BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16781 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 04.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Cluster für Gründer öffnen – Hat der Senat seine Hausaufgaben gemacht? (II) Der Hamburger Wirtschaftssenator hat am 3. April 2019 den Wirtschaftsminister aus Québec empfangen. Bei dem Besuch ging es unter anderem um die Vertiefung des clusterpolitischen Austauschs und um Erfahrungen mit clusterübergreifender Zusammenarbeit in Hamburg. In der Plenarsitzung am 29.03.2017 hat die Bürgerschaft den Antrag der FDP-Fraktion vom 16.11.2016 gemäß Drs. 21/8135, „Hamburg zur Gründerhauptstadt machen – Hamburger Cluster für Unternehmensgründungen öffnen“, einstimmig beschlossen. Dieser Antrag ist mit dem Ziel der FDP-Fraktion verbunden, die kostenlose Mitgliedschaft für Start-ups in den Clustern zu erreichen. Der Senat wird in der Drucksache ersucht, der Bürgerschaft bis zum 1. Quartal 2018 zu berichten. Dieser Bericht liegt bisher nicht vor. Bekannt ist lediglich, dass am 13. Dezember 2017 ein Workshop zum Hamburger System der Gründungsunterstützung stattfand, auf dem auch die Einführung von Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups thematisiert wurde.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Förderung von Gründungen und das Ansiedeln von Start-ups in Hamburg ist zentrales Anliegen der Hamburger Wirtschaftspolitik. Mit Blick auf den KfW-Gründungsmonitor sind Berlin und Hamburg weiterhin führend bei der Gründungstätigkeit. Die Stadt bietet vielfältige Unterstützungsangebote in den Bereichen Beratung, Finanzierung , Coaching und Vernetzung, welche den Bedürfnissen der Gründerinnen und Gründer und den komplexen Anforderungen im Gründungsgeschehen Rechnung tragen . Die Angebote stehen grundsätzlich allen Gründungsinteressierten offen. Ergänzend zu den etablierten Förderungs- und Beratungsinstrumenten, wie beispielsweise dem Innovationstarter Fonds und dem Programm InnoRampUp, der Hamburger Existenzgründungsinitiative oder dem Beratungscenter der Hamburgischen Innovationsund Förderbank, wurden weitere Maßnahmen ergriffen (siehe Drs. 21/10348, Drs. 21/12248, Drs. 21/11905, Drs. 21/11904). Die Beratungsleistungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) werden aufgrund steigender Beratungsanfragen als erfolgreich angesehen. Hamburg hat eine starke, innovative Wirtschaft mit vielen etablierten Unternehmen, die offen für den Austausch mit Start-ups sind. Die Unternehmen erwarten von diesem Austausch Erkenntnisse in den Themenbereichen wie zum Beispiel Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und agiler Organisation. Diese vielfältigen Chancen zur produktiven Kooperation zwischen Corporates und Start-ups ist eine Stärke des Start-up-Standorts Hamburg. Die Clusterorganisationen , in denen viele der etablierten erfolgreichen Unternehmen organisiert 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/12528 vom 10.04.18. Drucksache 21/16781 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind, können den Brückenschlag zwischen Startups und Corporates mit verschiedenen Maßnahmen und Formaten unterstützen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Cluster Hamburg Aviation e.V. (Hamburg Aviation), Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (EEHH), Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH), Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH (Hamburg Kreativ Gesellschaft ), Life Science Nord Management GmbH (LSN), Logistik-Initiative Hamburg Management GmbH (LIHH), Maritimes Cluster Norddeutschland e.V. (MCN), nextMedia .Hamburg (nextMedia) und der weiteren Akteure foodactive e.V. (foodactive), Finanzplatz Hamburg e.V. (Finanzplatz Hamburg) und der IFB wie folgt: 1. Warum hat der Senat bisher keinen Bericht gemäß Drs. 21/8135 gegenüber der Bürgerschaft abgegeben, obwohl dies einstimmig beschlossen wurde und ein Ersuchen an den Senat erging? 2. Inwiefern plant der Senat einen Bericht zu erstellen? a. Wenn ja, bis zu welchem Datum beziehungsweise in welchem Zeitraum ? b. Wenn nein, warum nicht? Derzeit ist geplant der Bürgerschaft im Laufe des Jahres 2019, nach Beendigung des Abstimmungsprozesses, an dem Co-Learning Space für Hamburger Cluster, Startup- Unit (HIW), hei. Hamburger Existenzgründerinitiative, IFB Innovationsstarter, beyourpilot (Hamburg Innovation), Startup Dock (TUHH), die Hamburger Cluster (LSN, GWHH, Hamburg Kreativ Gesellschaft, nextMedia, Hamburg Aviation, EEHH, LIHH) sowie die verwandten Initiativen foodactive und Finanzplatz Hamburg beteiligt sind, zu berichten. 