BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16780 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Erste-Hilfe-Kurse für Kinder in Kitas und Schulen Je früher man lernt, wie man sich in Notsituationen verhält und wie man Menschen in Notsituationen hilft, desto selbstverständlicher ist ein solches Verhalten auch im Alter. Auch Kinder und Jugendliche können bereits altersgerecht an das Thema „Erste Hilfe“ herangeführt werden. Es muss nicht immer gleich die Herz-Lungen-Wiederbelebung sein. Auch Fragen, wie man einen Notruf absetzt, wie man ein Pflaster richtig klebt oder wie man Menschen tröstet, sind wichtige Aspekte der Ersten Hilfe, für die viele Kindergartenkinder nicht zu klein sind. Aus diesem Grunde bieten unterschiedliche Akteure auch schon Erste-Hilfe-Kurse für Kita- und Schulkinder an. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“ setzen für alle Hamburger Kitas den verbindlichen Rahmen für die pädagogische Arbeit. Für den Bildungsbereich „Körper, Bewegung und Gesundheit “ werden Erste-Hilfe-Kurse für Kinder im Jahr vor der Einschulung als Beispiel für eine pädagogische Aufgabe genannt. Es gibt jedoch keine verbindliche Vorgabe für die Hamburger Kitas, Erste-Hilfe-Kurse für Kinder anzubieten. Die Planung und Ausgestaltung der konkreten pädagogischen Angebote liegt in der Verantwortung der Kita-Träger. Die schulische Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen orientiert sich am Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012 „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (siehe https://www.kmk.org/ fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_11_15- Gesundheitsempfehlung.pdf). Zu den dort aufgeführten Themen und Handlungsfeldern zählen die Sicherheitsförderung und der Unfallschutz. Als relevante Unterstützungs - und Beratungssysteme werden Einrichtungen der Ersten Hilfe, Unfallkassen der Länder sowie die Angebote der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) benannt. Die Hamburger Schulen orientieren sich an den Vorgaben der Bildungs-und Rahmenpläne zum Aufgabengebiet Gesundheitsförderung (siehe https://li.hamburg.de/ gesundheitsfoerderung/). Dort ist festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zu dem Thema „Erste Hilfe“ erwerben sollen. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule entscheidet die Einzelschule, wie sie diese Vorgaben umsetzt und inwieweit sie außerschulische Kooperationspartner einbindet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Werden in der Freien und Hansestadt Hamburg Erste-Hilfe-Kurse für Kinder in Kitas oder Schulen angeboten? Drucksache 21/16780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: a. In welchen Kitas und Schulen wurden bereits Erste-Hilfe-Kurse seit 2015 angeboten? (Bitte jahresweise nach Kitas und Schulen aufschlüsseln .) Die zuständigen Behörden erfassen nicht, wie die Hamburger Bildungsempfehlungen und die Vorgaben aus den Bildungs- und Rahmenplänen von den einzelnen Kitas und Schulen umgesetzt werden. In der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sind eine Kitaabfrage, Schulabfrage, eine Abfrage bei den Kooperationspartnern zur Ersten Hilfe sowie eine qualitative Auswertung nicht möglich. Bei den Elbkindern sind die einzelnen Kitas des Trägers für die Planung und Organisation des pädagogischen Angebots, inklusive der Angebote von Kursen für Kinder, verantwortlich. Der Träger Phorms Hamburg gGmbH bietet seit 2016 einmal jährlich für die Vorschulgruppe einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder des Anbieters Branduno an, den sogenannten Pflasterpass. Der Kurs wird durch die Kita-Leitung und das Kita- Team begleitet und teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil auf. Am Ende des Kurses erhalten die Kinder eine Urkunde. Die Kosten übernimmt die Kita des Trägers Phorms Hamburg gGmbH. An Hamburger Schulen