerder 14 Harburg Eißendorf 48 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16772 7 Bezirk laufende Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB Eißendorf 49 Harburg 69 Harburg 71 Heimfeld 49 Heimfeld 50 Heimfeld 51 Neugraben-Fischbek 73 Neugraben-Fischbek 75