BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16790 21. Wahlperiode 12.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 05.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Überwachung des ruhenden Verkehrs Um für Autofahrerinnen und Autofahrer das Parken möglichst unattraktiv zu gestalten, werden Parkverstöße mit großem Engagement geahndet. Für Konfliktsituationen, wie Parken in zweiter Reihe oder das Parken auf Fußund Radwegen, ist dies insbesondere aus Sicherheitsgründen von großer Wichtigkeit. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Halte- und Parkverstöße werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, um das Ziel des Kurzzeitparkens zu ermöglichen oder Bewohnerparkregelungen umzusetzen, geahndet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter waren jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 mit der Verfolgung von Verstößen gegen Halte- und Parkverbote beschäftigt? Bitte Angaben in VZÄ und nach Bezirken aufschlüsseln. Die Überwachung von Verkehrsvorschriften ist fester und regelmäßiger Bestandteil der allgemeinpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Sinne der Fragestellung ist unter anderem der Verkehrsordnungsdienst der Polizeikommissariate (PK) betraut. Die PK- Grenzen sind nicht deckungsgleich mit den Bezirksgrenzen, einige PK sind deshalb in Teilen auch für mehrere Bezirke zuständig. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsordnungsdienstes an den PK in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Dienststelle 2016* 2017* 2018* Bezirk PK 11 2 2 2 Hamburg-Mitte PK 14 10,0778 10,2778 9,2778 Eimsbüttel, Hamburg-Mitte PK 15 9 7 7 Altona, Hamburg-Mitte PK 17 1 1 1 Eimsbüttel PK 21 5 4 4 Altona, Eimsbüttel PK 23 6 6 6 Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord PK 24 0,5556 1,5556 0,5556 Eimsbüttel PK 25 2 2 2 Altona, Eimsbüttel PK 26 1 1 1 Altona PK 27 1 1 1 Eimsbüttel PK 31 3 3 3 Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek PK 33 2 3 3 Hamburg-Nord Drucksache 21/16790 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dienststelle 2016* 2017* 2018* Bezirk PK 34 5,6333 4,8 3,8 Hamburg-Nord, Wandsbek PK 35 1 1 1 Hamburg-Nord, Wandsbek PK 36 1 2 2 Hamburg-Nord, Wandsbek PK 37 2 2 2 Hamburg-Nord, Wandsbek PK 38 2 2 2 Wandsbek PK 41 2 2 2 Hamburg-Mitte PK 42 2 1 1 Bergedorf, Hamburg-Mitte PK 43 4 4 4 Bergedorf, Hamburg-Mitte PK 44 1 1 1 Hamburg-Mitte PK 46 1,4 1 1 Hamburg-Mitte, Harburg PK 47 2 2 Bergedorf, Hamburg-Mitte, Harburg Gesamt 64,6667 64,6334 61,6334 * Stand jeweils 1. Januar Darüber hinaus werden im täglichen Dienst oder anlässlich besonderer Einsatzlagen und Veranstaltungen festgestellte Verstöße im ruhenden Verkehr von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schutz- und Wasserschutzpolizei geahndet. Die VZÄ des Parkraummanagements beim Landesbetrieb Verkehr sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand jeweils 31.12.): 2016 92,2 2017 93,6 2018 72,2* * Zum Stichtag 28.02.2019 liegt die Anzahl bei 95,3 VZÄ, nach Beendigung des Einstellungsverfahrens aus dem Herbst 2018. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken erfolgt nicht, da alle Beschäftigten des LBV PRM in allen Gebieten mit bewirtschafteten Parkraum eingesetzt werden. 2. Wie viele Verwarnungs- beziehungsweise Bußgelder wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aufgrund von Verstößen gegen Halte- und Parkverbote verhängt? Die Anzahl der eingeleiteten Verwarnungs- und Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen Halte- und Parkverbote nach § 12 und 41 der StVO ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl 2016 452 383 2017 464 426 2018 481 304 3. Hat sich die Gebührenordnung für Verstöße gegen Halte- und Parkverbote in den letzten Jahren verändert? Der Tatbestandskatalog wurde letztmals am 01.04.2013 für Verstöße des ruhenden Verkehrs angepasst. 4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ein Abschleppen in die Verwahrstelle angeordnet? Die Polizei erfasst die Anzahl der sichergestellten und in die Verwahrstelle abgeschleppten Fahrzeuge. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Abschleppvorgänge des erfragten Zeitraums erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2018 wurden 16 965 Fahrzeuge sichergestellt; im Übrigen siehe Drs. 21/9504 und 21/13309. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16790 3 5. Wie viele Parkscheinautomaten wurden durch die Freie und Hansestadt Hamburg aufgestellt und befanden sich jeweils in den Jahren 2017 und 2018 in Betrieb? In Hamburg waren Ende 2018 870 Parkscheinautomaten aufgestellt und in Betrieb. Ende 2017 waren es 750 Parkscheinautomaten. 6. Ab wann wird es möglich sein, dass der Parkscheinautomat zu viel bezahltes Bargeld zurückgibt beziehungsweise Wechselgeld auszahlt? Diese Funktion ist nicht geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Ab wann wird es möglich sein, ein Parkticket elektronisch zu bezahlen (SmartPay, EC- oder Kreditkarte oder Ähnliches)? Aktuell besteht die Möglichkeit der elektronischen Bezahlbarkeit über das Handyparken . Zudem ist beabsichtigt, bei zukünftigen Beschaffungen von Parkscheinautomaten auch die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens per EC- oder Kreditkarte zu berücksichtigen .