3. Inwieweit wurde die Einführung von Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups für alle bestehenden Clustervereine beziehungsweise deren Fördervereine von Senatsseite angeregt? a. Wurde die Einführung von Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups lediglich auf dem am 13. Dezember 2017 stattgefunden Workshop thematisiert? b. Wenn ja, warum und welche weiteren Schritte sind geplant? c. Wenn nein, durch welche weiteren Maßnahmen/Projekte/Workshops wurden die Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups thematisiert und mit den Akteuren für Gründungsunterstützung sowie den Clustern abgestimmt? Bitte nach Datum geordnet darstellen. Die gezielte Ansprache von Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft wurde neben dem genannten Workshop auch bei der Veranstaltung „Co-Learning Space meets Startup-AG und beyourpilot“ im Dezember 2018, einem Treffen aller acht Cluster mit den Start-up-Initiativen, thematisiert. 4. Welche Cluster haben bereits seit wann oder werden welche Sonderkonditionen für die Mitgliedschaft von Start-ups in welchem Zeitraum umsetzen? Bitte nach Cluster und Datum der Einführung der Sonderkondition darstellen. Welche Cluster haben die Einführung von Sonderkonditionen aufgrund welcher Probleme bisher nicht umgesetzt? Die LIHH hat im Jahr 2018 ihre Mitgliedsbeiträge und die Beitragskategorien überarbeitet und geändert. Im Zuge dessen wurde eine neue Beitragsstufe eingeführt. Mitglieder mit bis zu neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA) zahlen einen vergünstigten Beitrag. Darüber hinaus bietet die LIHH interessierten Start-ups eine beitragsfreie Probezeit an. Neben vergünstigten Konditionen versucht die LIHH die Start-ups aus ihrem Cluster aktiv in Projekte einzubinden (zum Beispiel Blockchain- Förderprojekt HANSEBLOC, SMILE). Damit hat die LIHH seit dem Jahr 2018 mit dem Start-up Radar Logistik einen neuen Service geschaffen. Im Übrigen siehe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16781 3 https://www.hamburg-logistik.net/veranstaltungen-und-projekte/projekte/ laufend/start-up-radarlogistik/. Das Cluster EEHH steht Sonderkonditionen für Start-ups positiv gegenüber. Dies wurde noch nicht umgesetzt, da eine Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl im März des Jahres 2019 durchgeführt wurde. Bei der nächsten Vorstandssitzung der EEHH, die voraussichtlich im Mai des Jahres 2019 stattfindet, ist ein Beschluss dazu vorgesehen. Seit dem 31. Oktober 2012 bietet die LSN Start-ups in deren Gründungsjahr eine kostenlose Mitgliedschaft an. Nach dem Gründungsjahr orientiert sich der Mitgliedsbeitrag an der Unternehmensgröße, welcher für kleine Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert ist. Die Unterstützungsleistungen durch die LSN für Start-ups sind unter anderem die Überprüfung des Business Models, Kontaktherstellung zu potenziellen Entwicklungs- oder Geschäftspartnern, Fördermittelberatung und Unterstützung der Akquise. Diese Leitungen erfolgen kostenlos und unabhängig von einer etwaigen Mitgliedschaft in dem Cluster LSN. Das Cluster Hamburg Aviation bietet seit dem 10. Oktober 2016 durch Beschluss der Mitgliederversammlung ermäßigte Mitgliedsbeiträge für Start-ups an. Zudem werden kostenlose Unterstützungsleistungen beim Thema Marketing und PR sowie diverse Formate angeboten, um Start-up-Unternehmen mit etablierten Unternehmen zusammenzubringen und mit potenziellen Kundinnen und Kunden bekannt zu machen. Das MCN bietet seit Gründung im Januar des Jahres 2011 gestaffelte Mitgliedsbeiträge an. Für kleine Unternehmen mit bis zu drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder einem Umsatz bis 600 000 Euro sind diese reduziert. Das MCN bietet intensive Betreuung, Vernetzung und spezielle Veranstaltungen für Start-ups an, wie etwa Kennenlern -Workshops, Vorstellung von Fördermöglichkeiten, kostenfreie Ausstellung auf dem Stand des MCN auf der internationalen Leitmesse der maritimen Wirtschaft Shipbuilding, Machinery & Marine (SMM). Im Falle des Clusters GWHH sieht der Verein Gesundheitswirtschaft Hamburg e.V. die Möglichkeit für einen reduzierten Förderbeitrag vor, dessen Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Die beiden Cluster Hamburg Kreativ Gesellschaft und Next Media sind mit den Strukturen der anderen Cluster nicht vergleichbar und bieten grundsätzlich keine Mitgliedschaften für Unternehmen oder sonstige Akteure. Für beide gibt es folglich weder Mitgliedsbeiträge noch Sonderkonditionen. Über die acht Hamburger Cluster hinaus bietet die Initiative foodactive Start-ups Ermäßigungen sowohl bei der Teilnahme an Veranstaltungen als auch bei den Mitgliedsbeiträgen für den Verein an. Die Mitgliedsbeiträge von Finanzplatz Hamburg richten sich nach einer Beitragsordnung, die auf dem unternehmerischen Jahresergebnis des Vorjahres beruht. Start-ups haben dadurch in aller Regel die Möglichkeit, dem Verein zum geringstmöglichen Beitrag beizutreten.