erlernen Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ersten Hilfe im Unterricht. An einigen Schulen werden Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler im Rahmen „Guter Ganztag“ (siehe Drs. 21/11561) angeboten . An vielen Hamburger Schulen bestehen seit 2005 Schulsanitätsdienste. Deren Schülerinnen und Schüler werden nach den Ausbildungsrichtlinien für Schulsanitätsdienste ausgebildet und fortgebildet. Den Schulsanitäterinnen und -Sanitätern werden in Erste -Hilfe-Kursen die theoretischen Grundlagen der Ersten Hilfe mit den praktischen Anwendungen vermittelt (siehe Rettungskette https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/ 10002/204-022.pdf). Im Übrigen siehe Drs. 21/1435, Drs. 21/8828 und Drs. 21/13173. b. Wie sind diese Kurse aufgebaut? Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH empfiehlt Erste-Hilfe-Kurse der anerkannten Hilfsorganisationen, die entsprechende Curricula haben. Der Verein „Ich kann Leben retten“ vermittelt ab der Vorschule Techniken und Maßnahmen , um im Notfall Leben retten zu können. Die Unterweisungen in Erster Hilfe werden an Hamburger Schulen durch Lehrkräfte der Schule (ausgebildete Ersthelferinnen beziehungsweise -helfer) und durch Ausbilderinnen und Ausbilder der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe geleistet. Auch die an einigen Schulen vorhandenen Betreuungslehrkräfte der Schulsanitätsdienste werden eingesetzt. Einige Schulen kooperieren mit Krankenhäusern, um die Expertise von Medizinstudentinnen und -studenten sowie Ärztinnen und Ärzte zu nutzen. Die Grundlage der Ausbildung beruht auf den Empfehlungen des European Research Council (ERC). In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, die einzelnen Konzepte der Hilfsorganisationen einzuholen und auszuwerten. Im Übrigen siehe Drs. 21/8828. c. Wie viele Kinder nahmen mit welchem „Abschluss“ an diesen Kursen teil? (Bitte jahresweise nach Kitas und Schulen aufschlüsseln.) d. Auf wessen Initiative wurden diese Kurse durchgeführt? (Bitte jahresweise nach Kitas und Schulen aufschlüsseln.) e. Durch welche Träger wurden diese Kurse durchgeführt? (Bitte jahresweise nach Kitas und Schulen aufschlüsseln.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16780 3 Die erfragten Daten werden nicht erfasst. Siehe Antworten zu 1. bis 1. b. f. Wer trägt die Kosten dieser Kurse? Bei den Kitas der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas GmbH werden eventuelle Kosten für Angebote eines Kurses von den Kitas getragen, sofern keine externe Förderung durch Programme oder Stiftungen möglich ist. In Abhängigkeit vom Anbieter sind die schulischen Angebote kostenpflichtig oder. kostenfrei. Einige Angebote werden durch Spenden und Stiftungen finanziert. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule werden entstehende Kosten von den Schulen getragen. 2. Plant der Senat eine Ausweitung des Angebots von Erste-Hilfe-Kursen für Kinder in Kitas und Schulen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Für den Kita-Bereich gibt es keine weiteren Planungen des Senats. Am 6. Juni 2014 befürwortete die 395. Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz in Düsseldorf die Einführung von Unterrichtseinheiten zu dem Thema Reanimation im Umfang von einer Doppelstunde pro Jahr ab Jahrgangsstufe 7. Zur Umsetzung der Empfehlungen wurde Anfang 2016 der Arbeitskreis Reanimation unter der Leitung des Landesinstituts für Lehrebildung und Schulentwicklung eingerichtet. Hier sind Akteure der Hilfsorganisationen, der Feuerwehr, des Universitätsklinikums Eppendorf, der Asklepios Kliniken und des Vereins „Ich kann Leben retten“ vertreten, die an Schulen Techniken und Maßnahmen zur Wiederbelebung mit unterschiedlichen , zeitlichen Umfängen anbieten und durchführen. Spätestens zum Schuljahr 2019/2020 wird mit der Umsetzung eines Pilotprojektes zur Wiederbelebung für die Dauer von einem Jahr in den Jahrgängen 7 begonnen.