BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16789 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 05.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Korruption in der Hamburger Verwaltung Fälle von Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB gegebenenfalls in Verbindung mit § 336 StGB im Fall des Unterlassens sowie Untreue gemäß § 266 StGB erschüttern immer wieder das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung. Jüngstes Beispiel ist die Rolling-Stones-Affäre, von der das Bezirksamt Hamburg-Nord besonders betroffen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (Bitte sofern möglich für alle Fragen differenzieren in welcher Organisationseinheit (in welcher Behörde, welchem Bezirksamt, welchem Landesbetrieb, welchem öffentlichen Unternehmen et cetera) die betroffenen Mitarbeiter tätig sind beziehungsweise waren.) 1. In wie vielen Fällen wurde von 2015 bis 2019 jeweils pro Jahr intern oder extern gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung wegen des Verdachts der Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Untreue ermittelt? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht in den Behörden. Die Anzahl der benannten Einzelstraftaten, wegen derer Ermittlungen beim Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) geführt wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Die statistische Erfassung erfolgte in 2015 gemäß Ausgangsstatistik, ab 2016 gemäß Eingangsstatistik (bundeseinheitliche Erfassung). Die Anzahl der Einzelstraftaten ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der Ermittlungsverfahren, weil diese mehrere Einzelstraftaten umfassen können. Einzelstraftat 2015 2016 2017 2018 2019* Vorteilsannahme gem. § 331 StGB 67 464** 75 92 22 Bestechlichkeit gem. § 332 StGB einschließlich besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit gem. § 335 Abs. 1, Nr. 1, Bst. a StGB 11 16 69 36 6 Untreue gem. § 266 StGB 13 8 8 69 1 * 1. Januar – 8. April 2019 ** Die vergleichsweise hohe Zahl von Fällen resultiert aus zwei andauernden Ermittlungsverfahren mit einer größeren Anzahl von Amtsträgern aus verschiedenen Ländern und dem Bund. 2. In wie vielen Fällen hat die Staatsanwaltschaft von 2015 bis 2019 jeweils pro Jahr gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwal- Drucksache 21/16789 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tung wegen des Verdachts der Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Untreue ein Ermittlungsverfahren eröffnet? 3. In wie vielen dieser Fälle hat die Staatsanwaltschaft gemäß § 153a Absatz 1 StPO von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen? 4. In wie vielen Fällen des Verdachts der Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Untreue kam es von 2015 bis 2019 jeweils pro Jahr zur Erhebung einer Anklage? 5. In wie vielen Fällen der vorhergehenden Frage wurde jeweils die Täterin beziehungsweise der Täter verurteilt? 6. In wie vielen Fällen der vorhergehenden Frage hat das Gericht einen besonders schweren Fall gemäß § 335 StGB angenommen? Eine Beantwortung der Frage ist der Staatsanwaltschaft nicht möglich. Im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA wird nicht erfasst, ob es sich bei Beschuldigten um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung handelt. Anders als zu der Drs. 21/11491, in der lediglich Verfahren gegen Bezirksamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Gegenstand der Parlamentarischen Anfrage waren, liegen händische Aufzeichnungen zu Verfahren betreffend aller Hamburger Landesbediensteten nicht vor. Zu der Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 bis 2019, in denen als Delikt die §§ 331, 332 und/oder 266 StGB notiert wurden, händisch ausgewertet werden . Dabei handelt es sich zum Stichtag 8. April der seitens der DIE statistisch erfassten , auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheiten der Behörden beschränkten Verfahren um eine dreistellige Zahl. Bezüglich der in MESTA insgesamt erfassten Verfahren bereits für die Jahre 2015 bis 2018 2019 beträfe dies pro Aktenzeichenjahrgang Verfahrens- und Beschuldigtenzahlen im oberen dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Eine entsprechende händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.