BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16783 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger (AfD) vom 05.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Baumfällungen und Baumrückschnitte ohne Genehmigung Wie Presseberichten12 vom 03.04.2019 zu entnehmen war, sind Ende März in Lokstedt zwei stadteigene Bäume durch eine vom Bauträger beauftragte Firma stark zurückgeschnitten worden, ohne dass dafür eine Genehmigung des Bezirksamtes vorlag. Dieser unerlaubte Rückschnitt ist im Zusammenhang mit dem Neubau von sechs Eigentumswohnungen an dieser Stelle zu sehen und derart unprofessionell vorgenommen worden, dass ein Fortbestehen der beiden betroffenen Bäume fraglich ist. Leider ist dies nicht der erste Fall, in dem – oft unumkehrbare – Tatsachen geschaffen werden, wie weitere Presseberichte über ähnliche Ordnungswidrigkeiten dieser Art belegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. a) Wie viele nicht genehmigte Baumfällungen oder Rückschnitte hat es in den letzten fünf Jahren gegeben? b) Wie viele Bäume davon gehören beziehungsweise gehörten der Stadt? c) Wie viele nicht genehmigte Baumfällungen oder Rückschnitte standen im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen? d) Wie viele Bauträger beziehungsweise durch sie beauftragte Firmen konnten als Beteiligte ermittelt werden? Eine statistische Erfassung zu den nicht genehmigten Baumfällungen und Rückschnitten wird in den zuständigen Bezirksämtern nicht geführt und kann in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Zur Erhebung der erfragten Daten müssten mehrere Tausend Einzelverfahren pro Jahr durchgesehen und ausgewertet werden. Dies beträfe beispielsweise Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung der Hamburger Baumschutzverordnung, Vorgänge im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder auch Vorgänge zu sonstigen Grundstücksangelegenheiten. Darüber hinaus werden den zuständigen Bezirksämtern nicht alle ungenehmigten Baumfällungen bekannt. 1 https://www.mopo.de/hamburg/baum-massaker-in-hamburg-dem-verantwortlichen-drohtjetzt -eine-hohe-strafe-32321648. 2 https://www.mopo.de/hamburg/baumquaeler-in-lokstedt-alte-linden-brutal-verstuemmelt--- waren-es-immobilien-haie--32310730. Drucksache 21/16783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Bußgelder verhängt ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 3. a) Gemäß Bußgeldkatalog droht in Hamburg für nicht genehmigte Baumfällungen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Wie wird die Höhe des jeweils verhängten Bußgeldes ermittelt? b) Wird eine mögliche Wertsteigerung des Grundstückes beziehungsweise der darauf entstehenden Immobilie durch die nicht genehmigte Baumfällung bei der Festsetzung des Bußgeldes einbezogen? Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Maßgaben des Bußgeldkataloges der Hamburgischen Bezirksämter vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung. Die Bemessung ist innerhalb der aufgeführten Rahmensätze eine Ermessensentscheidung und richtet sich nach der Schwere des vorliegenden Verstoßes, dem Wert des Baumes, dem wirtschaftlichen Vorteil, den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Vorsätzlichkeit. Die Höhe der Bußgelder wird in den zuständigen Bezirksämtern statistisch nicht erfasst, siehe dazu auch Antwort zu 1. a) bis d). 4. a) Hat es unter den Bauträgern, die dieser Ordnungswidrigkeit überführt und mit einem Bußgeld belegt wurden, „Wiederholungstäter“ gegeben? Ja. b) Gibt es einen Abgleich beziehungsweise einen Austausch mit den dafür zuständigen Behörden anderer Bundesländer? Nein. c) Wirkt sich der Umstand der wiederholten Ordnungswidrigkeit, einen Baum ohne Genehmigung zu fällen oder zu beschneiden, auf die Höhe des verhängten Bußgeldes aus? Ja. 5. Muss der Aufwand der Stadt für die Pflege- und Rettungsmaßnahmen eines auf diese Weise beschädigten Baumes vom Verursacher getragen werden? Ja.